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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1905
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050419
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91, 19 April ISOS, Nichtamtlicher Teil, 3791 Norwegen. Bciliegen darf ein unverschlossener Brief an den Paketempfänger, sowie eine Rechnung und die Ab' schrift der Aufschrift. Einfuhr verboten von Ankündigung fremder Lotterien und deren Lose. Österreich-Ungarn. In den Zollinhaltserklärungen zu Paketen nach Ungarn muß das Reingewicht jedes ein zelnen Gegenstandes angegeben werden. Die Beifügung eines für den Empfänger des Paketes bestimmten Briefes sowie einer Rechnung und einer Abschrift der Aufschrift ist gestattet Zur Einfuhr sind verboten: ge richtlich verbotene Zeitschriften und Druckschriften (unterliegen der Beschlagnahme). In Ungarn außerdem: Schriften, die zur Auswanderung auffordern; Drucksachen, die zur Er werbung von Jndustrieerzeugnissen mittels des sogenannten Schuceball- oder Lawinensystems anffordern (unterliegen der Beschlagnahme), Ausländische Lvtterielose (unterliegen der Beschlagnahme) doch können Anlehenslose, die von einer aus wärtigen Staatsregierung oder unter der Garantie einer solchen ausgegeben worden sind, ohne weiteres eingeführt werden. Österreichisches Okkupationsgebiet, Bosnien-Herze gowina, Sandschak Novibaznr, Wie Österreich, Außerdem ver boten: Zeitungen und periodische Druckschriften, deren Ver breitung durch die Post verboten ist, sowie alle Drucksachen, Zeitungen und illustrierte Werke, die die öffentliche Moral ver letzen, von dem religiösen Gefühl einer in Bosnien-Herzegowina vorkommenden Konfession beleidigend sprechen oder gegen eine dieser Konfessionen Feindschaft stiften wollen, Oranjefluß-Kolonie Wie Capkolonie, Paraguay. Keine Briefe, Portugal, Postpakete, Aus den Zollinhaltserklärungen muß hervorgehen, ob der Inhalt der Sendung zum Privat gebrauch oder für geschäftliche Zwecke bestimmt ist. Bei Sendungen ohne Wert muß die Zollinhaltserklärung den Vermerk »ohne Wert« enthalten. Keine Briefe, nur offene Rechnung, Von der Einfuhr sind ausgeschlossen: handschrift liche Dokumente, ausgenommen gebundene oder ungebundene Geschäftsbücher und Prvtokollbücher von Handelsgesellschaften, ferner handschriftliche Auszeichnungen, die sich auf Nummer, Preis, Gewicht, Maß, Größenverhältnis und verfügbare Menge der Waren beziehen, sowie gedruckte Ankündigungen jeder Art, die von der absendenden Firma ausgeheu. Im Auslande hergestcllte Nachdrucke von Büchern portugiesischen Ursprungs, Nachbildungen von literarischen oder künstlerischen Werken in den durch die Verträge über den Schutz des geistigen Eigentums vorgesehenen Fällen, Stempelsteuer marken; ausgeflllltc Schcckformulare, (Nichteutwcrtete Post wertzeichen und uichtentwertete Formulare mit eingedruckten Postwertzeichen, nichlbeschricbene gestempelte Wcchselformulare, uichtbeschriebenes gestempeltes Papier, Banknoten, Schuld scheine, Zinsscheine und im allgemeinen alle an den Inhaber zahlbaren Handelspapicre dürfen nur in Postpaketen mit Wertangabe eingefllhrt werden,) Lose oder Teillose fremder Lotterien, Außerdem Bestimmungen der Überleitungsländer, Postfrachtstücke, Inhaltserklärungen wie Postpakete, Ver boten Briefe, verschlossen und unverschlossen, sowie Schriften jeder Art, Sendungen werden nicht zur Durchfuhr abge fertigt. Außerdem Bestimmungen der Überleitungsländer. Rumänien, Die Beifügung eines an den Empfänger des Pakets gerichteten Briefes, sowie einer Rechnung und einer Abschrift der Aufschrift ist gestattet. Gegenstände mit verschiedenen Aufschriften dürfen in einem Paket nicht ent halten sein. Von der Einfuhr sind ausgeschlossen: Religiöse Bilder und Bilder von Personen, sowie von Schlachten und andern Begebenheiten aus der nichtrumänischen Geschichte, die durch Druck, Photographie, Lithographie oder ein andres Verfahren in einer oder in mehreren Farben, auf Papier, Leinwand oder einem andern Stofs hergestellt sind und dabei keinen künstlerischen Wert haben. Lose, Listen und Prospekte von nicht genehmigten Lotterien, Un reine Makulatur und unsaubere, zu Verpackungszwecken be stimmte Zeitungen und sonstige Drucksachen, Papiermasse darf nur an soche Papierfabriken gesandt werden, denen die Einfuhr durch eine besondere Ermächtigung des rumänischen Ministerrats gestattet ist, Spielkarten jeder Art, Rußland, einschließlich Asiatisches Rußland und russische Postanstalten auf der Halbinsel Kwantung und in der Mandschurei, sowie Finnland über Rußland, Die Zollinhaltserklärungen müssen folgende Angaben genau enthalten: Das Rohgewicht der Sendung einschließlich der Verpackung, den Gesamtwert des Inhalts in deutscher und russischer Währung, eine genaue Aufzählung der in der Sendung enthaltenen einzelnen Gegenstände oder Waren, bei Sendungen ohne Wert den Vermerk »ohne Wert«, Wenn die Zollinhaltserklärungen den Anforderungen nicht genau entsprechen, so werden die Pakete von der russischen Zollverwaltung zurückgewiesen, Zollstrafen werden er hoben, wenn I, das Herkunftsland der Gegenstände in den Zollinhaltserklärungen unrichtig angegeben ist und wenn diese unrichtige Angabe dis Anwendung eines niedrigeren Zollsatzes und somit eine Schädigung der russischen Zollkasse zur Folge haben kann; 2, zollpflichtige Waren in den Zollinhaltserklärungen als zollfrei bezeichnet worden sind; 3, die Waren von geringerer oder besserer Be schaffenheit sind, als angegeben; 4, Gegenstände, die in den Zollinhaltserklärungen aufgeführt sind, sich nicht vorfinden, oder wenn die Menge einer Ware zu hoch oder zu niedrig angegeben ist. Ergibt sich im letzter» Fall, daß die über zählig vorhandene Warenmenge einem höher» Zollsatz unter liegt, als die in der Zollinhaltserklärung verzeichneten Waren der gleichen Gattung, so tritt eine Erhöhung der Zoll strafe ein. Für unrichtige Angabe des Reingewichts der einzelnen Gegenstände wird nur dann Zollstrafe erhoben, wenn der Unterschied mehr als 5 Prozent beträgt. Finden sich Gegen stände, die unrichtig bezeichnet sind, so werden diese be schlagnahmt, Die Beifügung eines unverschlossenen Briefes, einer Rechnung und einer Abschrift der Aufschrift ist ge stattet, Dagegen dürfen verschlossene Briefe den Sendungen nicht beigepackt sein. Findet sich bei der zollamtlichen Ab fertigung ein verschlossener Brief in einer Paketsendung vor, so wird russischerseits ein Strafgeld von 1 Rubel für jedes Lot (etwa 12b/, vom Empfänger eingezogen. In Ruß land darf ein Gewerbetreibender, der in einem Orte eine Fabrik und zugleich ein Verkaufsgeschäft unterhält, solche Erzeugnisse, die er in seiner Fabrik selbst herstellt oder Her stellen läßt, nicht auch vom Ausland cinführen. Zur Ein fuhr verboten: Lose nichtrussischer Lotterien, Aufforderungen zur Beteiligung an solchen Lotterien und fremde Prämien lose von Städten, Gesellschaften und Privatpersonen, Alle Arten von Spielkarten, Samoa, Die Bestimmungen des Durchfuhrlandes Österreich oder Italien. Schweden, Briefe oder sonstige geschriebene Sachen dürfen den Paketen nicht beigepackt sein, nur eine offene Rechnung ohne jede andre Mitteilung, Von der Einfuhr sind ausgeschlossen: Lotterielose und Lotterieprospekte, Für die Einfuhr gilt folgende Vorschrift: Gegenstände und Waren fremden, also nichtschwedischen Ursprungs, die zum Verkauf bestimmt und mit dem Namen eines Ortes, einer Fabrik usw,, eines Fabrikanten in Schweden oder überhaupt mit einer Bezeichnung versehen sind, die den Anschein erweckt, daß sie schwedisches Fabrikat seien, unterliegen der Beschlagnahme. Diese erstreckt sich auch auf die zur Verpackung der Gegen- 500"
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