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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-07
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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M 181, 7. August 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. fangreicheren zu den kürzeren Artikeln muß möglichst stetig sein; di: kleinen Artikel müssen mindestens in doppelter Anzahl ver treten sein; Li: grösseren Artikel gehören unbedingt an den An fang. Je nach dem Raumberhältnis mögen in einer BrUagc j I—3Sammelbesprechungen im durchschnittlichen Umfang Von80— ISO Zeilen, nur in Ausnahmesällen mehr, im übrigen aber klei nere Artikel im Höchstmaß von 50 Zeilen vertreten sein; für manche Bücher genügen schon fünf hinweisende Zeilen; in den zusammenfassenden Besprechungen kann das Einzelwerk auch manchmal nur mit ein paar Zeilen bedacht werden. Den stän digen Mitarbeitern müßte überdies zur Pflicht gemacht werden, über weniger wertvolle Bücher oder solche Werke, die den Er wartungen nicht entsprochen haben, so kurz wie möglich zu schrei ben; das tun heute nur jene wenigen Idealisten unter den Re zensenten, denen noch das Interesse an der Sache über ihrer Person steht. Ist aber die Zahl der ständigen Mitarbeiter, wie vorgeschlagen, beschränkt, so liegt eine solche allgemein durchge führte Maßregel im Interesse jedes einzelnen Kritikers, und die übelbeleumundete »Zeilenschinderei« — eine ständige Klage der Redakteure — verschwindet gänzlich. So kommen wir abschließend zum Wie der kritischen Berichterstattung. Selbstverständlichkeiten scheiden hier für mich aus; es ist Wohl kaum nötig, zu begründen, weshalb ich die Ausmerzung solcher Kritiker fordere, die mit farblos seich tem Geschwätz beginnen im Stile des oben gegebenen abschrecken den Beispiels (»Das neue Büchlein der beliebten Verfasserin ...«); solche Rezensenten schaden gleichermaßen dem Renommee der Zeitung, wie dem Buche. Auch möchte ich mich nicht darüber verbreiten, inwieweit noch aus dem Gebiete des allersimpelsten guten Geschmackes, besonders von Blättern zweiten Ranges, ge sündigt wird. Aber selbst unter den meistgeachteten Kritikern wissen »och die wenigsten, wie sie Licht und Schatten am geschick testen verteilen sollen, weil sich kaum einer die Mühe macht, seine Kritik auf die Wirkring hin durchzulesen, die sie vermutlich auf den Leser ausllben wird. Allzu stark aufgetragenes Lob wie allzu strenger Tadel fordern stets den Widerspruch heraus; man sollte mit beiden sorgfältiger umgehen, als dies heute geschieht. Vor allem für den Rezensenten gilt der Satz: Die Worte sind nicht dazu da, die Gedanken zu verbergen. Was können wir mit einem phrasenhaften Wortgeklingel anfangen wie: »Hat man sich dem stillen Zauber der Lektüre dieser Erzählung erst einmal hinge geben und ist man mit fieberhafter Spannung der Schürzung und Lösung des Knotens bis zum Ende gefolgt, dann lehnt man den Kopf leise zurück, schließt träumend die Augen und ...« ... der Leser dieser Kritik bekommt — Brechreiz. So viel Licht und so viel Poesicvolle Phrase wirkt unglaubhaft. Oder: »Der Verfasser hat Mazzini, Herzen und die Schriften verwandter Geister ab grundtief mißverstanden und bildet sich nun ein, in dem billigen, faden Ragout, das er aus seinen Mißverständnissen zusammen setzt, uns neue Weisheit geboten zu haben. Diese kindliche Naivi tät ...« Um wieviel vornehmer klingt die gewiß auch abspre chende Kritik: »Der Verfasser glaubte, anschließend an die Schrif ten Mazzinis, Herzens und anderer, ganz neue Bahnen der Er kenntnis gefunden zu haben; nach meinem Empfinden hätte ihm aber ein eingehenderes Studium seiner Vorbilder zu wesentlich anderen Ergebnissen gelangen lassen; die Arbeit macht den Ein druck, als hätte sich der Verfasser mit seinen Vorbildern doch noch nicht emsthaft genug auseinandergesetzt, um ....« Ein Rezen sent darf nie, nie, nie schimpfen, und wenn seiner Überzeugung nach der widerwärtigste Schund vorliegt. Er soll widerlegen oder zu widerlegen versuchen; ein Mehr ist stets von übel und stellt den kritischen Fähigkeiten des schimpfen den Schreibers ein recht schlechtes Zeugnis aus. Ich halte es auch nicht für erlaubt oder doch nur in verschwindend geringen Ausnahmesällen, einen Verfasser lächerlich zu machen; ich wundere mich stets, daß es so viele Kritiker gibt, die cs nicht unter ihrer Würde finden, sich dieses billige Vergnügen zu leisten. Eine Hauptfrage, die sich hierbei ergibt, ist die: Referat oder Kritik? Beides zu bringen, sowohl ein Referat, wie eine Kritik, wäre auch dann eine Utopie des Buchverlegers, wenn der Raummangel nicht dagegen spräche. Ist die obengcgebene Voraussetzung, daß die Literatur-Beilage in Fortsetzungen ein! Spiegelbild des gesamten literarischen Lebens, also eine litera rische Chronik zu geben habe, richtig, dann mutz die Frage zu un- gunüen der absnakten Kritik entschieden werden. Im gegen- § wärtigen Rahmen dürste eine Besprechung, die als kritisches Referat gedacht ist, soll heißen eine Besprechung, die in der Hauptsache zwar Referat ist, aber die persönliche Stellungnahme des Kritikers erkennen läßt, schon deshalb ihre Aufgabe am ehe sten erfüllen, weil der Leser mit einer abstrakten Kritik gar nichts anzufangen weiß und zunächst doch begierig ist, zu er fahren, wovon eigentlich in dem besprochenen Buche gehandelt wird. Unbedingt erforderlich ist dann in zweiter Linie, daß der Kritiker seine im Referat angedeutete Stellungnahme nach Kräf ten begründet oder die allgemeinen wissenschaftlichen oder ästhe tischen Grundsätze andeutet, die ihn zu seiner anerkennenden oder ablehnenden Stellungnahme dem Ganzen oder einzelnen Teilen gegenüber veranlatzten. Dies braucht durchaus nicht in trocke nem Schulmeistertone zu geschehen; der Rezensent muß eben be müht sein, sich seiner Aufgabe in möglichst individueller Weise zu entledigen; denn nur eine Kritik kann sich anheischig machen, eine wirkliche Beraterin des Publikums zu sein, die dem Außen stehenden, der das Buch ja nicht kennt, in leichtfatzlichcr und vor allem anregender Weise gestattet, sich ein Urteil über den Inhalt zu bilden und für sich daraus mit Sicherheit zu entnehmen, ob das Buch etwas für seinen persönlichenGeschmack sei oder nicht, gleich gültig, ob sie ausführlich oder aus wenige Zeilen zusammenge- pretzt ist. Kleine Mitteilungen. Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Telegraphen- und Fern sprechverkehr mit dem Auslande. — Der Postverkehr zwischen Deutschland und England ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach dem angegebenen fremden Lande mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung gelangende Sendungen werden den Absendern zurück gegeben. Der private Telegraphen- und Fernsprechverkehr zu und von diesem Lande ist ebenfalls eingestellt. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Kraetke. Notprüfungen in den sächsischen Lehrerseminaren. —Das sächs. Mini sterium des Kultus und des öffentlichen Unterrichts verordnet, daß mit allen Schülern der 1. Klasse der Lehrerseminare tunlichst umgehend eine außerordentliche vereinfachte und abgekürzte Schulamtskandidatenprü fung abgehalten wird. Die Prüfnng hat sich im Mündlichen auf die wissenschaftlichen Unterrichtsfächer der ersten Klasse zu erstrecken, im Schriftlichen nur auf die iu der Prüfungsordnung vom 1. November 1877 -mit schriftlichen Arbeiten versehenen Fächer, in denen die Ge samtleistungen seit Ostern als ungenügend bezeichnet werden müssen. In den übrigen Fächern, auch iu der Lehrfertigkeit, sind bei der Be urteilung die bisherigen Leistungen der Schüler zugrunde zu legen. Hinsichtlich der Einsendung des Prüfungsplanes, der Dauer der Prü fung, der Zeusurerteilung und des Reifezeugnisses gelten die Bestim mungen der genannten Prüfungsordnung. Gesetz über die Ermächtigung des Buudesratö zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle kriegerischer Ereignisse vom 4. August 1914. — Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bun desrats und des Reichstags, was folgt: 8 1. Wird in Veranlassung kriegerischer Ereignisse die rechtzeitige Vor nahme einer Handlung, deren es zur Ausübung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, durch höhere Gewalt verhindert, so verlängern sich die für die Vornahme der Handlung vorgeschriebenen Fristen um so viel, als erforderlich ist, um nach Wegfall des Hindernisses die Handlung vorzunehmen, mindestens aber bis zum Ablauf von sechs Werktagen nach dem Wegfall des Hinder nisses. Als Verhinderung durch höhere Gewalt gilt es insbesondere, 1. wenn der Ort, wo die Handlung vorgcnommen werden muß, von dem Feinde besetzt ist; es sei denn, daß sie bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt trotzdem bewirkt werden kann; 1235
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