Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140711
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191407118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140711
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-07
- Tag1914-07-11
- Monat1914-07
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. .V 158. U. Juli 1914. Deutscheuhatz begründete und in dieser Darstellung in höhnischem Laue gemachte Karikicrung der (Gendarmen und Lehrer habe der An- geklagte die geborene und die zngewanderte Bevölkerung vv» Elsaß- Lothringen, also zwei verschiedene Bcvölkcruugsklasseu zu Gewalt- tätigkeitcu gegeneinander angcrcizt, zugleich aber die Gendarmen und Lehrer beleidigt. Tic Belege hierfür führte der Ober-Reichsauwalt aus dem Texte des Buches an. Mildcrnngsgründe für das Tun des Angeklagten, der als gebildeter Mann die Tragweite seiner Handlungs weise sehr wohl habe beurteilen können, lägen nicht vor; er beantragte, gegen den Angeklagten ans 1 Jahr 0 Monate Gefängnis zu erkennen und den Angeklagten, der sich ans freiem stütze befinde, zu verhaften, well der Verdacht vvrliegc, datz er sich der Bvllstrccknng der Strafe entziehen werde. Die beiden Verteidiger beantragten die Freisprechung des Angeklagten. Rechtsauwalt 1)r. Helmer wieö namentlich darauf hin, datz der Angeklagte Deutscher sei und nur seine engere Heimat habe in Schuh nehmen wollen. I)r. Drucker führte n. a. aus, datz in den einzelnen Stellen des Buches etwas Strafbares nicht erblickt werden könne. Es handle sich um erfundene Szenen, die auf wirk liche Lehrer und Gendarmen nicht bezogen werden könnten. Die reichs- deutschen Witzblätter brächten auch oft Karikaturen, ohne datz man dadurch die sämtlichen Angehörigen der betreffenden Berufsklasse als beleidigt ansehe. Der Lehrer, der in dem Buche des Angeklagten auf- tauche, sehe allerdings sehr unsympathisch aus, aber der Angeklagte habe hier aus seinen Erinnerungen geschöpft. Durch die Karikaturen könne sich der Angeklagte der Beleidigung nicht schuldig gemacht haben, aber auch nicht durch den Text. Das Bewntztsein der Beleidigung habe der Angeklagte offenbar nicht gehabt, deshalb könne er auch nicht wegen Beleidigung verurteilt werden. Der Ober-Reichs anwalt erwiderte kurz auf die Ausführungen der beiden Verteidiger und wiederholte seinen Antrag auf Verhaftung des Angeklagten. Der Angeklagte selbst bemerkte, er habe einen 77 Jahre alten Vater zu er nähren und werde sich nicht durch die Flucht der Strafe entziehen. Zu seiner Verteidigung hatte er nichts weiter anznführen. Der Vorsitzende machte den Angeklagten darauf aufmerksam, datz er sich nicht von der Gerichtsstclle entfernen dürfe. Das Urteil wurde gegen ^7 Uhr verkündet. Der Angeklagte wurde wegen Anreizung verschiedener Be- völkernngsklasscn zu Gewalttätigkeiten gegeneinander, sowie wegen Beleidigung zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Zugleich wurde auf Einziehung des Buches »klon Villa^e« und Unbrauchbarmachung der Platten usw. erkannt. 1^. Volksbildungopflcgc als Aufgabe der Gemeinde. — Uber dieses Thema sprach Bürgermeister vr. Weinrcich-Rcukölln auf dem Ende Mai in Guben abgehaltenen Brandcnburgischcu Städtctag. Der Red ner sieht in den Gemeinden infolge ihrer neutralen Stellung innerhalb aller Bcvölkernngsgrnppcn und Parteibestrebungcn sowie durch die Stetigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltung beson ders geeignete Träger der Volksbildungsarbcit. Uber die Bereitstel lung von Vortragsräumcn und die geldliche Unterstützung der Ver eine hinaus sollten sic daher möglichst überall, wo deren Betätigung dem vorhandenen Bedürfnis nicht voll entspreche, zu eigenen Veranstal tungen unter Übernahme der gesamten Organisation und der Kosten schreiten. Daher seien in die Voranschläge rcgclmätzig Mittel für diese Zwecke einzustcllcn und durch Einsetzung von Bildungsaus- schüsscn oder durch Zusammenfassung der vorhandenen vcreinsmätzigen Bildungsbestrcbungcn eine feste Organisation für die Volksbildungs- Pflege zu schaffen. Die Schaffung von städtischen Volkshochschulen und Vvlksbilbungsheimcn sei anzustrcben. Reisebeihilfcn zum Besuch der Bugra. — Auf ein Gesuch des B r a u n s ch w c i g c r F a k t o r c n v c r c i n s an die Handelskammer, einigen Mitgliedern Beihilfen zum Besuch der Leipziger Weltausstel lung zu gewähren, hat das Herzogliche Staatvministcrium 150 Mark, die Handelskammer 100 Mark und die Jvh. Sclwig-Bruno Länge-Stif tung ebenfalls 100 Mark bewilligt. Vierteljahrsregister zum Börsenblatt für den Deutschen Buch handel. — Der heutigen Rümmer 158 des Börsenblattes liegen das Inhaltsverzeichnis zum 2. Vierteljahr IVi-t lApril bis Juni) und die beiden Titel zum zweiten Bande des laufenden Jahrgangs bei. Personnlnllchnchlen. ^ Prol-II-r »r. » ü „ > asbcra !. Pr. ist der «enior der Juristischen Fakultät und langjährige Vertreter der Uni versität Königsberg im Herrcnhanse. Geheimer Justizrat vr. Karl Giitcrbock, im 85. Lebensjahre gestorben. Königobergcr von Geburt,! hat er in der Stadt, mit der er durch Familienbeziehungen und persön lichcs Wirken eng verwachsen war, jahrzehntelang eine höchst angesehene und cinflntzreichc Stellung eingenommen und gehörte zu den bekannte sten und beliebtesten Mitgliedern der dortigen Professorenwelt Seine wichtigsten Fachschriften sind: »Die englischen Aktiengesellschasisgescye von 1850 und 1857«, »Uber einige Mängel des prcntzischcn Konkurs Verfahrens« s1858), »Die Entstehungsgeschichte der Earolina« u. a. Besonders Wertvolles hat der Dahingcschicdcnc ans dem Gebiete der antiken Rcchlögeschichte geleistet und noch in vorgerückten Jahren zwei gründliche Untersuchungen über »Römisch-Armcnien und die römischen Satrapien vom 1. bis 0. Jahrhundert« slOOO) und über »Byzanz und Persien im Zeitalter Justinianö« slOlkOj veröffentlicht. Bis ins hohe Alter geistig überaus rege und tätig, beschäftigte er sich in den letzten Jahren mit Vorliebe mit der Geschichte und Rechtsgcschichtc des Orients. Roch 1012 erschien von ihm eine interessante Studie über »den Islam im Lichte der byzantinischen Polemik«. Sprechsaal. Anfrage. Kann ein Gymnasialobcrlchrer, der in eine andere Stadt ver setzt wurde, Bücher- Fortsetzungen bei seinem bisherigen Buchhändler abbestellen, wenn er sie in dem neuen Wohnort von einem anderen Buchhändler weitcrbezieht? Ter bisherige Buchhändler will dem Herrn nur gestatten, daß er seine Zeitschriften (darunter auch ganzjährlich berechnete) von dem neuen Buchhändler bezieht, während er darauf besteht, datz die B ü ch e r - Fortsetzungen von ihm bis zum Schluß abzunehmcn sind. Für gefl. Aussprache wäre ich dankbar. Arnstadt. R i ch a r d H e r t e l. Eingegangcnes Lieserungswerk. Der Buchhändler Ferdinand Gustav Schacht in Firma G u st a v SchachtVerlag, Leipzig, gab im Jahre 1000 in seinem eigenen Verlage ein Lieferungswerk: Handlexikon für Papierindustrie und Buchgewerbe heraus. Die Bestellungen darauf wurden unter Voraus berechnung für Lieferung 1—15 ausgeführt, insgesamt sind aber nur 0 Lieferungen erschienen. Ein Erscheinen weiterer Lieferungen ist nicht mehr zu erwarten, und die erhobenen Beträge sind von dem Ge nannten nicht wieder zu erlangen. Diejenigen Herren Kollegen, die sich gleich mir geschädigt fühlen, bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen und mir cvent. das Material cinznscnden. Leipzig. K. F. K o e h l e r. Direkte Lieferung. Nachstehender Fall dürfte vielleicht von allgemeinem Interesse sein. Eine Leipziger Landkarten-Firma, die die Schulen von Reisenden besuchen läßt, fragte bei mir an, ob ich einer Schule eine Karte zur Ansicht vorlcgen wollte. Der Betrag mützte aber vorher eingesandt, nnd die Spesen der Hin- und Hcrscndung von mir getragen werden. Ich erklärte mich zu der Lieferung bereit, wenn man mir vorher noch mitteiltc, ob das Sortiment nur »Ansichts«-Bcstellungen oder auch die »festen« Aufträge auszuführen habe, und ob cs notwendig wäre, die Spesen durch Vorausbezahlung unnötig zu erhöhen. Auf diese An frage bekam ich überhaupt keine Antwort. Rach längerer Zeit spricht mir ein Professor des Gymnasiums sein Erstaunen aus, datz ich mich geweigert hätte, der Schule eine Karte zur Ansicht vorzulegen: ich hätte doch immer gebeten, keine direkten Bestellungen aufzugeben, nun rvollte ich die mir überwiesenen Bestellungen nicht einmal ausfiihren. Ich betone, daß bei der Anfrage der Verlagsfirma der Raine der Schule nicht genannt war. Ich sah dies Vorgehen als direkte Ge- schäftsschädigung an und verlangte von der Firma eine richtigstcllcnde Mitteilung an das Gymnasium. Die Antwort, die, nebenbei bemerkt, sehr unhöflich gehalten ist, besagt, datz in der Richteinscndung des Be trages eine Absage gelegen habe und sic mit ihren Karten handeln könne, wie sie cs für richtig halte. Von der Möglichkeit einer Mit teilung wird überhaupt nicht gesprochen. Kann ich diese Mitteilung erzwingen? Da ich annehmc. datz Kollegen, die auch nicht bedingungslos auf die Offerte des Verlags eingingcn. keine Ahnung haben, wie sie bet der Schule ins Unrechte Licht gesetzt werden, mache ich von diesem Vor fall hier Mitteilung. Ebcrswalde. HanS Langewiesche. verantwort!. Ncd. i. V.: RichardKlderti. — Vertag: Der Vvrsenvcretn der Deutschen Vuchbandlcr iu r'ewjlg. Deutsches vuchhSndlerhau«. DruU. R«mm LLeemann. Sämtlich in 2etp«ig. — «drcsse der tUedaktion und Trpeduton: Leipzig. Gerichtsweg «« s«uchhün»lerhau»j. 1120
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder