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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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269. 2V. November 1902. Nichtamtlicher Teil. 9869 kehren, sich demnach der Kenntnis des außerösterreichischen Buchhandels entziehen würden, wenn sie nicht hier aus gezeichnet wären, darf das sorgfältig und umsichtig be arbeitete Perlessche Adreßbuch auch vielen reichsdeutschen Berlagsfirmen als brauchbares Hilfsbuch für ihren Ge schäftsbetrieb in empfehlende Erinnerung gebracht werden. Zwei hundertjähriges Jubiläum der russischen Zeitungspvesse. Am 16. <2 7.) Dezember 1702 erließ Kaiser Peter I. oder der Große von Rußland den Mas: »Von den Nach richten. die der Veröffentlichung für die Leute der Moskauischen und der umliegenden Reiche unterliegen, sind Kuranten*) zu drucken, und für den Druck dieser Kuranten sind die Nachrichten, welche sich auch immer in irgendwelchen Ressorts und über irgendwelche Gegenstände jetzt finden und künftig finden werden, aus diesen Ressorts in das Klosteramt ohne Säumen zu senden, und aus dem Klosteramt hat man diese Nachrichten an den Druckhof gelangen zu lassen.» (»Vollständige Sammlung der russischen Gesetze». Bd. IV. Nr. 1921). Durch diesen kaiserlichen Befehl wurde der Grund zu einer offiziellen Zeitung gelegt, und am 2. (13.) Januar 1703 erschien das erste Blatt der ersten russischen Zeitung, die den folgenden Titel hatte: »Nachrichten (Wjsäoviosri) über kriegerische und andre erwähnens- und gedenkenswerte Angelegenheiten, die sich im Moskauischen Reich und in andern umliegenden Ländern zugetragen haben». Die »IVjsäomosti» wurden in den ersten Jahren ihres Bestehens in Moskau im dortigen Druckhof mit kirchenslawischer Schrift gedruckt. Im Jahr 1703 er schienen in unbestimmten Terminen 39 Nummern zu 2 bis 7 Blättern in Oktav in einer Auflage von 1000 Exem plaren. Den Inhalt bildeten: 1. auf Rußland bezügliche Nachrichten und 2. ausländische, ausländischen Zeitungen entnommne Nachrichten. In Form von besondern Beilagen erschienen manchmal auch noch »Relationen- über KricgS- ereignisss. Bis zum Jahr 17lll wurde i» den »Vseäomosti- ausschließlich die kirchenslawischc Schrift angewendet, von 1710 an bald die kirchenslawische. bald die Civilschrist.**) und von 1717 an nur die letztere, außer den Relationen, die auch weiterhin noch mit der kirchenslawischen Schrift gedruckt wurden. Bis 1711 wurden die »Vjsäomosti« in Moskau heraus gegeben. Am II. (22.) Mai 1711 erschien ein Blatt, das in Petersburg gedruckt war. und von da an erschienen die »Wjoäomosti- bald in Petersburg, bald in Moskau. Einige Nummern des Jahrgangs 1711 sind mit einer Vignette versehen, auf der die Peter-Pauls-Festung. die mit Schiffen bedeckte Newa und ein über ihr schwebender Merkur ab gebildet sind. Der Umfang der »Vssäoiuosti» vergrößerte sich be sonders im Jahr 1719. wo eine Nummer bis zu 22 Seiten umfaßte. 1727 hörte die Zeitung auf zu erscheinen. Das Recht der Herausgabe ging aus die Akademie der Wissen schaften über, die am 2. (13.) Januar 1727 die erste Nummer der »8t. Uotsrkurgslris» IVjeäomosti» (St Petersburger Nach richten) herausgab) die »NosirorvsliijalVjgckomosti» (Moskauer Nachrichten) begannen aber erst am 26. April (7. Mai) 1756 zu erscheinen. Beide Zeitungen erscheinen noch gegenwärtig als Tagesblätter. Peter I. nahm an der Herstellung der -Vssäomosti- persönlichen Anteil; er bezeichnete mit Bleistift die Stellen *) Oourante, in älterer Zeit auch soviel wie Zeitung. ") D. i. die heutige russische, von Peter I. eingefilhrte Druckschrift. BbckeMatt sik bell deiltlchen B»Si<ttlbkt. kg. (Wr)enq. aus den holländischen Zeitungen, dis zu übersetzen waren, und leitete die Korrektur. In der Synodalbibliothek zu Moskau werden Korrekturen mit Verbesserungen Peters aufbewahrt. Ein vollständiges Exemplar der »VVjockomosti» Pcters I. findet sich nur in der Kaiserlichen Oeffentlichen Biblio thek in St. Petersburg, unvollständige Exemplare sind vor handen im Numjanzewschen Museum und rn der Bibliothek bei der Synodaldruckerei in Moskau. In der letztern finden sich außerdem noch gegenwärtig alle handschriftlichen Originale und Quellen der »VVjsckomosti- Peters I. Die Stznodaldruckerei wird als diejenige Anstalt, in der vor 200 Jahren die erste russische Zeitung gedruckt wurde, zum bevorstehenden Jubiläum der periodischen Presse in Rußland eine Ausstellung der handschriftlichen Originale, Quellen und gedruckten Nummern veranstalten, und diese Ausstellung soll am Tage des Erscheinens der ersten Nummer, d. i. am 2. (15.) Januar 1903 eröffnet werden. Außerdem gedenkt die Synodaldruckerei an diesem Tage herauszugeben: 1. einen kurzen Katalog der Ausstellung mit einem genauen Abdruck der ersten Seite der »Vjsckooaorti»; 2. eine Beschreibung der handschriftlichen Originale der »TVjsäoinos'i-; 3. einen vollständigen Wiederabdruck der »IVjsckonioeti» Peters I. von 1703 bis 1727. wobei am Tage der Eröffnung des Jubiläums der erste Teil, ent haltend die Nummern der ersten fünf Jahrgänge (1702— 1707). zur Ausgabe gelangen soll. ?. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Unzüchtige Bilder. — Die Strafkammer des Landgerichts in Bernburg hat am 25. Juni d. I den Kolporteur Gustav K. in Halberstadt und den Buchdruckereibesitzer B. von der Anklage der Ver breitung unzüchtiger Abbildungen <H 184. 1. Str. G. B) sreige- lprochen. Es handelte sich um die Verbreitung von Ansichtspost karten. welche nackte Frauengestalten zeigten und den Vermerk des Druckers und Verlegers nicht enthielten. Die Strafkammer erblickte in diesen Bildern nichts Unzüchtiges. Im Urteil heißt es u. a.: -Bilder von nackten oder nur mit leichten Schleiern ver deckten Frauenspersonen haben an sich mit Unzüchtigkeit nichts zu thun; erst wenn sinnfällig hsrvortretendc geschlechtliche Be ziehungen hinznkommen, oder wenn eine gegen das .Sittengesetz verstoßende Zurschaustellung zu verdeckender Teile vorliegt, kann man von Unzüchtigkeit reden; dies ist aber hier nicht der Fall. Ja, es ist sogar zu behaupten, daß die fraglichen Abbildungen an sich durch die Schönheit der Darstellung geeignet sind, das ästhe- iische Interesse zu erregen.- Gegen dieses Urteil hatte der Staatsanwalt Revision ein gelegt. — In der Verhandlung vor dem Reichsgericht am 17. d. M. erklärte sie der Neichsanwalt für begründet. Das Urteil lasse, so bemerkte er. den grundsätzlichen Gesichtspunkt vermissen, wes halb im vorliegenden Falle keine Unzüchtigkeit anzunehmen sei. Der Zweck der Darstellung brauche, soweit es sich um den That- bestand des 8 184.1 handle, durchaus nicht dahin zu gehen, die Sinne zu erregen. Was die Strafkammer sich unter dem -an sich- gedacht habe, sei nicht klar. Der zweite Strafsenat des Reichs gerichts habe sich dahin ausgesprochen, daß unbedingt ent scheidend weder der Kunstwert sei. noch der Umstand, daß das Bild aus die Erregung der Sinnlichkeit nicht berechnet sei. Wenn künstlerische Zwecke nicht in Frage kämen, sondern lediglich den Blicken des Publikums etwas preisgegeben werde, was sonst verdeckt werde, so liege der Thatbesiand des Z 184, 1 vor. Das Reichsgericht hob das Urteil aus und verwies die Sache an das Untergericht zurück, indem es sich den Ausführungen des Reichsanwalts anschloß. Weiterhin sprach es aus. daß rechts grundsätzlich nicht sestzustellen sei. ob Ansichtspostkarten zu den jenigen Drucksachen gehören, bei denen Drucker und Verleger nicht angegeben zu werden brauchen; es sei vielmehr in jedem einzelnen Falle zu prüfen, ob die Ausnahmebestimmung zutreffe. Schillerpreis. — Der Schillerpreis, der am 10. November fällig war und verteilt werden sollte, ist auch diesmal, zum Schiller tage wenigstens, ausgebliebcn. Zum erstenmale nach den durch den kaiserlichen Erlaß vom 10. November 1901 abgeänderten Bestim mungen sollte am diesmaligen Schillertag, Montag den 10. Novem ber 1902. der Schillerpreis verteilt werden. Während der Preis in Höhe von 1000 Thalern in Gold früher, vom 10. November 1860 ! an. alle drei Jahre verteilt wurde, soll jetzt alle sechs Jahre die 1260
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