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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1914
- Strukturtyp
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- 1914-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1914
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- Deutsch
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Einführung in die Neue Deutsche Doppel- Buchführung. Von Albert Schiemer. 121 Seiten und 32 Seiten Formularbeilagen. Verlagsanstalt Tyrolia, Brixen. 1914. Broschiert 3 gebunden 3 ^ 80 ord. Das bereits in 1914, Nr. 64 des Bbl. einer Vorbesprechung unter zogene Bnchführungssystem Schiemers, der als Prokurist des Verlags hauses seines Buches unserem Berufe angehört, erfährt in der jetzt vor liegenden »Einführung« eine nähere Darstellung. Da dieses Lehrbuch auf dem Geschäftsgänge einer Brauerei-Aktiengesellschaft aufgebaut ist, entfällt für uns die Berechtigung zum Eingehen auf Einzelheiten. Es bleibt daher nur übrig, das System auf seine Verwendbarkeit in buchhändlcrischen Geschäften zu prüfen. Die Schiemersche Methode beruht insbesondere darauf, daß mittels Durchschreibens eine Niederschrift mit zwei Duplikaten angefertigt wird. Während ein Exemplar dieser gleichlautenden drei Buchungs texte im Buche verbleibt, sind die beiden anderen, mit Perforierlinien versehen, znm Abtrennen und Aufkleben auf die in Frage kommenden Hauptbnchkonten bestimmt. Durch Numerierung der Konten und Unter scheidung der Soll- und Habenseiten wird eine größere Übersicht und leichtere Beweglichkeit der abtrennbaren Buchnngsstreifen erreicht. Als Vorstufe der Hauptbuchkonten sind auf beiden Seiten gummierte Lose Blatt-Konten gedacht. In kürzeren Zwischenräumen werden die für die Weiterverwendnng bestimmten je zwei Buchungszettel dem Tagebuchs entnommen, nach den gebrauchten Hauptbnchkonten sortiert und jedem Blatt-Konto die dafür bestimmten Zettel in der zeitlichen Reihenfolge durch Anfenchtcn des benötigten Raumes aufgeklebt. Diese somit alle Bnchungscinzelheiten aufweisenden Blattkonten werden am Monats schluß addiert und ihre Summen in das fest eingebundene Hauptbuch der bisher üblichen Art übernommen. Die früher geäußerte Befürch tung wegen Verlustes von Zetteln habe ich fallen lassen. Da die Schiemersche Form die Grundbücher und das Hauptbuch in ihrer bisherigen Anordnung beläßt, liegt ihre Bedeutung im zu- sammenfassenöen Tagebnche. Daß der Schöpfer dieser Buchführungs- methodc sein System als das Erreichbarste an Einfachheit und leichter Handhabung ansieht, wird ihm niemand verargen. Doch der unbe fangene Buchführungskundige wird diese Auffassung nicht ohne Ein schränkung zu der seinigen machen können. Wenn man sich vergegen wärtigt, daß zur Erlangung der Durchschriften Durchschreibpapiere ein zulegen sind, daß zur Erreichung scharfer Kopien ein Achatstift min destens wünschenswert ist, daß je zwei der Duplikate abzutrennen, zu sortieren und aufzukleben sind, daß für den Monatsschluß besondere Abschlnßzettel aufgeklebt werden, daß ferner die Einschaltung von Lose Blatt-Konten zwischen Tagebuch und Hauptbuch als erforderlichen Sam melort für die Buchungszettel notwendig wird und daß erst dann der summarische monatliche Eintrag auf das tatsächliche Hauptbuch- kouto erfolgen kann, so wird man zugestehen müssen, daß das Schtemer- sche System mittleren und kleineren Geschäften, wie sie gerade im Buch handel zahlreich sind, nicht die Vorteile bringt, die ihm zugeschrieben werden. Für Geschäfte dieser Größe fällt an sich der Vorteil weg, daß die Zahl der Hauptbnchkonten nach Belieben ausgedehnt werden kann, weil meistens die Notwendigkeit dazu fehlt. Größere industrielle und Handelsfirmen können einmal aus diesem Grunde und dann wegen der leichten Zerteilung der Buchftthrungsarbeit von der Neuen Deutschen Doppel-Buchführung in vorteilhafterer Weise Gebrauch machen. W. Winkelman n. Kleine Mitteilungen. Gegen die »Vollbuchhändler«. — Auf dem 3. Verbandstag west fälischer Buchbinder-Jnnungen und -Vereinigungen, der in vergange ner Woche in Buer i. W. stattfand, sprach Herr Thöne (Bochum) über -ie den Buchbindern mit Buchhandlungsgeschäftcn drohenden Gefahren durch die sogenannten Vollbuchhündler. Letztere seien bestrebt, den sogenannten Auchbuchhändlern den Verkauf von Büchern unmöglich zu machen. Nach eingehenden Erörterungen wurde nachstehende Ent schließung allgemein angenommen und ihre Zusendung an die Stadt Bochum vom Verband ans beschlossen: »Der heutige dritte Verbandstag westfälischer Buchbinder- Innungen und -Vereinigungen zu Buer protestiert energisch gegen die Bestrebungen der sogenannten Vollbuchhändler, die dahin gehen, die Verleger kategorisch zu veranlassen, den Buchbindern mit Buch handlungsgeschäften den üblichen Verlcgerrabatt zu kürzen, bzw. den letzteren den Buchhändlern zu unterbieten (?). Der Verbandstag ver urteilt auf das entschiedenste, daß bereits eine große Stadt in West falen (Bochum) insofern den einseitigen Interessenkampf der Buchhänd ler unterstützt hat, als seitens der Schnlöepntation angeordnet worden ist, Lehrmittel nur von sogenannten Vollbuchhändlern zu beziehen. Hierdurch sind unsere auf gesetzlichem Boden organisierten Innungs- Mitglieder, deren Zahl in der betreffenden Stadt die sogenannten Voll buchhändler um das Vierfache übersteigt, von der Lieferung der Lehr mittel vollständig ausgeschlossen. Da wir in unserer Eigenschaft als Buchbinder auch zugleich Buchhändler sind, so bedeutet vorstehende An ordnung eine durchaus ungerechtfertigte unsoziale Maßnahme, die der ministeriellen Verfügung zuwiderläuft, welche anordnet, daß die Lie ferungen und Arbeiten für städtische und staatliche Behörden bei den organisierten Mitgliedern zu decken sind.« Diese nicht ganz klare Resolution gegen den »einseitigen Jnteressen- kampf« der Buchhändler verdient niedriger gehängt zn werden. Be sonders köstlich ist die kühne Uberhebung, daß sie in ihrer Eigenschaft als Buchbinder auch zugleich Buchhändler sind. Da kann man nur wünschen, daß das Vorgehen der Stadtverwaltung in Bochum recht viel Nachahmung finden möge. Dazu ist es aber nötig, daß sich die Ortsvereine überall tüchtig ins Zeug legen, verlorenes Land für das Schulbüchergeschäft wiederzugewinnen. Wo es Vereine noch nicht gibt, sollten sich die Buchhändler wenigstens in dieser Sache zu einem gemeinsamen Vorgehen vereinigen. Der 10. Internationale Esperanto-Kongreß findet vom 2. bis 10. August dieses Jahres in Paris statt. Ende Mai waren bereits nahezu 3000 Kongreßteilnehmer angemeldet aus 37 verschiedenen Ländern. Neben dem allgemeinen Kongreß, der sich vorwiegend mit Organisationsfragen und der Förderung des Esperanto überhaupt be schäftigt, finden noch folgende Fachkongresse statt, bei denen nur Espe ranto gesprochen werden wird: der Kongreß der Universala Esperanto- Asocio (U. E. A.), der Kongreß der Internationalen Esperantistischen Gesellschaft der Wissenschaft, der Kongreß der Arzte, der Physiker und Chemiker, der Pharmazeuten, der Abstinenten, der Architekten und Ingenieure, der Blinden, der Guttempler, der Eisenbahner, der Post beamten, der Polizisten, der Lehrer, der Juristen, der Psychologen, der Theosophen, der Freimaurer, der Feministen, der Katholiken, der Ar beiter, der Freidenker, der Vegetarier, der Schriftsteller, der Steno graphen, der Studenten. Weitere Kongresse stehen in Aussicht. Alle diese Fachkongresse werden von bereits bestehenden internationalen Vereinigungen organisiert. Die Kongresse finden größtenteils im Ganmont Palais statt, die Eröffnungssitzung des Gesamtkongresscs in einem 6500 Sitzplätze aufweisenöen Saal. Um die Arbeit für den großzügig angelegten Kongreß zn sichern, haben die französischen Espe rantisten bereits einen Garantiefonds von 60 000 Franken aufgebracht. Dem Ehrenkomitee des Kongresses gehören die hervorragendsten Per sönlichkeiten Frankreichs an. Österreichischer Meisterprcis für bildende Kunst. — Der in Öster reich geschaffene Meisterpreis für bildende Kunst, der im Betrage von 50 000 Kronen alle zwei Jahre und dann immer abwechselnd an einen österreichischen und einen ausländischen Künstler verliehen wer den soll, wird im Jahre 1916 zum ersten Male verteilt werden, weil in diesem Jahre die von der Genossenschaft der bildenden Künste zu sammen mit der Sezession, dem Hagenbund und der Klimtgrnppe ver anstaltete erste Meisterpreisausstellung in Wien stattfinöet. Diese Aus stellung wird nach den Bestimmungen eine internationale sein. Beginn der Vorlesungen an der Universität Frankfurt a. M. — Oberbürgermeister a. D. Adickes brachte unterm 23. Juni einen kaiser lichen Erlaß, gegengezeichnet vom Kultusminister, zur Kenntnis, in dem bestimmt wird, daß der Unterricht auf der Universität Frankfurt mit dem Winterhalbjahr 1914/15 beginnen kann, und daß die Universität in den Genuß der ihr zugewandten Rechte tritt. Unterliegen die Formulare von Anstellungsverträgcn dem Urhcbcr- rcchtsschutz? (Nachdruck verboten.) — Das Urheberrechtsgesetz vom 19. Juli 1901 schlitzt in 8 1 ganz allgemein die Urheber von Schriftwerken. Der Begriff des schutzfähigen Schriftwerks erfordert nach der überein stimmenden Auffassung von Nechtslehre und Rechtsprechung, daß es sich um ein Erzeugnis individueller geistiger Tätigkeit handelt. Das Maß der zu dem Schriftwerk erforderlich gewesenen geistigen Tätigkeit ist dabei ohne Bedeutung. Es fragt sich, ob bei Anwendung dieser Grund sätze das Formular von Anstellungsverträgen einer Firma als ein schutzfähiges Werk angesehen werden kann. Das ist vom Reichsge richt kürzlich bejaht worden. Der Abdruck des Vertragsformulars in einer Zeitung stellt sich hiernach als unbefugter strafbarer Nachdruck dar. In dem fraglichen Falle handelte es sich um Folgendes: Die Singer Co., Nähmaschinen-Aktiengesellschaft in Hamburg, be dient sich bei der Anstellung ihrer Verkaufsagenten eines bestimmten Formulars, das in Form eines Verpflichtungsschreibens des betr. Agenten an die Firma abgefaßt ist. Am 10. Februar 1913 erschien
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