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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1900
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- 1900-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1900
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209, 8. September 1900. Nichtamtlicher Tech 6687 grundsätzlich und praktisch verhängnisvolle Durchbrechung des allein richtigen Grundsatzes zu billigen. Der Juristentag wird daher nur dem Vorschläge von Liszts zustimmen können. Eine imposante Kundgebung des Juristentages zu grinsten desselben ivürde die Bemühungen der politischen Parteien im Reichstage zu guusten gesetzlicher Anerkennung des allein richtigen Grundsatzes ganz wesentlich fördern und unterstützen. Höeting, Woöerl, Der Buchführer U. Philipp Schultze, ein Beitrag zur Geschichte des Stral- sunder Buchhandels im Beginn des 17. Jahr hunderts. (Enthalten im Jahresbericht des Gym nasiums zu Stralsund, Ostern 1900.) 4". 25 S. Stralsund 1900. Es ist sehr schade, daß diese, auf eingehenden archivalischcn und litterarischen Studien beruhende Arbeit an so versteckter Stelle erscheint. Man kann natürlich nicht erwarten, daß ein in der trüb seligen Zeit des dreißigjährigen Krieges lebender Buchführer jener Ostseestadt durch Geschäftsmanipulationen oder Verlag sich be rühmt gemacht haben sollte; aber immerhin giebt die Arbeit einen wohl zu beachtenden Beitrag zur Schilderung des Geschäftes der damaligen Buchsührer, d. h. Buchbinder und Buchhändler, ab. Das Stralsunder Ratsarchiv besitzt ein Buchführerregister, aus dem, wie aus anderen Urkunden hervorgeht, daß vom sechzehnten Jahr hundert ab die Buchbinder zugleich Buchhändler waren, die die in den Schulen gebrauchten Bücher nicht nur cinbanden, sondern auch beschafften. Und in welchem Umfange das geschah, geht aus dem Umstande hervor, daß im Jahre 1592 der Stralsunder Buch binder Hans Bruder dem Verleger und Sortimenter Jacob Apel in Leipzig 596 fl. schuldete. Von Philipp Schultze besitzt das Stralsunder Ratsarchiv ein mit -Reg. 6.- bezeichnetes Bändchen, das ein alphabetisches Verzeichnis der über seine Kunden ge führten Konten und letztere selbst enthält. Es mag das dritte von Schultze geführte Register gewesen sein. Den einzelnen Posten der Konten sind fast regelmäßig die Preise bcigcfügt, die Jahre, in denen der Kauf erfolgte, werden in der Regel an die Spitze gestellt; häufig findet sich eine Notiz über erfolgte Bezahlung, oder das Angeschriebene ist einfach durchstrichen. Die Eintragungen sind von verschiedenen Händen geschrieben, Schultzes Handschrift macht den Eindruck der eines gebildeten Mannes mit ihrer Ge nauigkeit in der Wiedergabe deutscher, sowie besonders lateinischer Wörter. Schultze hatte auch den Magistertitel; doch ist bis jetzt noch nicht gefunden, auf welcher Universität er ihn erworben hat. Im Jahre 1607 erwarb er für 8 Mark Sundisch oder 1'/, Reichsthaler das Bürgerrecht zu Stralsund, was darauf schließen läßi, daß er schon damals ein bemittelter Mann war. Im Jahre 1612 kaufte er nach dem Stadtbuche eine Bude, im Jahre 1622 aber ein Haus. Wie lange er überhaupt gelebt hat, ergiebt sich aus einem Kaufverträge des Stadtbuches, aus dem her vorgeht, daß er vor dem 19. Juni 1630 gestorben sein muß. Be gonnen mag er sein Geschäft im Jahre 1607 haben, falls das mit -Reg. L.- bezeichnet für die sechs Jahre 1623—1628 bestimmt ge wesene Register wirklich das dritte der von ihm geführten war. Die Titelangaben des 245 Werke umfassenden Registers sind, weil es sich um damals wohlbekannte handelte, sehr abgekürzt; bei einzelnen ist das Format, bei anderen der Einband, bei noch anderen aber nur der Preis angegeben. Oft findet man nur den Namen des Verfassers, Verlegernamen nie, zweimal den Druckort. Von Einbänden werden hauptsächlich Pergament- und Lederbände genannt, auch Goldschnitt wird erwähnt. Oft findet man den Katechismus, die Bibel und das Neue Testament, den Donatus 34 mal, das für den Religionsunterricht von Quinta an ver wendete Oorpue äoetrinas 6srwanieum 11 mal, Corderius' Oolloguia latina 17 mal, Erasmus' äs oivilitats worum 12 mal, auch ein Viotiovarium u. s. w. Besonders die Theologie ist stark vertreten, aber von Luther außer dem Katechismus nichts erwähnt, wogegen I. Spangenberg und L. Hutter mehrfach, ferner Bekenntnis- und Streitschriften, Postillen u. s. w.; aber nur schwächer vertreten sind Werke aus den Gebieten der Philologie, der Philosophie und der Rechtswissenschaft, fast gar nicht Medizin. Von geschichtlichen Werken befinden sich Chroniken, Tage bücher, G. Fabricius' Werke über deutsche und sächsische Geschichte, Schriften über das Konzil von Trient, auch genealogische und chronologische verzeichnet, von geographischen u. a. Sebastian Münster. Stark vertreten sind endlich die volkstümliche und die Unterhaltungslitteratur. So finden sich 171 Exemplare von Slebenimdfcchzigfier Jahrgang. Almanachen, 195 von Kalendern, von denen besonders die des Verlegers Joachim Rhete und Verfassers Herlicius beliebt waren, ferner Prognostikon und Traumbüchlein, aber diese nur in je einem Exemplar, was Ebeling dahin deutet, daß der kühlere und besonnenere Norden dieser damaligen Modelitteratur mit ihrem Aberglauben nicht zugethan war. Der Unterhaltung dienten Rollenhagens Froschmeuseler, Komö dien, Volksbücher und Sprichwörtersammlungen. Endlich sind auch die Musik, illustrierte Schriften, und Alphabete vertreten. Einen stehenden Artikel bildeten bei Schultze jahrelang die von dem Rostocker Ratsbuchdrucker Augustin Ferber bezogenen Avisen oder Ordinari-Zeitungen. Diese hat Schultze schon 1624, wahr scheinlich sogar schon 1621 bezogen, während bisher angenommen wurde, daß die des Rostocker Buchdruckers Moritz Sachs von 1625 die ersten dortigen Avisen gewesen seien. Außer mit Büchern handelte Schultze auch mit Papier, Schreib tafeln, Bildern, Kompassen, Spiegeln, Stundengläsern, Buchbinderei- Artikeln, Honig und Salz; über seine Buchbinderarbeiten nebst Preisen giebt das Register mehrfach Aufschluß. Wir erfahren aus dem Register auch, wer die Personen waren, denen Schultze Kredit gewährte, während ungezählte andere ja bar bezahlt haben werden. Gute Kunden, und zwar nicht nur mit Schulbüchern für ihre Kinder, waren Pastoren aus Orten Pommerns, Juristen in Stralsundischcm Dienste, und zahlreiche andere von dort und der Umgegend. Schultze lieferte auch an andere Buchhändler sowohl auswärts wie in der Stadt, und als reiner Sortimenter war er nicht nur auf das Platzgeschäft an gewiesen, sondern besuchte auch andere Orte, wie z. B. Bergen, Demmin, Greifswald und sogar Kolberg, an denen er vermutlich Bestellungen auf Bücher und auf das Heften und Einbinden der selben entgegennahm, denn aus den Druckereien bekam er sie roh und gerollt in Fässer verpackt. War er auf Reisen, so vertrat ihn im Stralsunder Geschäft wohl die Frau oder ein Kind oder ein Gehilfe; das zeigen die von anderen Händen herrührenden Schrift züge und die zum Teil unorthographischen und schwer entziffer baren Handschriften. Mit den fremden Buchhändlern Hans Bredow und Michel Kop, sowie mit dem Rostocker Buchdrucker Augustin Ferber scheint Schultze Tauschgeschäfte unterhalten zu haben, wobei er Kalender, Katechismen, Betbücher und Psalmbüchlein lieferte, und von Johann Hallervord in Rostock hat er nicht nur für sich selbst Sendungen erhalten, sondern auch solche, die von Rostock oder Greifswald kamen und nach Greifswald, Rostock oder Kopenhagen bestimmt waren, von Stralsund aus, wo die Umladung erfolgen mußte, gleichsam als Hallervords Vertreter am Platze, weiter befördern lassen. Von Leipzig hat er nicht nur Bücher, sondern auch Papier bezogen, wo nicht selbst mitgebracht. Schultze gewährte seinen Kunden Kredit bis zu mehreren Jahren, und als Zahlung erhielt er nicht immer Bargeld, sondern auch Viktualien, als Hämmel, Lämmer, Schweinchen, Gänse oder auch einige Scheffel Hafer, Roggen oder Gerste. Auch rohes Fleisch erhielt er gelegentlich, so einmal einen Posten von 285 Pfund, und von einem Magister eine rohe Haut. Für diese Artikel mag er selbst wieder Abnehmer gehabt haben; was sollte er sonst mit ihnen anfangen? Ueber die geschäftlichen Einnahmen Schultzes vermag Ebeling aus dem Register wenig Sicheres festzustellen; immerhin betrugen die sämtlichen Außenstände für Bücher etwa 617 fl. 17 lß., die für Buchbinderarbciten und Verkaufsgegenstände etwa 100 fl., zusammen etwa 717 fl., den Gulden zu etwa 2 ^ 10 gerechnet. Da das Register nur die auf Konto verkauften Waren enthält, und der Hauptabsatz gegen Barzahlung erfolgt sein dürfte, so mag die Gesamteinnahme aus dem Geschäfte nicht unbedeutend gewesen sein; aber vom Jahre 1624 an nehmen die Eintragungen fort gesetzt ab; gegenüber 322 im Jahre 1623 finden wir 1624: 191, 1625: 80, 1626: 71, 1627: 87 und 1628 sogar nur 45. Kleine Mitteilungen. Ungerechtfertigte Steuerveranlagung eines Zei tungsverlags in Preußen. — Der -VossischenZtg.- entnehmen wir folgenden Bericht über eine Entscheidung des preußischen Ober- Verwaltungsgerichts : Die Berufung des Zeitungsverlegers N. gegen seine Ver anlagung zur Ergänzungssteuer war verworfen worden. Das Ober- Verwaltungsgericht vernichtete aber diese Entscheidung aus folgenden Erwägungen: Der Vorderrichter rechnet mit einem Werte des Verlags rechts der fraglichen Zeitung von zwei Millionen Mark. N. be streitet grundsätzlich den Ansatz dieses Wertes. Der Vorderrichter nahm aber an, daß Redaktion und Verlag einer Zeitung der Ergänzungssteuer unterliegen, da die Urheberrechte im Zeitungs verlag als selbständige und ausschließliche Rechte gesetzlich geschützt würden. Der Verleger sei als schutzberechtigt zu be- 893
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