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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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153, 6. Juli 1914, Redaktioneller Teil, Zwei Gesuche um Aufnahme als Mitglied mutzten wir ab- lchncn, weil die Vorbedingungen zur Aufnahme nicht erfüllt waren, Aufnahme von Etablier ungsan zeigen im Bör senblatt und Aufnahme der betr. Firma in das Adreßbuch, Auch im Berichtsjahr haben Gesuche um Aufnahme in das Börsenblatt und das Adreßbuch zum Teil nicht wenig Arbeit verursacht; wir sind aber dankbar dafür, daß seit einigen Jahren vor Aufnahme neuer schlesischer Firmen zunächst bei uns ange fragt wird und unsere Gutachten, wie es scheint, stets als maß gebend der Entscheidung zugrunde gelegt werden. Es haben uns 18 solche Gesuche beschäftigt, 5 davon haben wir befürwortet, 13 haben wir gebeten zurückzuwcisen, bei einigen aber Wieder holung des Gesuches nach angemessener Zeit anheimgegeben, Adretzbuchreinigung. In nahem Zusammenhang mit dem vorhergehenden Punkte steht die Frage der Adrcßbuchreinigung, Wie Sie wissen, erhal ten die Mitglieder des Börsenvereins das Adreßbuch des Deut- scheu Buchhandels jetzt sämtlich, damit gewinnt dieses Adreßbuch an Einfluß gegenüber seiner Konkurrenz und sein Inhalt wird mit der Zeit immer mehr maßgebend. Deshalb aber haben auch Streichungen von Firmen, die bisher darin gestanden haben, im Vergleich zu früheren Jahren jetzt wesentlich größere Bedeutung. Auf unsere Veranlassung sind im Berichtsjahre drei Ge schäfte unseres Bezirks aus dem Adreßbuch gestrichen worden, bei denen ein buchhändlerischer Betrieb nicht vorlag. Unser Ge such um Streichung einer vierten solchen »Firma« ist z. Zt. noch nicht erledigt. Wir richten bet dieser Gelegenheit an unsere Mitglieder die Bitte, wenn in ihrer Gegend sich im Buchhändleradreßbuch aufge- führte Geschäfte befinden, bei denen ihres Erachtens ein buch händlerischer Betrieb nicht vorliegt, uns davon unter genauer Darlegung der Verhältnisse Mitteilung zu machen, damit wir ge gebenenfalls die Streichung beantragen können. Rundschreiben an die buch händlerischen Ge schäfte in Schlesien, Das in der vorjährigen Hauptversammlung beschlossene Schreiben betreffend die Verkaussbestimmungen und die Folgen ihrer Übertretung ist an sämtliche Buchhandlungen und die son stigen uns bekannten und namhaft gemachten Geschäfte unseres Vereinsgebiets, die sich mit dem Vertrieb von Gegenständen des Buchhandels befassen, verschickt worden. Es hat hoffentlich dazu beigetragen, unsere Mitglieder vor unlauterer Konkurrenz zu schützen, Rundschreibenandas bücherkaufende Publikum, Das gleichfalls im vorigen Jahr beschlossene Schreiben an das bücherkausende Publikum, das die Bitte enthalten sollte, man möge sich mit dem zulässigen Skonto begnügen und sich nicht durch Schleuderangebote zur Aufgabe der Geschäftsverbindung mit dem bisherigen Vertragstreuen Bücherlieferanten bestimmen lassen, ist bisher nicht zur Versendung gekommen, weil vorerst die Frage der Beibehaltung oder Abschaffung des Skontos entschieden wer den muhte. Die Versendung wird erfolgen, nachdem die heutige Hauptversammlung über Beibehaltung, Abänderung oder Ab schaffung des Kundenskontos entschieden haben wird. Wir werden versuchen, die Vorstände der schlesischen Handels kammern dafür zu gewinnen, unsere Bitte durch Hinzufügung einiger empfehlenden Worte zu unterstützen, Verstöße gegen die Verkaufsbesti mm ungen. Außerordentlich zahlreich waren im vergangenen Geschäfts jahr die zu unserer Kenntnis gekommenen Verstöße gegen die Verkaussbestimmungen (über 30), Teilweise konnten diese ja leicht und schnell durch persönliche Besprechungen oder durch ein paar Zeilen in befriedigender Weise erledigt werden, manche aber erforderten längere, zum Teil recht wenig angenehme mündliche Auseinandersetzungen oder auch längere Briefe und Telegramme, Eine Sortimentsbuchhandlung hatte verschiedenen Biblio theken und sonstigen Interessenten Bücher, die teilweise noch gar nicht erschienen waren, mit 15—20°/« unter dem Ladenpreise ange- botcn und dann auch geliefert. Diese Bücher trugen zum Teil keinerlei Spuren des Gebrauchs, Der Schnitt klebte noch zu sammen, sie waren also nicht einmal durchgeblättert; bei anderen waren einige Seilen ausgeschnitten, davon, daß diese Bücher gelesen worden wären, war aber sonst nichts zu sehen. Der In haber der Firma, wegen dieser schweren Verstöße gegen die Ver kaufsbestimmungen zur Rede gestellt, erklärte, betr, Bücher stamm- len aus seinem Novitäten-Lesezirkel, seien also antiquarisch ge wesen, Auf Z 14, 1 v der Verkaufsordnung hingewiesen, erklärte er, diese neue Bestimmung habe er nicht gekannt. Er verpflichtete sich dann schriftlich auf Ehrenwort, er werde dafür Sorge tragen, daß nie wieder in seinem Geschäft derartige Verstöße Vorkommen, und zahlte eine Butze, die wir dem Unterstützungsverein deutscher Buchhändler überwiesen. Dem Magistrat einer Stadt Schlesiens waren von verschie denen Buchhändlern am Orte Schulbücher und Lehrmittel mit un zulässigem Rabatt geliefert bzw. angebotcn worden. Der Vor stand hat an sämtliche Buchhandlungen des Ortes geschrieben und sie auf die Folgen geflissentlicher Übertretung der Verkaufs- bestimmungcn hingewicsen. Es ist anzunehmen, daß infolgedessen jetzt von keiner der betr, Firmen dem Magistrat unzulässiger Rabatt gegeben bzw, angeboten wird. In einem Falle gröbster Übertretung der Verkaufsordnung und unserer Verkaufsbestimmungen — ein Geschäft, das weiter geführt werden soll, bot seine Lagerbestände in den Zeitungen zum halben Preise aus und schädigte dadurch seine Konkurrenz am Orte aufs allerempfindlichste — blieben unsere Telegramme und eingeschriebenen Briefe völlig unbeachtet. Es blieb uns nichts übrig, als beim Börsenverein schärfstes Vorgehen gegen die Firma zu beantragen. Es ist zu erwarten, daß diese Ange legenheit in allernächster Zeit einen befriedigenden Abschluß findet. Infolge davon, daß leider immer noch nach Leipzig und Ber lin mit 5"/« Rabatt geliesert werden darf, hatte eine Reisebuch handlung einem Herrn in Schlesien auch eine Offerte mit 5"-» Rabatt gemacht, sie hatte aber dies nur auf einem Versehen be ruhende Angebot nachweislich bereits berichtigt, als sie unsere Reklamation erhielt. Zwei mit Buchdruckerei verbundene Verlagsbuchhandlungen hatten Artikel ihres Verlages in ihren Blättern zu Vorzugs preisen bei direktem Bezüge angeboten. Beide versprachen aus unsere Vorstellungen, in Zukunft derartige Offerten nicht mehr zu machen und nur zum gleichen Preise zu liefern wie das Sor timent, Sehr zahlreich waren die Verstöße gegen die Bestimmungen, daß Gegenstände des Antiquariats oder des Restbuchhandels nur in einer Form angekündigt werden dürfen, die diese unzweifel haft als solche erkennen läßt. Immer wieder mußten wir ein- schreiten gegen die Ausstellung von Büchern mit der Bezeichnung »Statt — nur« »Wie neu«, »Gelegenheitsexemplar« usw. Mehr fach wurde uns auf unsere Reklamation erwidert: »Die Firma N, N, macht's doch auch, da darf und muß ich es auch tun«. Es sei auch an dieser Stelle ganz ausdrücklich daraus hingewiescn, daß ein Verstoß gegen die Verkaufsbestimmungen seitens der Kon kurrenz niemand das Recht gibt, nun auch dagegen zu verstoßen. Wir bitten dringend, die von Ihnen allen mitbeschlosseuen, zunr Schutze des soliden Sortiments doch notwendigen Bestimmungen aufs genaueste zu beachten. Den Behörden wurde verschiedentlich auf ihr Verlangen auch auf Bücher, die mit weniger als 25"/» vom Verleger rabat- tiert werden, ein Rabatt von 5°/» gewährt. Aus unsere Veran lassung haben die in Betracht kommenden Buchhandlungen inr Laufe des vergangenen Jahres den betr, Behörden die Mitteilung gemacht, daß die Gewährung von Rabatt auf derartige Nctto- artikel nach den buchhändlerischen Bestimmungen nicht zulässig sei und deshalb in Zukunft nicht mehr erfolgen könne. Wir haben von keiner Seite gehört, daß die Ncttoberechnung solcher Werke auf besondere Schwierigkeiten bei den Behörden gestoßen sei. Eine Leipziger Reisebuchhandlung hatte in Prospekten ver schiedene Werke auf Teilzahlung angeboten und dabei Monats raten angesetzt, die einem Kredit zum Teil bis zu acht Jahren entsprachen. Sowohl unser Verein als auch der Vorstand des 1083
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