Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140609
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191406097
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140609
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-06
- Tag1914-06-09
- Monat1914-06
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
130, 9, Juni 1914, Redaktioneller Teil, wenn er unvermeidlich ist. Ich setze den Fall, ein Verleger setzt den Laden- und den Nettopreis eines Buches gleich hoch an: was würde dann der Sortimenter tun? Er müßte einen Ausschlag machen, und kein Gericht der Welt würde ihn daran ver hindern, da der Schutz des Ladenpreises nur möglich ist, wenn die Festsetzung des Nettopreises nicht gegen die guten Sitten verstößt. Heute haben wir schon die Bestimmung, daß die Kreis- und Ortsvereine berechtigt sind, bei Büchern, die ohne Ladenpreis erscheinen, den Verkaufspreis verbindlich festzusetzen, Ich nenne ein Buch, das mit 8»/„ Rabatt gelicsert wird, ein Buch beinahe ohne Ladenpreis; denn der Ladenpreis kann nicht eingehalten werden. Bei Zeitschriften ist der Ausschlag auch verbind lich, Es steht also fast alles schon in der Verkaufsordnung, was wir wünschen. Ich wollte, wir hätten ein ähnliches Verhältnis wie in Österreich, wo der k. k, Schulbücherverlag als Monopolverleger ausnahmslos mit 25°/„ liefert und 10°/, aller liegenge, bliebenen Bücher zurücknimmt. Auch der Verbandsvorstand wird kein Mittel unversucht lassen, mit Eingaben an die Behörden hcranzugehen, um Bücher, die mit dem schmählichen Rabatt von 8 oder 10»/, geliefert werden, zu verdrängen, und jeder einzelne Kreisvereinsvorstand, der es ernst mit seiner Ausgabe meint, sollte seine Genossen auffordern, mit den Schulbehörden in Ver bindung zu treten, um derartige Bücher unmöglich zu machen. Ich bitte Sie, nehmen Sie den Antrag Prager an; er kann keinem Verleger schaden, aber er muß jedem Sortimenter, der mit Schulbüchern handelt, nützlich sein, Herr Otto Paetsch - Königsberg: Meine Herren, die Wirkung des Antrages Prager trifft in erster Linie das Schulbuch, und da auch ich ebenso wie Herr Nitschmann mich einigermaßen für sachverständig halten kann in Fragen des Schulbüchergeschästs, so möchte ich nicht unterlassen, heute darauf hinzuweisen, daß das Schulbüchergeschäst von Jahr zu Jahr schwieriger wird. Meine Herren, Einkauf und Verkauf des Schulbuches ist unsicherer als ein Lotteriespiel, Um zu zeigen, wie schlimm es mit den Erträgnissen dieses Geschäftszweiges bestellt ist, will ich die Tatsache anführen, daß in Königsberg im Lause der letzten Jahre drei Sortimentsbetricbe den Schulbücherverkauf gänzlich aufgegeben haben und zwei neu gegründete Firmen den Schul- bücherverkaus gar nicht erst begannen. Meine Herren, was neuerdings an Schulbücher-Rabatt dem Sortiment vielfach geboten wird, das sind Zumutungen, für die mir der parlamentarische Ausdruck fehlt. Die Durchführung des Antrages Prager kann nach meiner Überzeugung auf Schwierigkeiten nicht stoßen, wenn in den Kreis- und Ortsvereinen der Wille zur Arbeit vor handen ist. Wir haben in der gestrigen Delegiertenversammlung gehört, daß es in Berlin möglich ist, auch die Auchbuchhändler zur Durchführung und Jnnehaltung des Ladenpreises zu zwingen, und was in Berlin unter den schwierigen Verhältnissen möglich ist, wird in allen anderen Teilen des Reiches auch durchführbar sein. Nun ist gesagt worden: wenn der Antrag angenommen wird, wird die Möglichkeit bestehen, daß ein Schulbuch in 7 Kreisen zu 7 verschiedenen Preisen verkauft wird. Diesem Hinweis gegenüber möchte ich betonen, daß es in der Hand des Verlegers liegt, solche Ungleichheit der Preise zu verhindern, indem er einfach den Rabatt aus 25»/, erhöht. Wenn Sie heute den Antrag annehmen, werden keinerlei Schwierigkeiten entstehen; es wird hoffentlich nur die Folge eintreten, daß Schul bücher mit einem minderen Rabatt als 25»/, nicht mehr in den Handel gebracht werden. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen, Herr Theodor Weitbrecht-Hamburg: Meine sehr geehiten Herren, wie ich schon gestern in der Delegiertenversamm lung erklärt habe, sind wir in Hamburg-Altona leider nicht im stände, uns mit dem Anträge Prager zu befreunden. Der Hinweis, daß es sich nur um Schulbücher handelt, ändert unseren Entschluß nicht, wir haben von vornherein damit gerechnet, daß überhaupt in dieser Frage nur Schulbücher in Betracht kommen könnten. Es würde zu weit führen, wenn ich alle die jenigen Gesichtspunkte und Bedenken, die wir gegen den Antrag haben, vorführen wollte. Ich kann mich darauf beschränken, eine Erklärung abzugeben, zu der ich von unserem Verein beauftragt bin. In dieser Erklärung ist alles kurz gesagt, tvas wir gegen diesen Antrag cinzuwenden haben. Die Erklärung lautet: Der Hamburg-Altonaer Buchhändlerverein hat in mehrfachen Sitzungen über den vorliegenden Antrag auf Erweiterung des § 5 Absatz 3 der Verkaussordnung beraten und ihn nach allen Seiten beleuchtet. Wenn wir die vorhandenen bedauerlichen Mißstände hinsichtlich der ungenügenden Rabattierung sehr wohl kennen und der lobenswerten Absicht des Antragstellers, diesen Mißständen zu begegnen, sympathisch gegenüberstehen, so erachten wir doch den mit diesem Antrag eingeschlagenen Weg insofern für höchst bedenklich, als durch ihn das Fundament des deutschen Buchhandels erschüttert, das Prinzip des festen Ladenpreises durchbrochen wird. Das geschieht mit dem Augenblick, in dem über § 7 der Verkaufsordnung hinausgegangen, und unter dem Schutz des Börsenvereins der von den Verlegern festgesetzte Ladenpreis umgestoßen und offiziell ein neuer Ladenpreis geschaffen wird. Diesen schweren Bedenken ideeller Art schließen sich andere von praktischer Bedeutung an. Die Stellungnahme des Verlags ist dem Hamburg-Altonaer Buchhändlerverein noch nicht bekannt; eins steht jedoch fest: daß der Schutz des zweiten Ladenpreises gegen den Willen des Verlegers nicht durchführbar sein wird tvergleiche § 3 der Börsenvereinssatzungen und § 2 der Verkehrsordnung). Ganz unmöglich aber dürfte es sein, die vielen einem Verein nicht angehörenden Buchhändler und buchhändlerischen Wiederverkäufer zur Einhaltung des neuen Ladenpreises zu zwingen, resp, über Firmen, weil sie, entgegen Vereinsbeschluß, den Original-Verlegerpreis einhalten, die Sperre zu verhängen. Wir meinen, Bestimmungen, deren Schutz un möglich ist, sollten gar nicht erst geschaffen werden. Der Hamburg-Altonaer Buchhändlerverein bedauert somit, für diesen Antrag, den wir für sehr bedenklich und sür praktisch undurchführbar halten, nicht eintreten zu können, Herr G, Braun-Marburg: Meine Herren, es sind nicht alle Vereine in der glücklichen Lage wie der Hamburg-Altonaer Verein, daß sie ihre Mitglieder so im Zuge haben. Ich bitte deswegen, den Antrag Prager anzunehmen, damit den Vereinen, die nicht so fest gefügt sind wie der Hamburg-Altonaer, der Rücken gestärkt wird. Die Befürchtung, daß die Wiederverkäufer nicht zu bekommen seien, ist nicht so schlimm. Nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben, sind die Wiederverkäufe! sehr einverstanden, wenn die Preise etwas erhöht werden; denn diese sind im übrigen an viel besseren Verdienst gewöhnt. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was Herr Paetsch sagte, daß die Verleger von vornherein in Zukunst die Schulbücher so werden kalkulieren müssen, daß sie mit 25"/, Verdienst liefern. Denn wenn der Antrag Prager heute angenommen und vom Börsenverein durchgeführt wird, dann hat es keinen Zweck inehr für die Verleger, andere Preise einzusetzen, Herr Heinrich Schöningh-Münster (W,): Meine Herren, es ist eine große Anzahl Delegierter aus Rheinland-West falen hier. Ich möchte diesen Herren erklären, daß sie in dieser Sache stimmen können, wie es ihnen beliebt, daß sie sich in keiner Weise als gebunden zu betrachten brauchen. Ich muß allerdings sagen, daß in der letzten Vorstandssitzuug unseres Kreisvereins, in der alle Mitglieder anwesend waren, dieser Antrag abgelehnt wurde, bin aber der Meinung, daß es jedem unserer Delegierten in diesem Falle überlassen werden kann, seine persönliche Meinung zu vertreten! Vorsitzender Herr Geheimer Hosrat Karl Siegismund-Berlin: Es hat niemand mehr ums Wort gebeten, ich schließe die Debatte, Der Antrag lautet: >Es bleibt den Kreis- und Ortsvercinen Vorbehalten, mit Verbindlichkeit sür die Buchhändler ihres Bezirks für Werke, die ohne Ladenpreis erschienen sind, oder sür Schulbücher, die der Verleger init einem geringeren Rabatt 931
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder