Fertige Bücher. . V 13g, 19. Juni 1914. W. Kohlhammer in Stuttgart, Berlin, Leipzig. Soeben ist erschienen: O Gesetz betr.die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom 20. Avril 1892 in der Fafsuna der Bekanntmachunq vom 20. Mai 1898 Erläutert von vr. Werner Pinzger Landrichter in Magdeburg, zurzeit Lilssrichter am Oberlandesgericht in Naumburg. Preis broschiert M. 4.50 ord., M. 3.35 netto, M. 3.15 bar In Leinen gebd. M. 5.— ord., M. 3.75 netto, M. 3.50 bar Freiexemplare 10 : I. Eine neue Ausgabe des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Lüftung muß heute gewissermaßen ihre Existenzberechtigung dartun, denn es liegen eine ganze Anzahl großer Kommentare und kleiner Textausgaben des Gesetzes mit Anmerkungen vor. Indessen erscheint gerade eine Handausgabe mittleren Amfangs nicht überflüssig, welche in knapper Form und leicht verständlich auch für den Nichtjuristen den neuesten Stand von Judikatur und Literatur unter Erörterung aller wichtigen Fragen dieses bedeutsamen Rechtsgebiets mitteilt. Das Buch soll für die Praxis gute Dienste leisten, deshalb muhten alle theoretischen Erörterungen in den Linier grund treten, um Raum zu schaffen für die Darstellung dessen, was im einzelnen Falle Rechtens ist. Anker anderem sind die Ergebnisse einer mehr als 20jährigen Rechtsprechung, insbesondere derjenigen des Reichsgerichts, fast lückenlos auf geführt. Auf die Genauigkeit der Zitate aus den amtlichen Sammlungen oder Zeitschriften ist größter Wert gelegt. Am der Praxis ein brauchbares Buch zu liefern, ist auch großer Wert auf die der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugehörigen Fragen, insbesondere die Anmeldung zum Landelsregister und Stellung des Registerrichters gelegt. Den praktischen Bedürfnissen der Gesellschaften m. b. L. soll außer einer klaren, verständlichen Fassung der Cr- läuterungen besonders der Anhang dienen, in welchem außer Entwürfen von Gesellschaftsverlrägen, Formulare für alle Arten von Anmeldungen zum Landelsregister und die erforderlichen Bekanntmachungen mitgeteilt sind In kurzen An merkungen zu jedem Entwurf ist das Wichtigste hervorgehvben, die Notwendigkeit eines bestimmten Inhalts klargelegt »nv die weitere Behandlung der Sache angedeutet Selbstverständlich mußten die tiefeinschneidenden Vorschriften des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 eine eingehende Behandlung finden. Es erschien praktisch, sie nicht anhangsweise, sondern bei jeder der dafür in Betracht kommenden Vorschriften des Gesetzes zu behandeln und im Anhang nur an den dort gegebenen Beispielen rechnerisch zu erläutern. Diese Behandlung erschien um so wünschenswerter, als bisher keine Ausgabe des Gesetzes diese Vor schriften enthiilt- Vervollständigt wird das Buch durch ein mit größter Sorgfalt hergestelltes ausführliches Sachregister. Abnehmer sind alle Juristen, Gesellschaften m. b. H. rc. Wir bitten um Ihre gefl. Verwendung. Exemplare in Kom nission sowie Prospekte stehen gern zur Verfügung Stuttgart, Mitte Juni 1914. W. Kohlhammer Verlagsbuchhandlung.