Ml Nr. 202. : »Erscheint werktäglich. , »ist der Bezugspreis Im . weitere Exemplare zum > >u esBostäberweisung 74 für'/, 6.17 M. statt 18 M. Stellengesuche werden mit 10>ps. pro den 17-rch-s. RichtmitgNeder !m 77 Seil« berechnet. — 2n dem illustrierten Teil: sSr Mitglieder 8 sär sedes Exemplar 30 Mark d^z.77 des Ddrsenvereins die viergespaltene "petitzeils oder deren ** ,;sv >77iar» >ayr»cy. Nach dem Dusland ersolgt Lieseruag 77 Baum I5Ds^'/.6-13.50M-,'/2 6.2S2N., >/, 6.50M-: sür Nicht-77 I»vber Leipzig oder durch Kreuzband, an Mchtmitglieder in N Mitglieder »0 >ps.. 32 M-, SO M., 100 M. — Beilagen werden »7 I;diesem dralle gegen 5 Mark /Zuschlag für j«d«s Exemplar, j» nicht angenommen.—Beiderseitiger Erfüll!—** l »jährlich frei Geschäftsstelle l ! innerhalb de» Deutschen kt Deutschen Deiche zahlen f j: 3S Mark jährlich. Na Zi;vleiem ^aue gegen 0 u^iar» angenommen.—z^eiverieuigerirriuuungvorr lg Leipzig ^.e»»»*»/^^x»»»e^»»»»»»»»»»»».»»»»»»e»»»»^ze»»»»»>v^/»^»,.........^.........^77 MAerttuind^orftlMrernsöerAeutsthenLuchhandler-uÄrLpzLa Leipzig, Diensiag den 1. September 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. (Vgl. Nr. 185.) Im Anschluß an unser Rundschreiben vom 8. August geben wir bekannt, daß wir, nachdem der Bücherversand durch die Bahn im Inland zum größten Teil, nach Österreich und der Schweiz teilweise wieder zugelassen ist, in der Lage sind, an unsere Kommittenten wieder regelmäßige Sendungen abznsertigen. Auch die Barpakete werden wir in Zukunft unter Berücksichtigung der durch die Kriegswirren bedingten Verhältnisse wieder einlösen, soweit uns von unseren Kommittenten Vorschriften hierüber erteilt worden sind. Wir möchten nicht verfehlen, bei dieser Gelegenheit den Herren Verlegern für die gegebenen Zusagen bezüglich Rückeinlösung von Barpaketen zu danken. Wir hoffen, daß auch in Zukunft die gleiche Bereitwilligkeit geübt werden wird. Hochachtungsvoll Leipzig, den 29. August 1914. Im Aufträge der Leipziger, Stuttgarter und Berliner Kommissionäre und Grossisten: Verein Leipziger Kommissionäre. Vereinigung Deutscher Grosso- und Kommissionsbuchhändler. Bayerischer Buchhändler-Verein (E. V.) Organ des Börsenvereins. An den deutschen Verlagsbuchhandel! In Nummer 190 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel veröffentlichte der Münchener Buchhändlerverein eine Erklärung des größten Teils seiner Verlegermitglieder, laut der den Sortimentern für Barbezllge nach Möglichkeit ein Vierteljahrskonto eingeräumt werden soll. Jedenfalls aber soll für alle Firmen, die ihren Verpflichtungen bisher nachgekommen sind, eine Verschlechterung der bisherigen Kre dit-Verhältnisse nicht eintreten. Diese Zusicherung steht in vorteilhaftem Gegensatz zu den wenig besonnenen Erklärungen einiger großen Verleger Deutsch lands, die ohne jede Rücksicht auf die schweren Verhältnisse im Sortiment ihren bisherigen Geschäftsfreunden die Rech nung kündigen. Alle Gutgesinnten im Buchhandel, insbesondere unsere bayerischen Verleger, fordern wir auf, unbeschadet der Zeit lage ihren Kollegen im Sortiment die bisherigen Beziehungen unverändert zu belassen. Wir hoffen, daß dieser Appell nicht ungehört verhalle! München, den 29. August 1914. Der Vorstand des Bayerischen Buchhändler-Vereins. 1. Vorsitzender: Schriftführer: H. Bruckmann. E. Stahl. Feldpostordnung. Eingabe des Vorstandes des Börscnvercins zur Abänderung der Bestimmungen der Fcldpostordnung. Leipzig, den 29. August 1914. An Se. Exzellenz den Staatssekretär im Reichspostamt Wirklichen Geheimen Rat Herrn Kraetke Berlin. Ew. Exzellenz gestattet sich der Unterzeichnete Vorstand des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler als der berufene Ver treter der Interessen des deutschen Buchhandels ganz er gebenst Nachfolgendes vorzutragen. Ebenso wie alle Teile des deutschen Wirtschaftslebens ist auch der deutsche Buchhandel durch den Ausbruch des Krieges schwer betroffen. Auch im Buchhandel stockt jeder Verkehr, und der Absatz sämtlicher Erzeugnisse graphischer Branche, soweit sie nicht auf den Krieg Bezug haben, wie Karten, Sprachführer, Werke über die Armee, hat gänzlich aufgehört. Zu einem Teil ist dies zurllckzuführen auf die Bestimmungen der Feldpostordnung, die zwar den porto freien Versand von Feldpostbriefen bis zum Gewicht von 50 § und den frankierten Versand von Feldpost briefen bis zum Gewicht von 250 A zuläßt, einen Druck- 1329