X- 68, 22. März 1927. Redaktioneller Teil. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Sttmmvertreiungen in öer diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Bezüglich der Stiminstellvertretung wird noch besonders daraus aufmerksam gemacht: 1. daß die Mitgliedschaft im Börsenverein aus der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2. daß laut Satzung (§ 17, Absatz ä) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Kreisvereins bzw. ausländischen Vereins ihre Stimmen, und zwar nur aus Mitglieder desselben Vereins, übertragen können; 3. daß die Stimmvertretung sür die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Ände rung der Satzung (Satzung §17, Absatz -i> statthast ist; 4. daß kein Mitglied mehr als zehn Abwesende vertreten darf (ebenda); 5. daß am Orte der Hauptversämmlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitssällen ihre Stimme übertragen dürfen; 6. daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: o) Benutzung des Börsenvereins-Formulars, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, e> Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Bereinsvorstand, ä) Vorlage spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung; 7. daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu senden hat. Leipzig, den 19. März 1927. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Georg Paetel, Vorsitzender. Bekanntmachung. Die seitens des Börsenvereins den Kreisvereinen zur Ver fügung gestellte Broschüre von Rolf Kellner: »Studen tenschaft und Handel« hat außerordentliche Beachtung ge funden; es besteht der vielfache Wunsch, sie in weitestem Maße an Interessentenkreise zu verteilen. Um den Bedarf festzustellen und um eine einheitliche Ver teilung durchzuführen, werden sämtliche Ortsvereine gebeten, der Geschäftsstelle umgehend alle Adressen innerhalb ihres Gebietes mitzuteilen, an die sie die Schrift zugesandt wünschen. Leipzig, den 19. März 1927. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor. Verstopfung des Büchermarktes und Schutzfrist. Von Robert Voigtländer. Wie anderswo, so geht es auch im Buchhandel manchmal sonderbar her. Die Hauptversammlung des Börsenvereins Kantate 1926 hat einstimmig, ohne jeden Widerspruch, folgenden Beschluß ge faßt: »Angesichts der mannigfachen auf Verlängerung der Schutz frist gerichteten Bestrebungen erklärt die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am 2. Mai 1926^ daß sie die bestehende Schutzfrist von 30 Jahren nach dem Tode des Urhebers von Schrift-, Kunst- und Tonwerken für bewährt und richtig hält, weil sie geistig und wirtschaftlich am besten dem ganzen deutschen Volke dient. Die Hauptversammlung beauftragt den Vorstand, in diesem Sinne bei jeder geeigneten Gelegenheit zu handeln». Diese Entschließung ist auch nicht etwa die Folge einer Über rumpelung. Denn die Schutzfristfrage bildete im Jahresbericht einen besonderen Abschnitt, und «ine Fortsetzung der Aussprache von Kantate 1925 war somit vorauszusehen; auch war der Stoff tags zuvor sowohl im Verlegerverein als auch in der Gilde be sprochen worden. Der Vorstand des Börsenvereins hat der Ent schließung der Hauptversammlung gemäß gehandelt. Nun verlangt dreiviertel Jahr später eine außerordentliche Hauptversammlung der Vereinigung schönwissenschaftlicher Ver leger, der Vorstand des Börsenvcreins solle »bis zur end gültigen Klärung der Stellung des schön- wissenschaftlichen Verlages jede Propaganda tätigkeit ein st eilen« (Bericht in den Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins im Börsenblatt 1927, Nr. 63). Man traut seinen Augen kaum! Eine feierliche, für die wei teste Öffentlichkeit bestimmte Erklärung einer Hauptversammlung des Börsenvereins mutz seststehen wie ein Fels. Einem kleinen Teil der Mitglieder kann es nicht zugestanden werden, die Durch führung des Beschlusses zu lähmen oder zu hindern. 319