Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140901
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191409019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140901
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-09
- Tag1914-09-01
- Monat1914-09
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 202, 1. September 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Raine und Vorname: Firma: Charge undTruppenteil Weise, Paul Bis vor kurzem i. H. Offizier - Stellvertreter A.Pichlcrs Wwe.LSohn i. Sachs. Landwehr-Rgt. in Wien. Nr. 133. Wilfroth, Fritz Prokurist v.L.A.Kittler Leutnant d. Res. im in Leipzig. Rcserve-Rgt. Nr. 66. Wille, Arthur Mitinh.: v. Zahn L Leutnant der Res. im Jaensch in Dresden. Jnf.-Rgt. Nr. 179. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. — Die Musikalienhandlung von Praeger L Meier in Are m e» kann am heutigen Tage auf ein 50jähriges Bestehen Lurnäblicken. ^ Johs. Praeger, der unter der Firma Schuberth'sche Buchhandlung ein Geschäft in Leipzig besag, und H. W. Meier zeigten dein Buch- und Knnsthandcl mittels Zirkulars im Juni 1864 an, daß sie »im Monate August« i» Bremen eine Musikalienhandlung eröffne» würden. Praeger war Bremenser Stadtkind, während Meier über 15 Jahre bei Cranz in Bremen gearbeitet hatte, so daß den jungen Anfängern eine gute Kenntnis ihres Publikums zur Seite stand, das sich damals in der immer mehr aufstrebenden Handelsstadt ganz besonders für Musik in teressierte. Die in jener Zeit üblichen Förmlichkeiten scheinen die im Angnst geplante Eröffnung des Geschäfts verzögert zu haben, so daß als Gründlingstag der 1. September anzusehcn ist. Rasch hob sich unter der tatkräftigen Arbeit der beiden Teilhaber das Geschäft; ein Mnsikvcrlag wurde angegliedert, und auch ein kleiner Buchverlag ent stand. 22 Jahre hatten die beiden Freunde miteinander gearbeitet, als am 30. September 1886 Heinrich Wilh. Meier aus dem Leben schied und seine Witwe Eleonore Sophie gcb. Binne an seiner Statt als Teil haberin in die Firma eintrat. Am 7. Oktober 1893 folgte Johs. Praeger seinem Freunde in die Ewigkeit nach. Nunmehr kamen ihre Söhne Jo hannes Gustav Erdmann Praeger und Heinrich Wilhelm Meier in den Besitz des Geschäfts, dem sie schon mehrere Jahre als Prokuristen vor gestanden hatte». Nach ungefähr 3 Jahren trat Praeger aus dem Ge schäft aus, das nun in den Alleinbesitz Heinrich Wilhelm Meiers über ging. Voll ihm erwarben am 1. April 1911 die jetzigen Inhaber, die Herren Cnrt Nötiger und Georg Hampe, das Sortiment, während die Verlagsabtcilnng an Carl Rühle in Leipzig kam. allgemeinen wieder ausgenommen worden. Naturgemäß findet dies in de» Anforderungen des Kriegsgebietes seine Grenzen; eine Transport- Pflicht der Eisenbahnen besteht nicht, es muß ans die Betriebslage der einzelnen Bezirke Rücksicht genommen, auch muß mit der Möglichkeit einer Wiedercinstellung des Verkehrs auf einzelnen Strecken gerechnet werden, falls militärische Transporte Sperrungen erforderlich machen. Besonderer Gcnehmigungsscheine militärischer oder sonstiger Behörden zur Aufgabe von Gütern bedarf cs indessen zurzeit auf den preußischen Bahne» zwischen Rhein und Weichsel nicht mehr. Im einzelnen er teilen die Eisenbahndirektionen Auskunft. Auch der Verkehr nach und von Österreich-Ungarn und den neutralen Staaten ist seit kurzem auf den preußischen Eisenbahnstrcckcn, soweit Ausfuhrverbote nicht ent gegenstehen, wieder gestattet. überspannt. — Aus dem Leserkreise wird uns der nachstehende Briefwechsel zur Verfügung gestellt, der zu deutlich für sich selbst spricht, um eines Kommentars zu bedürfen: An die Firma ., den 21. August 1914. Auf Ihrem Konto sind die unten bezeichneten Beträge fällig ge worden. Entsprechend meinen Lieferungsbedingungen werde ich mir erlauben, die Summe dieser Posten ^ . , . . . (unter ^ 75.—I) am 15. September 1914 durch Tratte einzuziehen. Ich nehme Ihr Einverständnis mit der Art und dem Zeitpunkt des Einzuges an, wenn ich bis zum 25. ds. Mts. keinen Gegen bescheid erhalten habe. Jedenfalls gebe ich das angekündigte Papier erst an diesem Tage weiter. Hochachtungsvoll Aufstellung. Meine Rechnung vom ^ Zusammen Mark Herrn ., 26. August 1914 Post. — Für de» Bezirk der Ober-Postdirektion in Straßbnr g (Elf.), in dem nach der Bekanntmachung vom 1. August das Postanwei- sungs-, das Postkreditbrief-, das Postnachnahme- und das Postauftrags- verfahrcn sowie der Einzahlungs- und Anszahlungsverkehr im Post scheckdienst eingestellt worden ist, wird der P o st a n w e i s n n g s -, Zahl karten- und Zahl nngsanweisungsver kehr mit der Maßgabe wieder zugelassen, daß die Ober-Postdirektion be rechtigt ist, in Grenzteilen ihres Bezirks, wo es die Sicherheit erfordert, den Verkehr durch Verfügung an die Postanstalten ausznschließen. Da es nach Lage der Verhältnisse nicht angängig ist, von solchen Ausschlie ßungen die anderen Postanstalten zu benachrichtigen, müssen die Absen der von Postanweisungen nach Orten im Grenzgebiete die Gefahr in Kauf nehmen, daß die Auszahlung nicht möglich ist. Die Postanweisun gen »nd Zahlungsanweisungen werden in solchen Fällen mit Angabe des Grundes znrückgeleitet. Das Postkrcditbricf-, das Postnachnahme- und das Postanftrags- verfahrcn kann im Bezirk Straßburg noch nicht wieder zugelasscn werden. Postanweisungen und Zahlkarten nach oder aus Elsaß-Loth ringen, Zahlungsanweisungen nach Elsaß-Loth ringen, sowie Po st nachnahmesend un gen nach oder aus Lothringen dürfen bis auf weiteres nur solche schriftliche Mitteilungen enthalten, die die Geldüberweisung oder Geldeinziehung betreffen. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Kractke. Der Eisenbahngüterverkehr während des Krieges. — Während des Aufmarsches der Truppen muhte der private Güterverkehr auf den Eisenbahnen zunächst fast ganz eingestellt werden. Später erfolgten ge wisse Erleichterungen, doch war nur auf Grund besonderer Zulassnngs- genchmigungcn der militärischen Behörden die Beförderung statthaft. Sie muhte im allgemeinen beschränkt bleiben auf Giiter, deren Ab transport aus militärischen Gründen oder im Interesse der Volksernäh- rnng, der Futtcrmittelversorgung, der Erntebestellung oder zur Zu führung von Rohstoffen besonders dringlich war. Nachdem der Auf marsch in überraschend schneller Weise dnrchgefiihrt worden ist, sind die Bahnen, soweit irgend angängig, dem Privatverkehr wieder zur Ver fügung gestellt worden. Seit dem 21. August ist der Güterverkehr auf den preußischen Eisenbahnen rechts des Rheins und links der Weichsel im Ihre Zuschrift vom 21. ist erst am 24. in meinen Besitz gelangt, jo daß ich bei dem äußerst kurz bemessenen Termin in keinem Falle m der Lage gewesen wäre, Ihnen bis zum 25. d. M. Gegenbescheiö ;u geben. Ich verbitte mir, daß Sie ohne vorherige Einholung meiner ausdrücklichen Zustimmung auf mich ziehen, und werde das Papier bei Vorkommen nicht einlösen. Dagegen übersende ich Ihnen gleich zeitig durch Postscheck den Betrag von , nämlich für Rechnung vom . . . . ^ . . , . . deren rechtzeitige Begleichung übersehen worden war. Ich füge ferner den Betrag Ihrer noch nicht fälligen Rechnungen vom . . , . . und -»2..,.. womit der obige Betrag von . . , . . erfüllt ist. Ich ersehe aus Ihrem vorgedruckten Schreiben vom 21. August, in welcher rücksichtslosen Weise Sie gegen Ihre Schuldner Vorgehen, auch bei Bagatellbeträgen und Firmen, über deren Bonität Sie wohl nicht im Zweifel sein können, während es gerade in den gegenwärtigen schweren Zeiten Pflicht jedes Einzelnen wäre, durch größte Rücksicht nahme und Entgegenkommen unseren wirtschaftlichen Verkehr aufrecht zu erhalten. Mit Leuten, die in dieser Weise Vorgehen, will ich nichts mehr zu tun haben und werde auf jeden weiteren geschäftlichen Verkehr mit Ihnen verzichten. Die mir s. Zt. übersandten Muster stehen zu Ihrer Verfügung. Hochachtungsvoll Verlängerung von Wcchselfristc». Eine neue Verordnung des Bundesrats über die Protestfristen. — Durch Verordnung des Bundesrats vom 6. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 357) sind bekannt lich die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Aus übung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, soweit sie nicht am 31. Juli 1914 bereits eingelaufen waren, um 30 Tage verlängert worden. Bei Wechseln, die in den letzten Tagen des Juli oder Anfang August fällig gewesen sind, läuft danach die Protestfrist jetzt ab. Der Bundesrat hat nunmehr be schaffen, für die vom Kriege am meisten in Mitleidenschaft ge- 1333'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder