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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1894
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- Erscheinungsdatum
- 21.04.1894
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- Deutsch
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daß er mit seiner absprcchenden Bemerkung einem ganzen, an Zahl und Bedeutung nicht geringen Stande, dessen Fleiß. Entsagung und Unternehmungsgeist unserem Volke besser gedient haben, als inan das vielleicht im allgemeinen von den Parteigenossen des Herrn Gröber behaupten kann, die Achtung versagt, und daß die Rednerbühne des Reichstages, das Ansehen und der Schutz, den sie gewährt, wohl nicht dazu da sind, Beleidigungen hinauszurufen gegen diejenigen, die in redlicher Arbeit am Geistes-, Gemüts- nnd Wirtschaftsleben unseres Volkes mitzuwirken beflissen sind. Deutscher Reichstag Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abzaölunflsgeschäste, am 10. April 1894. (Rach dem amtlichen stenographischen Bericht.) (Schluß aus Nr. 86 und 89.) Präsident: Ich eröffne jetzt die Diskussion über den Antrag Gröber Nr. 288 der Drucksachen, welcher einen neuen h 7a cinschalten will, und gebe das Wort dem Herrn Abgeord neten Gröber (Württemberg). Abgeordneter Gröber (Württemberg): Mein Antrag gegen den Betrieb des Abzahlungsgeschäfts im Wege des Hausierhandels wiederholt den in der Session 1892/93 von meinen politischen Ftcnnden und mir in dem Initiativantrag, betreffend die Ge werbeordnung. und den von meinem Freunde Spahn zu der damaligen Regierungsvorlage, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, gestellten Antrag. Das Schicksal dieser damaligen beiden An träge war ei» eigentümliches. In der Kommission sür den Ini tiativantrag. betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, wurde der Antrag in erster Lesung mit großer Mehrheit ange nommen; in zweiter Lesung aber wurde der Beschluß abgesetzt, weil man davon ausging, daß die Frage in dem Spezialgesetz über die Abzahlungsgeschäfte behandelt werden solle; der zu diesem Spezialgesetz gestellte Antrag aber sührte ebenfalls nicht zum Ziel, da die Vorlage wegen der Abzahlungsgeschäfte des halb gar nicht zur Erledigung gelangte, weil der Reichstag aus gelöst wurde. Jetzt sind wir wieder in der Lage, daß der Antrag, wenn wir ihn nicht hier stellen, bei der gegenwärtigen Geschäftslage des hohen Hauses und der Unmöglichkeit, unseren Initiativantrag bezüglich der Gewerbeordnung in dieser Session noch durchzuberaten, ganz sicherlich in dieser Session nicht zur Beschlußfassung im Plenum kommt, und daß also das. was wir faktisch zu erreichen wünschen, aus ungewisse Zeit hinausgeschoben würde. Man konnte vielleicht nach dem ursprünglichen Inhalt der Regierungsvorlage in der Session 1892/93 gegen die Herein nahme dieses Antrags in das Spezialgesetz über die Abzahlungs geschäfte einwenden, daß jene Vorlage sich nur mit der civil- rechtlichen Behandlung der Abzahlungsgeschäfte beschäftige, und daß daher eine solche gewerbepolizeiiiche, strafrechtliche Bestim mung nicht hineingehöre. Gegenüber der jetzigen Regierungs vorlage, welche die Koinmissionsbcschlüsse der vorige» Legislatur periode ausgenommen hat, kann man diesen Einwand aber nicht erheben, weil der Z 7 bereits über das civilrechtliche Gebiet hinausgegangen ist durch das Verbot, gewisse Gegenstände im Wege des Abzahlungsgeschäfts zu veräußern, und in die Gewerbe polizei einen, allerdings durchaus berechtigten Eingriff gemacht hat. Man kann aber sür die Ausnahme einer Bestimmung im Sinne meines Antrags jetzt auch noch geltend machen, daß doch i» ein Spezialgesetz über die ^lbzahluugsgeschäfte alle die jenigen besonderen Bestimmungen civilrechtlichen und gewerbe- polizeilichen Inhalts zusammengesaßt gehören, die sich aus die Abzahlungsgeschäfte beziehen; und man kann endlich sagen, daß gerade, wen» man mit dem Spezialgesetz praktisch etwas er reichen will, der Ausschluß dieser Form des Betriebs der Ab zahlungsgeschäfte. das Verbot, sie im Wege des Ilmherzichens von Haus zu Haus und von Ort zu Ort zu betreiben, den prak- tische» Kern dessen trifft, was schließlich alle mit der Vorlage erreichen wollen, und daß, wenn Sie dieses Verbot des Hausier betriebs der Abzahlungsgeschäste nicht erlassen, Sie bloß niit der civilrechtlichen Regelung der Abzahlungsgeschäfte praktisch nicht viel erreichen werden. Meine Herren, gerade bei dem Hausierhandel im weitesten Sinne des Wortes — ich sage absichtlich »Hausierhandel» und nicht »Gewerbebetrieb im Umherziehcn-, weil ich damit einen weiteren Begriff verbinde als den technischen des Ge werbebetriebs im Umherziehen, wie er im Z 55 der Reichs gewerbeordnung geregelt ist. — ich sage: gerade beim Hausier betrieb ist die Gefahr der Uebervorteilung des verbrauchenden Publikums ganz besonders groß. Hier werden besonders leicht den Leuten minderwertige Waren ausgeschwätzt mit einem glänzenden äußeren Aussehen, deren innere Beschaffenheit der Käufer im Augenblick nicht wohl zu prüfen in der Lage ist; hier gelingt es besonders häufig den Agenten, den Leuten auch unnütze und überflüssige Dinge aufzudrängen, sie zu Auslagen zu veranlassen, die weit über ihre Verhältnisse hinausgehen. Tenn es läßt sich nicht bestreiten, daß die Versuchung, aus bloßen Kredit hin, gegen scheinbar leichte Ratenzahlungen allerlei Dinge anzuschaffen, die man gegen Barzahlung zu erwerben außer stände ist, gerade sür weniger bemittelte Leute eine große Versuchung ist. und daß aus diese Weise eine nicht geringe Anzahl mittlerer und kleiner Leute zu Geschäften ver anlaßt werden, die ihre Kräfte übersteigen, ihre Ersparnisse aus saugen, die Leute in Schulde» und in Abhängigkeit bringen, vielfach auch zum pekuniären Ruin sichren. Was die innere Güte und den Wert der im Abzahlungsgeschäft abgesehen Ware» betrifft, so kann es denn doch nicht bezweifelt werde», daß gerade bei dem Hausierbetriebe der Abzahlungsgeschäfte der Prris dem wahren Wert der Ware am wenigsten entsprechen kann, weil hier nicht bloß die Bemessung eines höhere» Preises insofern von selbst gegeben ist, als der Verkäufer zu dem Ver kausspreis die bei den Teilzahlungen ihm entgehenden Zwischen zinsen hinzurechnen muß. sondern auch deshalb, weil hier noch die Provision des Agenten, des Reisenden zum Preise hinzuzu schlagen ist. Das ist ganz selbstverständlich, daß gute Waren durch Drausschlag der hohen Hausierspesen zu teuer würden. Deshalb lauten auch die Berichte der preußischen Justiz behörden. welche der Kommission sür die Abzahlungsgeschästsvor- lage in der Session 1892/93 mitgeteilt wurden, ganz entschieden dahin, daß der Krebsschaden der Abzahlungsgeschäste, wie man sich in diesen Berichten ausgedrückt hat. in dem Gebaren dieser Agenten liege. Ich bitte den Herrn Präsidenten, mir zu gestatten, aus jenen gedruckten Mitteilungen, die der Kommis sion zugegangen sind, eine Stelle zur Verlesung bringen zu dürfen. die sich gerade aus das Treiben dieser Agenten bezieht. Sie lautet: Einstimmig sind die Berichte i» ihren Klagen über das als Krebsschaden der Abzahlungsgeschäste bezeichnet«: Gebaren der Agenten aus diesem Gebiet, welches namentlich gegenüber der beschränkten Landbevölkerung zu einer wirtschaftlichen Gefahr geworden sei. Die Agenten seien meistens unbemittelte Leute und deshalb aus die Gewinnung der in der Regel sehr hohen, aber selbstverständlich vom Käufer zu tragenden Provisions beträge angewiesen. Lediglich sür Erlangung der letzteren, welche in einem zur Kenntnis der Gerichte gelangten Fall 15 Prozent betrugen, suchten sie mit einer ans Unglaubliche grenzenden Zudringlichkeit und unter Aus nutzung ihres durch Redegewandtheit und Geschästs- routine begründeten Uebcrgewichts die unerfahrene Be völkerung zur Anschaffung von völlig unnützen Gegen- 328'
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