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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1905
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- Erscheinungsdatum
- 16.09.1905
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- Deutsch
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8124 Nichtamtlicher Teil. 216, 16 September 1905. flotten, wenn auch ungesunden »Orisr8on'8 und des feinsinnigen und prächtigen »Oos 8uwmsr'8 Da)?«. »H. B. Irving, einer unserer besten Schauspieler, ist mehr als ein Dilettant auf dem Gebiete der Kriminalogie. Sein »^uäxs llskkrs^« ist eine scharf gezeichnete Wertung des Lebens dieses viel geschmähten Mannes. Hoch inter essant sind seine Studien über »I'rsnok Orims anä 0riuüoal8«, und gegenwärtig arbeitet er an einem Werke, das einen viel umstrittenen Zeitabschnitt der französischen Geschichte be handelt. Ein andrer Mann der Feder von nicht geringer Fähigkeit ist Charles Brookfield, der vor einigen Jahren in den Ruhestand trat und den Ruf genießt, einer der glänzend sten Charakterdarsteller seiner Zeit gewesen zu sein. Er ist Verfasser vieler Stücke, von denen das beste vielleicht »^ ^Vomso'8 llsasoo« ist, außerdem von einem Bande Theater- geschichten »lös ok I^ovs«, der Anspruch darauf hat, weiter bekannt zu werden. »Denkt man an diese letztgenannten Männer und Frauen, so zögert man fast, die Bühnenmitglieder lite rarisch ungebildet oder wenig bücherliebend zu nennen; bei genauerer Betrachtung jedoch erscheint es unmöglich, zu einem andern Schlüsse zu kommen.« Manches, was Lewis Melville hier sagt, möchte man vielleicht widerlegen. Man muß indessen berücksichtigen, daß er die englischen Verhältnisse darstellt, und daß diese nicht immer mit denen in Deutschland übereinstimmen. Große Leihbibliotheken z. B., die, wie er andeutet, in fast jeder nennenswerten Stadt eine Zweigniederlassung haben und dadurch den Bücheraustausch für das umherreisende Publikum außerordentlich erleichtern, haben wir in Deutsch land nicht. Zu den Seltenheiten wird es ferner bei uns auch gehören, daß ein und dasselbe Theaterstück 500-, 800-, ja über lOOOmal Tag für Tag über die Bretter geht, was in London durchaus nichts Ungewöhnliches ist. In Mittlern und kleinen Städten namentlich werden sich die Schauspieler vielmehr oftmals auf 3 oder 4 verschiedene Stücke während einer Woche vorbereiten müssen, wodurch ihre Zeit naturgemäß weit mehr in Anspruch genommen wird. Aber mag es sein, wie es will — auch in Deutschland hat der Schauspieler- Beruf so gut wie jeder andre Stand eine gewisse Zeit und Ruhe, die er zur geistigen Weiterbildung verwenden könnte, so daß man den Plan, Theater-Büchereien zu gründen, nur unterstützen kann. London. Ernst Schmersahl. Kleine Mitteilungen. Handelskammer zu Leipzig. — In der Sitzung der Handelskammer zu Leipzig vom 12. d. M. nahm die Kammer gegen die Bestimmung des Gesetzes vom 10. September 1870 über das Ver hängen der Schaufenster an Sonn- und Festtagen Stellung. Sie bezeichnte es als überflüssig, dem Geschlossensein auch äußerlich Ausdruck zu geben, da die Sonntagsruhe beiden Teilen, Kaufmann und Publikum, seit lange etwas Wohl- bekanntes und Selbstverständliches sei. — Weiter nahm die Kammer Stellung zur Frage der Einführung von Handelsinspektoren. Sie betonte, daß die Polizeiorgane sehr wohl imstande seien die nötige Aufsicht zu üben. Es handle sich in erster Linie um Einhaltung der Bestimmungen über die Beschaffenheit der Laden-, Arbeits- und Lagerräume. Über alle diese Punkte seien bereits eingehende Vorschriften von seiten der Polizeibehörden aus Gründen der allgemeinen Gesund heitsfürsorge und Verkehrssicherheit erlassen worden, und durch zahlreiche Revisionen der Gesundheits- und Baupolizei werde die Beobachtung dieser Vorschriften regelmäßig überwacht. Es sei selbstverständlich, daß diese Vorschriften und ihre Durchführung auch den Handelsangestellten zugute kommen. Weiter kämen in Betracht die Bestimmungen über die Ruhezeit der An gestellten, insbesondre die Ladenschlußzeit und die Sonntagsruhe. müsse man als eine durchaus unbewiesene Behauptung des antragstellenden Kaufmannsgerichts in München ansehen. Von seiten der Angestellten selbst werde außerdem eine weitgehende Beaufsichtigung der Prinzipale ausgeübt, die es jedem Prinzipal mit Rücksicht auf die bestehenden Strafbestimmungen untunlich erscheinen lasse, den Schutzvorschriften zuwiderzuhandeln. Die Kammer konnte in dem Handelsinspektor nicht die geeignete Persönlichkeit anerkennen, die ein genügendes Urteil darüber abzugeben vermöchte, ob der Lehrling eine ordentliche kauf männische Ausbildung erlangt oder nicht, denn seine Re visionsbesuche in den einzelnen kaufmännischen Betrieben könnten wohl nur verhältnismäßig kurz und selten sein. Auch den Gewerbeinspektoren sei eine solche Zuständigkeit nicht ein geräumt worden. Die Jnvaliditäts- und Krankenversicherungs fürsorge werde durch die bezüglichen Gesetze geregelt. Diese enthalten Bestimmungen, die eine besondere Aufsicht zur Durchführung derselben unnötig erscheinen lassen. Eine Be- gutachtungs- und Antragstellungsbefugnis der Handelsinspek toren würde in die Zuständigkeit der Handels- und Gewerbe kammern eingreifen und müsse demnach entschieden zurück gewiesen werden. Der Regierung und den gesetzgebenden Körper schaften ständen schon jetzt neben den Handelskammern auch die Angestellten-Verbände zur Verfügung, um sich hinreichend über die Lage der Handelsangestellten informieren zu können. Schon jetzt würden diese Verbände herangezogen. Das Recht der An tragstellung sei aber bereits den Kaufmannsgerichten zugesprochen worden und hierdurch den Angestellten entgegengekommen. Die Einrichtung von Handelsinspektoren werde von vornherein als ein neues unnötiges und lästiges Aufsichtsorgan angesehen. (Leipziger Ztg.) Neue Photographische Gesellschaft A.-G., Steglitz (bei Berlin) und Hamburg. — Das Amtsgericht Hamburg gibt unter dem 8. September 1905 folgenden Eintrag ins Handels register bekannt: Neue Photographische Gesellschaft, Aktiengesellschaft, zu Steglitz bei Berlin mit Zweigniederlassung zu Hamburg. In der General versammlung der Aktionäre vom 29. April 1905 ist unter ent sprechender Änderung des Gesellschastsvertrags beschlossen worden: 1. Gegenstand des Unternehmens ist: Herstellung von Papier und photographischen Artikeln, Handel in denselben, Her stellung und Verwertung aller Art von Maschinen, die zur Fabrikation solcher Artikel bestimmt sind, Erwerbung und Ausbeutung von Patenten, die in den Geschäftszweig der Gesellschaft einschlagen, sowie Betrieb aller Hilfsgeschäfte, die für die Erreichung der vorstehend bezeichnten Zwecke dienlich sein können, 2. das Grundkapital um 400 000 ^ auf 3 000 000 ^ zu erhöhen. Dieser Beschluß ist durchgeführt worden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 3 000 000 ^ und ist eingeteilt in 3000 auf den Inhaber lautende Aktien zu je 1000 Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Auf die Grundkapitalserhöhung werden 400 auf den Inhaber lautende Aktien über je 1000 ^ ausgegeben, die zum Bezüge von ?/g desjenigen Gewinnes berechtigt sind, der auf die Aktien Nr. 1 bis 2000 für das Geschäftsjahr 1905 entfällt, für das Geschäftsjahr 1906 und folgende aber den alten Aktien gleichstehen, und zwar 358 Stück zum Nennbeträge, 42 Stück zum Kurse von 197,80 Prozent nebst 4 vom Hundert Stückzinsen seit 15. Februar 1905. Auf diese Grund kapitalserhöhung bringen nach näherer Maßgabe des General versammlungsprotokolls und des demselben angehängten Vertrags anerbietens vom 20. April 1905 die Fabrikbesitzer Wilhelm Ebbinghaus und Johann Friedrich Colby zu Letmathe das von ihnen als offne Handelsgesellschaft unter der Firma F. W. Ebbinghaus zu Iser lohn betriebene Papierfabrikunternehmen mit allen Aktiven, ins besondere mit den Grundstücken nebst Gebäuden, Brunnenanlagen, Maschinen, Utensilien und Zubehör, Fabrikationsrechten und sonstigen immateriellen Rechten, Kassa, Effekten, Ausständen, Vor räten und Waren, alles nach der Bilanz und Jnventur- aufnahme vom 14. April 1905, in die Gesellschaft ein. Der Wert dieser Einlage ist auf 784391 ^ 94 H festgesetzt, als
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