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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1903
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- Deutsch
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^ 7, 10. Januar 1903. Nichtamtlicher Teil 265 nicht cibzulehnen, ob denn die Lehrer der Buchhändler- schnle, die ja immer nur Geschäfts-Theoretiker sein könnten, diesen Fortschritten der Praxis, für die sie arbeiteten und lehrten, auch gefolgt seien. Eine angenehme Erfahrung vom Vorabend des Festes habe ihn hierüber aufgeklärt und, wie er sagen dürfe, beruhigt. Da habe er sich bescheiden in eine Ecke gesetzt und der Dinge gewartet, die da kommen sollten. Und sie seien gekommen. Einer nach dem andern, ein liebes altes, freilich geändertes, aber doch wohlbekanntes Gesicht nach dem andern sei vor ihm aufgetaucht, alte Zöglinge der Schule, die zum Teil aus weiter Ferne zum Ehrentag der Schule herbeigekommen seien und nun auch ihn in der Menge der Festgenossen aufzusuchen sich beeilt hätten, ihn zu begrüßen und alte Erinnerung mit ihm zu pflegen. Vieles aus den fernab im Zeitenschoß liegenden Unterrichtsstunden sei aus der Erinnerung hervorgeholt und gerühmt worden, vieles ihm von seinen jungen Freunden erzählt worden aus ihrem spätem Berufsgang, und aus allen diesen Plaudereien habe er die tröstliche Erkenntnis nehmen dürfen, daß tüchtige Geschäftsleute aus ihnen geworden seien, daß also Methode und Inhalt des Unterrichts doch wohl richtig gewesen sein müßten. Die Lehrer könnten eben nur die Theorie des Geschäfts vertreten; sie bedürften der fortdauernden Fühlung mit Männern des praktischen Geschäfts und der beständigen An regung. An diesen Anregungen habe .es nie gefehlt, dank der obern Leitung der Anstalt. Die Teilnahme weiterer Geschäftskreise am Ergehen und Wirken der Lehranstalt sei immer erwünscht; die Lehrer würden für jede Anregung aus diesen Kreisen, für jeden Beweis der persönlichen Teilnahme dankbar sein. Mancherlei habe er heute zu wünschen, für sich selbst und für die Schule: Daß die Lehranstalt auch in Zukunft immer eines so verständnisvollen und wohlwollenden Vorstands sich möge erfreuen dürfen wie bisher, daß sie immer von einem so tüchtigen Direktor geleitet sein möge, wie Herr t>r. Smitt es sei, der das Leben der Schule in eine hohe geistige Atmosphäre gerückt habe, daß auch ferner das gesamte Lehrerkollegium so freundschaftlich miteinander verkehren möge wie das jetzige, und daß die Schule immer recht brave, fleißige Schüler haben möge. Wenn das alles zusammen- kvinme lind für lange Jahrzehnte zusammenbleibe, dann könne es nicht fehlen, daß die Lehranstalt zur Musteranstalt sich gestalte, daß sie künftig ein wichtiges Glied in der Organi sation des deutschen Buchhandels bilden werde. — Dem Hoch des Redners auf das fernere Wohl der Lehranstalt wurde von der Versammlung, die dem interessanten Triukspruch auf merksam gefolgt war, freudig entsprochen. — Aus dem Verlauf des Festmahls ist noch eine Reihe von brieflichen und telegraphischen Begrüßungen zu erwähnen, die Herr Hofrat Credner der Versammlung zur Kenntnis brachte. Wörtlich angeführt sei hier das folgende Glück wunschschreiben aus dem königlich sächsischen Ministerium des Innern vom 23. v. M., das am Vortag des Festes ein gegangen war: Königlich Sächsisches Mnstcriiun dcc- Innern Dresden, den 23. Dezember 1902. Nr. 1458 III. v. ' " Das Ministerium des Innern ivill die im Lauf des künftigen Monats stattfindende Feier des fünfzig jährigen Bestehens der Öffentlichen Buchhändler-Lehr anstalt zu Leipzig nicht vorübergehen lassen, ohne der Anstalt zu dieser Feier seine Glückwünsche darzu bringen und ihr zu den im Lauf der Jahre erreichten Erfolgen seine Anerkennung auszusprechen. Ministerium des Innern, m (gez.) Metzsch. Ausschuß für die Öffentliche Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig. An den verdienten frühem Direktor der Lehranstalt Herrn Schulrat vr. Adolf Bräutigam in Wiesbaden, der die Lehranstalt elf Jahre lang (1865—1876) nüt voller begeisterter Hingabe an seine Aufgabe geleitet hat, seinerzeit aber voni Rat der Stadt Leipzig durch seine Ernennung zum Direktor der städtischen Fortbildungsschule der Buchhändler-Lehranstalt entzogen wurde, sandte die Versammlung ein herzliches Be grüßungstelegramm. Herr vr. Bräutigam hatte sein Kommen zugesagt, wurde aber infolge Krankheitsfalls in seiner Familie in letzter Stunde von der persönlichen Teilnahme leider ab- gehalten. Weiter ist eine Reihe humorvoller Tafellieder zu er wähnen, deren verdiente Verfasser sich leider nicht genannt haben. Zwei davon waren für die Vorfeier bestimmt. Von einem dieser beiden (»Hipp, hipp, Hurra!«) ist es uns gelungen, in Herrn Oberlehrer Otto Schmidt den launigen Dichter zu erforschen. Daß alle diese Lieder mit großer Hingebung gesungen wurden und fröhlichen Bei fall fanden, bedarf kaum der ausdrücklichen Erwähnung. Die Speisenfolge, die eine Fülle ausgesuchter Tafelfreuden ver zeichnet und, wie erwähnt, schon 1878 in derselben Form gegeben worden war, zeigte die Gestalt der alten deutschen Bnchhändlerbörse und ließ sich, in voller Plastik auf den Teller gestellt, leicht auseinanderbreitcn und ebenso leicht wieder zum architektonischen Gebilde zusammenfügen. Aus der einen Giebelseite fand sich (mit Beziehung auf die Speisenkarte des ersten Jubelfestes der Lehranstalt) die An gabe: »Erbaut 1878«, auf dem andern Giebel: »Erneuert 1903«. Das Bauner der Lehranstalt, das dieser als Jubel- und Ehrengabe vom Verein der Buchhändler zu Leipzig gestiftet worden ist, zeigt die wirkungsvollen Farben Leipzigs (Blau und Gold). Die Vorderseite trägt in Goldstickerei auf blauem, von Goldrand umgebenen Grund die Worte: Buchhändler-Lehr anstalt des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Die Rückseite zeigt in Silberstickung auf rotem Grund einen Pegasus mit der Umschrift: Zum 50jährigen Bestehen den 2. Januar 1903. Die Spitze der schön ausgearbeiteten Fahnenstange wird durch eine gohdne Eule gebildet. Kleine Mitteilungen. Zu», Verichtigunqszwang der Presse. — Aus Wien berichtet die Neue Freie Presse folgende Entscheidung in betreff des Berichtignngszwangs der Zeitungen: »In der vom niederöstcrreichischen Gcwerbcverein hcraus- gegebcnen Wochenschrift erschien im Vorjahr wiederholt ein Inserat, mit dem ein Lackfabrikant ankündigte, daß er den Alleinverkauf der Lackfaürikate einer bestimmten Newyorker Firma habe. Diese Firma sandte durch ihren Wiener Rechtsfrcund, Or. Simon Popper, dem Blatt eine Berichtigung ein des Inhalts, es sei nicht richtig, daß der betreffende Inserent den Alleinverkauf besitze, da sie auch direkt mit deu Kunden in Verbindung stehe. Das Blatt verweigerte die Aufnahme der Berichtigung, worauf die amerikanische Firma gegen den verantwortlichen Redakteur der genannten Wochenschrift, 1>r. Rudolph Kobatsch, die Verichtigungsklage nach l9 des Preß- gesetzcs erhob. Bei der am 5. d. M. durchgeführten Verhandlung ver trat der angeklagte Redakteur die Ansicht, daß Inserate nicht be richtigt werden können. Der Klageanmalt Ur. Popper beantragte die Bestrafung des angeklagten Redakteurs, da auch Inserate als Artikel auszufasscn seien, die berichtigt werden können. Der Verteidiger llr. Leo Munk setzte des nähern auseinander, daß Inserate nicht als Zeitungsartikel und Aufsätze auszufassen seien; in den Inseraten spreche nicht, wie in dem übrigen Zeitungsteil, die Redaktion zum Publikum. Inserate könnten ihrem Wesen nach Übertreibungen, sohin Unrichtigkeiten enthalten und seien nur als geschäftliche, dem Berichtignngszwang nicht unterliegende Äußerungen aufzufassen. Würde jedermann das Inserat seines Konkurrenten auf Grund des Z 19 berichtigen können, dann müßte jede Zeitung für diese kostenlosen Inserate eine eigne Beilage schaffen. Der Richter sprach den angeklagten Redakteur frei mit der Begründung, daß bei Geschäfts inseraten ein Berichtigungszwaug nach dem Preß- gesctz nicht gegeben sei. Die Inserate, so erklärte der Richter, sind nicht als Mitteilungen von Tatsachen, sondern nur als Ankündi- 37 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang.
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