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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1894
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- Deutsch
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91, 21. April 1894. Nichtamtlicher Teil. 2455 eine sehr große Anzahl von Menschen mit diesen Büchern vorher bekannt gemacht wird, nnd weil eben diese Personen die Bücher gegen Ratenzahlung kaufen können, während sie die verhältnis mäßig große Summe (von beispielsweise 180 Mark für ein Konversationslexikon) gar nicht auf einmal aus den Tisch zu legen oder binnen kurzer Zeit zu zahlen im stände sein würden. Es ist allerdings eine Frage der Ausbreitung der Bildung nicht bloß bei den Massen, '— das ist vielfach betont worden, — sondern auch der Herstellung gewisser großer allgemeiner Bildungsmittel, aus welche wir in Deutschland stolz sein können; es ist nicht bloß eine Frage im Interesse dieser oder jener Firma, die sich bei dieser oder jener Gelegenheit einmal so oder so benommen haken soll, was mir gänzlich unbekannt ist, sondern es ist die Frage, ob wir Len großen Verlagsbuchhandel, aus den wir stolz sind trotz der im Augenblick unkontrollierbaren Be merkungen des Herrn Kollegen Gröber, schädigen wollen oder nicht. Abgeordneter Lenzmann: Meine Herren, wenn wir boshaft ein wollten, wir, die wir Gegner des Gesetzes sind, wie cs heute zu stände gekommen ist, so müßten wir sür den Antrag Gröber stimmen; denn durch die Annahme dieses Antrags würde es den verbündeten Regierungen absolut unmöglich gemacht, das Gesetz in diesem Augenblick anzunehmen, und wir brächten damit das Gesetz zu Falle. Wir sind aber so boshaft nicht, und wir erklären daher, daß wir, wenn der Antrag nicht zurückgezogen wird, gegen ihn stimmen werden. Alles, was der Herr Staats sekretär ausgejührt hat, daß jetzt die Sache noch nicht spruchreif ist, ist vollständig richtig und macht es uns unmöglich, jetzt über die vorliegende Materie eine Bestimmung sestzusetzen. Wenn der Herr Kollege Enneccerus aussührte, daß Herr Kollege Gröber durch den Wortlaut des H 7a bewiesen habe, wie wenig auch sür ihn die Sache noch ausgercift ist, so ist das durchaus richtig. Er hat gesagt, er verstände unter Ab zahlungsgeschäften nur solche, bei denen der Eigentumsvorbehalt eingeführt ist sowie die Verwirkungsklausel. Damit widerspricht er dem Wortlaut des Z 7 a direkt. Aber dieses Argument wird noch verstärkt durch den A 1 des vorliegenden Gesetzes, wo es heißt: Hat bei dem Verlause einer Sache, deren Kaufpreis durch Teilzahlungen berichtigt werden soll, der Verkäufer u. s. w. Damit ist ausgesprochen, daß lediglich die Teilzahlungen das Kriterium der Abschlagsgeschäfte bilden. Dieser Wortlaut beweist, daß im Sinne dieses Gesetzes Abzahlungsgeschäfte nicht nur die jenigen sind, bei denen der Eigentumsvorbehalt und die Ver wirkungsklausel vorhanden sind, sondern überhaupt alle Ge schäfte, bei denen die Zahlung des Kaufpreises in Raten ersolgt, und damit würden Sie alle diejenigen Geschäfte treffen, die Reisende, Agenten umherschicken, um ihre Waren gegen Raten zahlungen zu verkaufen. Was hat denn der Herr Abgeordnete Gröber sür Argu mente vorgebracht, um diese einschneidende Maßregel zu mo tiviere»? Er hat uns von einem Küster gesprochen, der ein Konversationslexikon gelaust hat. Ich weiß nicht, ob es ein evangelischer oder katholischer Küster gewesen ist. Der katho lische Küster wird schon zum niederen Klerus gehören, so viel ich weiß. (Heiterkeit und Zuruse aus der Mitte.) — Nicht? Dann habe ich heute wieder etwas Neues gelernt. Er hat jedenfalls die Schätze seines Wissens aus dem Kon versationslexikon zu bereichern gesucht. Er wird ein armer Küster genannt. Es kaust ja manch einer Gegenstände, die über seine Verhältnisse hinausgehen, besonders, wenn er den Kaufpreis in Ratenzahlungen entrichtet, und wenn Sie nun mit der Gesetzgebung diese Leute dadurch vor dem Unheil be wahren wollen, daß sie das Aussuchen derselben verbieten, dann stellen Sie einfach jede» erwachsenen Menschen unter Vormund schaft. Man mag de» Mann sür sich selbst sorgen lassen! Wohin soll es führen, wohin soll das Volk erzogen werden, wenn man den Erwachsenen Schritt sür Schritt durch die Polizei, Einundsechzigster Jahrgang. durch Strafbestimmungen oder in der Gestalt eines derartigen Gesetzes vor Thorhciten bewahren will! (Sehr richtig! rechts.) Wir wollen auch unser Volk zur Selbständigkeit erziehen und nicht in jeder Beziehung unter Vormundschaft stellen. Dan» wird gesagt, der Buchhandel soll damit getroffen sein, und der Herr Kollege Gröber sagt, das ist ihm ganz egal, ob der Buchhandel getroffen wird, und wenn die Firma Block haus darunter leidet. Mir ist das nicht egal. A» der Firma Brockhaus ist Ihnen möglicherweise nichts gelegen; aber von der Firma Blockhaus hängen Hunderte und abermals Hunderte von Mensche» ab, und in derselben Lage wie Brockhaus befinden sich Hunderte anderer Firmen, von denen wieder Hunderttausende von Leuten abhängen. Die machen Sie zum größten Teil brodlos. Es ist Ihnen auch bekannt, daß namentlich Offiziere a. D. sich ihr redliches Brod damit verdienen, daß sie sür große Buchhandlungen Geschäfte vermitteln, indem sie alz Agenten von Haus zu Haus reisen, um gegen Abschlagszahlungen durchaus preiswürdige, gediegene buchhändlerischc Erzeugnisse zu verkaufen. Wir in unserer Gegend werden häufig von derartigen Herren ausgesucht und sehen sie garnicht so ungern Dasjenige, was beim ganzen Hausierhandel aus Raten zahlungen zu tadeln ist, ist allenfalls die Belästigung des Publikums, das Ausschwatzen von Ware»; das haben wir aber bei anderen Branchen auch. Glauben Sie, daß es zu den An nehmlichkeiten des Lebens gehört, wenn man zu gewissen Zeiten von 14, 15 Weinhändlern täglich ausgesucht wird? und wollen Sie das den Weinhändlern verbieten, ihre gute Kundschaft, die doch nicht ratenweise zu kaufen braucht, auszusuchen? Das beweist, daß Sie etwas durch die Gesetzgebung erreichen wollen, was dadurch nicht erreicht werden kann. Sie können aber das Volk nicht überall bevormunden gegen der artige Belästigungen und Zudringlichkeiten. Dagegen muß das Volk sich selbst schützen. Und nun das letzte Argument, das der Herr Abgeordnete Gröber ansührte, indem er sagte: wie war es denn, bevor die Abzahlungsgeschäfte existierten? da haben die Leute auch bestehen können, und die Welt ist nicht aus den Fugen gegangen. Ja, ich denke, diese Zeit hat nie existiert. So lange wir Geld haben und kaufe», haben wir Kausgeschäste gegen ratenweise Bezahlung des Kaufpreises gehabt; und das ist der Abschlagszahlungs handel. Ich kann nur dringend bitten, für den Fall, daß der Herr Abgeordnete Gröber seinen Antrag nicht zurückzieht, denselben einstimmig abzulehnen und dadurch eine Menge von Leuten davor zu bewahren, daß sie in diesem Augenblick ohne jede gründliche sachliche Erörterung brodlos gemacht werden. Abgeordneter von Kardorfs: Meine Herren, ich kann ja mit einem Teil des Antrags des Herrn Abgeordneten Gröber sympathisieren; und ich glaube, wenn man hier den Buchhandel angezogen hat, daß namentlich die Kolportage im Buchhandel einer gründlichen Untersuchung wird unterzogen werden müssen bezüglich einer großen Menge von Schriften, die verbreitet werden. Aber ich meine, der Herr Abgeordnete Gröber sollte sich sagen, baß das Gesetz über die Abzahlungsgeschäfte vom Hause wohl einstimmig angenommen werden wird. Will er nun, daß dieses Gesetz wegen seines Antrages wieder in die Kom mission verwiesen werden soll? Das wäre doch die günstigste Entscheidung, welche das Haus gegenwärtig treffen könnte. Wenn er das aber nicht will, glaube ich, sollte er doch seinen Antrag jetzt lieber zurückziehen und sich nicht dem aussetzen, daß er von anderen Parteien abgelehnt wird, die zum Teil mit der Tendenz des Antrags a» und für sich einverstanden sind und nur glauben, daß dies nicht die richtige soäos matsriuo ist, um die Sache zu erledigen. Abgeordneter Hilpert: Meine Herren, der Zusatzpara- 330
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