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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1914-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. .4? 130, 9, Juni 1914. 8500 M. Der Verleger, der gekauft hatte, ließ es nicht zum Termin kommen, sondern zahlte dem Autor die 8500 M,, woraus dieser die Klage zurückzog. Sie sehen, da kommen 30 000 M. zusammen, und der Rabatt muß stark beschnitten werden, um diese Summe wieder herauszuwirtschasten. Der Verband hat im Jahresbericht gesagt, daß er trotz der Schäden, die auch heute noch die Berkaufsordnung auf weist, nicht an ihr rütteln wolle. Wenn er es bei diesem Paragraphen doch tut, so geschieht es aus der Notwendigkeit heraus. Der größere Teil der Kreis- und Ortsvereine hat sich für diesen Antrag erklärt, der uns dann in Goslar zur Durchführung übergeben wurde; gestern ist er in der Delegiertenversammlung ebenfalls angenommen worden. Ich möchte Sie dringend bitten, dieser Änderung der Verkaufsordnung zuzustimmen, das Sortiment wird es Ihnen danken. (Bravo!) Herr Kommerzialrat Müller-Wien: Meine Herren! Ich empfehle dringend die Annahme des Antrages Prager; aber ich muß mein juridisches Gewissen beruhigen; es ist übrigens nichts anderes, als was der gesunde Menschenverstand mir sagt. Ich möchte wünschen, daß wir dem Vorstand zur Erwägung anheimgeben, ob dieser Antrag nicht auch in die Verkehrsordnung gehört. In der Verkehrsordnung steht, daß den Ladenpreis der Verleger zu bestimmen hat. Es sollte dort heißen: »der Ver leger bestimmt den Ladenpreis, der eingehalten werden muß, außer in jenen Fällen, wo weniger als 25"/, Rabatt gegeben werden, welcher der Minimalrabatt ist, bei dem ein Buchhändler existieren kann«. — Der Antrag Prager wird jedenfalls in die Verkaufsordnung kommen, wie wir gestern schon beschlossen haben; aber wenn der Vorstand meinen Antrag nicht aufnimmt, so habe ich meinen Freund Prager schon gebeten, demnächst die Sache wieder in der Delegiertenversammlung auszunehmen; da können dann auch die anderen Schmerzen, die die Sortimenter haben, besprochen werden. Wohin aber die heutigen Zustände führen, dafür möchte ich eine kleine Geschichte aus meiner 85 jährigen Tätigkeit in der Leitung des Vereins österreichisch-ungarischer Buchhändler erzählen. Da war einmal ein Verleger, der wollte nicht den dem Sortimenter gebührenden Rabatt geben. Was geschah? Ein Kreisverein ist — übrigens ganz gegen meinen Willen — an das Unterrichtsministerium gegangen und hat gesagt: approbiere dem Verleger Zk die Schulbücher nicht mehr, denn der gibt uns nicht so viel Verdienst, wie wir zum Leben brauchen. Man ist außerdem an die Abgeordneten herangegangen, die im Parlament sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt haben. Es wurde getadelt, daß dieser Verleger nicht geben wollte, was der k. k. Schul bücherverlag bereitwillig konzediert habe, nämlich 25"/,, und die Berechtigung, 10"/, des Bezugs zu remittieren. Der Vorstand war ferner gezwungen, an alle Behörden heranzutreten und gegen den betr. Verlag Stellung zu nehmen. (Bravo!) Die Stadt Wien hat die Schulbücher dieses Verlegers aus einmal aus ihren Schulen hinausgeworfen, was einen großen Schaden für den Mann bedeutete. Die Folge war, daß er endlich zu uns kam und uns ersuchte, Friede zu stiften. Der Friede besteht heute, und zwar ist es kein fauler Friede, denn der Mann gibt heute dem Sortimentsbuchhandel, was billigerweise verlangt werden kann. Meine sehr geehrten Herren, ich habe schon einmal daran erinnert, daß der Schulbücherverlag in Deutschland keine so unmögliche Sache sei, und es sei auch hier nicht unmöglich, daß die Sortimenter sagen: der Verkehr mit einer kaiserlichen Behörde ist uns lieber als mit einem Privatverleger. Diese Mahnung möchte ich auch heute wieder an die Herren richten. Herr Prager sagt, der Börsenverein solle, für alle Mitglieder bindend, bestimmen, daß, wenn nicht 25"/, Rabatt gegeben werden, die Preise erhöht werden. Zwei große Vereine haben uns mitgeteilt, daß das bei ihnen längst schon der Fall ist. Der große österreichisch-ungarische Verein hat das schon seit 20 Jahren in seiner Verkehrsordnung vorgesehen. Die vornehmen Verleger werden mit allen solchen Anträgen der Sortimenter einverstanden sein. Mein Appell geht deshalb auch an die Verleger, diesem Antrag gleichfalls zuzustimmen und in ihren Kreisen dahin zu wirken, daß der Buchhändler endlich bekommt, was ihm gebührt, und nicht mißbraucht wird für egoistische Zwecke jener Verleger, die nicht diese vornehme Gesinnung haben. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Vorsitzender Herr Geheimer Hosrat Karl Siegismund-Berlin: Meine Herren, der Vorstand bittet Sie, im Interesse der Beendigung unserer Verhandlungen zu beschließen, daß jeder weitere Redner nur das Recht hat, drei Minuten zu sprechen, mit Ausnahme der Referenten und Antragsteller. Sind Sie damit einverstanden? (Zustimmung.) Ich stelle das fest. Herr Hofrat Arthur Meiner-Leipzig: Meine sehr geehrten Herren, ich bedaure lebhaft, daß der Verlegerverein sich mit diesem Antrag nicht befreunden kann, und zwar aus dem Grunde, weil dem Verleger ein Recht, das ihm die Satzungen § 3 Absatz 3 einräumen, beschränkt werden soll. Nach § 3 hat der Verleger den Ladenpreis sestzustellen. Hier soll aber ein Zwang eingesührt werden, daß der Ladenpreis, den der Verleger festsetzt, seitens des Sortimenters abgeändert und ent sprechend erhöht wird. Es kann infolgedessen der Verleger dem gar nicht zustimmen. Ich glaube aber auch gar nicht, daß es praktisch wäre, das zu tun; denn bei irgendwelchen gerichtlichen Streitfällen wird das Gericht sich auf die Satzungen berufen, nicht auf die Ordnungen, und nach den Satzungen hat der Verleger den Preis festzustellen, und es gilt infolgedessen vor Gericht der Preis, den der Sortimenter beziehentlich der Verein festsetzt, nicht. Es ist nach den Ordnungen allgemein erlaubt, daß der einzelne Sortimenter aus den Preis von Büchern, die unter 25»/,. rabattiert werden, einen entsprechenden Aufschlag machen darf (Verkaussordnung § 7); aber es ist nicht gesagt, daß der Preis, der durch einen solchen Aufschlag gemacht wird, zwangs läufig für alle Mitglieder des betreffenden Kreises ist. Ich will mich, der Mahnung des Herrn Vorsitzenden entsprechend, kurz fassen und nur noch darauf Hinweisen, daß die Verleger hier nicht isoliert sind, sondern daß auch zwei Kreisvereine uns gestem in der Delegiertenversammlung gesagt haben, daß sie auf dem gleichen Standpunkt stünden wie die Verleger. (Sehr richtig!) Und dieser Mahnung, die auch aus Ihren Kreisen, aus den Kreisen der Orts- und Kreisvereine herauskommt, bitte ich Sie gleichfalls Gehör schenken zu wollen. An sich gebe ich Herrn Kommerzialrat Müller recht, daß wir nicht die Arbeit derjenigen Verleger besorgen dürfen, die nur aus egoistischen Gründen den Rabatt verkürzen, und es hat daher der Antrag an sich einen guten Kern. Ich stelle daher den Antrag, daß Sie diesen Antrag dem Vorstand als Material für eine künftige Änderung der Verkaussordnung überweisen. Ich halte es aber nicht für richtig, daß die Verkaufsordnung, nachdem sie erst im vorigen Jahre unter Dach und Fach gebracht worden ist, jetzt wegen einer verhältnismäßig kleinen Sache wieder abgeändert werden soll, neu gedruckt und alle die Schwierig keiten wieder durchmachen soll, die mit einer Abänderung verbunden sind. Herr Paul Nitschmann-Berlin: Meine Herren, ich spreche hier als Sachverständiger, nicht vom grünen Tisch aus. Ich habe selbst einen sehr lebhaften Schulbücherumsatz und sehe, wie das Sortiment unter allen Umständen geschädigt ist, wenn wir nicht diese Erweiterung des § 7 durchzusetzen vermögen. Wir können den Verkauf eines Schulbuches nicht ab lehnen, selbst wenn es in tausend Exemplaren verlangt wird, wir müssen es kommen lassen, auch wenn es sich um ein mit 8 oder 10«/ rabattiertes Buch handelt. Wir haben kein Mittel, uns vor Verlusten zu schützen, als die Abänderung des z 5 der Verkaufsordnung. Ich verstehe es, wenn extreme Verleger gegen diesen Paragraphen stimmen, weil sie gegen jeden Para graphen stimmen werden, der das Recht des Verlegers, den Ladenpreis sestzusetzen, beschränkt; ich verstehe auch, wenn Verleger, die hinsichtlich der Rabattierung kein ganz reines Gewissen haben, gegen unsere Änderung sind, aber ich würde es nicht ver stehen, wenn ein einziger Sortimenter gegen diesen Antrag wäre. Herr Meiner hat gesagt, es solle ein neuer Ladenpreis gemacht werden. Wir haben ihm schon gestern erwidert, daß das nicht der Fall ist. Es soll ein Aufschlag gemacht werden, 930
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