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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
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Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 186, 13. August 1914. Keine Serben und Nüssen mehr an deutschen Hochschulen! — Durch Entschließung des Kultusministers sind die Rektoren der bayerischen Hochschulen angewiesen worden, vom nächsten Wintersemester an russi sche und serbische Studierende nicht mehr an bayerischen Universitäten zum Studium zuzulassen. Non der Anordnung der gleichen Maß nahme gegenüber den englischen, französischen und belgischen Staats angehörigen wurde zunächst deshalb abgesehen, weil nur sehr wenige Studierende aus diesen Ländern an den bayerischen Hochschulen sich immatrikulieren ließen, und weil diese Staatsangehörigen sich nicht so lästig machten wie die Nüssen und Serben. Auch die Universität Heidelberg schüttelt die Nüssen und Serben und auch ihre englischen und französischen Bundesgenossen von sich ab. Ein Schreiben des Engeren Senats an die Direktoren der Univer- sitätsinstitute und Kliniken verfügt: Sämtliche noch immatrikulierten russischen (auch deutsch-russischen), serbischen, französischen und eng lischen Studierenden sind in der Matrikel gestrichen morden. Das Betreten der Universitätsinstitute ist diesen strengstens untersagt. Änderung der Postordnung vom 20. März 1900. Nom 6. August 1914. — Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen, vom 28. Oktober 1871 (Neichs-Gesetzbl. S. 347), und des § 3 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechselprotestes, vom 30. Mai 1908 (Neichs-Gesetzbl. S. 321), wird die Postordnung vom 20. März 1900 für die Dauer der Geltung des 8 1 der Bekanntmachung vom heutigen Tage über die Verlängerung der Wechselprotestfrist, wie folgt, geändert. 1. Im 8 18 »Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen usw.« erhält der letzte Satz des Abs. VI folgende Fassung: Wünscht der Auftraggeber, daß die Weitersendung an eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte Person geschieht, so genügt der Vermerk »Sofort zum Protest ohne Rücksicht auf die verlängerte Pro- tcstfrist« auf der Rückseite des Postauftragsformulars, ohne daß es der namentlichen Bezeichnung einer solchen Person bedarf. Im Abs. XVIII wird dementsprechend der Vermerk »Sofort zum Protest« ersetzt durch den Vermerk »Sofort zum Protest ohne Rücksicht auf die verlängerte Protestfrist«. 2. Im 8 18a »Postprotest« erhält der 2. Satz des zweiten Ab satzes unter V folgende Fassung: Erfolgt die Einlösung auch bis zu diesem Zeitpunkte nicht, so wird der Wechsel mit dem Postauftrag am zweiunddreißigsten Werktage nach deni Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt. 3. Vorstehende Änderungen treten sofort in Kraft. Berlin, den 6. August 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetke. Das Theater im Dienste des Krieges. — Die Direktoren der Mün chener Kammerspiele veröffentlichen einen Aufruf an die deutschen Theaterdirektoren und Schauspieler mit folgenden Vorschlägen für die Dauer des Krieges: Es sollen 1. die Bühnenmitglieder auf den größten Teil ihrer Gage verzichten und sich mit dem notwendigsten Zehr pfennig begnügen, 2. die Direktoren desgleichen. Ferner sollen diese den technischen Etat soweit als möglich herabsetzen und nur deutsche und patriotische Stücke geben. 3. Die Autoren sollen auf Tantiemen verzichten oder sie wenigstens auf ein Mindestmaß herabsctzen, 4. die Theaterbesitzer mit der Pacht möglichst entgegenkommen, 5. die Be hörden den Betrieb nicht stören. Die Bühnen mögen dann den Reinge winn dem Noten Kreuz oder anderen vaterländischen Sammlungen zu führen. Zum Schluß werden die beiden großen Organisationen des Deutschen Bühnenvereins und der Genossenschaft deutscher Bühnen- angchöriger aufgefordcrt, sich zu diesem Werke die Fricdeushand zu reichen. Die Potsdamer Handelskammer (Sitz Berlin, Berlin O 2, Klo sterstraße 41) fordert alle Kaufleute ihres Bezirks, die nicht persönlich am Feldzuge teilnehmen und freie Zeit zur Verfügung haben, auf, sich bei ihr zu melden zum Zwecke der vertretungsweisen Übernahme und Führung von solchen Geschäften, die infolge Abwesenheit ihres Leiters einer solchen vertretungsweisen Leitung bedürfen. Ebenso bittet sie, daß sich diejenigen Firmen, die der Einstellung eines vertretungsweisen Leiters bedürfen, bei ihr melden. Die Stuttgarter Ausstellung für Gesundheitspflege wird auf Befehl des Generalkommandos des württembergischen Armeekorps demnächst geschlossen, da die Ausstellungsgebäude zu Kriegszwecken benötigt werden. Zwangsversteigerungen. Allgemeine Verfügung vom 5. A u g u st 1914 betr. die Anberaumung von Versteige- r u u g s t e r m i n e n i n d e m V e r f a h r e n d e r V e r st e i g e r u n g von Gegenständen, welche der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen. In dem am 4. August d. I. von dem Reichstage angenommenen Gesetze, betreffend den Schutz der infolge des Krieges au der Wahr nehmung ihrer Rechte behinderten Personen, ist die Versteigerung von Gegenständen, welche der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen, insofern erheblichen Beschränkungen unter worfen, als sie sich gegen Militärpersonen richtet oder Militärpcrsonen bei ihr beteiligt sind. Aber auch darüber hinaus sind wirtschaftliche Schäden nicht nur einzelner Beteiligter, sondern auch der Allgemeinheit möglich, wenn der Versteigernngstermin in der gegenwärtigen Zeit ab gehalten wird. Soweit ein Versteigerungstermin bisher noch nicht, an beraumt ist, gibt der 8 86 Absatz 2 des Zwangsversteigerungsgesetzes dem Vollstreckungs-Gerichte die Handhabe, zu prüfen, ob nicht be sondere Gründe dafür vorliegen, den Zeitraum zwischen der Anberau mung des Termins und dem Termine so zu bemessen, daß die Entstehung von Schäden der erwähnten Art vermieden wird. Aus dem gleichen Grunde kommt auch eine Vertagung eines bereits angesetzten Ver steigerungstermins in Frage. Daß eine solche Vertagung — wenn auch nur in außergewöhnlichen Fällen — zulässig ist, hat das Reichsgericht in dem Urteile vom 27. Februar 1914 (Warneyers Jahrbuch der Ent scheidungen, Ergänzungsband 1914 S. 265), s. auch das Urteil des Reichsgerichts vom 25. April 1911 (Juristische Wochenschrift 1911 S. 599), anerkannt. Die Notprüfungeu in Preußen. — Nachweisbureaus für das Heer. — Das Kriegsministerium erließ Bekanntmachungen über die Unter suchungen auf Militärtauglichkcit vor Ablegung einer Notprüfung, fer ner über Errichtung eines Zentralnachweisbureaus für das Heer, das während des Krieges über alle Verwundeten, Gefallenen, Vermißten und in Lazaretten behandelten Personen der eigenen Armee Auskunft erteilen wird. Aufhebung der Sonntagsruhe bei den Gerichten. Allge meine Verfügung vom 5. August 1914, betreffend den Geschäftsbetrieb an Sonn- und Feiertagen. — Bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen ist noch in höhe rem Maße als sonst erforderlich, daß die Gerichte der Bevölke rung jederzeit zur Verfügung stehen und den Gerichtseingesessenen bei der Besorgung ihrer Nechtsaugelegenheiten im weitesten Maße ent gegenkommen. Vielfach werden gegenwärtig die Gerichte auch mit der Bearbeitung von Angelegenheiten befaßt werden, deren Erledigung einer besonderen Beschleunigung bedarf. Aus diesen Gründen ist bis auf weiteres dafür Sorge zu tragen, daß auch an Sonn- und Feier tagen die Gerichtsbeamten sich entsprechend dem vorhandenen Bedürf nisse zur Bearbeitung von Nechtsangelegenheiten, und zwar soweit er forderlich, an der Gcrichtsstclle zur Verfügung halten. Zeitweilige Schließung der Berliner Universität. — Von einer völligen Schließung der Berliner Universität haben die Universitäts- behörden vorläufig abgesehen. Doch öffnen sich die sonst so gastfreund lichen Hallen jetzt nur von 7—1 Uhr vormittags. Personalnachrichten. Jules Lemaitre f. — Aus Paris wird, auf Umwegen, der Tod des Literarhistorikers Jules Lemaitre gemeldet. Er trat um 1880 mit Gedichten hervor und war später Theaterkritiker der »Döbats«, in denen er seine reizvollen, fast immer ein wenig ironisch gefärbten Kritiken veröffentlichte. Von seinen Komödien ist das witzige Par lamentarier-Lustspiel »1.6 V6put6 1.6veau« am meisten gespielt worden. Sprechfaul. lOhne Verantwortung Ser Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung -es Börsenblatts.» Freiwillige Kriegsleistungen. (Vgl, Nr, 184 u, 185,) Der Verlag Bernhard Meyer (»N ach Feierabend«) in Leipzig gibt seinen Abonnenten, von denen etwa 300 000 zur Fahne gerufen werden, bekannt, daß er den Witwen und Waisen im Kriege gefallener Abonnenten ein freiwilliges Kriegssterbegeld von 50 Mark gewähre. Verantwortlicher Redakteur: Emtl Thomas. — Verlag: Der Nör^euoeretn der Deutschen Buchhälidlc^zi^^etpztg, ^Dewsches Vuchhäudlerhaus. 1256
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