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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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. ir 201. 31. August 1914. Redaktioneller Teil. Börscnblatt s. d. Dtschn. Buchhandkl. Vogesen durch ein weitherziges Wesen gegenüber ihren französi schen Angestellten dem deutschen Namen Ehre gemacht haben. Die Zerstörung deutscher Geschäfte war also durch nichts entschuldbar. Die Zukunft wird darüber zu entscheiden haben, ob je mals wieder deutsche Buchhandlungsfirmen in Paris bestehen können. Inzwischen aber haben deutsche und österreichische Heere durch gewaltige Siege ihren Feinden bewiesen, daß die germani sche Rasse des europäischen Festlandes noch immer bis ins Mark lebensfähig und stark genug ist, um sich einer Welt von Wider sachern zu erwehren. Wenn es unserer gerechten Sache gelingt, — wie wir dessen alle versichert sind —, am Ende sieghaft aus allen Käinpsen hervorzugehen, dann werden die Germanen Wohl wieder an die Stelle jener Völker treten, die schon einmal dem Ansturm der kraftvollen Nordlandssöhne gewichen sind. Mehr mals konnte man in letzter Zeit in französischen Zeit schriften Klagen darüber lesen, daß der z. Tl. Jahr hunderte alte französische Einfluß im Orient dem deutschen oder amerikanischen zu Weichen beginne. Der Sieg unserer Waffen wird nicht nur Ehre an unsere Fahnen heften, er wird uns auch ungeahnte Gebiete für die Ausbreitung deutschen Geistesgutes er schließen. Daraus wird vor allem der deutsche Buchhandel Nutzen ziehen können, und wir alle, die früher oder später ins Feld rücken, haben neben der Heimatserde auch deren Kultur zu ver teidigen. Starken Völkern fallen andere zu, starken Ideen aber ganze Welten. Alle Kollegen, die den Auslandsbuchhandel aus eigener Anschauung kennen, werden mit mir darin überein stimmen, daß des deutschen Buchhandels in der nichtgermanischen Kulturwelt noch große und dankbare Gebiete harren. Wenn es den deutschen Stämmen mit Gottes Hilfe möglich ist, alle ihre Feinde niederzukämpfen, dann wird den deutschen Buchhändlern, die das Ende des Krieges erleben dürfen, die herrliche Aufgabe zufallen, daran mitzuwirken, daß im vollsten Sinne wahr werde: An deutschem Wesen soll die Welt genesen. Llnsere Berufsgenoffen im Felde. m. (I u. II siehe Nr. 188 u. 199.) Name und Vorname Baur, Hubert Epp, Hermann f Fink, Ludwig,*) Flügel, Retnh., Gclbke, Erich Groß, F. Krohn, Edmund Liebisch, Alexander, Ludwig, Otto, Naumann, Walther, Richter, Hans, Rönne, Karl v., Taschenberger, Felix, Thicme, Karl, Voigtländer, Otto, Winter, Paul, Firma: Mitinh. der Liebelschcn Buchhandlg. in Berlin. i. H. Tempel Verlag in Leipzig Bevollmächtigter von C. F. Amelangs Verlag in Leipzig. i. H. Bernh. Liebisch in Leipzig. Lehrling i. y. Bernh. Liebisch in Leipzig. früher i.H.MischLTHron in Brüssel i. H. Elbgaudruckerei in Dresden-Blasewitz. Prokurist von Bernh. Liebisch in Leipzig, i. H. Bernh. Liebisch in Leipzig, i. H. Bernh. Liebisch in Leipzig Mitinh. d. Liebelschen Buchhandlg. in Berlin i.H. W.Weber inBerlin. i. H. Konkordia in Bühl (Baden). i. H. Poesckiel L Trepte in Leipzig. Teilh. von R. Votgt- länders Verlag in Leipzig. in d. Geschäftsstelle d. Deutschen Verleger- Vereins in Leipzig. Charge undTruppenteil: Leutnant beim Kriegs- bekleidungsamt des XIV. Armeekorps. Sächs. Leib- Grenadier-Rgt. Nr. 100. Offiziersasptrant im Grenadier-Rgt. König Karl (5 Wllrtt)Nr.123. Sächs. Feldart.-Rgt. Nr. 77. Kriegsfreiwilliger im Sächs. Ulanen- Rgt. Nr. 18. Gefreiter d. Reserve im Königin Elisab.-Garöe- Grenadier-Rgt. Nr. 3. Freiw. Sanitätskolonne Zittau. Leutnant d.Res.i. Sächs. Inf -Regt. Nr. 139. Landwehr-Ersatzbat. Thorn. Kriegsfreiwilliger im 2. Thüring. Jnf.- Rgt. Nr. 32. Leutnant beim Ersatz- Rgt. Nr. 48 (Küstrin). Feldart.-Rgt. Nr. 39. Inf.-Rat. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Ba disches) Nr. 111. Sächs. Leib-Grenadier- Rgt. Nr. 100. Vize-Wachtmeister im Sächs. Feld-Artillerie- Ngt. Nr. 77. Unteroffizier im Land wehr-Ersatz -Bataillon des Sächs. Rgts. Nr. 107. Kleine Mitteilungen. Moratorium und Buchhandel in Österreich. — Der Aufmerksamkeit vieler reichsdeutschcn Verleger scheint die Tatsache entgangen zu sein, das; in O ft crrei ch durch kaiserliche Verordnung vom 13. August 1914 ein Moratorium verfügt worden ist. Danach werden vor dem 13. August 1914 entstandene privatrechtliche Geldforderungen, ein schliesslich der Forderungen aus Wechseln, wenn sie vor dem 1. August 1914 füllig geworden sind, bis zum 30. September 1914 gestundet, wenn sie zwische n dem 1. August 1914 und dem 30. Sep tember 1914 fällig geworden sind oder fällig werden, auf 61 Tage von, Fälligkeitstag an gestundet. Forderungen, die n a ch dem 1. August ent standen sind, oder entstehen, fallen nicht unter das Mora tor i n m. Ans Forderungen ans laufender Rechnung bei Banken findet diese Bestimmung mit der Einschränkung Anwendung, dass inner halb eines Kalcndermonats Zahlung an den Einleger nur bis zur Hohe von 30/, der am 1. August bestandenen Forderungen ver langt werden kann (höhere Beträge mir insofern, als diese Rückziehnng zur Auszahlung von Gehältern und Löhnen, zur Berichtigung von Steuern nsw. nachweisbar verwendet wird). Für die Zeit, in der infolge der Moratoriumstundung eine Zahlung hinausgeschobcn wird, sind die gesetzlichen Zinsen zu entrichten. Die Dauer der Stundung wird bei der Berechnung der Verjährungsfrist und der gesetzlichen Fristen zur Erhebung der Klage nicht eingerechnet. Unter solchen Umständen können die österreichischen Sortiments- bnchhandlungc» von ihren Außenständen, dieansich gut sind, während der Dauer des Moratoriums nicht viel cinziehcn und haben jedenfalls keine Sicherheit in diesem Punkte. Sie müssen daher auch ihrer seits vom Moratorium Gebrauch machen und sind derzeit nicht in der Lage, vor dem 1. Angnst aufgelaufene Verbindlichkeiten prompt zu regeln. Sie sind auch nicht in der Lage, snr diese Verbindlichkeiten jetzt Deckung durch Wechselzu schaffen, oder angekündigte Tratten zu akzeptieren, zumal es wahrscheinlich ist, daß die Dauer des Mora toriums eine Verlängerung erfährt, auch über den September hinaus. Ein solider Kaufmann wird aber nicht Verbindlichkeiten eingehen, von denen er nicht sicher ist, daß er sic auch einhalten kann. Alle nach dem 1. August entstandenen und ent stehenden Verbindlichkeiten werden durch das Mo ratorium in ihrer Fälligkeit nicht berührt. Die rcichsdeutschen Verleger laufen also nicht Gefahr, bei Aufrechterhaltung der bisherigen Verbindung, ihr Risiko zu vergrößern. Im Gegenteil, auch das gemeinsame materielle Interesse läßt es wünschenswert erscheinen, daß zu jenen Schwierigkeiten, die das Moratorium und die Kriegslage geschaffen haben, nicht überflüssige Schwierigkeiten durch Erschwerung des geschäftlichen Verkehrs geschaffen werden. Im übrigen wäre noch zu bemerken, daß derzeit Zahlungen in fremder W ü h rung auf große technische und postalische Schwierig keiten stoßen. Infolge Schließung der Börsen gibt es keinen Devisen kurs. Auch dies erschwert, abgesehen vom Moratorium, derzeit die Überweisung von Zahlungen nach dem Ausland. Die vorhandenen Bar mittel und die schwachen Kasseneingänge müssen die österreichischen Sortimentsbuchhandlnngen Zusammenhalten, um für die seit 1. August erwachsenen und weiterhin erwachsenden Verpflichtungen, deren Fällig keit durch das Moratorium nicht berührt wird, Deckung zu haben. Es liegt im Interesse der Verleger, die mit ihnen verbündeten Sortimentsbetricbe dadurch zu unterstützen, daß sie nicht auf Eingang der alten Verbindlichkeiten drängen, sondern vielmehr den Rech nungsverkehr ansdehnen und auch Lieferungen, die sonst ge gen Barzahlung erfolgt sind, bisanf weiteres in Rechnung stellen. Normale Abrechnung der seit 1. August entstehenden Ver bindlichkeiten kann jedes solide Sortiment in Ost erreich gewährleisten. Dagegen wäre es leichtfertig und würde die Auf- rechterhaltung der Betriebe aufs schlimmste gefährden, wenn diese Fir men jetzt einseitig vor dem 1. August aufgelaufene Verpflich tungen regeln würden, während sie doch keine Möglichkeit haben, ihre vor dem 1. Angnst entstandenen Guthaben bei ihren Kunden vor Ablauf des Moratoriums einznziehen. Hugo Heller-Wien. Es kann natürlich den österreichischen Sortimentsbuchhandlungen so wenig wie anderen dortigen Firmen verwehrt werden, von den ihnen zustehenden gesetzlichen Vergünstigungen Gebrauch zu machen. Auch werden sie auf weitgehendes Entgegenkommen der Verleger im Reiche rechnen können, die selbst zu hart von den Verhältnissen betroffen werden, als daß es ihnen an Verständnis für die Lage des österreichischen Sortimentsbuchhandels fehlen könnte. Andererseits aber geht es u E. zu weit, die vor dem 1. August entstandenen, nicht durch Wechsel gedeckten Verbindlich keiten einfach in der Schwebe zu lassen und darüber hinaus noch eine Ausdehnung des bisherigen Rechnungsverkehrs als »im Interesse der Verleger« liegend zu beanspruchen. Vor allem ist 1327 *) Vgl. Personalnachrichten.
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