Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1914
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- 1914-06-30
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Redaktioneller Teil. 148, 30. Juni 1914. nun in der Deutschen Nähmaschinen-Zeitung ein Artikel unter der ! Überschrift: »Anstcllungsverträge der Singer Co.« In der Einleitung ist gesagt, daß vielfach schon Anfragen an die Redaktion gerichtet wor den seien nach dem Wortlaut der Anstcllungsverträge, die die Singer Co. mit ihren Verkaufsagenten abschließt: die Redaktion beginne des halb heute mit der Veröffentlichung derselben. Dann folgt der wört liche Abdruck eines Vertrages, den in Form eines Bestätigungsschrei bens ein Agent Sch. mit der Singer Co. abgeschlossen hat. Die Singer Co. sah in dem Abdruck eine unbefugte Vervielfältigung eines ge schützten Werkes, des von ihren juristischen Beratern ausgearbeiteten Vertragsformulars. Sie stellte deshalb gegen den Redakteur der Näh maschinen-Zeitung, Gustav N. iu Bielefeld, Strafantrag. Die Straf verfolgung war zunächst abgelehnt worden; auf Beschwerde der Singer Co. ordnete aber das Oberlandesgericht Hamm die Eröffnung des Hauptvcrfahrens an. Das Landgericht Bielefeld verurteilte daun am 3. Januar 1914 den Redakteur N. wegen Vergehens gegen das Ur heberrechtsgesetz zu 20 Geldstrafe. Es nahm an, daß das Ver tragsformular sich als ein individuelles geistiges Produkt und daher als ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstelle, daß das Urheberrecht von den Verfassern, den juristischen Beratern der Singer Co., auf die Firma übertragen worden sei (8 8 Absatz 3 Urheberrechtsgesetz), und daß der Angeklagte das Urheberrecht durch gewerbsmäßige Verbrei tung verletzt habe. Eine gewerbsmäßige Verbreitung liege nicht nur da vor, wo die Verbreitung in gewinnsüchtiger Absicht erfolgt, sondern auch da, wo sie überhaupt innerhalb der Sphäre eines Gewerbebetrie bes als Ausfluß einer auf fortgesetzten Erwerb gerichteten Tätigkeit geschieht. Das sei hier der Fall. Der angeklagte Redakteur legte gegen diese Entscheidung Revision ein und führte zur Begründung aus, daß es sich gar nicht um ein schutzfähiges Werk handle; denn das, was die Singer Co. in das Ver tragsformular hineingeschrieben habe, sei schon lange Zeit vor der Veröffentlichung durch den Angeklagten ganz bekannt, und die gleichen Verträge seien in der Nähmaschinenbranche allgemein üblich gewesen; sein Antrag auf Vernehmung des Kommerzienrats N. als Zeugen hierfür sei zu Unrecht abgelehnt worden. Auch eine gewerbsmäßige Vervielfältigung und Verbreitung habe nicht der Angeklagte als Re dakteur, sondern höchstens der Verleger oder der Buchhändler vor- gcnommen. — Der Neichsanwalt hielt die Rüge wegen der Ablehnung des Beweisantrags für begründet, die übrigen Rügen für unbegrün det. Das Reichsgericht nahm aber an, daß der Beweisantrag mit ausreichender Begründung abgelehnt sei und daß auch sonst Bedenken gegen das Urteil der Strafkammer nicht bestehen. Es hat deshalb die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. (Akten zeichen: 51) 236/14. — Urteil vom 10. Juni 1914.) X. Hs. Eine Deutsch-Armenische Gesellschaft ist in Berlin gegründet worden. Dem Aufruf zur Gründung haben sich zahlreiche Gelehrte, Geistliche, Künstler und Vertreter von Handel und Industrie ange schlossen. In ihren Satzungen nennt die Deutsch-Armenische Gesell schaft als ihre Ziele: 1. Die Verbreitung einer gerechten Beurteilung des armenischen Volkes in Deutschland und des deutschen Volkes unter den Armeniern. 2. Die Vermittlung einer eingehenden Kenntnis der Leistungen des armenischen Volkes für die Gesamtkultur und der B- strebungcn des deutschen Volkes für die Förderung der armenischen Kultur. 3. Die Pflege persönlicher Beziehungen zwischen Deutschen und Armeniern, besonders denen, die in Deutschland studieren. Als Mittel zur Erreichung dieser Ziele wird eine Zeitschrift in beiden Sprachen herausgegeben werden. Ferner soll die deutsche Presse mit wahrheitsgemäßen Berichten über die Lage in Armenien versorgt wer den; wertvolle Werke beider Sprachen sollen übersetzt werden, eine deutsch-armenische Bibliothek soll gegründet, der Unterricht in deutscher Sprache an den armenischen Schulen gefördert und schließlich eine Auskunftsstelle für die armenischen Studenten in Deutschland ge schaffen werden. I^ie. Or. P. Nohrbach betonte, daß es sich für Deutschland nicht um Erlangung irgendwelcher politischen Ziele handle. Die Gesellschaft ist vollkommen unpolitisch. Die Vorstandsmahl ergab als 1. Vorsitzenden vr. Lepsius-Potsdam, als Stellvertreter Ör. Nohrbach und Or. James Greenfield. Schriftführer sind Pastor Stier-Alten und Avedik Jssahakian. Tic holländischen Buchhändler auf der Bugra. — Nicht nur aus allen Gauen Deutschlands kommen die Interessenten zur Bugra nach Leipzig, auch das Ausland schickt seine Vertreter. So weilten vom 22. bis 25. Juni zahlreiche Mitglieder des Holländischen Verlegerver eins und des Holländischen Sortimentervereins in Leipzig und be nutzten die Gelegenheit, um nicht nur die Bugra, sondern auch son stige buchhändlerische Einrichtungen Leipzigs sich anzusehen. Der Deutsche Verlegerve rein hatte den holländischen Kol legen am 23. abends im Hauptrestaurant der Ausstellung einen Bier abend gegeben, der sehr animiert verlief. Hervorragende Mitglieder des Deutschen Verlegcrvercins waren anwesend. Vom Direktorium der Ausstellung nahm Herr ArndtMeyer an der Veranstaltung teil. Der Vorsitzende des Deutschen Verlegervereins, Herr Hofrat A r t h u r Meiner, begrüßte die holländischen Kollegen, nahm Bezug auf die vorzüglich gelungene Ausstellung Hollands auf der Bugra und dankte besonders für den zahlreichen Besuch. Man freue sich in Deutschland, daß man sich für die große Gastfreundschaft, die die deutschen Buchhänd ler vor vier Jahren beim Internationalen Verleger-Kongreß in Amster dam genossen hätten, jetzt einigermaßen revanchieren könne. Gleich zeitig brachte er die Grüße des Rates der Stadt Leipzig dar und ließ die Festschrift der Stadt verteilen. Herr S. Waren dorf, Mitbe sitzer der Firma van Holkema K Warendorf in Amsterdam, dankte als Vertreter des Holländischen Verlegervereins in warmen Worten und hob die freundlichen Beziehungen zwischen den holländischen und deutschen Verlegern hervor. Ebenso überbrachte Herr C. M. van Stockum aus dem Haag in längerer Rede die Grüße des Haager Sortimentervereins. Verschiedene Drucksachen zur Erinnerung an Leipzig wurden verteilt. Ein ausgedehnter Rundgang durch den Ver gnügungspark, unter der bewährten Leitung des Herrn Georg Merseburger, machte den Schluß des außerordentlich harmonisch verlaufenen Abends. Kaiser-Wilhclm-Jnftitnt für Arbeitsphysiologie. — Das neue Kaiser-Wilhelm-Jnstitut für Arbeitsphysiologie, das auf eine An regung von Geheimrat Rubner aus Mitteln der Kaiser-Wilhelm-Ge- sellschaft zur Förderung der Wissenschaften errichtet werden soll, wird seinen Platz im Norden der Stadt Berlin, in der Jnvaliden- straße, in unmittelbarer Nachbarschaft des Universitätsinstituts für Physiologie erhalten. Direktor des neuen Instituts wird Geheimrat Rubner. Ihn unterstützen Privatdozcnt Or. Thomas für physiologisch chemische und Stoffwechselarbciten, Professor I)r. Weber für experi mentell-physiologische und psychologische Arbeiten und vr. Albrecht für statistisch-nationalökonomische Studien. Die Errichtung des neuen Instituts entspricht einem allseitig empfundenen Bedürfnis nach ein gehenderer Kenntnis der Berufs- und Gcwerbehygiene. Ein Millioncngcschcnk an die Bonner Universität. Der Orni thologe und Forschungsreiscnde Geheimrat Prof. Alexander König- Bonn will das von ihm neuerbaute wissenschaftliche zoologische Institut und Museum als selbständiges Institut unter dem Namen Alexander- .König-Museum der Universität Bonn angliedern. Seine sehr bedeu tenden Sammlungen sollen den Grundstock des Instituts und Museums bilden. Es handelt sich um eine Millionen-Schenkung an die Uni versität. Persoimlnachnchten. Gestorben: am 26. Juni nach längerem Leiden im 81. Lebensjahre Frau Marie v e r w. Dülfer, geb. Heyn, Inhaberin der Firma Carl Dülfer in Breslau. Die Verstorbene übernahm nach dem Tode ihres Gatten am 30. De zember 1902 die Verlagsbuchhandlung und Buchdruckerei von Carl Dülfer in Breslau und hat sie mit Unterstützung von Heinrich Kasten und Oscar Dülfer, als Prokuristen, weitergeführt. Smechsaal. Zur Beachtung für den deutschen Buchhandel in den polnischen Landesteilen. Die Verlagshandlung I. Lorenz in Trcb Lisch in Mähren kündigt in direktem Rundschreiben auch den in Preußen wohnenden deutschen Buchhändlern das Erscheinen einer neuen Auflage ihres polnisch-deutschen Wörterbuches von G. Klus an als: »O e st e r r c i ch i s ch e s Fabrikat!« und bemerkt dazu: »Verkaufen Sie also kein minderwertiges preußisches Fabrikat (!!), wenn Sie Besseres in Oesterreich haben können.« Die gesperrten Worte sind in dem Rundschreiben fettgedruckt. Kommentar überflüssig. Ostrowo. Hayn. Verantwort!. Red. i. V.: N i ch a r b A l b e r t i. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutschem Buchliäudlerlmus. Drncl: Ramm L S e e m a n n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expeditton: Leipzig, Gerichtsweg 26 (BuchhändlerhanS). 1056
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