Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1927
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19270326
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192703266
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19270326
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1927
- Monat1927-03
- Tag1927-03-26
- Monat1927-03
- Jahr1927
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil Kreisverein der Nheinisch-Westfüllschen Buchhändler. Ein großer Teil des wissenschaftlichen Verlages hat zum l. April d. I. eine wesentliche Kürzung des Rabatts beschlossen, obschon das Sortiment die Unvereinbarkeit der neuen Lieferungs bedingungen mit der Höhe seiner Vertriebsspesen nachgewiesen und nachdrücklich auf die Gefahren des geplanten Vorgehens für das vertreibende Sortiment hingewiesen hatte. Wir erheben Einspruch dagegen, daß der im Erfolg höchst fragwürdige Versuch, durch eine — bestenfalls minimale — Preis senkung wissenschaftlicher Literatur die Absatzschwierigkeiten zu beheben, ausschließlich auf Kosten des schwer kämpfenden wissen schaftlichen Sortiments gemacht wird, das bereits ausschließlich die große Last der Preisermäßigung trägt, die der Verlag wissen schaftlichen und studentischen Kreisen in großem Umfange be willigt hat. Wir sind überzeugt, daß die Durchführung der Rabattkürzung die Bertriebsarbeit des wissenschaftlichen Sortiments auf das allerschwerste gefährdet. Aachen, Bonn, Köln, Münster, den 15. März 1927. Der Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler für die Universitäts-Sortimenter der Hochschul städte. Münchener Duchhändler-Derein (E. D.). Die heute im Hotel Union versammelten wissenschaftlichen Sortimenter Münchens weisen mit Entrüstung die neuerlichen Be strebungen des wissenschaftlichen Verlags nach Kürzung des Sorti menterrabatts zurück. Sie hätten dagegen erwartet, daß der Ver lag, mit den regulären Sortimentern zusammen, die gemeinsamen Schädlinge, die unreellen Firmen und Schleuderen bekämpfte, um dieses Gruudübel endlich auszurotten. Sie bestreiten, daß durch die geplanten Maßnahmen des Verlags eine Erhöhung des Buch absatzes herbeigeführt wird. Bei einer nachgewiesenen Unkostenhöhe von 30^ laufen diese Absichten vielmehr auf den völligen Ruin des wissenschaftlichen Sortiments hinaus. Auch die neuen Partiesätze bessern nichts, da sie in den meisten Fällen nicht ausgenützt werden können. Die Neuen Bedingungen für den Kommissionsbezug sind un annehmbar, weil sic das Risiko des Sortiments in untragbarer Weise erhöhen. Der Zeitpunkt der Verschlechterung der ge samten Lieferungsbedingungen ist außerdem im Hinblick auf die bevorstehende Mietsteigerung und ihre Folgen denkbar schlecht gewählt. Die Versammelten ersuchen daher den wissenschaftlichen Ver lag in einer Zeit, in der sich das Sortiment in der allerungünstig sten wirtschaftlichen Lage befindet, von der Verschlechterung der Bedingungen abzusehen, deren Auswirkungen letzten Endes auch den Verlag treffen, und die geeignet sind, das gute Einvernehmen zwischen Verlag und Sortiment auf das empfindlichste zu stören. München, den 10. März 1927. Münchener Buchhändler-Verein (E. V.s Mas sagt Neclam zur Schutzfristfrage? Von vr. Ernst Reel am. Mancher wird beim Lesen der Überschrift denken: »Das brauch' ich nicht zu lesen, das weiß ich schon ganz genau«. — Vielleicht macht er sich aber doch die Mühe, das Nachstehende zu lesen. Es ist wohl für den Verständigen nicht schwer zu erkennen, daß die Verfechter der 50jährigen Schutzfrist lediglich merkantile Interessen verfolgen, sei es auch, daß sie dies mehr oder minder geschickt zu verbergen wissen. Warum soll ich dis Frage nicht einmal von meinem Standpunkte aus finanziell ganz aufrichtig erörtern? Die aller Welt bekannte Aufgabe des Verlages Rcclam ist die Verbreitung guter Literatur zu billigen Preisen, um auch dem weniger mit Glücksgütern Gesegneten die Möglichkeit zu geben, seinen geistigen Hunger zu befriedigen. Diese Aufgabe, die sich mein Großvater und mein Vater gestellt halten, fand ihre Er füllung in den für damalige Zeiten beispiellos billigen Ausgaben der Reclamschen Klassiker und der Universal-Bibliothek. Obwohl es damals auch schon »Freunde« gab, die als solche sich leicht in den Besitz der »Geschäftsgeheimnisse« setzen und unter Vermeidung des Lehrgeldes einfach die Idee uachahmcn konnten, blieb doch für den Verlag Reclam ein sicherer Pscnnigverdienst übrig. Heute aber, wo sich unübersehbare Scharen von -Kollegen« auf die armen Toten stürzen, ist es für den, der sich nicht nur die schmackhaftesten und nahrhastesten Bissen heraussuchen darf, sondern, um das Bild zu verlassen, sich verpflichtet fühlt, alles wirklich Wertvolle dem großen Leserkreise mitzuteilen, nicht leicht, sein Auskommen zu finden. Es ist auch kein kaufmännisches Vergnügen, sein Kapital in Klassiker zu stecken, nur um der Tradition gemäß im sinnlosen Konkurrenzkampf mit den anderen Klassikerverlegern und in der gemeinsamen Abwehr gegen die »Bücherfabrikanten« sich nicht an die Wand drücken zu lassen. Wenn in den nächsten Jahren Con rad Ferdinand Meyer, Fontane, Ebers und andere frei werden, wird sich das oben angedeutete unschöne Bild erneut zeigen. Und der Reclamsche Verlag muß, seiner Tradition gemäß, sein Geld wieder in ein recht zweifelhaftes »Geschäft« stecken. Also, wenn ich mich, wie die Verfechter der 50jährigen Schutz frist, rein aus den Verdienst-Standpunkt stellen würde, müßte ich auch für die 50jährige Schutzfrist kämpfen. Denn wenn das für die Herausgabe der frei werdenden Autoren erforderliche Kapital in die nicht unbeträchtlichen anderen Verlagsunternehmungen des Reclamschen Verlages gesteckt werden könnte, würde wohl ein kaufmännisch bedeutend erfreulicheres Resultat zu erreichen sein, als im Konkurrenzkampf mit weniger »gehemmten« Zeitgenossen. Weshalb ich aber trotzdem »bedingungslos« für die Beibe haltung der 30jährigen Schutzfrist bin, das ist eben in der Tradi tion des Hauses Rcclam begründet, alles wirklich Wertvolle zum Gemeingut des deutschen Volkes zu machen und dadurch auch dem Dichter den Dienst zu erweisen, sein bestes Teil der Ver gessenheit zu entreißen. Gottfried Keller und Theodor Storm sind erst von dem Augenblicke an wirklich dem ganzen deutschen Volke geschenkt worden, als sie von Reclam verbreitet werden dursten. Mit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder