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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-25
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140825
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191408252
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Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel ^ 196, 25. August 1914. Aber in dem Schlachtgetöse wollen wir uns die Erinnerung an den schönen Sommertag am Strande der Ostsee und in Lübeck bewahren als ein Unterpfand für kommende abermals friedliche Zeit, wie das schöne Abendrot am Himmel uns das Morgenrot eines schönen kommenden Tages verheißt. Emanuel Geibel, dessen Werke im nächsten Jahre nachdrucks frei und dann hoffentlich weite Verbreitung im deutschen Volke finden werden, hat immer zu meinen Lieblingsdichtern gehört. Ich rechne ihn zu den S e h e r n i m d e u ts ch en V o l ke. Die Verse in seinem vor vielen Jahrzehnten gedichteten Türmerlied »Hört ihr's dumpf im Osten klingen? Cr macht' euch gar zu gern verschlingen, Der Geier, der nach Beute kreist. Seht im Westen ihr die Schlange? Sie wollte mit Sirenensange Vergiften euch den frommen Geist. Merkt auf des Geiers Flug! Schon biegt die Schlange klug Sich zum Sprunge — Drum haltet Wacht Um Mitternacht Und wetzt die Schwerter für die Schlacht!« atmen sie nicht prophetischen Geist, sind sie nicht in Erfüllung ge gangen? Möchte doch auch sein anderes Wort in Erfüllung gehen, daß von deutschem Wesen einstens noch die Welt ge nesen soll. Dazu hilf du uns, Herr Gott im Himmel droben, durch das Läuterungsfeuer der Not und des Krieges, in das du uns hineingestellt hast! Hamburg, Sonntag, 16. August 1914, am Jahrestage der Schlacht von Vionville-Mars-la-Tour. Justus Pape. Kleine Mitteilungen. Ein neuer Preß-Erlaß. — Im Nachgaug zu meiner Bekannt machung vom 11. ö. M., welche den Zeitungen die Herausgabe anderer Ausgaben als der in F-riedenszeiten erscheinenden verbietet, ordne ich hiermit an, daß die Ausgabe eines jeden neuen, dem Reichsgesetz über die Presse von, 7. Mai 1874 unterliegenden Druckerzeugnisses meiner Genehmigung bedarf. Der Oberbefehlshaber in den Marken. Die Zusendung »euer ausländischer Zeitungen erwünscht. — Der Admiralstab der Marine bittet erneut um Zusendung neuer aus ländischer Zeitungen. Wer solche Zeitungen besitzt oder beschaffen kann, lasse sie an die Nachrichtenabteilung des Admiralstabes, Berlin, Kö nigin Augusta-Straße 38, gelangen. Die Post ist angewiesen, die Be förderung als Reichsdienstangelegenhett portofrei zuzulassen. Eine Rücksendung kann nicht erfolgen. Jede Unterstützung wird dankbar begrüßt. Von falschen und echten Vatcrlandssrcundcn. — Von einem Freunde und gelegentlichen Mitarbeiter unseres Blattes erhielten wir nachstehende Zuschrift, der wir um so lieber Raum geben, als sie ge eignet ist, manchen das Gewissen zu schärfen und sie an ihre Pflichten zu erinnern. Denn so viel Beispielen von Opferfreudigkeit und Ge meinsinn wir begegnen, so fehlt es doch auch nicht an Plusmachern, die nicht nur nichts hcrgeben, sondern aus der Not anderer noch ein Geschäft machen möchten, ganz zu schweigen von den Ehrenmännern, denen der Krieg sehr gelegen kommt, um mit einem Schein von Anstand sich von ihren vom Kriege gar nicht beeinflußten Verbindlichkeiten zu drücken: »In den letzten Tagen erhielt ich u. a. drei Briefe: von einer unsrer größten Buchbindereien, einer ebenfalls millionenschweren Buch- druckcrci mit Verlag und einem der bedeutendsten deutschen Verlage, dem ebenfalls Druckereien usw. augcgliedert sind. Alle drei baten mich um Stundung von Beträgen, die nur in einem Falle 100 überstiegen, in diesem Falle aber leihweise von mir gemachte Aus lagen in sich begriffen. Ich bin, wie Sie wissen, Inhaber eines kleineren Verlages, dessen Eigenart zurzeit jede Vcrdienstmöglichkeit völlig ausschließt. Diesen drei Briefen stelle ich gegenüber einen kleinen Verlag und einen noch ,kleineren' Buchbindermeister, die mir kurz nach Kriegs ausbruch ihre Schulden zahlten! Niemand wird erwarten, daß in der nächsten Zeit auch nur ein größerer Teil der Außenstände eingchen wird. Aber ebenso wie ich meine Leute oder meine Handwerker jetzt nicht im Stiche lasse», muß gerade von den großen Firmen verlangt werden, daß sie sich den Vor wand der Kriegsunruhen etwas genauer mischen, aus Gründen der Vaterlandsliebe! Welch ein Vergnügen hätte ein französischer oder englischer Geschäftsmann, wenn ich ihm den Brief zeigen würde, in dem eine Aktiengesellschaft mit mehreren Millionen Aktienkapital, deren Grundstück wie eine kleine Stadt aussieht sich spreche hier von einer nichtbuchhänülerischen Firma, die bei mir inserierte), mich, der ich meine kleine Firma aus fast nichts anfbaute, demütig um Stundung von — sechzig Mark . . . anbettelt!!« Wem gehören die Bücher? — In Verwahrung der Kriminalstelle Leipzig-Thonberg sSchulstr. 12, Polizeiwache) befinden sich mehrere, zum Teil sehr wertvolle Bücher, die anscheinend ans der Buchgewerbe- ausstellnng gestohlen worden sind. Es sind: Plutarch: Vermischte Schriften (Luxusausgabe 124) — Der nackte Mensch in der Kunst aller Zeiten und Völker — Deutsche Liebesbriefe aus ueuu Jahrhunderten — Robert Hessen: Deutsche Männer — Rom, 1. und 2. Band — Hein rich Lhotzky: Roman Immanuel Müller — Oeser: »Zweisimmeu«, Novellen und Skizzen. Wer etwas über den Eigentümer dieser Bücher angeben kann, wolle dies der Kriminalstelle Leipzig-Thonberg Mitteilen. Moratorium in Norwegen. — Ein Moratorium in Norwegen wurde für gewisse Geldforderungen angeorönet: solche, die im Zeit raum 5. August bis 6. September fällig sind, brauchen erst einen Ka lendermonat nach Verfallzeit bezahlt zu werden. Von nicht zinstra genden Forderungen werden für diesen Zeitraum 5°/„, von Wechseln nach dem amtlichen Diskontosatz Zinsen berechnet. Ausgenommen vom Moratorium sind Löhne und solche Forderungen, die in der Zeit vom 5. August bis 6. September erst entstehen. Die Frist für Wechselpro teste bleibt unverändert. Eine amtliche Mahnung gegen die Krcditcinschränkung. — Der preußische Minister für Handel und Gewerbe hat aus vielfachen Be schwerden ersehen, daß zahlreiche Gewerbetreibende ihren Abnehmern mitgeteilt haben, sie könnten Letztlieferungen nur noch gegen Bar zahlung ausführen. Die Forderung der Barzahlung im Verkehr zwischen Kaufleuten kann unter Umständen durch den Zwang der Ver hältnisse gerechtfertigt sein; sie darf aber nicht ohne drin ge n d e N o t z u m allgemeinen geschäftlichen Grundsatz erhoben werden, da hierdurch das gesamte Wirt schaftsleben schwer gefährdet wird. Die nachdrückliche Mahnung, die der Deutsche Handelstag soeben an seine Mitglieder ge richtet hat, weist mit Recht darauf hin, daß, wer durch sein unnötig rigoroses Verhalten die Interessen der Allgemeinheit ver letzt, Gefahr läuft, daß ihm selbstvon den Banken, ins besondere der Reichsbank, der Kredit entzogen oder beschränkt wird. Der Minister erwartet, daß alle be rufenen Stellen diese Mahnung nachdrücklich unterstützen. Daß an die Einsicht der Beteiligten nicht umsonst appelliert wird, zeigt übrigens ein Rundschreiben von angesehenen Firmen des Berliner Eisenwaren handels, die unter Ausgabe des anfangs eingenommenen schroffe» Standpunktes die Frage der Kreditgewährung der Vereinbarung im Einzelfallc Vorbehalten wollen. Zur Krankenversicherung. — Vom Reichsamt des Innern ist der Krankenkasse Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen, Ersatzkasse, zn Leipzig mitgeteilt worden, daß der Buudesrat angevrdnet hat, daß die gesetzliche» Krankenkassen die bei ihnen ab 1. Juli 1914 eingehende» Bettragsanteile der Arbeitgeber zu vier Fünfteln an die obige Ersatzkasse abzuführen haben. Die Beiträge der Prinzipale, die diese an die Ortskrankenkasse auch in dem Falle zn zahle» haben, wenn der Gehilfe Mitglied einer Ersatzkasse ist, kommen somit der Kasse und damit gleichzeitig den Mitgliedern mittelbar zugute. Da außerdem der Antrag auf das Ruhen der Rechte und Pflichten bei den Ortskrankenkassen min destens einen Monat vor Ablauf des Kalendervierteljahres anzu bringen ist, im laufenden Vierteljahr also bis spätestens Ende August, so sei auf den gegenwärtigen günstigen Zeitpunkt zum Ein tritt in die Krankenkasse Deutscher Buchhandlungs- Gehilfen zu Leipzig, die einzige nur für männliche Angestellte des deutschen Buchhandels bestimmte Kasse, deren Wirksamkeit sich über das ganze Gebiet des Deutschen Reiches erstreckt, hingewiesen. Bei den im Verhältnis zu den Beiträgen sehr günstigen Leistungen gewährt sie besonders den jüngeren Berufsgenossen große Vorteile durch die mit der Dauer der Mitgliedschaft erfolgende Verlängerung der Kranken geldzahlung und Steigerung des Sterbegelds, die kein Ortswechsel be rühren kann. Die Anmeldung müßte baldigst erfolgen, damit der An trag auf Ruhen der Rechte und Pflichten rechtzeitig gestellt werden 1297
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