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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-14
- Erscheinungsdatum
- 14.09.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 213, 14. September 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Name und Vorname: Markgraf, Alfred Maschner, Felix Matzner,Franz,jun.*) Mcinhardt, Otto Meißner, Otto i Heinrich I Meißner,Gnstavjuu.1 Meißner, Nndoif Meyer, Otto Mittmann, Paul Müller, Beruh. Mucller, W. Eckard Müller, Richard Müller, Walter Nessizius, Rudolf Pauli, Heinr. Pröschold, Heinrich Pnttmann, Woifgang Rahinig, Kurt Neber, Karl Renß, Alfred Roßbach, Paul Schlelnat, Walter Schleyer, Franz Schmidt, Paul Schumann, Hermann Schwabe, Walter Scriba, Eduard Seiffert, Ernst Seyerlein, Philipp Stenzel, Otto Szpinger, Kasimir Thalheim, Rudolf Unverzagt, Ludwig Vogl, Rudolf Voigt, Walter Volkmann,vr.Ludwig Weickart, Waldemar Weiblich, Franz Weis, Martin Firma: Dil i.H. Breitkopf L Härtel in Leipzig i. H. Breitkopf L Härtel in Leipzig i. H. Franz Mahner in Wien i.H. Breitkopf L Härtel in Leipzig Prokuristen i. H. Otto Meißner und Otto Meißners Verl. Mitinh.: Meißner, Richter L Co., Berlin i.H. Breitkopf L Härtel in Leipzig i.H. Breitkopf L Härtel in Leipzig i.H.Akadem. Buchh. von Conrad Skopnik, Berlin i. H. I. Eckard Mueller in Halle a/S. i.H. Brcitkopf L Härtel in Leipzig i.H. Akad. Buchh. Rah- mann in Jena t. H. Lehmann L Wentzel G. m. b. H. in Wien i. H. P. Schrcdcr in Saarlouis Lehrling i. H. I. Ricker- sche Univ.-Buchh (Ernst Legier) in Gießen t. H. Oscar Hengsten- berg in Bochum i.H. Ernst KeilsNachf. in Leipzig i. H. Basler Buch- u. Antiguhdlg vorm.Adolf Geering in Basel Inh.: Neuß L Jtta in Konstanz i. H. Breitkopf <L Härtel in Leipzig i. H. Ernst Keil's Nachf. in Leipzig i.H. Breitkopf L Härtel in Leipzig i.H. Brcitkopf L Härtel in Leipzig i.H. Breitkopf L Härtel in Leipzig i.H. Breitkopf L Härtel in Leipzig Lehrl. i. H. I. Ricker- schellniv -Buchh. (Ernst Legier) in Gießen i.H.SalonblattG m.b.H. ln Dresden Inh.: Fr. Seybold's Sort.-Bnchh in Ansbach i.H. Kräuter'sche Buchh. in Worms i.H. Akad. Buchh. Raß- manu in Jena i. H. Expedition der Geflügel-Börse (Rich. Freese) in Leipzig i. H. Emil Roth in Gießen i. H. Lehmann L Wentzel G. m. b. H. in Wien i. H. Friedr. Vicweg LSohn in Braunschweig Mitinh.: Brcitkopf L Härtel in Leipzig i. H. Expedition der Geflügel-Börse ,Nich. Freese) in Leipzig i. H. Hahn's Sort. in Leipzig i. H. Brcitkopf L Härtel in Leipzig nistgrad u. Truppenteil: Landw.-Jnf.-Ngt. Nr. 107. Kriegssreiw. im Jnf.- Rgt. Nr. 107. K.K. Leutn. im (österr.) Inf -Ngt. Nr. 13. Unteroff. im Res.-Bat. d. Jnf.-Rgts. Nr. 106. Leutn. d. Res. im Feld- Art.-Rgt. Nr. 62. Leutn. d. Res. im Feld- Art.-Rgt. Nr. 62 Vizefeuerwerker d. Res. Res. im Feldartill.-Rgt. Nr. 68. Ers.-Ncs. d. Atartne. Jns.-Ngt. Nr. 113. Kriegssreiw. im Feld- Art.-Ngt. Nr. 75. Landw.-Jns.-Rgt. Nr. 107. Kriegssreiw. im III. Re kruten Depot Weimar. Res. Feldm. ini k. u k. Jnf.-Rgt. Nr. 100 (öst.- ungar. Armee). Kriegssreiw. im Jäger- Rgt. zu Pferde Nr. 13. KriegSfreiw. im Jnf.- Rgt. Nr. 222. Res. im 4. Garde-Rgt. Kriegssreiw. im Jnf.- Rgt. Nr. 106. Kretsfreiw.ini Ers.-Ngt. Nr. 113. Unteroff. im Landw.- Jnf.-Ngt. Nr. 109. Ers.-Bat. d. Landw.- Jnf.-Ngts Nr. 106. Gefr. d. Res. im Jnf.- Rgt. Nr. 179. Ers.-Bat. d. Jnf.-Rgts. Nr. 107. Ers.-Bat. d. Landw.- Jnf.-Ngts. Nr. 107. Jnf.-Ers.-Res. im Warthe-Lager, Posen. Ers.-Nes. im Jnf.-Rgt. Nr. 179. Kriegssreiw. i. Jnf.- Rgt. Nr. 222. Kriegssreiw. im Garde- Gren.-Rgt. Nr. 2. Untervff. b. d. 4. bayr. Art.-Munit.-Kvionne Kriegssreiw. im Fiis.- Ngt. Nr. 80. Ers.-Res. i. Ers.-Bat. d. Res.-Jnf.-Ngis. Nr. 94. Kriegssreiw. im Ers.- Jnf.-Ngt. Nr. 139. Unteroff. im Jnf.-Rgt. Nr. 116**). Res.-Jäger im k. u. k. Feldjäger-Bat. 22. (Oest.-ung. Armee.) Unteroff. d. Res. im Jnf.-Rgt. Nr. 92. Hauptm. u. Kompagnie- siihrer im Laudst.-Bat. Nr. 2 in Leipzig. Kriegssreiw. im Ers - Jnf.-Rgt. Nr. 106. Kriegssreiw. im Jnf.- Rgt. Nr. 107. Res.-Etappen-Park- Koionne. *> Leicht verwundet bei Lublin. **) Richtigstellung der Regiments-Nr. in Nr. 208. Name und Vorname: Werner, Fritz Wiest, Lamb. Wolters Wünsche, Wolfgang Zibulski, Karl Zimmer, Hugo Otto Zimmernlann, Wtlh. Firma: Dienstgrad ».Truppenteil: i. H. Karl Siegismund Ers.-Nes. t. d. 8. Armie- in Berlin rungs-Abt. i. H. Heinrich Poertgen Gefr. d. Res. im Jnf.- iu Münster t. W. Ngt. Nr. 13. i. H. A. Marcus L E. Gefr. im Landst.-Fuß- Weber's Verl, in Bonn art.-Bat. <8. Armeek.) i. H. Expedition der Unteroff. im Landw.- Gcflügel-Börse (Rich. Jnf.-Rgt. Nr. 107. Freese) in Leipzig Inh.: Karl Zibulski in Offiziersstellvertreter Groß-Umstadt (Hessen) im 2. Landst.-Jns.-Rgt. i. H. Richard Hermes Zugfiihr -Stellvertr. tm Verl, in Hamburg 3.Lazarettzug d.Etapp - Jnsp. 7. t. H. Friedr. Vteweg L Ers.-Nes. im Jnf.-Rgt. Sohn in Braunschweig Nr. 78. Kleine Mitteilungen. Die Abbildung des Eisernen Kreuzes auf Waren und Drucksachen zu Vcrkausszwcckcn nicht statthast. — Im »Leipziger Tageblatt« vom 11. September lesen wir: »Neuerdings bringen die Ge schäftsleute auf Karten und anderen Waren die Abbildung des Eiser nen Kreuzes an. Hierzu sei bemerkt, daß nach einer Verfügung des Königlichen Ministeriums des Innern die Abbildung eines Kreuzes, das der Form nach und durch Kenntlichmachung der silbernen Ein fassung dem Eisernen Kreuze ähnlich ist, nicht statthaft ist. Todes anzeigen gefallener Militärpersonen dürfen in üblicher Weise mit dem Kreuze versehen werden.« In Nr. 100 des Bbl. veröffentlichten wir bereits eine Notiz unter der Spitzmarke »Gewerbliche Unternehmungen für das Rote Kreuz«, in der es als unzulässig bezeichnet wird, das Rote Kreuz im Schaufenster, aus Landkarten oder sonstwie in buchhändlerischen Publikationen, auf Postkarten oder patriotischen Bildern u. dergl. zu benutzen, ohne vorher die Genehmigung der zuständigen Stellen ein- zuholc». Auch der besondere Vermerk, daß das ganze Erträgnis oder ein Teil desselben dem Roten Kreuz zufließe, wird nur dann für zu lässig erklärt, wenn eine vorherige Anmeldung bei den Landesvereinen vom Noten Kreuz oder der Zentralstelle in Berlin vorliegt und von dort aus die Kontrolle über die Verwendung des Ertrags sichergestellt wird. Jede mißbräuchliche Benutzung des Roten Kreuzes wird straf rechtlich verfolgt. Mit Rücksicht auf die vielfachen Versuche industriell veranlagter Geschäftsleute, den Patriotismus und die Mildtätigkeit in den Dienst eigener Interessen zu stellen und dafür ein wirksames Aushängeschild zu benutzen, wird man dieses Vorgehen von amtlicher Stelle aus nur begrüßen können, umsomehr, als ja jedem, der nicht sich, sondern der Sache des Roten Kreuzes einen Dienst erweisen will, die Möglichkeit gegeben ist, sich mit den betr. Organisationen darüber vorher zu ver ständigen und ihre Genehmigung cinzuholcn. Da die Benutzung dieses durch die Genfer Konvention vertragsmäßig vereinbarten Neutralitäts- zeichcns durch Reichsgesetz vor Mißbrauch geschützt ist und als ein be sonderes Kennzeichen der Vereine vom Roten Kreuz angesehen wird, so wird man diesen auch nicht die Berechtigung abstreiten können, Strafanzeige bei mißbräuchlicher Verwendung zu erstatten. Anders liegt jedoch nach unserem Dafürhalten der Fall bei dem Eisernen Kreuz, das seit 100 Jahren als das Symbol einer schweren, eisernen Zeit gilt, die es ins Leben gerufen hat. Kann von einer miß bräuchlichen Verwendung, einer Täuschung oder Irreführung des Publikums die Rede sein, wenn das Eiserne Kreuz ans patriotischen Schriften, Liederbüchern oder ähnlichen Publikationen erscheint, oder kann, da doch Form und Bestimmung dieses Zeichens jedermann be kannt sind, durch seine Verwendung der Eindruck hervorgerufen wer den, daß es sich um eine offizielle oder von einer amtlichen Stelle aus gehende Veröffentlichung handelt? Wir möchten diese Frage ver neinen. Auch wenn man bas Eiserne Kreuz nicht als Freizeichen im Sinne des Reichsgesetzes zum Schutze der Warenzeichen ansieht und die angebliche Verfügung des sächsischen Ministeriums des Innern aus Gründen der öffentlichen Ordnung zu erklären sucht, so wird man sich doch der Meinung nicht verschließen können, daß es zu weit gehen würde, sie auch auf vaterländische, dem Geiste des Eisernen Kreuzes entspre chende Schriften ganz allgemein auszudehnen, wie dies aus dem Wort laute der Notiz geschlossen werden muß. Vorläufig ist uns indes amtlich von einer solchen Verfügung des sächsischen Ministe riums nichts bekannt geworden, und wir würden aus diesem Grunde auch von der eingangs abgcdruckten Notiz keine Kenntnis genommen haben, wenn nicht Anfragen aus dem Leserkreise dazu Veranlassung geboten hätten. »Buchmachcrei«. — Im Hann. Tageblatt lesen wir: Eine bemerkens werte Verurteilung wegen Buchmacherei erfolgte am 7. September vor dem Schöffengericht 28 Hannover. Der aus Galizien stammende 1391
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