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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 138, 18. Juni 1914. stuiigcn der Anstalt sehr günstig. Die Mitgliederzahl der Schul gemeinde betrug Ende des Schuljahres 94, die der Zeichner von Jahresbeiträgen in Deutschland, der Schweiz und spanischen Provinzen hat sich auf 26 erhoben. Die Zahl der Schüler und Schülerinnen war am Ende des Schuljahres 303, darunter 72 Reichsdeutsche, 206 Spanier, 25 sonstige Ansländer. Schwierigkeiten verursacht bei der überwie genden Zahl der nichtdeutschen Schüler der Deutschunterricht; dies erfordert, bei der Beurteilung des deutschsprachlichen Ausdrucks bei den spanischen Schülern und Schülerinnen Milde walten zu lassen. Das Spanische selbst kann nicht als Haupt- uud Prüfungsfach an Stelle des Deutschen, Französischen und Englischen treten, da gerade diese drei Sprachen zu erlernen ein Hauptbedürfnis der Schüler ist. Trotz der stets bewiesenen Opferwilligkeit der verhältnismäßig kleinen deutschen Kolonie, trotz der Beihilfe der Neichsregicrung ist es der deutschen Schulgemeinde nicht möglich, ohne kräftige Geldzuschiissc ihrer Gönner zu wirtschaften, um die Bestimmung der Schule ganz zu erfüllen. Der Lehrkursus für Gefängniswcseu, der iu diesem Jahre auf ein zehnjähriges Bestehen zurückblicken kann, findet unter Leitung des Geh. Oberjustizrats Plaschkc in der Zeit vom 8. bis 20. Juni in Berli n statt. Zur Teilnahme sind 26 Amtsrichter, Staatsanwälte, Gefängnis inspektoren usw. aus allen Provinzen einberufen worden. Die Vor träge und Besichtigungen sind für alle Teilnehmer gemeinsam, für die praktischen Unterweisungen im Gefängnisdienst werden die Be sucher in drei Gruppen geteilt (Strafgefängnisse Plötzcnsee und Tegel, Untersuchungsgefängnis Moabit). Die Vorträge finden im Sitzungs saale des Großen Disziplinar-Senats des kgl. .Kammergerichts am Kleistpark in der Potsdamer Straße statt. Stenographisches Prcisschreibcn. — Der Sächsische Stenographen- Korrespondenz-Verein Gabelsberger veranstaltet demnächst sein 2. dies jähriges Preisschreiben in Verkehrs- und Redeschrift, an dem sich auch Nichtmitglieder beteiligen können. Letzter Termin für die Einsendung der Arbeiten ist der 30. Juni. Die besten Arbeiten werden mit Bücher- preisen ausgezeichnet. Text und Bedingungen für das Preisschreiben sind gegen Einsendung von 10 Pfennig vom Vorsitzenden des Vereins, Bnr.-Ass. Hermann Rau, Dresden-N., Albertplatz 3, zu beziehen. 250 000 Mark-Stiftung für die preußische Akademie der Wissen schaften. — Die Deutschen Solvay-Werke Aktien-Gesellschaft in Bern bürg haben der preußischen Akademie der Wissenschaften aus Anlaß des fünfzigjährigen Jubiläums, das das korrespondierende Mitglied Ernst Solvay-Brüssel als Schöpfer des Ammoniaksodaver fahrens sowie als Begründer der Ammoniaksodaindustrie im September 1913 beging, einen Betrag von 250 000 . // überwiesen. Die Stiftung hat am 1. Mai die königliche Genehmigung gefunden. Krankenversicherung bei mehr als 4000 Mark Einkommen. — Die Streitfrage, ob die Versicherungsberechtigung bei einem regelmäßigen jährlichen Gesamteinkommen von über 4000 Mark auch in denjenigen Fällen erlischt, in denen das Einkommen schon vor dem 1. Januar 1914 den Betrag von 4000 Mark überstiegen hat (ß 178 der NVO.), ist jetzt vom Neichsversicherungsamt entschieden worden. Der Be- schlnßsenat der Abteilung für Kranken-, Invaliden- und Hinterblie benenversicherung hat am 23. Mai (II X. 443/14) auch den Ausschluß derjenigen Kassenmitglieder für berechtigt erklärt, deren Gesamtein kommen den Höchstbetrag schon vor dem Inkrafttreten der Neichsver- sichernngsordnnng erreicht hat. Fortbildungskursus für Leiter und Sekretäre von Rechtsauskunfts stellen. - Zum 9. mal bereits findet in diesem Jahre ein Kursus für Leiter und Sekretäre von Rechtsauskunftsstellen in F rankfurt a. M. statt; er wird wiederum gemeinsam vom dortigen Sozialen Museum und dem Verbände der Rechtsauskunftsstellen veranstaltet, und zwar in diesem Jahre als ein Fortbildungskursus. Im Gegensatz zu früheren Kursen wird besonderes Gewicht auf die Behandlung ausgewählter Fragen aus dem Gebiete des Bürgerlichen Rechts, der sozialen Ver sicherungsgesetzgebung und des Arbeitsvertragsrechts gelegt. Bei den Vorträgen über die Krankenversicherung wird besonders die Kranken versicherung der Neichsversicherungsordnung behandelt werden (streitige Fragen über den Kreis der zwangsversicherten Personen, Mitglied schaft unständiger Arbeiter und Hausgewerbetreibender, Leistungen und Beiträge der landwirtschaftlichen Arbeiter, Dienstboten, unständigen Arbeiter, Hausgewerbetreibenden): in der Unfallversicherung wird be sonders der Begriff des Betriebsunfalls, in der Invalidenversiche rung werden streitige Fragen der Beitragslcistung und Fragen der Nentenberechnung, in der Angestelltenvcrsicherung streitige Fragen der Versichernngspslicht und der Beitragszahlung behandelt. Auch die Technik der Verhältniswahl soll eingehend dargestcllt werden. Bei den Vorträgen über Bürgerliches Recht werden die Vorschriften über zweiseitige Verträge, positive Vertragsverletzungen, Kauf, Miete und Haftpflichtansprüche wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, Grund fragen des Hypothekenrcchts, Erbschaftsannahme und Erbenhaftung eingehend behandelt, bei den Vortrügen über Arbeitsvertrag besonders die Unmöglichkeit der Leistung im Arbeitsvertrage, Begriff der ver hältnismäßig unerheblichen Zeit im Sinne des § 616 des BGB., Ein wirkung der Tarifverträge auf Einzclarbcitsverträge, Lohnpfänduugs- fragen. Wie in den Vorjahren wird wiederum ein Vortrag die Praxis der Rechtsauskunftsstellen behandeln. Das Programm des Kursus ist vom Sozialen Museum in Frankfurt a. M. kostenfrei er hältlich. Es bietet den Teilnehmern die Gewähr für umfassende Fort- bildungsmöglichkcitcn. Die Teilnahme dürfte ivie in den früheren Jahren wertvolles Rüstzeug für die praktische Arbeit liefern. 8k. Erstattung der Reisekosten, auch wenn ein Anstettungsvcrtrag nicht zustande kommt. Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 11. No vember 1913. (Nachdruck verboten.) — Der Handlungsgehilfe O. in Münster verhandelte mit dem Kaufmann K. in Rhede wegen Anstellung in dessen Geschäft. Am 13. September 1913 telegraphierte K. an O.: »Wünsche morgen Vorstellung. K.« Als die Vorstellung am folgenden Tage nicht erfolgte, telegraphierte er am 15. September mit bezahltem Antwort: »Wann geschieht Vorstellung. K.« Hierauf antwortete- Q.: »Komme morgen mittag. Q.« Er fuhr dann von Münster nach Rhede. Am 20. September telegraphierte ihm K., er sehe von einem Engagement ab, und nun verlangte Q. Ersatz der Reisekosten in Höhe von 8.50 ^//. Da K. Zahlung verweigerte, klagte der Gehilfe beim Amtsgericht Papenburg und wurde abgewiesen. Dagegen hatte seine Berufung beim Landgericht Osnabrück Erfolg. Dieses führte in der Hauptsache aus: Der Vorderrichter nimmt zu Unrecht an, daß die Bestimmung des § 670 des BGB., deren Anwendbarkeit ans vor liegenden Fall im allgemeinen keinem Zweifel unterliegt, durch still schweigende Vereinbarung der Parteien ausgeschlossen sei. Nach 8 670 des BGB. ist der Beklagte als Auftraggeber auch zum Ersatz der- Reisekosten verpflichtet, die der Kläger nach den Umständen des Falles mit Recht als notwendige Aufwendung ansehcn durfte. Für die An nahme einer vertragsmäßigen Abänderung der gesetzlichen Bestimmung liegt nicht der geringste Anlaß vor. Aus dem Wortlaute des Tele gramms vom 13. September 1913: »Wünsche morgen Vorstellung«, sowie aus der Wiederholung der Aufforderung durch Telegramm vom 15. desselben Monats muß gefolgert werden, und mußte namentlich der Kläger folgern, daß dem Beklagten an der Bewerbung deK Klägers viel gelegen war. An eine den 8 670 des BGB. aufhebende stillschweigende Vereinbarung (8 346 des HGB.) könnte allerdings vielleicht gedacht werden, wenn ein dieser Bestimmung entgegengesetzter Handelsgebrauch bestände. Aus der Literatur ergibt sich aber eher ein entgegengesetzter, gerade dahingehender Handelsgebrauch, daß die Ver gütung einer vom Auftraggeber gewünschten persönlichen Vorstellung durch diesen allgemein üblich ist, einerlei, ob es zur Anstellung kommt oder nicht. (Vgl. Gew.- und Kaufmannsger. Jhrg. 1914, Spalte 557/8.) Der Nebenverdienst der Angestellten. Die Höhe der Beiträge zur Angestelltenversicherung richtet sich nach dem bezogenen Entgelt. Die Neichsversicherungsanstalt hat den Grundsatz aufgestellt, daß der Verdienst, der von Bureauangestellten durch Anfertigung von Kanzlei arbeiten außerhalb der Dienststunden erzielt wird, als Teil ihres ver sicherungspflichtigen Jahresarbeitsverdienstes anzusehen und daher bei Feststellung der Gehaltsklasse in Ansatz zu bringen ist. Personalnachrichteil. Pros. vr. Kehrer f. — In Heidelberg ist in diesen Tageir Geh. Hosrat Prof. vr. Ferdinand Kehrer gestorben, der von 1881 bis 1903 ordentlicher Professor und Direktor der geburtshilflichen Klinik an der Heidelberger Universität gewesen ist. Als wissenschaft licher Schriftsteller und Lehrer ist Kehrer namentlich auf dem Gebiete der Geburtshilfe sehr tätig gewesen. Außer einem »Lehrbuch der operativen Geburtshilfe« hat er ein »Lehrbuch der Geburtshilfe für Hebammen« geschrieben. Daneben behandelte er die Physiologie uud Pathologie des Wochenbettes und lieferte mehrfach Beiträge zur vergleichenden und experimentelle» Geburtskuude. Außerdem veröffent lichte Kehrer zahlreiche Arbeiten über die Zusammensetzung der Milch, die Gelbsucht der Neugeborene», Kiudernahrnng und das rhachitischc Becken. Bercnitivortl. Ned. i. V.: R i ch a r d A l b c r t i. — Berlcig: Der V ö r s e n v c r e i n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Vuchhändlerhcius. Druck: N a in in L S c c m o u n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Reduktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhäiidlerhuus). 684
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