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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1914
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- Deutsch
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Redaklioneller Teil. .V >59. 13, Mt 1914. vorl-nnden sein kann Er ist iveiler der Ansicht, knih diese deaniaiischc »>»>,cndea»dnn,l Nenaeiiara und L>crivaile» schasst und dadnrch die Üttthnentticralnr z» bereichern nnd zu vcrttesc» aeeianct ist. Der Xanarcs! Nil» der i'ossnnna Auadrnck. das, c» der dramatischen Ab- Iriluna des Dcnischen Lchrtflskellcrinncnbunbcö >5. B. nnd dcni Verein »raucnbtihnc in Berlin und der Keseilschasl siir Hrancn- dramaiik in Mtinchen gelullten werde, die nach bestehenden Bornr- leite zu zerstreuen, und das, die Einsichtige» unter den Machthaber» dea Lhcatcr» nnd der Presse sich bei Bcurleilnng der van irranen versasiten Ltiickc mehr und mehr eitler schönen (Ycrcchtigkcit bc- sieistigc» werden.« Freilich werden die Ursachen, die das dramatische Schaffen in der Hanplsache bisher den Männern vorbehicllcn, doch etwas tiefer liegen, als daß inan rein äußere Momente allein siir die angebischc Zurücksetzung der Frauen haftbar machen könnte. Ein gutes Theaterstück wird sich durchsetzen, auch wenn es von einer Frau stammt. Auch die Taguug der Gesellschaft dcrBibliophi- l e » vom i>. und 7. Juli in der Bugra dürste nicht ohne Interesse für den Buchhandel sein. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand bekanntlich die Erhöhung der statutarisch festgesetzten Mii- gliedcrzahl von 9V0 auf 1000. Dieser Antrag des Vorstandes wurde schließlich von der Versammlung als zu wenig weitgehend abgelehnt. Es steht demnach zu erwarten, daß die Gesellschaft sich in Zukunft in der Zahl der aufzunehmenden Mitglieder keine Be schränkung mehr anfcrlegen wird, was imJnteresse des Buches nur begrüßt werden könnte. 1914 sollen folgende Vercinsdrucke hcr- ansgegebcn werden: Ein Neudruck der ersten Ausgabe des Schildbürgerbuches vom Jahre 1597 unter dem Titel »Das Laien- buch», der zweite Band der sämtlichen Werke von Hölty, hcr- ausgcgcben von 48. Michael, und ein mit Faksimile versehener Führer durch die Abteilung »Bibliophilie« der Leipziger Buch gewerbeausstellung. Ferner veröffentlicht die Gesellschaft eine Prachtausgabe von Jfflauds »Jägern« mit Lithographie» von Hugo Steiner-Prag, Professor an der Akademie in Leipzig, und einen Neudruck von Ottilie v. Goethes »Chaos«. Für 1815 sind ein Neudruck von Gouäs »Masuren« und die Ausgabe des ersten Bandes von der historisch-kritischen Ausgabe der Werke des Sim- plizissimusdichtcrs von Grimmelshausen, herausgegeben von Ge heimrat Könuecke-Marburg, geplant. Mit besonderer Freude werden die Teilnehmer gerade dieser Veranstaltung eine neben dem kleinen llongreßsaal auf der Bugra veranstaltete Sonderausstellung besichtigt haben, die vom 4. bis i>. Juli eine Auswahl von Kostbarkeiten aus der berühmten llr. Lange rschen Bibliothek in Braunau i. B. zur Schau brachte. Die Ausstellung umfaßte Urkunden und Buch handschriften, Drucke aus der Zeit der Reformation in Österreich, seltene Drucke aus österreichischen Privatprcssen des 15. und 16. Jahrhunderts und Erscheinungen zur Aersassungsbcwe» gung 1848. Für die nächste Zeit stehen folgende Tagungen im Rahmen der Bugra bevor: Der Internationale Faktorcntag (l.—2.August), die große Schwabenwochc (2.-8. August), die Tagung des Ver bandes der Stndculinnenvercine Deutschlands (4.-7. August), des Verbandes der deutschen typographischen Gesellschaften (8.— 9. August), die Konferenz der Fachlehrer im Buchgewerbe (!>.- 10. August) und die Tagung des Vereins der Buchhandlungs- reisendcn Dcntschlands, Österreichs und der Schweiz <23. nnd 24. August). Man sieht, die Bugra beherrscht in diesem Sommer in Leip- zig alles. Man würde mit viel größerem Interesse die Fort- schritte an unserem Bahnhofsneubau, manche öffentlichen und Privaten Bauprojekte und andere bemerkenswerten Erscheinungen in unserer Stadt verfolgen, wenn die Ausstellung nicht wäre. An der Straße des l8. Oktober hat man bereits mit den Bauardei- ictt für die Deutsche Bücherei begonnen. Für ein Stadion zu reichen des Vöikerschlachtdenkmals stehen dem Vorsitzenden des ^eulichen Patriotenbundes bereits l!r Millionen Mark zur Per- sügiing. Eine andere große Sportanlage soll neben dem Palmen- garten errichtet werden. Das sind alles Projekte die das Stadt bild in absehbarer Zeit wesentlich verändern werden Dazu kom- men allerlei EingemeindungsplSne. die zunächst allerdings er- hebüchem Widerstand begegnen. 1126 Zinn Schluß sei noch eine bemerkenswerte Entschließung unserer .Handelskammer erwähnt, die für den Buchhandel von besonderer Bedeutung isl. Sie wendet sich gegen das Jugend- schntzgesetz lind hält, wie die meisten Eingaben der buchhändleri scheii Vereine, die bisherigen Lchutzbeslimmungen für ans- reichend. >' l« e »> >> r. Eyermann, vr. Adolf: Wesen und Inhalt des photographischen Urheberrechts. 8°. v, 77 S. (Enzyklopädie der Photographie Heft 84.j 1914. Verlag Wilhelm Knapp, .Halle a. S. Preis 2 70 ord. Po» allen Gebieten des Kinmatcrialgüterrcchts galt das Photo graphische Urheberrecht den Juristen die längste Zeit als eine fern liegende Materie, nnd wer des öfteren in fragen des photographischen Urheberrechts mit Gerichten zu tun hatte, der weist auch, dast dichter und Rechtsanwälte trotz vortrefflicher Gesetze nnd trotz völliger Be herrschnng der kompliziertesten formellen Vorschriften sehr häufig doch der Materie nicht recht gewachsen sind. Das liegt nicht etwa an den, Unvermögen des Richters, sich in die in Betracht kommende Krage hineinzndcnken, sondern an dem Umstande, dast kaum ein anderes Ge- bict soviel Sachvcrständigkeit verlangt wie das des photographische»« Urheberrechts. Man must schon seine Entstehung von den Anfängen bis zur Verabschiedung des Gesetzes vom 9. Kannar 1907 verfolgt haben, um genau zu wissen, »vorauf es gerade beim photographischen Urheberrecht ankommt. Es ist dabcr auch eine dankenswerte Aufgabe, über Wesen nnd Inhalt des Photo graphischen Urheberrechts anfznklären. Der Verfasser der vorliegen, den, ca. 70 Leiten um fassenden Lchri st bringt zunächst ein Literatur verzeichnis, das eine Reihe der wichtigsten in Betracht kommenden Werke enthält. Zn der historischen Einleitung weist Eyermann in einer Knstnotc darauf hin, dast der Deutsche Photographcn-Vcrcin und der Rechtsschutz-Verband Deutscher Photographen (nicht Photographen- Vereine, wie der Verfasser irrtümlich schreibt, denn es handelte sich beim R. V. D. PH. um einen Verband von Einzclmitgliedcrn) groste» Einslust ans die Reform des photographischen Urheberrechts hatten. Da bei ist leider ganz vergessen, dast auch der B ö r s e n - V c r c i n Deut scher Buchhändler sich sehr eingehend mit den verschiedenen in Betracht kommenden Lchntzgesetz- bzw. Urhcbcrrechtsgesetz-Entiviirsen beschäftigte und durch seinen ausserordentlichen Ansschnst für Urheber- und Verlagsrecht mehrfach Eingaben in dieser Krage an das Reichsamt des Knnern richtete. — Km zweiten Kapitel, in dem das Wese»» des photographischen Urheberrechts behandelt »vird, erörtert der Verfasser zunächst die alte Frage, ob die Photographie eine Kunst sei oder nicht, ein Thema, das schon von Prof. Röthlisbcrgcr in seinen »Zeit- nnd Ltreitfragen, betreffend das Urheberrecht an Photographien« im Kahre 1001 im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel behandelt wurde. Eliermann kommt zu dem Lchlnst: Die Werke der Photographie können künstlerisch sein, knnstähnlich: nie sind sic bildende Kunst. Diese Ansicht deckt sich auch mit der von mir schon vor Kahren vertretenen, dast die Photographie sehr wohl in gewissen Fällen ein Ansdrncksmittcl künstlerischer Empfindungen sein könne. Mit bekannten Kommenta- torcn stimmt der Verfasser darin überein, dast er das photographische Urheberrecht weder als reines Pcrsönlichkeitsrecht »och als reines Ve» mögensrecht, sondern als ein ans beiden bestehendes Recht besonderer Art charakterisiert nnd zu dem Lchlnst kommt, dast die Photographie ebenso wie andere Gcisteserzcngnissc unter die schntzfähigcn Werke einznreihcn ist. Kn den folgenden Kapiteln wird dann, gestützt ans die Bestimmungen des Gesetzes nnd vor allem die seinerzeit dem Gesetz entwurf bcigegcbcne Begründung, Gegenstand nnd Entstehung des pho tographischen Urheberrechts und der Träger des Urheberrechts erörtert. Diese Definition des Trägers des photographischen Urheberrechts ist besonders wichtig, denn, wie ich bereits in meinen Büchern (»Photo graphisches Urheberrecht« und »DaS Urheber-, Verlags- nnd Prest- recht für das gesamte Drnckgewerbe« 1. Teil: Verlag W. Knapp. Halle a. Li ansgcführt habe, enthält das Gesetz selbst keine Angaben darüber, iver als Urheber eines Werkes der Photographie anzusehen ist. Encrmann sucht recht instruktiv an einen» Beispiel fcstzustellen, wer in einem bestimmten Falle als Urheber, als Miturheber und als Gehilfe anzusehcn ist. nnd kommt dabei bezüglich des Urhebers zu dem gleichen Lchlnst. der schon in der Begründung des Gesetzentwurfes enthalten war. nämlich dast derjenige als Urheber eines Werkes der ! Photographie anzusehcn ist, der die Anfnahme leitet, selbst wenn er sich zu den einzelnen Verrichtungen anderer Personen bedient. Kn» fünften Kapitel »vird dann der Knhalt des photographischen Urheber rechts in der üblichen Reihenfolge an Hand der einzelnen Paragraphen behandelt Lehr treffend weist der Verfasser unter Bezugnahme ans
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