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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050419
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190504194
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3788 Amtlicher Teil. ^ 91. 19. April ISO!,. Liebel'schc Bnchhandliina in Berlin. 3802 Gebrüder Paetel in Berlin. 3806 Deutsche Rundschau Mai-Heft. A. Pichler'» Witwe ch Lohn in Wien. 3807 Lchusier L Loeffler in Berlin. 3805 Oie OiedtuuA. 00. 31—33. Hart, ü 1 ^ 50 in llecksr ä 2 50 Julius Springer in Berlin. 380t Arwc» Strauch in Leipzig. 3804 Grüner. Blascwitz. Geb. 6 Guge» Strien in Halle a. L. 3804 Laues, 'takeln rur Oereoirnuug äer druuästeuer-keinartrüge. 3. LuL. 10 a«. Theosopftischc Gentralbuchyandlung in Leipzig. 3803 Veit L Eomp. in Leipzig. 3813 Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen. 37. Bd. 4 ^ getn 5 50 Verlag »er „Lustigen Blätter" (2r. Güster L Eo.) 3812 in Berlin. Wutlü-kaputlü. 2. Luü. 60 Verlagsanstal» pari». G. I. Manz i» Rcgcnsburg. 3812 Probst. Handbuch der gesamten Landwirtschaft. 2 kart. 2 ^ 40 4 Wiener Verlag in Wien. 3808 Osiiuunn, Olsioüvisse. 2 3 kxsr, Operette. 2 ..E; geb. 3 ..O. Lebaielr, One OrLuiein. 2 ged. 3 -L. Konrad Wittwcr's Verlag in Stuttgart. 3815 keisser, Ltuob-Oeeirsu. III. Lerie. in dtapps 7 ./k 50 l.-laiiraneboininanclanten krevck unä lloiü. 9 ged. 10 ./t. Bruno Zechet in Leipzig. 3802 Asträa. Taschenbuch sür.Freimaurer aus das Jahr tS04. 3 Verbotene Druckschriften. Durch Beschluß des Amtsgerichts Graetz vom 10. d. M. ist die Beschlagnahme folgender Bücher: — na rolr prrestepozr 1896, Krustörv tinllalein Usiegarni IV. koturalsliisgo, Kradorv-Ooägorre. (Illustrierter Teufels kalender für 1896. Krakau, Podgorze. Verlag der Buch handlung W. Poturalski); 2. Derselbe Kalender für 1897; 3. Liosni polsltisäiu ininürier^, IVvcinnis II. l'oägorr.s-Xrnirörv klalilaäslli VV. koturalslriego 1904. (Polnische Lieder für die Jugend.) 53 Lieder auf 48 Seiten; 4. Lpisvvoilr solroli rsbrnl i ulorxl kr. Luranslii. Kralrüv. klalrlacksw 3. kiaseolriego Llrluä Zlörvu^ rv Xsiegarni VV. koturulskiogo V koägorru. (Sokolliederbuch. zusammen gesetzt und geordnet durch Fr. Barauski. Krakau. Heraus geber I. Piasecki. Hauptniederlage Buchhandlung von W. Poturalski zu Podgorze). 56 Lieder auf 120 Seiten. aus W 130, 95. 40 ff. St.-G-Bs. angeordnet. — Meseritz. 12. April 1905. (gez) Der Erste Staatanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt. Stück 1845 vom 17. April 1905.) Nichtamtlicher Teil Änderungen und Neuerungen im Verkehr mit dem Auslande durch die deutsche Post. Von Ober-Postassistent Langer. (Schluß aus Nr. 90 d. Bl.) Besondere Zollvorschriften für den Paketvrrkehr nail, dein Auslände durch die deutsche Post nach dem neuen Paketposttarif. Auf jeder Zollinhaltserklärung, die einem Pakete nach dem Auslande beigefügt sein muß. steht mit großer Schrift folgende Anmerkung: Es ist in allen Fällen Sache des Absenders, sich genau zu erkundigen, ob die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt und durch die etwaigen Zwischenländer durchgeführt werden dürfen. Die aus mangelhafter oder unrichtiger Abfassung der Zoll inhaltserklärungen entstehenden Folgen fallen dem Absender zur Last. Durch das Inkrafttreten des neuen Paketposttarifs hat sich Verschiedenes geändert, so daß es geraten scheint, die ge gebenen Bestimmungen für dis einzelnen Länder, die in der Tabelle 8 (Auslands-Postpaket-Tarif) des Posttarifs im offiziellen Buchhändler-Adreßbuch aufgeführt sind, zu be trachten. Natürlich soll alles das ausgeschieden sein, was für den Buchhandel bedeutungslos ist. Die verschiedenen Länder werden alphabetisch aufgeführt werden, und dabei ist zu beachten, daß die Bestimmungen gleichmäßig auf Post pakete und aus Postfrachtstücke Anwendung finden. Eventuell nicht zutreffende Fälle sind dann besonders erwähnt. Algerien. Es empfiehlt sich, bei Bllchersendungen zur Beschleunigung der zollamtlichen Abfertigung an der franzö sischen Grenze in den Zollinhaltserklärungen anzugeben, ob zur Einfuhr oder Durchfuhr, und ob die Bücher in toter, fremder (nicht französischer) Sprache oder französischer Sprache gedruckt sind. Briefe und sonstige schriftliche Mitteilungen dürfen den Paketen nicht beigepackt sein. Gestattet ist nur eine offene Rechnung mit keinen andern Angaben. Zur Ein fuhr sind verboten: Lose, Prospekte. Ziehungslisten von fremden oder von nicht behördlich genehmigten französischen Lotterien. Spielkarten. Zur Einfuhr und Durchfuhr sind verboten: Nachdrucke von solchen Büchern oder andern literarischen oder künstlerischen Werken und Übersetzungen, die in Frankreich und Algier erschienen sind, bei denen sich der Verfasser das Recht der Übersetzung Vorbehalten hat. Argentinische Republik. Es gelten die Vorschriften, die für die Durchfuhrländer gegeben sind. Je nach Leitung über Belgien usw. Belgien. In den Zollinhaltserklärungen muß ange geben sein, ob zur Einfuhr oder Durchfuhr, Art der Ver packung, Rohgewicht, Gesamtwert. Wenn nach Ansicht der belgischen Zollbehörde der in den Zollinhaltserklärungen an gegebene Wert hinter dem wirklichen Wert zurückbleibt, so ist diese Behörde berechtigt, die Sendung gegen Zahlung des
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