Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030216
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190302164
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030216
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-02
- Tag1903-02-16
- Monat1903-02
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^»5 38, 16. Februar 1903. Nichtamtlicher Teil. 1319 Balzac war nämlich bekannt und berüchtigt wegen seiner zahlreichen nachträglichen Korrekturen und umfangreichen Änderungen am Manuskript während des Satzes. Nach Em pfang des ersten Korrekturabzugs begann bei ihm erst die Hauptarbeit. Er änderte und verbesserte unaufhörlich; von Anfang, von der Mitte, vom Ende des Satzes ausgehend, liefen Striche und Linien nach allen Seiten, um auf Ein schaltungen zu verweisen und Durchstrichnes zu ersetzen, und der ganze freie Rand des Korrekturabzugs, oben, unten, rechts und links vom Satze, war mit Schrift, mit einfachen und doppelten Kreuzen, mit Strichen und Ringen, mit griechischen und französischen Buchstaben, mit römischen und arabischen Zahlen, kurzum mit allerhand nur denkbaren Zeichen und Hin weisen bedeckt, so daß eine solche Korrekturseite schließlich aussah, als wenn ein Kind ein Feuerwerk gezeichnet hätte. Manchmal blieb vom ursprünglichen Text wenig mehr als der allgemeine Umriß übrig; ja selbst die kaum erst an den Rand gekritzelte Änderung wurde nicht selten im nächsten Moment bereits wieder durchstrichen und durch eine andre Wendung ersetzt. Dadurch wurde Balzac zum Schrecken aller Setzer und Verleger, und jeder der letztem, der die Eigen tümlichkeit und Schwäche des Meisters kannte, verfehlte nicht, auch seinerseits sich durch vertragsmäßige Festsetzung vor allzu großer Benachteiligung und vor unvorhergesehenen Kosten zu schützen. Verursachte doch beispielsweise die endgültige Her stellung des Satzes zu »Ueols des menages«, das nur drei Oktavbogen umfaßte und ursprünglich 216 Frcs. zu setzen kostete, durch Balzacs nachträgliche Änderungen und Zusätze Mehrkosten in der Höhe von 343 Frcs. 50 Cts., und zwar für Weglassungen 36 Frcs., für Korrekturen, Neusatz rc. 307 Frcs. 50 Cts. Balzac war nachgerade gewohnt, daß diese nicht un bedeutenden Mehrkosten für Korrekturen in jedem einzelnen Fall ihm in Rechnung gestellt wurden, und die bezügliche Notiz in dem vorstehend mitgeteilten Vertrag kann ebensogut von ihm selbst wie von seinem vorsichtigen Verleger Souverain stammen. Zum Schluß sei noch darauf hingewiesen, daß zwei der im Vertrag genannten Werke nachträglich von der Veröffent lichung in der Reihe der »Oeuvres oornplötes äs keu Noraoe cke Saint-Xubin« ausgeschlossen wurden, vermutlich weil seitens des Mitverfassers 11°° Le Poitevin Saint-Alme Ansprüche auf das geistige Eigentum derselben geltend gemacht worden waren. Es handelte sich um »Jean-Louis« und »l'Hsritiöre de Birague«, die der genannte Mr. Le Poitevin Saint-Alme unter dem Pseudonym A. de Viellergle in Gemeinschaft mit Balzac (letzterer unter dem Pseudonym Lord Rhoone) im Jahre 1822 verfaßt und veröffentlicht hatte. Diese beiden Werke wurden ersetzt durch »Dom Gigadas«, das den: bereits erwähnten F. de Grammont zu geschrieben wird, und »1'Lxooiuwuuis«, das zum größten Teil vom Comte de Belloy herrühren soll. Was den zweiten der von Spoelberch de Lovenjoul mil geteilten Verlagsverträge anbelangt, so beansprucht dieser nicht das erhöhte Interesse wie der vorstehend behandelte, obwohl auch er als wertvolles litterargeschichtliches Dokument geschätzt werden muß. Ich beschränke mich darauf, zu be merken, daß es sich darin um eine im Jahr 1842 bei Charpentier in Paris erschienene Neuausgabe (der sechsten) von »Louis Lambert« gefolgt von »Seraphita« handelt. Die Überlassung dieser beiden Werke für 500 Frcs. (Auf lage 1600 in dem bekannten Charpentier-Format) erfolgte nur für ein Jahr, und bemerkenswert ist auch in diesem Vertrag, der im übrigen ebenfalls ganz Balzacsches Ge präge trägt, wieder die Klausel in betreff der Korrekturen, die in diesem Falle sämtlich von Balzac zu zahlen sind. A. Geipel. Kleine Mitteilungen Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen uner laubter Veranstaltung einer Lotterie sind am 14. Oktober v. I. vom Landgericht Braunschweig der Buchdruckereibesitzer Georg Rossack in Harzburg und ein Mitangeklagter zu je 10 Geld strafe verurteilt worden. Beide haben das Harzbnrger Tageblatt begründet. In Nr. 30 ihres Blatts erließen sie eine Auffordrung zum Abonnement und setzten den Betrag von 150 als Prämien aus. Der hundertste Abonnent sollte 25 erhalten, ebensoviel der dreihundertste u. s. w. Sollte jemand verzichten, so sollte die Summe zu wohltätigen Zwecken verwendet werden. Eine Er laubnis zur Veranstaltung einer Lotterie haben die Angeklagten nicht gehabt. Sie behaupten, die Abonnentenliste habe im Schau fenster ausgelegen, so daß jeder sehen konnte, der wievielte Abonnent er sein würde. Deshalb liege nach ihrer Meinung keine Lotterie vor. — Das Gericht war aber andrer Ansicht, da eine ständige Beobachtung der Liste sowohl den innerhalb wie namentlich den außerhalb Harzburgs lebenden Personen unmöglich, es also dem Zufall überlassen gewesen sei, wer der soundsovielte Abonnent wurde. Das Auslegen der Liste sei not wendig gewesen, um das Publikum von der Reellität des Unter nehmens zu überzeugen. Die Revision der Angeklagten kam am 13. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Es sei, so wurde in der Revisions schrift ausgeführt, aus dem Urteil nicht zu ersehen, weshalb die Einwände der Angeklagten nicht stichhaltig sein sollten; sie hätten damit rechnen müssen, daß von der Möglichkeit der Einsichtnahme in die Listen großer Gebrauch gemacht werden würde. Die Er langung der Prämie habe ihrer Überzeugung nach nicht von einem ungewissen Ereignis abgehangen. Das Reichsgericht erkannte jedoch, da das Urteil im Einklang mit der reichsgerichtlichen Rechtsprechung stehe, auf Verwerfung der Revision. Deutscher Buchgewerbeverein. — In dem großen Aus stellungsraum des Deutschen Buchgewerbehauses zu Leipzig ist eine sehr interessante Ausstellung aus den neuern Er werbungen bes Buchgewerbemuseums vollendet worden. Aus erlesene Erzeugnisse des Drucks, des Buchschmucks, der Illustration u. s. w. geben ein anschauliches Bild von dem erfreulichen Fort schritt des Buchgewerbes auf künstlerischem Gebiet. Auch das Aus land ist mit einer Reihe von Arbeiten vertreten, die zu den besten der Buchkunst gehören. — Im 3. Geschoß (Ecksaal des Buchgewerbe museums) sind bis zum Mittwoch den 18. d. M. etwa 200 Entwürfe ausgestellt, die aus einem von den »Schweizer Graphischen Mit teilungen« ausgeschriebenen Wettbewerb zur Erlangung eines Umschlags hervorgegangen sind. Die Arbeiten sind für jeden Fachmann von Interesse, da sie die verschiedenartigsten Lösungen einer gegebnen Aufgabe zeigen. Unter den Entwürfen befinden sich verschiedne ganz treffliche Leistungen, die auch für den Laien Interessantes bieten. Leider können diese Gegenstände nur auf einige Tage ausgestellt sein, weshalb ein baldiger Besuch der Ausstellung zu empfehlen ist. Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler. — Der Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler wird seine diesjährige ordentliche Hauptversammlung am Sonntag den 8. März in Böttgers Restaurant, Neue Gasse 17/19, 1 Treppe, in Breslau halten. Eröffnung um 1 Uhr. Ein gemeinsames Mittagessen wird sich um 4 Uhr anschließen. (Vgl. die Bekanntmachung im amtlichen Teil). Buchhändlerische Verkehrsordnung. — Der heutigen Nummer (38) des Börsenblatts ist eine Beilage beigegeben mit dem Verzeichnis derjenigen bis zum 12. Februar angemeldeten Firmen, deren Inhaber als Nichtmitglieder des Börsenvereins durch eine dem Börsenvereinsvorstande abgegebne Unterzeichnete Er klärung die Bestimmungen der buchhändlerischen Verkehrsordnung vom 8. Mai 1898 für sich bezw. für die von ihnen vertretnen Firmen als verbindlich anerkannt haben. Ihre Zahl ist 1427. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler, luristisobe Novitäten. Internationale Revue übsr alle Drsobsi- nungen der Reobts- und Ltaatsvisssnsobakten nebst llekeraten übsr interessante RsobtskäUs und Dntsobeidungen. Verlag von dobann Ambrosius Lartb in Deiprig. IX. dabrgang, Xr. 2, 15. Debruar 1903. 8°. 8. 17—32. Libliograpbisober Ilonatsberiebt übsr nsu ersobisnsne 8oün1- und Dniversitätssobrikten (Dissertationen — Drogrammabbandlungen — Dabilitationssobrrktsn sto.) Unter Älitwirüung und mit Unterstützung msbrsrsr Dnivsrsitätsbsbördsn bsrausgegeben von der Zentralstelle kür Dissertationen und Programms der 176*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder