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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1872
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1872
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- Deutsch
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I? 277, 27. November. Nichtamtlicher Thci!. 4495 hatte. Wenigstens behauptet Wieland, sie habe von seinen horazischen Briese» eine Auflage von 2000 Eremplarcn gedruckt und davon 1300 Ercmplare abgesctzt. Der Weimarer Hofrath berechnet seinen Scha den bei dem „sinnlosen Institut" auf 1000 Thlr., Bahrdt, der jür seinen Patriotismus, die Republik der Gelehrten haben fördern zu wollen, 13—14 Ballen Maculatur erhält, bars seinen Verlust keck- lich auf 400 Thaler anschlagen. Der deutsche Buchhandel stand allen diesen Bestrebungen zu nächst nicht feindlich gegenüber. „Nie kann es einem Gelehrten verwehret werden," meint Nicolai, „etwas auf seine Kosten drucken zu lassen, den» jeder kann wohl sein Geld ausgeben, wofür er will. „Ich würde mir nie einfallen lassen", sagt Reichs), „mich dem Selbst verlag zu widersetzen, denn wie kann ich jemanden verdenken, wenn er glaubt, gewisse Mittel vor sich zu sehen, wodurch er seinen zeit lichen Wohlstand befördern könne und diesclbige» ergreift." So ging der selbstverlegende Schriftsteller ruhig seinen Weg, war viel leicht gleichzeitig Autor und Freund eines Buchhändlers, der cs ihm dann nicht abschlug, auch Subscription auf das selstverlegte Werk anzunchmen. In den Anzeigen, in denen von den selbftverleglen Büchern die Rede war, erschienen Buchhändler sehr häufig als solche, die Subscribenten und Pranumeranlen annahmcn und dann auch die Ercmplare dem Besteller übermittelten. Doch trübt- sich das Verhältnis zeitweise, wenn der Autor, als Kind einer auf dem Ge biete des Autorrechts gänzlich zerfahrenen Zeit, das Selbstverlags recht auf ein Werk ausdehnte, dessen Eigenthums er sich schon längst begebe» hatte. Wir erinnern uns des Streites zwischen Orell, Gcßner und Compagnie und Wieland, der ganz damit einver standen war, daß F.H. Jacob! den „Agathon" in ncuecAuflage dem Publicum anlündigte, während die Züricher Verleger diesen Neudruck als Nachdruck zu r-trachten alles Recht hatten. Wir erinnern uns ferner des wirklichen Nacho>.>^L dex „Musarion", sowie der Maß nahmen, die der empfindliche Schm-. Mannheimer Verleger in Scene setzen will, weil diese die ihnen snr>„- neu drucke», ohne den Autor zu fragen, und unverschämt genug sind, Ercmplare, die sic zu berechne» das Recht habe», sich bezahle» zu lassen. Dem Wunsch der Autoren, sich den Ertrag ihrer Arbeiten voll zu sichern, trat die Natur der auf den Markt gebrachte» Waare störend entgegen. Wenn Nicolai einmal scherzend an Lessing schreibt, daß die Buchhändler „von den gelehrten und vernünftigen Büchern nicht reich werden, sondern von dummein Zeuge", so ist doch soviel zweifellos, daß aus dem inner» Werth eines Buchs aus seinen Absatz nicht zu schließen ist, und daß der Schriftsteller selbst sich über die Absatzsähigkeit seiner Arbeit leicht den größten Täu schungen hingibt. So blieben dann bittere Enttäuschungen nicht aus. Man begann, in der sichern Voraussicht großen Begehrs, zu drucken und nach einigen Monaten war alles da, nur keine Be stellung. Zu der stets großen Ungewißheit des Absatzes, der man auch durch sehr frühe Anzeigen und Beginn des Drucks auf Grund der eingegangenen Bestellungen nicht ganz zu begegnen vermochte, trat als weiteres Hemmniß die immer noch große Schwierigkeit des Lsscntlichen Verkehrs. Nahmen auch Freunde, befreundete Buch handlungen und die Postämter vielleicht Subscriptio» und Zahlung an, so war doch nicht zu vermeiden, daß auch Menschen von zweifel haften Grundsätzen sich an dem Unternehmen bethciligten und zwar zu ihrem Nutzen. Häufig wird die Klage laut über veruntreute Pränumerations-und Subscriptiousgclder, über willkürliche Maß nahmen, die den Schaden des Selbstverlegerz bezwecke». So klagt *) Allst. dtsche. Bibliothek X. 2. **) Zufällige Gedanken eines Buchhändlers über Herrn Klopstock's An zeige einer gelehrten Republik. S. 3. Wieland am 26, Januar 1776 Merck: „Wenn Sie einen vortheil- hastern und doch leicht praktikabel» Dcbits-Modum für de» Merkur ansspeculiren könnten, als der itzige, wo die Postämter einen Thaler von jedem Eremplar voraus wegnehmcn, dann, l. M., hätten Sic mir, Jacobi und sich selbst einen großen Dienst gethan. Der Post meister in Erfurt macht inir eine Menge Mucken, bezahlt mich nicht, legt keine Rechnung ab und setzt mich in eine um so größere Ver legenheit, da die Speditionszeit des Jänners vor der Thür ist, und ich also nothgedrnngen bin, ihm die Spedition zu meinem größten Schaden zu überlassen, oder zu risquiren, daß der Merkur, weil ich nicht gleich einen andern Weg zum Debit offen habe, gar ins Stocken g-räth." (Schluß folgt.) Eine Petition in Sachen der Sittlichkeit. Die Neue Preußische Zeitung vom 10. November veröffentlicht folgende Bittschrift, welche an die beiden Häuser des preußischen Landtages abgegangen, wie auch gleichzeitig eine ähnliche Bitte den Minister» der Justiz und des Innern überreicht worden ist: Hobes HerruihauS! (Abgeordnetenhaus.) Der unl-rz-ichn-le Schriftführer des Deutschen Vereins zu Schutz und Trutz gegen di- Entchrifilichung und Entsittlichung unserS Volkes fühlt sich gedrungen, in Uebereinsiimmung mit zahlreichen Vereins- und Ge sinnungsgenossen, welch- demnächst ihren Beitritt erklären werden, dem hohe» Herrenhause (Abgeordnetenhaus-) eine dringende Bitte vorzulragen: Eine Menge der betrübcndstcn Zeiterscheinungen lassen keinen Zweifel darüber, daß Sittenlosigkeit und Unkcuschheit unter unscrm deutschen Volk leider stark ,ni Zun-Hmen begriffen sind. Die überhandnehm-nd- Prostitu tion >n Berlin und andern Großstädten, di- zunehmenden Verbrechen gegen die Sittlichkeit (manche Schwurgerichte hatten in letzter Zeit vier. fünf, ja neun solcher Fälle in Einer Sitzungsperiode z» verhandeln!), sowie auch die wachsende Zahl der unehelichen Geburten in Stadt und Land liefern den traurigen Beweis dafür. Unser deutsch-« Volk ist dadurch in seiner Wohl fahrt und Zukunft ans« -rnstlichste bedroht. Denn die Geschichte lehrt, WotzM. moralische Zersetzung des Volksleben» stets die schwersten Eine Hauplmitschüii) .der Volker zur Folge hatte, trägt aber unzweifelhaft die Presse und der Buchhandel. Dhetiv zahlreichen schamlosen und zur Unzucht aureizcnden oder doch ihr Vorschub leistenden Ankündigungen (fast jede Beilage des Kladderadatsch, der Ber liner Wessen und vieler andern großen und kleinen Tagesblätter bringt dergleichen Schamlosigkeiten; vgl. beispicl'weise die beiliegende Nummer der Berliner Wespen), theils durch die bekannten öffentlichen Feilbietungen und Schaustellungen von unzüchtigen Büchern und Bildern seitens der soge nannten „BüchercoUortcnre" und vieler Buchhandlungen an den Bahnhöfen und in den Städten wird das Eist der Sittenlosigkeit und Unkenschheit massenhaft auLgcürcnt! Leider bleiben aber diese Verbrechen und Vergeh.n gegen die Sittlichkeit vielfach ungestraft, weil entweder die bestehenden Gesetze nicht streng genug sind, oder weil sie nicht streng genug gehandhabt werden. Deshalb bittet der Unterzeichnete ganz ergebenst: 1) hohes Herrenhaus (Abgeordnetenhaus) wolle zweckentsprechende gesetzliche Bestimmungen ver anlassen, dahin lautend, dag Buchhändler, Verleger von Zeitungen rc., welche sich unsittlicher Pnblicationen irgendwelcher Art schuldig machen, für immer ihrer Concessioncn verlustig und für unfähig erklärt werden zu literarischem Gewerbebetriebe; 2) der königlichen Staatöregicrung die Erwar tung anöznsprcchen, daß Staatsanwaltschaft und Sittenpolizei nach dieser Seite hin fortan zu der größten Strenge und Wachsamkeit verpflichtet und angewiesen und jeder lässige Beamte zur Rechenschaft gezogen werde. In der Hoffnung, daß das hohe Herrenhaus (Abgeordnetenhaus) dieser das Volkswohl sehr nahe berührenden Bitte eine freundliche Würdigung werde zutheil werden lassen, zeichnet in Ehrerbietung eines hohen Herren hauses (Abgeordnetenhauses) ergebener W. Quistorp, Pastor, Schriftführer des Deutschen Vereins gegen die Entchristlichung und Entsittlichung unserS Volkes Dncherow. 31. October 1872. Miscellen. Aus Berlin schreibt die Nnt.-Ztg.: „Dem Bundesrnthe ist vom Reichskanzler ein Gesetzentwurf vorgelcgt worden, »ach welchem 612'
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