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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1905
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- Erscheinungsdatum
- 31.05.1905
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- Deutsch
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^ 125, 31. Mai 1905. Nichtamtlicher Teil. 5139 Nachbildung überlassenen Vorrichtungen, Formen, Platten, Steine usw. von einem Jahre als zu kurz bezeichnet unter Hinweis darauf, daß ja diese Vorrichtungen oft sehr hohe Kosten verursacht haben und nun auf einmal wertlos werden sollen, falls es dem »Urheber« nicht gefällt. Wir schließen uns im Interesse unsrer hiesigen Post- karten-Jndustrie besonders diesen Bedenken an und sind der Ansicht, daß ein Schutz für Werke, deren Benutzung bisher ohne jede Einschränkung erlaubt war, überhaupt nicht notwendig ist. Es dürfte das ganz ohne Zweifel verschiedene Härten im Gefolge haben, die sich in erster Linie gegen die vervielfältigende Industrie richten, und die wir daher entschieden bekämpfen müssen Zum mindesten bitten wir, die Übergangsfrist des § 43 wesentlich zu verlängern, jedenfalls auf mindestens zwei Jahre zu bemessen. Dies ist besonders für die Fälle angebracht, in denen Vorrichtungen, deren Herstellung be- gönnen war, noch nicht fertig gestellt sind. Es könnte leicht Vorkommen, daß durch die Verzögerung der Fertigstellung die anscheinende Wohltat dieser Vorschrift illusorisch wird, weil die Benutzung der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes mit großen Opfern angefertigten Vorrichtungen ganz oder zum Teil unmöglich wird Es dürfte daher billig sein, die Frist zur Weiterbenutzung im Falle des Satzes 2 § 43 vom Zeitpunkte der Fertigstellung an zu bemessen. Zum Schlüsse gestatten wir uns noch, den ergebenen Wunsch zu äußern, daß das neue Gesetz so bald als möglich in Kraft treten möge, da besonders die Post- karten-Jndustrie unter den gegenwärtigen Zuständen stark leidet. Durch die Freiheit der Reproduktion kommen so viele unberufene und sonst wirtschaftlich unhaltbare Exi stenzen in die genannte Branche, um die ersichtlichen Lücken der bisherigen Gesetze auszunutzen, daß hierunter das solide Geschäft leidet Überdies sind die gegenwärtigen Rechtsver hältnisse im hohen Grad unsicher, da die Gerichte der einzel nen Bundesstaaten vielfach von einander abweichende Urteile fällen. Es würde also eine Beschleunigung des Inkrafttretens des Gesetzes und damit eine Klärung der Rechtslage von seiten unsrer Industrie mit Freuden begrüßt werden.« Abdrücke dieser Äußerung sind dem Königlich Sächsischen Ministerinm des Innern, dem Reichsamt des Innern und dem Reichstag mit der Bitte gesandt worden, die darin aus gesprochenen Bedenken und Wünsche zu berücksichtigen. Kleine Mitteilungen. Schluß-Angabe für Zeitschriften-Jahrgänge u. a. Vom Verwalter der Bücherei einer Baugewerkschule empfangen wir folgende Anregung: In ausländischen Werken findet man am Ende von verschiedenen Werken die Bemerkung: Ende. In unfern deutschen Werken fehlt sie fast durchaus. Besonders für Zeitschriften, die nach und nach erscheinen, wäre die Be merkung: »Ende (oder Schluß) des Jahrgangs . . . .« sehr erwünscht. (Red.) Kupferstich- und Bücherauktion in Heidelberg. — Die Firma Ernst Carlebach in Heidelberg veranstaltet am 19. Juni d. I. im kleinen Saale der Harmonie in Heidelberg eine Auktion. Der in heutiger Nummer angezeigte Katalog verzeichnet eine hervorragend schöne Sammlung badischer Fürstenbildnisse, Mann heimer und Heidelberger Kupferstiche, sowie Aquatinta-, Schab kunst- und Gouachcblätter der Mannheimer Meister des 18. Jahr hunderts: Ernst, Fratrel, Karcher, Wilhelm von Kobell, Kuntz, Rieger, Schlicht, Verhelft und eine seltne Sammlung von 18 Blatt Sintzenich. Neben Autographen, seltnen Werken, die in Mannheim und Heidelberg gedruckt sind, kommen pfälzische Papier- und Pergamentmanuskripte und viele Hauptwerke zur Geschichte der Pfalz und des Großherzogtums Baden zur Versteigerung. Auf die Abteilung Pfälzische Kurfürstenporträts sei besonders hin gewiesen, desgleichen auf die Abteilung: Größere Werke über das Heidelberger Schloß. (Red.) Milderung der Zensur in Rußland. — Mit der Frage der Zensur ausländischer Bücher beschäftigte sich die Kobeko- sche Kommission in ihrer letzten Sitzung. Bei der historischen Be leuchtung dieser Frage stellte es sich heraus, daß die Art und Weise, wie die Zensur ausländischer Bücher in der Vergangenheit geübt wurde und vielfach auch heute geübt wird, zu mancherlei be rechtigten Klagen Anlaß gegeben hat. Als eines komischen Anstrichs nicht entbehrend wurde der Umstand erwähnt, daß im Jahre 1858 die französische Übersetzung von Lermontows »Dämon« verboten wurde. Die Zahl der von 1871 bis 1899 verbotenen ausländischen Bücher wurde auf annähernd 10 00O festgestellt. Geriet einmal ein Buch in den Index der verbotenen Literatur, so war sein Schicksal besiegelt, auch wenn es sich später herausstellte, daß ein »Mißverständnis« Vorgelegen hatte. So ist es z. B. wiederholt vorgekommen, daß die russische Übersetzung eines von der Zensur verbotenen aus ländischen Buchs einspruchslos gestattet worden ist, während das Original nach wie vor auf dem Index der verbotenen Bücher stehen blieb. Als Beispiel hierfür wurde Mignets Ge schichte der französischen Revolution angeführt; während das einem nur relativ kleinen Kreis zugängliche Original ver boten wurde, hatte die Zensur gegen die von Licha- tschewa und Ssuworin besorgten wortgetreuen Übersetzungen nichts einzuwenden. Der Vertreter des Ministeriums des Innern schlug eine Revision des Verzeichnisses der verbotenen Bücher vor und gab dabei der Überzeugung Ausdruck, daß sich die Zahl der ver botenen Bücher um mindestens zwei Drittel verringern ließe Nach längeren Debatten sprach sich die Kommission dahin aus, sämtliche wissenschaftlichen Bücher, die politischen, nationalökono mischen und sozialistischen nicht ausgeschlossen, von der Zensur gänzlich zu befreien und dieselbe nur für die in russischer Sprache im Ausland erscheinenden populären Bücher, Belletristik und Karikaturen, beizubehalten. Endgültige Beschlüße sind indessen noch nicht gefaßt worden. (St. Petersburger Ztg.) Gustav Freytag-Denkmal in Wiesbaden. — Bei herr lichstem Wetter erfolgte am 28. Mai vormittags die Enthüllung des von Professor Schaper geschaffenen Gustav Freytag-Denkmals. Kultusminister Studt legte nach einer kurzen Ansprache einen prächtigen Lorbeerkranz am Denkmal nieder. Der Feier wohnte auch die Witwe des Dichters mit den Kindern und Enkeln bei. Auf einem Festmahl am Sonnabend hielt Professor Harnack aus Stuttgart eine glänzende Rede auf Freytag, und Professor Bruns wick berichtete interessante Einzelheiten aus seinem Leben in Wies eindrucksvolle Feier. Bücher-Absatz in England. — Von dem Umsatz, den die billigen Neudrucke gediegener Werke in England finden, erzählt Joseph Shaylor in einem Aufsatz des »Cornhill Magazine«. Danach hat die -Nationalist Preß«, die wissenschaftliche Werke in Volksausgaben verbreitet, von Haeckels »Welträtsel« mehr als 100 000 Exemplare abgesctzt. Sie veröffentlichte auch Hauptwerke ab. Bücher, die religiöse Fragen behandeln, finden jetzt nicht mehr so viele Leser in England wie früher, abgesehen von so berühmten Werken wie Thomas a Kempis »Nachfolge Christi«, Augustins -Konfessionen« usw. Am meisten verkauft wird Shakespeare. Eine einzige Ausgabe, der Temple-Shakespeare, wird jährlich in 250 000 Exemplaren abgesetzt, von denen aller dings gegen 100 000 nach Amerika gehen. Von andern viel- Ernst Abbe-Denkmal. — Für die in Jena geplante Er richtung eines Denkmals für Ernst Abbe, das seinerzeit nament lich von den Arbeitern des Zeißwerkes zu Ehren ihres Arbeit ein von vielen hervorragenden Männern der Wissenschaft und der Praxis nicht nur Deutschlands, sondern auch des Auslandes Unterzeichneter Aufruf. Derselbe hebt hervor, wie sehr gerade Abbe, der in seinem selbstlosen Idealismus stets jede Anerkennung oder Auszeichnung abgelehnt habe, einer solchen dauernden Ehrung würdig sei. Beiträge zu dem Denkmal sind, wie der Aufruf besagt, an den Verlagsbuchhändler Or. Gustav Fischer in Jena zu richten. 676'
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