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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Donnerstag, den 3. September 1914. Umschlag zu ^ 204. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschast ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buch handel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonder beitrag an, der Mitglieo des D. H. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zt. über 15VOvv Mitglieder, darunter etwa 5000 vom Buchhandel u. verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M 1.50 monatlich. Der D L V, bezweckt durch den Zusammenschluß aller deutschen Landlungsgehilfen — vornehmlich auch der vom Buchhandel — deren soziale Lage zu heben und in Treue zu Kaiser und Reich die Mitglieder zu national gesinnten Männern zu erziehen. Der Verband sieht eine seiner vornehmsten Aufgaben in dem Bestreben, das Ansehen des deutschen LandelsstandeS zu erhalten und zu kräftigen und zu diesem Zwecke namentlich in der kaufmännischen Jugend das Verständnis für Standesehre und deutsches Volksbewußtsein zu wecken und zu pflegen, - Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L, V, der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfavrtseinrichtungen, Als größter kaufmännischer Verein der Wett, wie infolge seiner vielseitigen Beziehungen zum Gesamthandel, ist der D. H. V, in der Lage, dem Buchhandel und verwandten Zweigen zur Be setzung offener Stellen geeignete Gehilfen für Laden, Kontor, Lager, Reise, Versand, Buchführung, Abschluß, deutschen und fremdsprachigen Briefverkehr, Herstellung, Vertrieb, Auslieferung, Kurz schrift, Maschinenschreiben, Anzeigen-, Mahn- und Klagewesen usw. kostenfrei in Vorschlag zu bringen und strebsame Gehilfen in gutberufenen Geschäftshäusern unterzubringen. (Neueintretende Mitglieder haben bei Benutzung der Stellenvermittlung M 2.— als Ersatz für notwendige Aus lagen zu zahlen) Man verlange kostenfreie Zusendung der erforderlichen Papiere zur Besetzung oder Erlangung einer offenen Stelle, gewährt schon nach zweijähriger Mitgliedschaft klagbares Recht auf Rente. Die Löhe der Renten richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft; sie beginnt mit 42 Mark monatlich (Min destdauer der Rentenzahlung bis zu 3 Monaten) und steigt mit weiteren Mitgliedsjahren nach und nach bis zum Löchstbetrage von 132 Mark monatlich (Rentenbezug bis zur Löchstdauer von 12 Monaten), Die Stellenlosenkasse ist dem Kaiser!. Aufsichtsamt für Privatversicherung unter stellt und ist die erste und einzige Stellenlosen-Verficherung ihrer Art. Bisher über eine Million Mark Renten ausgezahlt.) Kein Sonderbeitrag I bietet den Mitgliedern in Fällen dringender und unverschuldeter Not nach zweijähriger Verbands- zugehörigkeit Hilfe und Darlehen. (Bisher auSbezahlt: 175000 Mark). bietet den Mitgliedern Veranlassung und Gelegenheit zur sicheren Anlage ihrer Spargroschen. Einlagen von 5 Mark an auf Sparbuch mit 4^ Zinsen bei monatlicher Kündigung. Kleinere Beträge auf Sparkarte durch 50 Pfa.-Sparmarken. Bis Ende 1913 hatte die Kaffe einen Spareinlagen- Bestand von 4 Millionen Mark. nimmt Mitglieder in der Regel ohne ärztliche Untersuchung auf. Sie gewährt Freizügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Beitragspflicht zu Orts-, Betriebs u. Innungs krankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei, Heilmittel, 35 Mark wöchentliches Krankengeld, 300 Mark Begräbnisgeld, Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mitgliederzahl: über 63000. Vermögen 850000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 rund 5 Millionen Mark. Satzungsausziige und Anmelde vordrucke kostenlos. Weiter gewährt sie den verheirateten Mitgliedern auf besonderen Antrag Den Familienverstcherten werden auf die Dauer von 26 Wochen gewährt: Ärztliche Behandlung, Arznei, Heilmittel bis 20 Mark, Zahnbehandlung und Zahnfüllungen bis 10 Mark in jedem Falle, Vergütung für Operationen und Sterbegeld (Löchstbetrag: 100 Mark). Kein Kassenarzt zwang. Aufnahme ohne Untersuchung. Ausnahmepapiere werden ebenfalls kostenlos abgegeben. Rechtsschutz, Auskunftei, Deutschnationale Volksversicherung, Abteilung fürLehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Bund für Wanderpflege „Die fahrenden Gesellen", Vortragsabende, Höhere Handels-Lehranstalt, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Ausbildung zu Unterrichtsleitern und Rednern, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1350 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. auf Verbandssatzungen, Papiere der buchhändlerischen oder kaufmännischen Stellenvermittlung, Satzungen der Verbandskrankenkasse, Bedingungen der Familienverficherung, Anfragen sowie Beitrittserklärungen find zu richten an die Geschäftsstelle der Delltsihilatimlen BllWllMngsgehilseiWft. Leipzig, Promenadenste. 10. Fernsprecher 3983,
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