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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1905
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- Deutsch
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7324 Nichtamtlicher Teil. 194, 22. August 1905. Wia» Kraus Bcrlag in Berlin. 14. I,fx. (16 8. m. Ldbllügv.) 40. I. — Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind. Zusammengestellt von der Redaktion des Börsenblattes. 17 — Umschlag. Dieterich'sche Verlagsbuchhandlung, Theodor Weicher in Leipzig. 7340 Goetke-Kalender auf das Jahr 1906. Herausgeg. von Bier baum. 1 Luxusausg. 3 N. G. Elwert'sche Verlagsbuchhandlung in Marburg. 7338 Grasersche Buchhandlung (RichardLiesche) in Nnnaberg. 7341 Moritz Perles in Wien. 17 2 7 8 ^ 20 H. 2 ^30^0^ ^ ^ ^ ^ ^ Velhagen Sr Klasing in Bielefeld. 7339 Velhagen L Klasings Monatshefte. XX. Jahrg. Heft 1. Verlag der Aerztlichen Rundschau in München. 7338 ^ravlcbsiti Verlagsbuchhandlg. „Styria" in Graz. 7332 Lirkls, Oer Oboral. 3 X; §6d. 4 X 20 1i. Nichtamtlicher Teil. StreifbandversAnd vder Postüberweisung? Von Max Kuck, Berlin. (Vgl. Nr. 43, 44 d. Bl.) Der Zeitschriftenversand durch Postllberwcisungsvcrfahren ist dem Buchhandel verschiedentlich mit allen seinen Vorteilen gegenüber dem Versand als Drucksache in ein so günstiges Licht gerückt worden, daß eine genaue Betrachtung dieses Versandspstems auch vom buchhändlerischen Standpunkt, und zwar nicht allein seiner Licht-, sondern vor allem auch seiner Schattenseiten, dringend geboten erscheint. Abgesehen von den Vorteilen sür den Abonnenten, die erst in zweiter Linie ins Gewicht fallen, sollen die Erspar nisse an Verpackungsmaterial, an Arbeitskraft und Arbeits zeit, an Adressenmaterial und vor allem an barem Geld bestimmend für den Verleger sein, sich des Postüberweisungs verfahrens bei der Zeitschriftenexpedition zu bedienen. Bestehen diese Vorteile nun unverändert für alle Zeit schriften und ist darum die Überweisung an Stelle des direkten Versands ausnahmslos zu empfehlen? Auf das Wesen des Verfahrens braucht nach den um fassenden und klaren Auseinandersetzungen im Börsenblatt Nr. 43 und 44 nicht näher eingegangen zu werden. Der von dem Verleger angemeldete Bezieher seiner Zeitschrift muß, sofern es sich nicht um Frei- oder Tauschexemplare handelt, Abonnent sein, das verlangt die Post ausdrücklich; ja, sie ist sogar befugt, einen Nachweis zu fordern, daß die als gewonnene Bezieher angemeldeten Empfänger auch tat sächlich die Zeitschrift beim Verleger bestellt haben. Was versteht aber die Post unter bestellter und was unter unver langter Zusendung? Wenn bei ihr jemand aus eine Zeit schrift abonniert, gilt am Schluß jede Nichterneuerung — sie mahnt um die Erneuerung des Abonnements — als Ab bestellung, während grade umgekehrt, wenn nicht aus der ersten Bestellung etwas andres hervorgeht, der Buchhandel jede Nichtabbestellung als Einverständnis mit der weitern Zusendung ansieht. Was vor dem Gesetz recht ist, sollte der Post billig sein. Sie be stimmt aber, daß Anträgen auf Überweisung an andre als die ersten Abonnenten, sowie auf Rücküberweisung an den Verleger oder Rückzahlung der Zeitungsgebühr keine Folge gegeben wird. Wenn also der bisherige Abonnent die Annahme der ersten Nummer verweigert, ist der Verleger Überweisungsgebühr und Bestellgeld los, und nur mit Einverständnis der Absatzpostanstalt kann er die Weiterlieferung einstellen. Das ist also ein Nachteil des Verfahrens, denn während sonst die Übersendung dieser ersten Nummer 3, höchstens 30 H kostet, sind die Gebühren jetzt mindestens 16 H, unter Umständen 1 und mehr, abgesehen von den manchmal nicht unerheblichen Materialverlusten. Vielleicht ließe sich hier durch einen Aufdruck auf der Rech nung Abhilfe schaffen, dessen Inhalt den Bezieher verpflichtet, Erklärungen betreffend Änderung oder Aufgabe des Abonne ments spätestens bei Eintreffen der letzten Nummer abzu geben. Aber auch diese direkte Versendung der Faktur birgt einen Nachteil des Überweisungsverfahrens in sich; es kosten die Umschläge und das Porto, jenachdem die Zeitschrift in ganz-, halb- oder vierteljährlichen Abonnements abgegeben wird, bis zu 40 H im Jahr, während bei der Versendung unter Streifband die Rechnung einfach mit der ersten Nummer verschickt wird. Der Verleger zahlt die Überweisungsgebühr und das Bestellgeld im voraus für jedes Exemplar, während er den Abonnementsbetrag mit dem Bezieher direkt verrechnet. Ob aber diese direkte Verbindung allein so wertvoll ist, wo dem Verleger ohnehin die kleinste Anzahl der Bezieher nach Namen, ja meist nur nach dem Ort bekannt ist, mag dahin gestellt bleiben. So korrekt wie bei der Post wird sich der Bezug durch den Buchhandel wohl nie abspielen, weil der Verleger meist den Abonnementsbetrag stundet und stets im Dunkeln ist über den Willen des Abonnenten betreffend den Weiterbezug, ein Umstand, dessen verschiedene Folgen bei den verschiedenen Veisandsystemen bereits erwähnt sind und auch unten nochmals berücksichtigt werden sollen. Die Zeitschriften werden in der Regel den Verlags postanstalten unverpackt übergeben. Unbestritten müssen also zunächst die Vorteile bleiben, die in der Ersparnis des Verpackungsmaterials, der Arbeitskraft und Arbeitszeit zur Herstellung der Streifbänder liegen. Diese Ersparnis kann auf Grund der Kalkulation eines Zeitschristen verlags von 27 Zeitschriften mit 629 jährlich erscheinenden Nummern bezw. Heften auf durchschnittlich 6,27 H pro Zeitschrift oder 0,238 H pro Nummer, die in Papier, und auf 8,81 pro Zeitschrift oder 1,234 H pro Nummer, die der Schwere oder besonderer Beigaben wegen in Pappe verpackt werden muß, veranschlagt werden.
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