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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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Redaktioneller Teil. ^ 175, 31. Juli 1914. für orientalische Sprachen, von denen z. B. chinesische sogar bet den Zeitungen in China Absatz finden. Eine Besonderheit ist der Bibliotheksraum, der 13X9 m groß und mit gutem Geschmack eingerichtet ist und in 5 Glaskästen zwischen den Fenstern Ge legenheit zu einer Wechsel-Ausstellung bietet. In Schränken von zusammen 165 m brauchbarer Platzlänge, denen sich noch be sondere Schränke für Bilder anschließen, hat eine reichhaltige Fachbibliothek genügend Raum. Erschienen ist der Jahresbericht des Vorstandes der Ver- ecniging über 1913. Die wichtigste Mitteilung darin ist Wohl, daß es dem Vorstand gelungen ist, in günstiger Lage drei Häuser zu erwerben, die abgebrochen werden sollen, um einem neuen zweck entsprechenden Gebäude für die Bestellanstalt (llst Lestolinüs van äan Loellimnäei) Raum zu geben. Ein Ausschuß aus dem Vorstand besuchte mit dem in Aussicht genommenen Architekten verschiedene große Buchhandlungs - Gefchäflsbauten Leipzigs, so daß die Entwürfe auf der Generalversammlung, die am 21. Juli und, wenn nötig, auch am 22. Juli stattfinden soll, vorgelegt werden können.*) DerVorstand hofft sogar, daß man das Gebäude beim 199jährigen Fest der Vereeniging wird einweihen können. Ferner werden erwähnt die Eröffnung der Vrck- soilool und die Aufnahme des Vorsitzenden in den Vorstand der Volks-Vllivarsitsit. über beides habe ich schon berichtet. Es wird erinnert an die bekannten Bittschriften an die Regierung in Sachen des Gesetzes betr. das Urheberrecht. Der Kampf gegen die Schleuderei hat wieder Erfolge erzielt. Verschiedene hart näckige Sünder sahen sich durch die gegen sie eingeleiteten Maß regeln derartig gehindert, daß sie es vorzogen, die ihnen auferlegte Buße zu zahlen und das Versprechen abzugeben, sich in Zukunft an die Verkaufsordnung zu halten. Ein Schleuderer, der wegen Übertretung der Rabattbestimmungen bei dem Verkauf eines broschierten, stellenweise ausgeschnittenen neuen Werkes zu einer Buße verurteilt war, zahlte zwar, aber unter Protest und strengte gegen den Vorstand eine Klage wegen unberechtigter Forderung an. Bei der Gerichtsverhandlung bestritt der Rechtsanwalt der Vereeniging an erster Stelle die Zuständigkeit des Gerichts, denn es handle sich gar nicht um eine unberechtigte Forderung, sondern um eine zwischen den Parteien verabredete Buße, deren Zahlung der Kläger verweigern konnte, ohne daß der Angeklagte ihn gerichtlich hätte zwingen können. Der Kläger, Nichtmitglied der Vereeniging, habe, um von den Einrichtungen des Vereins Gebrauch machen zu können, sich durch seine Unterschrift ver pflichtet, die Verkaufsordnung zu beachten; die Butze sei ihm nach ihren Bestimmungen auferlegt. Der Richter erklärte sich jedoch für zuständig, und es kam daher nun aus die Frage an, ob das bewußte Exemplar durch das Aus schneiden in einen Zustand gesetzt worden sei, der es als neu un verkäuflich mache, so daß es mit höherem Rabatt als sonst verkauft werden durste. Um dies festzustellen, ernannte der Richter drei Sachverständige, die erklärten, das Exemplar sei zwar hier und da ausgeschnitten, sonst aber durchaus neu und auf jeden Fall, mit einem Einband versehen, noch als neu zu verkaufen gewesen, da das Werk auch gebunden im Handel sei. Auf Grund dieses Gut achtens entschied der Richter, daß die Butze zu Recht auferlegt sei, und sprach die Vereeniging frei. Der Bibliothekar berichtet über die Bibliothek, daß dafür 1913 nicht weniger als ü. 6500.— ausgegeben worden seien, beson ders zur Anschaffung verschiedener National-Bibliographien euro päischer und außereuropäischer Länder, so daß die Sammlung in den Niederlanden in dieser Beziehung Wohl einzig dasiehe. Ferner sei er dauernd beschäftigt, die Bibliothek ganz neu zu kata logisieren, und er hoffe, diese zeitraubende Arbeit gegen Ende 1914 beendet zu haben, so daß der Katalog dann erscheinen könne. Der wichtigste Gegenstand zur Behandlung auf der General versammlung ist eine gänzliche Revision der Statuten, und darin wieder die Bestimmung über den Rabatt. Dieser, der bisher bei Barzahlung 5 7» betrug, soll mit dem 1. Januar 1915 auf 3 7» herabgesetzt werden, während der Rabatt bei Lieferung an öffent liche Institute jeder Art und an private Unterrichtsanstalten, der Der Artikel ist Mitte Juli 1914 geschrieben. Red. 1208 jetzt noch 10 7- betragen darf, vom 1. Januar 1918 an auf 5 7» herabgesetzt werden soll. Zum Schluß dieses Briefes möchte ich etwas besprechen, was allerdings in erster Linie den deutschen Buchhandel angeht, aber doch auch den niederländischen trifft. Das ist das Zunehmen des frühen Geschäftsschlusses am Sonnabend. Niemand wird den Betreffenden die größere Freiheit mißgönnen; aber wird Wohl genug daran gedacht, welchen Einfluß dieser frühere Schluß auf die Schnelligkeit in der Lieferung an weit entfernte, namentlich ausländische Firmen hat, die nicht jeden Tag eine Sendung er halten? Wenn ich zum Beispiel hier in Amsterdam eine Sendung, die ich bisher am Montagmorgen erwarten konnte, erst am Mittwochabend erhalte, so entspricht das wenig den Ansprü chen, die das Publikum in immer größerem Maße an die Schnel ligkeit des Lieferanten stellt. Auch hier wolle man nicht vergessen, daß jedes Ding mindestens zwei Seiten hat, oder, wie Fritz Reuter sagt, daß den enen sin Uhl, den annern sin Nachtigall ist. k. A. Die moderne Versicherungsliteratur auf der Internationalen Ausstellung für Buch gewerbe und Graphik Leipzig 1914. Sonderausstellung des Rechts-, Staats- und Sozial- wissenschaftlichen Verlags auf der >Bugra<., Gruppe XII. 8". 68 Seilen. Rechts-, Staats- und Sozial wissenschaftlicher Verlag G. m. b. H., Hannover. Die Geschichte des Versicherungswesens reicht in der Seeversiche rung bis ins Mittelalter zurück. Während aber die Ausbreitung und Ausgestaltung dieses Zweiges Hand in Hand ging mit der durch die Entdeckung Amerikas und des Seewegs nach Ostindien herbeigeführten Umwälzung des Weltverkehrs, gehört die Entwicklung der übrigen Vcrsicherungszweige einer verhältnismäßig jungen Vergangenheit, zum Teil erst der neuesten Zeit an. Finden wir auch die Anfänge der Feuer-, Renten- und Lebensversicherung im 17. und 18. Jahrhundert wie in England und Frankreich so auch in Deutschland, so kommt ihre Entwicklung bei uns doch erst in Fluß durch die verdienstvolle Arbeit Ernst Wilhelm Arnoldis, des Begründers der Feuerversichyrungsbauk (1821) und der Lebensversicherungsbank für Deutschland (1829) in Gotha, die der freien Selbsthilfe auf der Grundlage reiner Gegen seitigkeit in den beiden Hauptzweigen des deutschen Versicherungs wesens die Anerkennung sicherte. Seitdem Masius seine »Systematische Darstellung des gesamten Versicherungswesens« (Leipzig 1857) verfaßt hat, ist manches Buch über das Versicherungswesen erschienen. Doch ist die ältere Versicherungs literatur immerhin dürftig, fast ausschließlich das Werk von Versiche rungspraktikern, die mit ihren Arbeiten über die engeren Fachkreise hinaus kaum Beachtung fanden. Mit der steigenden Bedeutung des Versicherungswesens gewinnt die Versicherungsliteratur Interesse für weitere Kreise. Einmal dient sie dazu, rein praktische Bedürfnisse zu befriedigen, sodann aber bietet sie eine der Grundlagen für die Aus bildung der Versicherungswissenschaften, die Ende des 19. Jahrhun derts eine erhöhte Bedeutung erhielten, als ihnen im Lehrplan einiger Universitäten eine Pflegestätte cingeräumt wurde. Alsbald wandten sich dem Versicherungswesen fernstehende Theoretiker diesen jungen Wissenschaften zu, aber nur wenige ihrer Arbeiten vermochten einer strengen, fachlichen Kritik standzuhalten. Erst in unseren Tagen hat sich eine markante Trennung vollzogen: die Arbeiten der Nur- theoretiker dienen in der Hauptsache als orientierende Übersichten für das Wissensbedürfnis der Laien: die von theoretisch geschulten Praktikern oder von mit dem Bedürfnis der Praxis vertrauten Theoretikern ge schaffenen Werke sollen den Wissensdrang der beruflich dem Versiche rungswesen nahestehenden Kreise befriedigen. Ein Handinhandar beiten von Wissenschaft und Praxis wird auch hier fördcrsame Er kenntnis schaffen. Eine wichtige Aufgabe der Literatur der Gegenwart ist es, möglichst allseitig anerkannte Grundlagen für die methodische und systematische Behandlung der Versicherungswissenschaften zu fin den: wissenschaftliche Monographien ebnen hierfür den Weg. Daneben gewinnt die direkt für die Bedürfnisse der Praxis bestimmte Literatur immer mehr an Bedeutung; die Entwicklung des gesamten Versiche rungswesens, des Versicherungsrechts, der Versicherungstechnik und der Versicherungswirtschaft hat dahin geführt, daß der Praktiker zuver lässige literarische Hilfsmittel nicht mehr entbehren kann. Die jüng sten Erzeugnisse auf dem Gebiete der Versicherungsliteratur sind die, die sich die Förderung des Nnterrichtswesens der Versicherungsbeamtcn
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