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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. .1? 130, 9. Juni 1914. Band VII gehabt. Die Tatsache, daß sie da einen Hinrichs überhaupt nicht gehabt hätten, hätte nach aller Voraussicht sort- gesetzt immer mehr Firmen veranlaßt, sich mit Georg dauernd genügen zu lassen. Es war also eine Pflicht der Selbsterhaltung und lag auch im Interesse des deutschen Buchhandels, wenn wir 1919 zu einer Änderung in dem Erscheinen unseres bisherigen Fünfjahrsbands übergingen. Die hohe Anerkennung, die fortgesetzt unserer Arbeit gezollt worden ist, läßt daraus schließen, daß unsere Mehrjahrs bände dem Sortimenter unentbehrlich geworden sind, wenn wir auch weit entfernt sind, zu behaupten, daß unsere Arbeit nicht noch besser gemacht werde» könnte. Insbesondere werden auch alle diejenigen Herren, die unsere Denkschrift gelesen haben, die Überzeugung gewonnen haben, daß wir darin eine ganze Reihe praktischer Möglichkeiten andeuten; und diese praktischen Mög lichkeiten wären z. T. schon seit dem ersten Tag der Gründung der Deutschen Bücherei gegeben gewesen. Wir haben im August vorigen Jahres an den verehrlichen Vorstand des Börsenvereins die Bitte gerichtet, uns die Neuigkeiten verkäuflicher Werke, die bei der Deutschen Bücherei eingingen, irgendwie zugänglich zu machen; ich glaube, wir waren dazu verpflichtet, als die Anfertiger der seitherigen Bibliographie, jeden Weg zu versuchen, um die Amtliche Bibliographie des deutschen Buch handels möglichst vollständig zu gestalten. Ich glaube nicht, daß man uns gerechterweise den Vorwurf machen kann, daß wir nur im eigenen Interesse gehandelt hätten, sondern wir haben auch das Interesse der Allgemeinheit zu wahren gehabt. Ein einziges Mal ist dieser Bitte entsprochen worden, ich glaube im Oktober oder November vorigen Jahres; dadurch wissen wir ganz genau, daß bei der Deutschen Bücherei verkäufliche Literatur eingeht; warum sie nicht veröffentlicht worden ist, weiß ich nicht. Es hätte ja auch gar nicht durch unsere Firma geschehen müssen, hätte in selbständigen Verzeichnissen erfolgen können, oder es konnte uns die Pflicht auferlegt werden, diese Titel irgendwie typographisch auszuzeichnen; wenn nur diese Titel der allgemeinen Bibliographie zugänglich gemacht würden. Die Herren, die gestern in der Abgeordnetenversammlung anwesend waren, wissen, daß wir — mein Bruder und ich — für die erste Hälfte des Antrags bereits gestern gestimmt haben; wir werden heute genau ebenso stimmen. Deshalb kann ich den ersten Antrag hiermit verlassen. Zu dem zweiten Antrag nur wenige Worte: Als ich am 1. April durch Herrn Siegismund ersuhr, daß der Börsenverein das Kaysersche Lexikon gelaust habe, fügte er noch hinzu, daß der Verkauf bald ver öffentlicht werden sollte, und schloß die nur wenige Minuten dauernde Unterredung mit den Worten: Ja, wir sind zwei Schachspieler. Meine Herren, glauben Sie wirklich, daß der Ankaus des Kayserschen Lexikons ein ähnliches Ruhmesblatt für den Börsenverein bedeuten wird wie das Eintreten gegen den Nachdruck und für den Schutz der geistigen Arbeit? Sie wissen, daß das Landgericht Leipzig unsere Klage gegen Kayser abgewiesen hat. Darüber nur ganz Weniges. Die Ursache unserer Klage war nicht das Streben, uns ein Monopol zu sichern, sondern die lange Besprechung im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 16. Mai 191 l aus der Feder von Wilhelm Rath von der Firma Asher L Co., Berlin, mit einer Fülle ein zelner Nachweise, teils tadelnd, überwiegend lobend. Eine Nachprüfung dieser Punkte ergab in jedem Punkte, daß es lediglich ein Nachdruck unseres Halbjahrskatalogs war, mit alleiniger Ausnahme des Kolons zwischen Autorname und Titel. Also Sie wissen, daß das Landgericht gegen uns entschieden hat. Die Begründung ist heute noch nicht in unseren Händen. Die Frage des unlauteren Wettbewerbs und der Verletzung der guten Sitten ist vermutlich zunächst ausgeschlossen worden, nachdem die Sachverständigen entschieden hatten, daß neben unserem zweifellosen Urheberrecht — in dem ersten Meinungsaustausch im Jahre 1911 hat die Firma Tauchnitz überhaupt das Vorhandensein jedes Urheberrechts bestritten — die Sachverständigen haben also in ihrem ersten Gutachten erklärt, daß wir unbedingt ein solches Urheberrecht hätten; im zweiten ergänzenden Gut achten, nach welchem entschieden worden ist, wird anerkannt, daß der Firma Tauchnitz, trotz der notorischen Abhängigkeit von uns, auch ein Urheberrecht zukäme, weil der Stoff doch zum Teil erneut von Kayser geistig verarbeitet worden sei. Mit diesem Beschluß wird unsere Klage juristisch abgewiesen. Ich frage aber: wird es nicht von jedem Buchhändler als glatter Nach druck angesehen, wenn wir Nachweisen, daß eine ganze Anzahl Druckfehler schon in dem geringen Teil des umfangreichen Materials, das wir bisher verwertet haben, übernommen worden sind? Herr Siegismund teilte mir am I. April weiter mit, daß das Bureau von Kayser bereits in den neuen Verhältnissen tätig sei; das ist durch die Ausführungen des Herrn Seemann bestätigt worden. Ich weiß nicht, warum da der Betrag für den Ankauf nicht in dem Anfang April veröffentlichten, vom 30. März datierten Voranschlag für den Börsenverein oder die Bücherei eingesetzt ist; ich weiß seiner nicht, warum der Ankauf nicht zur nachträglichen Genehmigung in die Tagesordnung, die am 17. April im Börsenblatt veröffentlicht worden ist, ausgenommen worden ist, nachdem doch der Kauf schon abgeschlossen war. Ferner weiß ich auch nicht, warum Herr Geheimrat Siegismund in seiner Erklärung im Börsenblatt vom 28. April keinerlei Bezug daraus nimmt; ich weiß nur, warum wir in unserer Denkschrift keine Silbe davon sagen: weil wir die Sache um des Börsenvereins willen nicht in die Öffentlichkeit bringen wollten. Ebenso wie einige der gestrigen Herren Redner von dem unbedingten Gelingen aller Pläne des Vorstandes überzeugt waren, ebenso sind wir gewiß, daß es nie zur Ehre des Börsenvereins gereichen wird, sich mit einem Unternehmen zu verbinden, gegen das eine Klage wegen Urhebcr- rechtsverletzung und unlauteren Wettbewerbs 2>/z Jahre lang in der ersten Instanz überhaupt schweben konnte. Trotzdem sind mein Bruder und ich entgegen unserer ersten Abstimmung in der gestrigen Abgeordnetenversammlung nicht mehr unbedingte Gegner auch dieses zweiten Vorstandsantrages. Wir geben zu, daß diese Gelegenheit, den Kayser zu iausen, eine ungewöhnliche war; daß der Preis ein spottbilliger ist, ist gewiß, wenn auch die finanzielle Klarstellung noch fehlt: mit den erwähnten 19 000 M. Gewinn würde dieser Anlagebetrag von 7500 M. ja sosort beim ersten Band schon wieder gedeckt sein. Also wir sind jetzt auch der Meinung, daß es kaufmännisch richtig war, sich diesen Kauf zu sichern und das Objekt sich nicht entgehen zu lassen. Am Schlüsse der Debatte sagte Herr Siegismund, es wäre noch gar nicht ausgeschlossen, daß die halbjährigen und mehrjährigen Kataloge weiter von unserer Firma gemacht würden, ja daß »Herr Rost vielleicht auch den Kayser dem Börsen verein abkauft«. Wie ich gestern schon sagte, haben wir bisher den Ankaus von Kayser durch uns nicht verantworten zu können geglaubt, wir sind nie mit einem Antrag an die Firma herangetreten; erst nach dieser gestrigen Äußerung des Herrn Siegismund können wir diese Verantwortung übernehmen und sind bereit, die Hand dazu zu bieten, sür den Fall, daß die Hauptversamm lung so entscheidet wie die gestrige Abgeordnetenversammlung. Herr Tauchuitz hat gestern gesagt, daß wir einen Vorteil von 40 000 M. bei Übernahme seiner Kontinuation haben würden. Der zu erwartende Gewinn des Börsenvereins ist mehrfach mit 10 000 Mi. beziffert worden. Der erwähnte Vorteil für uns würde aber nur dann in unserer Tasche verbleiben, wenn wir von unserem bisherigen Prinzip, dem Buchhandel möglichst billige Kataloge zu liefern, abweichen würden. Wenn Sie nach rechnen, werden Sie finden, daß der Bogenpreis der letzten Halbjahrskataloge gegen den von l891, also vor 23 Jahren, nur um zwei Hundertstel Psennig differiert, nämlich 7,48 Ps. gegen 7,50 Pf. Gegen 1898 ist der neue Halbjahrskatalog sogar um 0,01 Pf. pro Bogen billiger geworden. Alle die kolossalen Steigerungen von Satz und Druck haben wir durch fortgesetzt ver bessernde Vereinfachung im Betrieb auszugleichen vermocht; bei den Mehrjahresbänden sind die Preise sogar sehr herunter- 924
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