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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1927
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- 1927-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1927
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jd>; 72, 26. März 1927. Redaktioneller Teil. für 8 Mark ein entsprechendes zeitgenössisches Werk zu haben ge wesen wäre. Hätte es für 4 Mark kein passendes Konfirmations geschenk gegeben, dann hätte vielleicht einer der 5 Käufer sich zu einem Werk für 8 Mark entschlossen. Die anderen 4 Käu fer hätten den Buchladen verlassen, und statt der übrigen 4 »Soll und Haben» hätten auf dem Tisch des Konfirmierten eine Krawatte, ein Spazierstock, ein Detektor und ein Zigarettenetui gelegen. Bleiben wir aber bei der Wirklichkeit, denn es gibt ja Gott sei Dank für 4 Mark auch im Buchladen etwas Entsprechendes zu kaufen (und es hat eigentlich immer etwas gegeben!). Wie geht nun die Geschichte von den 5 »Soll und Haben» weiter? Herr Rosner erzählt sie nicht zu Ende; da will ich es die Überlegung und Er fahrung tun lassen: Der Beschenkte behält natürlich nur ein »Soll und Haben»; die 4 anderen Ausgaben tauscht er in der Buchhandlung um. Da sie zusammen 16 Mark wert sind, kann er dafür 4 andere honorarfreie oder 2 funkelnagelneue Werke zu 8 Mark bekommen. (Ob diese ihm unbedingt mehr Freude an Beruf und Arbeit geben werden als die Mumie »Soll und Haben», bleibe dahingestellt.) Und so findet durch nachträgliche »Kapital zusammenlegung» beim Umtausch auch in solchen Fällen der moderne Autor oft den Weg zum Publikum. Herr Rosner aber sagt: »Der lebendige Autor findet heute keinen Weg mehr zu den Lesern, weil die Straße zu ihm verstopft ist durch die Massen der künstlich mobilisierten Toten». — O nein, diese immer noch sehr lebendigen, aber bescheidenen Toten geben im Gegenteil ein gar wertvolles Pflaster ab für die Straße, aus der die breite Masse zum Buch und damit auch zu den teureren modernen Autoren geführt wird. Die »Verstopfung« rührt von anderen Dingen her: vom Zeitgeist und von der Armut unserer Tage (manchmal — das sage ich nur ganz leise — auch von zu geringer Anziehungskraft). Aber sogar wenn ich und die Tatsachen unrecht hätten und die Theorie Rosners richtig wäre, sogar dann glaubte ich nicht daran, daß eine Verlängerung der Schutzfrist um 20 Jahre den erhofften Erfolg bringen würde. Und wenn es Rosner heute auch gelänge, die Schutzfrist auf 100 Jahre auszudehnen, so würden doch allen Dichterlingen im Glashaus ihrer 100 Jahre in 3 Jahren die Kniee schlottern vor den freigewordenen Gedichten Goethes, die dann »künstlich aufgcschminkt» in allen Kalibern des »Mumien handels» auf die arme lebendige Menschheit losgelassen würden. Hellmut Seraphin. Zur Taktik in der Schutzfristfrage. Von FritzTh. Cohn. Unser hochverehrtes Ehrenmitglied, Herr Robert Voigtländer, hat in jugendlich temperamentvoller Weise in Nr. 68 des Bbl. nochmals sich für die Beibehaltung der 30jährigen Schutzfrist eingesetzt. Aber ich muß feststellen, daß die Tatsache, die Herr Voigtländer unterstreicht und als Hauptargument für die Bei behaltung der 30jährigen Schutzfrist ansührt, nämlich daß »eine Verlängerung der Schutzfrist lediglich Angelegenheit der Urheber sei-, der Hauptgrund ist, warum so viele Mitglieder des schön wissenschaftlichen Berlages sich für die Verlängerung einsetzen. So Paradox dies klingt, so verständlich wird es sein, wenn die Herren gleich mir sich überzeugt haben werden, daß die Verlängerung unter allen Umständen kommt. Wer den Verhandlungen im Vorläufigen Reichswirtschaftsrat beigewohnt und auch die Stimmen aus den der Legislative nahestehenden Kreisen gehört hat, weiß, daß auf dem internationalen Kongreß Deutschland keine Opposition gegen die allgemeine Einführung der 50jährigen Schutzfrist machen wird. Kommen also unsere Delegierten aus Rom mit dem internationalen Beschluß zurück: »Die Schutzfrist beträgt in den Staaten der Berner Konvention 50 Jahre», so wird der Reichstag nicht widersprechen; wohl aber wird er die Gesichts punkte, die die Verfechter der Beibehaltung der bisherigen Schutz frist in so beredten Worten gepredigt haben, sich zu eigen und die 20 Jahre, während welcher die Erben ein weiteres Schutz- recht genießen, der Allgemeinheit schmackhaft machen, indem er jeden Verleger zur Ausübung dieses verlängerten Schutzrechtes zulasscn wird, der eine bestimmte Abgabe (Lizenz) an die Erben bzw. an den Staat, wenn keine solchen vorhanden sind, zahlt. Nimmt man die Situation als so gegeben an, so wird für den Verleger die Frage jetzt nicht mehr heißen: »30 oder 50 Jahre», sondern »da 50 Jahre unvermeidlich sind, darf eine solche Schutzfrist nicht bloß für Autoren, sondern muß auch für Verleger zugestanden werden». Der Kamps muß also vollständig umgcstellt werden. Die Propaganda muß sich dahin wenden, der Allgemeinheit klarzu machen, daß eine verlängerte Schutzfrist nur dann für den Buch handel erträglich ist, wenn sie dem Monopolverleger zugute kommt. Dieser kann vermöge der verlängerten Nutznießung seine Ein künfte in reicherem Maße der Gegenwartsproduktion, den leben den Autoren zugute kommen lassen. Das ist das Interesse des deutschen Volkes, des deutschen Schrifttums. Herrn Robert Voigtländer! Eine Antwort auf den Artikel »Verstopfung des Büchermarktes und Schutzfrist- in Nr. 68 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel. Sehr geehrter Herr Boigtländer! Sie haben sich in Ihrem Artikel »Verstopfung des Bücher marktes und Schutzfrist» in gewohnt frischer und temperament voller Weise mit einem Vortrag auseinandergesetzt, den ich in der Außerordentlichen Hauptversammlung der »Vereinigung schön- wissenschaftlicher Verleger- als ein Vertreter der für einen 50jährigen Urheberschutz des Buches eintretenden Verleger ge halten habe. Was ich sachlich zu der Frage der Schutzfrist zu äußern hatte, steht im großen und ganzen in meinem erwähnten Vortrag. Über das dort Gesagte hinaus ist auf Grund der in zwischen eingetretenen Entwicklung wohl nur noch festzustellen, daß die Verlängerung des Urheberschutzes auf 50 Jahre mit Rück sicht auf internationale Gesichtspunkte für die Autoren so gut wie gesichert erscheint. Auch der von Ihnen als Teilnehmer an der jüngsten Sitzung des Vorläufigen Rcichswirtschaftsrats er wähnte Herr vr. K. o. Gustav Kirstein wird Ihnen kaum ein anderes Ergebnis seiner Eindrücke haben melden können. Fraglich bleibt somit nur, inwieweit der Verlagsbuchhandel, der die Werke seiner Autoren bisher bis zur Grenze der 30jährigen Schutzfrist führte, auch an der verlängerten Frist durch verlagsrechtliche Bindungen beteiligt sein wird. Über diese Frage wird die nahe Zukunft entscheiden, und aus sie wird die bisherige und weitere taktische Einstellung der gleich Ihnen für 30 Jahre kämpfen den Herren nicht ohne verantwortlichen Einfluß sein. Zu einer Entgegnung auf Ihren Artikel veranlassen mich also nicht diese Punkte, sondern die persönlichen Auseinander setzungen, die Sie an meine Exemplifizierung aus Gustav Freytags »Soll und Haben» knüpfen und die daraus fußen, daß Sie bei mir ein absolut abschätziges Werturteil über Gustav Fceytags »Soll und Haben» annehmen. Wenn Sie sich die Mühe nehmen wollen, meinen Artikel noch einmal zu lesen, so werden Sie finden, daß ein solches abschätziges Werturteil nirgend auch nur mit einem Worte von mir gegeben ist, daß ich vielmehr meiner Überzeugung nur dahin Ausdruck gegeben habe, daß unsere Zeit, »wenn sic bei aller Ehrerbietung auch ehrlich fein will», den Wert von Gustav Frcytags »Soll und Haben« für die Entwick lung unserer heutigen Jugend nicht so hoch ein schätzen darf, daß sie zugunsten dieses Werkes eine Verlegung des Weges für die Lebendig-Schaffenden dulden sollte. Ein Irrtum, für den Sie, sehr geehrter Herr Voigtländer, allerdings nicht ver antwortlich zeichnen, ist es, wenn Sie ausrufen: »Für Herrn Rosner gehört also,Soll und Haben' zu den.verstaubten Makart buketten'». Der Satz, in dem ich von »verstaubten Makartbuketts» sprach, lautete in meinem Manuskript ursprünglich, wie Ihnen die Redaktion des Börsenblattes gern bestätigen wird: »—- als wir sie etwa von der Auffrischung des verstaubten Makartbuketts Felix Dahn, Ebers, Eckstein o tutti quanti nächstens erwarten dürfen». (Wobei ich bei Felix Dahn an die zahlreichen kleinen Epen und »Romane aus der Völkerwanderung« dachte.) Ein Strich, den die Redaktion des Buchhändler-Börsenblattes aus eigenen Mitteln sicherlich im guten Wunsche, die von mir genannten Autoren zn schonen, angebracht hat, rückte das »Makartbukett« in dis von 339
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