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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X- 2§?, 10. November 1919. Redaktioneller Teil. MU-uN-tt f. ». ÜHchn. «E-ndel. (Eine Herabsetzung der Umrechnungskurse würde wohl schwerlich zu befürchten sein. (Anmerkung der Wirtschaft?« stelle).) Die Unsicherheit in der Umrechnung der Preise, unter der das Ausland wegen der Kursschwankungen leide, könne nicht durch den deutschen Buchhändler beseitigt werden. Dies liege den auswärtigen Buchhandelsvereinigungcn ob. Der Name Börsenverein werde «ine unerwünschte Bedeutung bekommen, denn der Buchhandel würde eine Börse im eigentlichen Sinne werden. Die Verkaufsordnung würde zu allerlei Reibungen und Ilnzuträglichkeiten zwischen den einzelnen Gruppen des Buchhandels untereinander führen. Unterbietungen würden nicht zu verhindern sein. Es würde der auswärtige Sorti menter beim deutschen Sortimenter oder- Zwischcnbuchhändler etnkaufen und dieser beim Verleger zum Inlandspreis beziehen, den Mehrgewinn erziele also lediglich der Sortimenter oder der Zwischenbuchhändler. (Hierzu dürfte zu sagen sein, daß demjenigen Buchhändler der erhöhte Gewinn zustcht, der den Auslandsauftrag erhält. Wie die meisten der hier mitgeteilien Einwendungen, so ist auch diese ein Argument zugleich gegen den Anslandzuschlag, der doch, selbst wenn er sachlich unge« rechtfertigt wäre, eine Tatsache ist, mit der gerechnet werden muß.) Auch darin haben die Gegner des Entwurfs recht, daß es sehr schwer sein wird, über den Umrechnungssatz eine Einigkeit zu erzielen. Eine einzelne Fachgruppe des Verlags fordert einen doppelt so hohen Umrechnungskurs, wie ihn der Entwurf vorsieht. Ein Verleger fragt: »Warum nicht einen gleichmäßigen Auslandaufschlag von 2007° einführen?« Ein anderer hält allein di« Umrechnung in Friedensparität für richtig. Einige Verleger meinen, aus den verworrenen Verhältnissen sei nur mittels der staatlichen Autorität und gesetzlicher Regelung hcrauszukommen. Aber wenn eine obrigkeitlich« Kon trolle aller>Bücherausfuhr einen hinreichenden Schutz gegen die Ausbeutung unserer Valutanot bieten soll, so müßte sie sich nicht nur auf die ausgeführien Mengen, sondern auch auf die Preisberechnung oder die Händlereigenschaft des Exportieren den und des ausländischen Käufers erstrecken. Und auch ein der artiger, überdies ganz unwirtschaftlicher Umfang einer staat lichen Mitwirkung würde schwerlich den Schleichhandel unter, binden, gegen den der Staat sonst bislang keine sein Eingreifen begehrlich machenden Erfolge erzielt hat. Die Abneigung gegen ein Anrufen staatlichen Schutzes besteht denn auch fast allgemein, Wohl weil jede obrigkeitliche Beaufsichtigung lähmend auf den Verkehr wirkt und eine Erschwerung der Bücherausfuhr — sei es auch nur durch Vermehrung der Schreibarbeit — nicht im Interesse des Verlags liegen kann. Allerdings hat die Bücher, ausfuhrstatistik bekanntlich jetzt eine die ganze Expprtzisfer recht fragwürdig machende Lücke, da die Kreuzbandsendungen ins Ausland statistisch nicht erfaßt werden, sodaß hier vielleicht ein zwiefaches Bedürfnis auf eine staatliche Regelung drängt. Andererseits erkennt der Handel ein solches Bedürfnis der wis senschaftlichen Forschung wohl nur dann als berechtigt an, wenn das zu sammelnde Zahlenmaterial eine unmittelbare Nutz, anwendung gestattet. Viele schreckt die Erwägung, daß man die Geister, die man rief, nicht wieder los werde und daß sie schon ungerufen mehr Organisationslust (ohne praktische Ar beit) zeigen, als unserer Wirtschaft lieb sein kann. Wenn bemerkt worden ist, dem Vorstand des Börsenvereins fehle jede rechtliche Kompetenz zum Erlaß der Ordnung, so dürfte ß'2l der Satzung übersehen sein, der dem Vorstand formell dar Recht gibt. Daß er materiell zum Erlaß einer den gesamten Buchhandel verpflichtenden Regelung nur befugt ist, wenn er des Einverständnisses der größten Teiles seiner Mit glieder (und natürlich nicht nur der Verleger) gewiß sein kann, versteht sich von selbst. Bezüglich der vom Vorstand des Vereins der deutschen Antiquariats- und Exportbuchhändler vorgebrachten Einwen- düngen nehmen wir auf das Rundschreiben desselben vom 15. Oktober Bezug. Die meisten der genannten Gegengründ« sind, wie gesagt, ohne Zweifel sehr beachtlich. Wir möchten aber am Schluß unserer Zusammenstellung noch einmal darauf Hinweisen, daß dem deutschen Buchhandel aus einer einheitlichen Regelung Segen erwachsen würde. Es besteht ja auch allenthalben die Neigung, Sonderwünsche zurllckzustellen, um aus der jetzigen heillosen Verwirrung herauszukommen. Vielleicht gelingt es zunächst einer Grupp« gleichen Zielen zustrebender Verleger, sich untereinander auf eine befriedigende Lösung der Schwierigkeiten zu einigen. Wir geben deshalb unten die Firmen, die zustimmend oder ablehnend zum Entwurf der Verkaufsordnung Stellung genommen haben, bekannt. Aber auch wenn ein gemeinsames Vorgehen des deutschen Buchhandels in dieser Frage nicht durchzuführen sein sollte, so ist doch das bedeutsame Problem der gründ lichsten Erörterungen wert. Wir bitten daher erneut um Anregungen und Vorschläge, und diejenigen Herren Ver leger, die den Fragebogen noch nicht beantwortet haben oder die sich crnent zum Thema äußern wollen, bei ablehnender Hal tung möglichst eine Begründung nach folgenden Gesichtspunkten beizufügen: Sind Sie der Meinung, 1. daß — trotz der oben angedeuteten Mitzstände — das Buch auch im Auslande stets oder zumeist zum Inlands preis verkauft, somit jede unterschiedliche Preisberech nung abgelehnt werden müsse?, 2. oder daß zwar «ine erhöhte Preisberechnung bei Aus- landsverkäufen angebracht, daß aber das Verfahren eines einheitlichen Prozenwalen Aufschlags auf den Mark preis vorzuziehen sei, und warum?; 3. daß die Verlaufsordnung an sich wünschenswert, aber in der Praxis nicht durchzuführen sei, weil Umgehungen häufig Vorkommen und nicht zu ermitteln sein würden?; 1. daß die Vcrkaufsordnung zweckmäßig sei, daß aber die Umrechnungskurse zu hoch oder zu niedrig seien? 8. Welche Vorschläge machen Sie für eine einheitliche Regelung, oder halten Sie jeden Versuch einer solchen — auch in bescheidenerem Umfange — infolge der zahlreichen Sonder interessen und der Verschiedenheiten des Einzclfalls für aus sichtslos? Wirtschaftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Ackermann. l Zusammenstellung derjenigen Firmen, die zum Entwurf einer Verkaussordnung für das Ausland Stellung genommen haben: a> Folgende Firmen sch läge neu Maßnahme» e mit'bezeichneten unter g< Altcnburg (S.-A): Stephan Geibcl Verlag. Arnsberg (Wests.): F. Stahl. Barmen: E. Biernianii. Verlag der Wupperdaler Tractat- Gesellsch. Berlin: Georg Bath. 'Hugo Bermiihler Verlag. »Eduard Bloch. »Ed. Bote k G. Bock. Brandussche VerlagSbst. l)r. Fritz Caspa-i. Heinrich Caspari, Verlagsbuchh. Bruno Eassirer. Karl Curtins. Dcutiches Druck- u. Verlagsbaus G. m. b. H. R. Eisenschmidt. Earl Flemming K O. T. Wiskott Akt.-Ges. Furche-Verlag G. m. b. H. Adolph Fürstner. Curt Hamelstche Druck- und Ver lags«» statt. Hände L Spenerfch« Buchst. Max Pafchkc. Earl Henschcl, Verlag. haben sich mit denmorge- inverftanden erklärt (die wissen Einschränkungen): Berlin ferner: F. A Hcrbig, Verlagsbuchhaudig. G. m. b. H. Hermann Hillgcr, Verlag. Rcimar Hobbing. .Hofsmann L Campe Verlag. Ernst .Hofmann er Co. Otto Janke. »Kolonie und Heimat» VerlagS- gesellschaft m. b. H. Adolf Köster. I. Ladpschnikow, Verlag G.ni.b.s. Max Löwenberg. Hermann Mcusser. Alfred Reumann. Verlag G. m. b. H. L. Oehmigke's Verlagsbuchstandlg. <R. Appelius). Martin Oldenbonrg. Paul Parep. Arthur Parrhpsius. Fritz Pfenningstorsf. HanS Hermann Richter Verlag. »Schlcsinger'sche Buch- und Musi kalienhandlung. Schlesische Bcrlagsaiistalt (vorm. Schottlaenderi G. m. b. H. Richard Earl Schmidt 6: Co. K. Schönfcld's Berlbh. Richard Carl Schmidt. 1003
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