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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140715
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-07
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.V 161, 15. Juli IS14. Redaktioneller Teil. schüfe». Doch ist in den schon erwähnten Anchbuchhändlcrn Iroydem eine sehr lästige Konkurrenz culstandc», und er sragl sich, ob »ich! eine Vermehrung der Sortimente sowohl für den Ver lag. als auch filr da» Sortiment vorleiihafler wäre. Infolgedessen ist die Anzahl der Sortimenlrbuchhandlungcn verhältnismäßig sehr gering und deren Umfang um so größer. Es gibl z. B. Städte mil 15 20 00V Einwohnern, die nur 2 Lortinicntsgcschäfte haben, und in den meisten Stödten existiert nur eine einzige. Stirbt der Inhaber oder kann er seinen Verpflichtungen nicht mehr Nach komme». so wird die Konzession bon den Verlegern al» frei er klärt. und jeder, der sich berufen fühlt, kann sich darum bewerben. Meist verabredet wohl der Nachfolger privatim die Geschästsübcr- »ahme mit dem Inhaber und bekommt dann gewöhnlich ohne weiteres die Konzession, wenn er die von dem Verleger- Verein für genügend erachtete Sicherheit stellen kann. Das Sortiment ist also nur eine Art Agentur oder persönliches Privi legium. in dessen Konsequenz die Sortimenter Kommissionäre ge nannt werden. Die Hauptdedingung, »Kommissionär« zu wer den. besteht darin, daß der Sortimenter dem Verlegerveretn eine unbeschränkte Bürgschaft von mindestens 2 solventen Personen leistet, die für eine Periode von 3 Jahren gilt. Diese Bürgen ga rantieren. daß der Sortimenter jedes Jahr zum l. April abrechnct und zahlt. Sollte er zahlungsunfähig werden, so haben sie für ihn cinzulreten. Da es aber den Sortimentern mit der Zeit immer schwieriger geworden ist. Personen zu finden, die eine solche schwebende Bürgschaft leisten wollen, so haben sich die Ver leger gezwungen gesehen, ihre Ansprüche ein wenig herabzusetzen. Alan nimmt jetzt auch Bürgschaft für eine bestimmte Summe oder angemessene Realsicherheit in Geld oder Wertpapieren an. Obwohl die BllrgschaftSpflicht als recht unzeitgemäß bezeichnet werden muß, dürste wenig Aussicht vorhanden sein, daß sie abge schafft werden wird. Doch ist ihre Modernisierung seit mehreren Jahren eine unter den Sortimentern vielerörterte Frage. Jetzt sind die Bestrebungen von Erfolg gekrönt worden. In diesem Jahre haben Verleger und Sortimenter gemeinschaftlich einen Garantie- Versicherungsfonds. eine staatlich anerkannte Versicherungsgesell schaft. gegründet, die die persönliche Bürgschaft ablösen soll. Das Zustandekommen dieses Fonds ist hauptsächlich das Ver dienst des Buchhändlers A. Wennergrcns in Stockholm, der mit unermüdlicher Energie die Sache propagiert und die Vorarbeiten ansgeführt hat. Jeder Sortimenter zahlt jährlich einen Beitrag von 50 bis 400 Kr., dessen Höhe an seinem Umsatz gemessen wird, und der Vcrlegcrverein hat einen Zuschuß von 180 000 Kr. ge geben. Tic Höhe der Garantiesumme soll seinerzeit jährlich 28 000 Kr. betragen und der Verein sofort in Wirsamkeit treten. In >5 Jahren wird laut Berechnung der Fonds eine Höhe von ca. 507 500 Kr. erreicht haben. Nach 10 Jahren hofft man die von Anfang an beigetretenen Mitglieder von den jährlichen Beiträgen befreien zu können, während sich später anschließende Firmen ebensolange, vom Beitrittsjai-re an gerechnet, bezahlen müssen. Braucht in einem Jahre die Entschädigungssumme nicht in An spruch genommen zu werden, so wird sie als Reservefonds weiter- geführt. Alle 5 Jahre wird der cvcntl. entstandene Gewinn dem Hauplfonds zugesührt. Der Fonds wird von einem aus drei Sortimentern und 2 Verlegern zusammengesetzten Ausschuß ver waltet und soll dazu dienen, die Verleger für eventuelle Verluste zu entschädigen. Doch sind nicht die Verleger, sondern nur die Sortimenter Teilhaber der Gesellschaft. Ferner soll die An erkennung neuer Sortimcntsfirmcn vom Beitritt des Garantie- Verein» abhängig gemacht werden, wodurch die Sortimenter eine gewisse Kontrolle darüber ausüben können, daß nur fachgedildete Buchhändler als »Kommissionäre« anerkannt werden. Sobald der Fonds die bestimmte Höfte erreicht hat, werden keine Jahres beiträge mehr bezahlt. Dadurch wird ja gewissermaßen die Bürgschaft ersetzt. Der Verleger läuft natürlich in dieser Weise nur geringes oder kein Risiko und liefert in Jah- rcsrechnung in jeder Höhe. Andererseits wird aber dadurch der Rabatt ziemlich begrenzt, da Barlicserung nur selten vor- kvmmt und der Sortimenter gegen den Barcinkauf eine große Ab neigung hat. Ter Verleger liefert meist unbeschränkt ä eonck. mit 25 , in f. R. 11 >0 und gestattet auch bei der Abrechnung Ab zug von Freiereinplaren ans die ä enixt. verkauften Exemplare^ Schulbücher machen eine Ausnahme. Früher wurden auch diese ä eond. und in Jahresrechnung mit nur 20" geliefert Seit einem Jahre besteht eine neue Ordnung. Jetzt werden von jedem Schulbuch nur 3 Exemplare a eond. geliefert. Ten Mehrbedarf muß der Sortimenter bar mit monatlicher Abrech nung und 25"» beziehen. Doch darf er zum l. jeden Monat» alle überflüssigen Exemplare rcmilliercn. Es muß auch erwähnt werden, daß in bezug auf Schulbücher in Schweden die Ver hältnisse sehr eigenartig sind. Es wird eine große Menge ver schiedener Lehrbücher gebraucht. Jede Schule hat ei» anderes, und jeder Lehrer hat den Ehrgeiz, seine Weisheit in einem Lehrbuch niederzulegen. Infolgedessen kann cs Vorkommen, daß jedes Jahr oder mit den verschiedenen Klassen Lehrbücher ln der selben Disziplin gewechselt werden. Bei einer amtlichen Unter suchung wurde vor 2 Jahren seslgeslcllt, daß in den höheren Schu len ca. 1100 verschiedene Lehrbücher im Gebrauch waren. Die Frage, ob nicht eine amtliche Begrenzung der Lehrbücher aus einige bestimmte angebracht wäre, wurde aufgeworfen, aber das Oberschuldireklorium war der Ansicht, daß die Lehrer ihre individuelle Wahlfreiheit unbeschränkt behalten müßten, um eine erfolgreiche Tätigkeit auSüben zu können. Bis vor ein paar Jahren lieferten die Verleger Schulbücher mit Rabatt <10—1714°/») auch direkt an Lehrer und nicht ra- battberechtigte Händler. Jetzt besteht eine Verkchrsordnung, die den Schulbuchhandel ausschließlich dem anerkannten Sortiment sichert. Die Verleger haben sich verpflichtet, Schulbücher an Lehrer mit nur 1214°» zu liefern, und die Sortimenter sich ge einigt, denselben Rabatt bei Parlicbestellungen zu geben. Die selbe Verkehrsordnung enthält auch Vcrkaussbeslimmungen be- tresfs anderer Bücher. Die Verleger dürfen den Papier-, Zi garren- und Zeitungshändlern nur Bücher im Preise bis zu 1 Krone liefern. Alle teureren Bücher werden nur durch die »Kommissionäre« verkauft, und diese liefern natürlich im eigenen Interesse den Auchbuchhändlern unter keinen Umständen mit Rabatt, was übrigens durch gemeinsame Verabredung ver boten ist. Die Verbindung zwischen Verlag und Sortiment wird wie in Deutschland von Kommissionsgeschäften versehen. Ta die Ver leger sich fast ausschließlich in den Hauptstädten niedergelassen haben, ist aber das Kommissionsgeschäft viel weniger entwickelt als in Deutschland. Es existiert in jedem Land nur ein Kom missionsgeschäft. Diese sind: in Stockholm die Finna Seelig L Co., in Kristiania der »Provinsboghandel« und in Kopen hagen die »Kommissionsanstall«. Über die geschäftliche Art de» »Provinsboghandel- ist mir nichts bekannt. Die dänische Kom missionsanstalt ist eine Gründung aus kooperativer Grundlage. Jeder Sortimenter in- und außerhalb Dänemarks kann gegen einen bestimmten Jahresbeitrag Mitglied werden. Der sich ergebende Gewinn wird unter die Mitglieder verteilt. Doch scheint diese Anstalt wegen des lächerlichen Formalismus der dänischen Postbehörde ihren Mitgliedern kaum in demselben hohen Maße nützen zu können wie z. B. die deutschen Kom- Missionäre ihren Kommittenten. Die Post erlaubt nicht, daß mehrere an verschiedene Adressaten gerichtete Schreiben, wie Bestellungen, Kontoauszüge, Mittelungen usw., ln einem Um schlag und an eine Adresse befördert werden. Es ist ja leicht cinzuschen, was dies für den Buchhandel bedeutet und wie viele Schwierigkeiten dadurch entstehen. Infolgedessen ha» der Vor stand des Buchhändlervereins ein ganzes Shstem zur Umgehung dieses Verbots erfinden müssen, und dieses Shstem ist von der obersten Postbehörde — genehmigt worden. Tie Bestellzettel müssen alle an die Anstalt gerichtet sein mit einer Bitte, dies und jenes von den resp. Verlegern zu besorgen. Jede Mitteilung, Anfrage usw. mutz an die Anstalt gerichtet werden mit einem Auftrag, den Adressaten davon in Kenntnis zu setzen Die Anstalt muß das Original behalten und schickt dem Adressaten eine Kopie. Deshalb muß alles mit kopicrsähiger Tinte oder Maschinenschrift geschrieben werden. Tie Anstalt hat be sondere mit Kopierfarbe gedruckte Formulare Herstellen lassen E>md verkauft auch eine Art besonders kovierfähigcr Tinte und i Farbbänder. Ta die Bestellzettel den Verlcgem im Original ! übergeben werden, darf eine Mitteilung nicht ans einen Bestell- 1137
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