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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-19
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Redaktioneller Teil. ^ 191. 19. August 1914. Wir empfehlen unfern Mitgliedern, im Sinne dieser Erklärung zu handeln, d. h. alle Fortsetzungen mit Remissionsrecht innerhalb 3 Mo naten bzm. 6 Monaten zu liefern. Eine Ausdehnung dieses Nückgabe- rechts auf andre Barpakete, die nicht Fortsetzungen sind und die nach Ausbruch des Krieges bestellt wurden, halten wir nicht für angebracht. Hochachtungsvoll Der Vorstand des Deutschen Vcrlegervereins Arthur Meiner, I. Vorsteher. Verzögerte Güterabfertigung. — In Handelskreisen besteht die Be fürchtung, das; für sie vor Ausbruch des Krieges abgesandte Güter unterwegs auf Stationen lagern, ohne daß ihnen Mitteilung über den Verbleib derselben durch die Stationen gemacht worden wäre. Die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin haben daher bei der Eisen- bahnverwaltung beantragt, Maßnahmen zu treffen, daß von den Gü terabfertigungen, auf denen Güter lagern, dem Empfänger und Ver sender die vorschriftsmäßige Mitteilung gemacht werde, soweit diese etwa bisher unterblieben sein sollte, damit von diesen Disposition über die Güter getroffen werden könne. Hierbei möchten Lebensmittel vor zugsweise beachtet werden. Außerdem stellten die Ältesten bei der Eisenbahnverwaltung den Antrag, in allen Fällen, in denen Güter in folge der Mobilmachung auf den Stationen ungehalten werden mußten, von der Erhebung des Stand- und Lagergeldes abzusehen. Bekanntmachung, betreffend die zeitweilige Außerkraftsetzung ein zelner Vorschriften des Handelsgesetzbuchs usw. Vom 8. August 1914. - Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Er mächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1- Die nachstehenden Vorschriften werden, soweit sie die Verpflichtung, bei Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft oder einer Genossenschaft die Eröffnung des Konlursverfahrens zu beantragen, sowie das Ver bot von Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit betreffen, bis auf weiteres außer Kraft gesetzt: 1. die Vorschriften des 8 240 Abs. 2, des 8 241 Abs. 3,4, des 8 249 Abs. 3, des 8 298 Abs. 2, des 8 315, des 8 325 Nr. 8 des Handels gesetzbuchs; 2. die Vorschriften der 88 04, 71, 84 des Gesetzes, betreffend die Ge sellschaften mit beschränkter Haftung; 3. die Vorschriften der 88 09, 118, 142, 148 des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. August 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. Die »Zeit am Montag«, die bisher Sonntagnacht in Berlin er schien, hatte in ihrer letzten Ausgabe einige Artikel gebracht, die gegen die militärischen Vorschriften für die Presse verstießen. Dem Blatt ist darauf das Weitcrerscheinen untersagt worden. Es erscheint unter dem neuen Titel »D. Z. a. M.« lDentsche Zeitung am Montag). Feld-Postjchcckverkehr. — Inhaber von Postscheckkonten können Zah lungen an Angehörige, Behörden nnd Dienststellen des Feldheeres auch mit Postscheck leisten, und zwar in Militärdienst-Angelegenheiten Ins 800 .//, in Privatangelegenheiten der Angehörigen des Heeres bis 100 .//. Im Scheck ist oberhalb des Vordrucks »Adresse für die Postbeförde rung« der Vermerk »Feldpost« zu schreiben. Ferner ist im Scheck genau anzugeben, zu welchem Armeekorps, welcher Division, welchem Negi- mente, welchem Bataillon, welcher Kompanie oder welchem sonstigen Truppenteile der Empfänger gehört sowie welchen Dienstgrad und welche Dienststellung er bekleidet. Der Zentralausschuß der Berliner kaufmännischen und gewerb lichen Vereine beschloß die Einsetzung einer Kommission, die die Gründung eines besonderen Kreditinstituts zu Hilfsaktionen für den Handel und die Industrie Berlins beraten bzw. vorbereiten soll. Nachprüfung von PrciSfordcrungen. Nach einer Mitteilung der Handelskammer zu Berlin hat das Kriegsministerium angeordnet, daß die amtlichen Handelsvertretungen von den Militärbehörden bei Liefe rungen, die nicht aus Grund früherer Verträge erfolgen, zur Nach prüfung der Preisfordcrungen herangezogcn werden, falls diese For derungen das durch die außergewöhnlichen Verhältnisse gebotene Maß zu überschreiten scheinen. Die Studienreise deutscher Oberlehrer abgesagt. — Das Preußi sche Kultusministerium hatte, wie wir seinerzeit mitteilten, dem Ordi narius der Kunstgeschichte an der Universität Halle, Professor vr. Wil helm Waetzoldt, den Auftrag erteilt, eine Studienreise von Direktoren nnd Oberlehrern höherer Lehranstalten durch die hervorragendsten alten deutschen Kunststädte zu leiten. Infolge des Krieges ist der Plan vor läufig aufgegeben worden. Die Protcstfrist bei Postausträgen. — Nachdem der Bundesrat durch Bekanntmachung vom 6. August die Wechselprotcstfrist um 30 Tage ver längert hat, ist die Postordnung vom 20. März 1900 dahin geändert worden, daß bei Postaufträgen zur Geldcinziehung und zur Akzeptein holung, die ohne Rücksicht auf die verlängerte Protcstfrist sogleich pro testiert werden sollen, auf der Rückseite des Postauftragformulars statt des Vermerks »Sofort zum Protest« der Vermerk »Sofort zum Pro test ohne Rücksicht auf die verlängerte Protestfrist« niedcrzuschreiben ist. Postaufträge, die nur den Vermerk »Sofort zum Protest« tragen, werden wie Postaufträge ohne diesen Vermerk behandelt werden. Post protestaufträge werden, wenn bei der ersten Vorzeigung die Zahlung nicht ausdrücklich verweigert wird und der Protest auch nicht ans ande ren Gründen nach der ersten Vorzeigung oder nach dem ersten Versuche der Vorzeigung zu erheben ist, nicht am zweiten, sondern am zweiund dreißigsten Werktage nach dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgczeigt werden. Wünscht der Auftraggeber die so fortige Protestierung, so ist der Vermerk »ohne Protcstfrist« niedcr- zuschreiben. SpreWal. jOhne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Freiwillige Kriegsleistungen. IBgl. Rr. 184—188 u. 188—IW.) Der Verlag Joses Wich terich in Leipzig gewährt den Familien seiner zum Kriegsdienst einberufcnen Bureaubeamten wäh rend der Dauer des Krieges eine wöchentliche Unterstützung von 15 .//. Krieg den Fremdwörtern! Es ist leicht erklärlich und erfreulich, daß zur jetzigen Zeit, da sich unsere politischen Gegner uns gegenüber von ihrer unfreundlichsten Seite zeigen, das völkische Gefühl in vielen Deutschen reger wird, die sich ihres Deutschtums bisher nicht so bewußt waren, wie es der Vater landsfreund wünscht. Den Buchhändlern, die diese erfreuliche Wand lung jetzt erst durchwachen, sei empfohlen, jetzt nicht mehr zu sagen: ä, sondern je oder zu; nicht ü cond., sondern bedingt; nicht pro, sondern für; nicht komplett, sondern vollständig; nicht retour, sondern zurück; nicht adieu, sondern Lebewohl, Guten Tag, Guten Abend, Auf Wiedersehen usw. Wer Sinn für sprachliche Reinlichkeit und für völkisches Empfinden hat, kann diesen sprachlichen Schädlingen noch viele andere anfügcn. Beginne man aber auf alle Fälle immer damit, die schlimmsten aus- zumerzen! Stuttgart. Gustav Jehni che, i. Fa. Häusler L Teilhaber. Fachzeitschriften während des Krieges. (Vgl. Rr. 180, 188, 184 187—IW.) Wir können das, was die Firma Johann Ambrosius Barth in Leip zig in Nr. 188 d. Bbl. über den Beschluß des Verbandes der Fachpresse Deutschlands sagt, nur voll und ganz unterschreiben. Wie kommt der Verband dazu, sich in dieser einschneidenden Weise in unsere Geschäfte zu mischen? Täglich bekommen wir jetzt Abbestellungen, die anfangen: »Ans Grund der Beschlüsse des Vereins der Fachpresse usw.« Diese Übereilung des Verbandes hat für alle Beteiligten die be dauerlichsten Folgen gehabt. Leipzig. L e i p z i g e r B i e n e n z e i t u n g. Liedloff, Loth L Michaelis. Der »H a n d s ch u h f a b r i k a n t«. Inhaber: Adolph Werner. Allgemeiner Samen- und P f l a n z e n - A n z e i g c r. Verantwortlicher Redakteur. EmilThomaS. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhündlcr zu Leipzig, Deutsches Bnchhändlerhaus. Hospilalstrof; Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tn Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. GeriLtkwea lVutk'böi .'I. isia„S). 1276
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