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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dlsqn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 175, 31. Juli 1914. 50jähriges Bestehen der Universität Bukarest. — Durch ein Dekret des Fürsten Alexander Cuza vom 17. Juli 1864 wurde die Bukarester Universität als zweite Hochschule des Landes in Leben gerufen. In Jassy war eine Universität im Jahre 1860 gegründet worden. Das Bukarester Institut, dessen erster Rektor Kosta-Foru, dessen erste Lehrer u. a. Hasden, Boerescu, Boziana, Danielopol, Davila, Chitzu, Odo- bescu, Or. Barasch (ein aus Wien eingewanderter Arzt) waren, zählte in seinen Anfängen bloß zehn Professoren und etwa hundert Hörer. Jetzt besteht der Lehrkörper aus mehr als hundert Mitgliedern, und die Universität besuchen mehr als 4000 Studenten, darunter Serben, Bulgaren, Griechen, Polen, Armenier und Russen. Die Jubiläums festlichkeiten sind auf den Monat Oktober verlegt worden. Eine Erklärung zur Einheitsstenographic. — Die 10. Tagung des deutschen Stenographenbundes Gabelsberger nahm am 27. Juli nach sehr lebhafter, stürmischer Aussprache mit 52 gegen 4 Stimmen folgende Erklärung zur Einheitsstenographie an: »Nachdem es dem vom Neichs- anit des Innern berufenen Sachverständigen-Ausschuß gelungen ist, einen gemeinsamen Entwurf für eine deutsche Schnellschrift zu schaffen, erklärt der 10. deutsche Stenographentag Gabelsberger, durchdrungen von dem Gefühl, daß das Vaterland über der Partei steht, das; er bereit ist, auch seinerseits Opfer zu bringen, wenn damit das langersehnte, schon von Gabelsberger erstrebte Ziel einer einheitlichen Schnellschrift für alle Länder deutscher Zunge erreicht wird. Der Stenographentag gibt zugleich der Erwartung Ausdruck, daß die verbündeten deutschen Regierungen in Gemeinschaft mit der österreichischen Staatsregierung die Einheitsstenographie nach ihrer endgültigen Feststellung für das gesamte deutsche Sprachgebiet durch amtliche Einführung des schnell schriftlichen Unterrichts in die Schulen zur Tatsache werden lassen, zum Segen des deutschen Volkes.« Gewerbeschulen iu Bulgarien. — Im Laufe des Schuljahres 1913 —1914 hatte der bulgarische Staat 22 Gewerbeschulen im Betriebe, die einen Kostenaufwand von ungefähr 1670 000 Fr. erheischten. Der Lehrkörper dieser Schulen zählte 80 Mitglieder; sie wurden von 1271 Schülern besucht. Überdies gibt es in Bulgarien noch 45 solcher Schu len, die von den Handelskammern, Generalräten der Distrikte und Pri vaten subventioniert werden. In diesen erhielten 2669 Schüler von 175 Lehrern Unterricht. Weltausstellung Sau Francisco 1915. — Nachdem nun auch die Ge sellschaft für deutsche Kunst im Auslande unter ihrem Präsidenten, dem früheren deutschen Gesandten von Pilgrim-Baltazzi, endgültig be schlossen hat, die Weltausstellung in San Francisco im Jahre 1915 in würdiger Form zu beschicken, werden deutsche Kunst, Kultur und Wis senschaft drüben gut vertreten sein. Aus der Industrie liegen auch so viele Anmeldungen vor, daß der für Deutschland reservierte Raum in den einzelnen internationalen Hallen zu mehr als zweidrittel schon belegt ist. Neben den größten deutschen Schiffahrtsgesellschaften, dem Kalisyndikat, der Maschinenindustrie beteiligen sich die Nahrungsmittel industrie, die Petroleumindustrie, die Keramik und Porzellanindustrie, die Goldwaren-, Silberwaren- und Bijouterie-Industrie, die Bernstein industrie, die Musikinstrumentenbrauche, die Textilbranche, das Buch gewerbe mit der Sonöerausstellung »Das deutsche Buch«, das Kunstgewerbe (Möbel, Innendekoration usw.), der Gartenbau, die Sport- und Spielwarenindustrie, Eisenbahnwaggonbau, die Luftschiff fahrt, die optische und feinmechanische Industrie, der elektrische Appa ratebau usw. Eine besondere Abteilung wird von verschiedenen deut schen Städten, Bade- und Kurorten, Verkehrsvereinen und -Einrich tungen für öffentliche Wohlfahrtspflege gebildet. Wie die Deutsche Zentralstelle für die Weltausstellung San Francisco in Berlin, Unter den Linden 56 mitteilt, sollten noch etwa beabsichtigte Anmeldungen schleunigst vorgenommen werden. Der 2. Kongreß für Biologische Hygiene findet vom 23. bis 26. Ok tober zu Bonn a. Nh. statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Vorträge: Ernährungswissenschaft nnd Ernährungsproblem. Von Schriftsteller Friedrich Jaskowski-Danzig. Die sozialpolitische Seite der Alkoholfrage. Von Oberstabsarzt Or. Buchinger - Flensburg. Agrar- und Industriestaat in biologischer Beleuchtung. Von Privat dozent Vr. Albrecht Wirth. Lebenskunst und Lebenshemmungen, volkstümlicher Vortrag mit Lichtbildern von Heinz Neu-Bonn. Die Eigengesetzlichkeit des Lebendigen. Von Professor Hans Driesch-Heidel- berg Erscheinungsformen menschlicher Entartung. Von Med.-Nat l)i-. Bachmann. Das Großstadtproblem. Von Dr. Andler, General- sekretär des Bundes Deutscher Bodenreformer, Berlin usw. Verantwortlicher Ncdnktcur: EmilThomaS. — Verlag: Der B S rsen v ere t Druck: Namm L Seemann. Sämtlich tn L e i p z t g. — Adresse 1212 Der freireligiöse Moralunterricht in Bayern. — Eine außerordent liche Generalversammlung der freireligiösen Gemeinde inNürnberg beschloß, trotz des kultusministeriellen Verbots, den von über 600 Kin dern besuchten freireligiösen Unterricht fortzusetzen, und zwar bis zu seiner polizeilichen Schließung, und alsdann den Rechtsweg durch alle Instanzen zu beschreiten. PersonalllachrWen. Adrien Hebrard 7. — Am 29. Juli ist in Paris der Leiter des »Temps« und ehemalige Senator Adrien Hebrard im Alter von 81 Jahren gestorben. Er zeichnete seit 1871 als politischer Direktor dieses Blattes und galt als einer der glänzendsten und witzigsten Vertreter der französischen Presse. Johann Sperl f. — Der Landschaftsmaler Johann Sperl ist am 28. Juli in Aibling im 74. Lebensjahre gestorben. Mehr noch denn als Maler ist er durch die Freundschaft mit Wilhelm Leibl bekannt ge worden. Bleibende Denkmäler dieser Freundschaft sind die gemeinsam gemalten Bilder, zu denen Sperl die Landschaft, Leibl den figürlichen Teil gab. Sperl ging vom Genre aus und wandte sich dann der in timen Landschaft zu. Die Nationalgalerie in Berlin besitzt von ihm das Bild »Mädchen mit Ler Ziege im Garten«. Sprechsaal. Der Wehrbeitrag, die Bilanz und der Berlagsvertrag sind in den Nummern 18 und 19 dieses Jahres behandelt worden. Auf Grund dieser Ausführungen und auch nach meiner eigenen Über zeugung habe ich bei Abgabe meiner Wehrbeitrags-Erklärung für die Verlagsverträge keinen Wert eingestellt, aber, um mich nicht etwa dem Vorwurf der absichtlichen Hinterziehung auszusetzen, eine Erklärung beigefügt, weshalb ich die Verlagsverträge nicht in Ansatz gebracht habe. Obwohl natürlich die Verlagswerke in ihren Vorräten als Kapital in der Steuererklärung zum Ausdruck kommen, wie sie in die Bilanz eingestellt sind, hat man die Verträge doch kapitalisiert und zwar recht hoch, jedoch ohne irgendwie anzugeben, auf welcher Grund lage die Kapitalisierung erfolgt ist, ja, ohne mich überhaupt zu fragen, welche Verträge ich besitze oder welchen Wert sie haben. Ich habe dagegen natürlich schriftlich Einspruch erhoben; vorerst aber heißt es zahlen und den Erfolg des Widerspruchs abwarten. Nebenbei bemerkt, halte ich die Wehrsteuer persönlich bei unserer politischen Lage für insofern notwendig, als ich sie als Prämie an sehe, die für die Friedensversicherung gezahlt wird. Ich bringe also das Opfer der Wehrsteuer an und für sich in der Überzeugung seiner Notwendigkeit gern. Aber die verschiedenen Steuereinschäbungskom- missionen werden zweifellos gerade über die obige Frage vielfach ver schiedene Auffassungen haben. Erst durch Entscheidungen der höheren Verwaltungsbehörden wird darin Einigkeit erzielt werden. Ich bin nun der Meinung, daß der Verlagsbuchhandel besondere Opfer wird bringen müssen,wenn alleVerlagsverträge kapitalisiert werden,während jeder andere Geschäftsbetrieb m. W. nur mit deu Werten der Bilanz zur Wehrsteuer herangezogeu wird. Deshalb möchte ich die Frage anschneiden und zur Besprechung stellen, was geschehen muß, um uns dieser Art der Besteuerung, die ja dann für alle Zukunft fortläuft, zu erwehren. Darm st ad t. OttoCarius. Wir halten unsere Ausführungen in Nr. 19 dieses Blattes in vollem Umfange aufrecht und können eine Heranziehung der Verlagsverträge zur Besteuerung schon ans dem Grunde nicht anerkennen, weil ein Ver lagsrecht nicht durch den Verlagsvertrag, sondern erst durch die Ab lieferung des Manuskripts an den Verleger entsteht. Verlagsrechte und -Vorräte bilden eine wirtschaftliche Einheit, die als solche bei der Besteuerung zu bewerten ist. Ein Berlagsvertrag kann wohl den Wert der vorhandenen Objekte mit bestimmen, insofern er den Umfang der dem Verleger zustehenden Rechte festsetzt, er kann aber bei der Besteue rung nicht als »ein Ding an sich« bewertet werden. Mau geht wohl auch nicht in der Annahme fehl, daß im vorliegenden Falle die Behörde nur deswegen die Verlagsverträge zu einer Besteuerung herangezogen hat, weil ans sie als ein selbständiges Vermögensobjekr besonders hingewiesen worden ist. Es wäre daher nicht ohne Interesse zu erfahren, wie sich die Behörden anderer Staaten zu den Vermögcns- erklärnngen der Verleger anläßlich des Wehrsteuerbeitrags gestellt haben. Red. n der^Deutschcn Buchhändler zu^Leip^g^Deutsche^Bilchh^chlerhaUhS, Hospitalstrabe.
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