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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1914
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 129, 8. Juni 1914. von dem unsrigen abweichen sollte, zu weisen, wie die immer weiter um sich greifende Schädigung der Sortiments durch einen riesigen, hauptsächlich von Leipzig aus genährten und stets ver größerten nichtbuchhändlerischen Wiederverkäuferkreis beseitigt .werden kann. Der Kampf gegen den Schmutz und Schund hat einen neuen Gesetzentwurf gezeitigt, der sich als »Gesetzent wurf gegen die Gefährdung der Jugend durch die Zurschaustellung von Schriften, Abbildun gen und Darstellungen« ankündigt und diese Ziele durch eine Ergänzung der Gewerbeordnung erreichen will. Es wird beantragt, hinter Z 43 der Gewerbeordnung den fol genden Z 43a einzufügen: »Schriften, Abbildungen oder Darstellungen dürfen in Schaufenstern, in Auslagen innerhalb der Verkaufsräume oder an öffentlichen Orten nicht derart zur Schau gestellt werden, daß die Zurschaustellung geeignet ist, Ärgernis wegen sittlicher Gefährdung der Jugend zu geben.« Ferner hinter Z 149 als H 149 a: »Mit Haft oder Geldstrafe bis zu 300 -kl wird bestraft, wer den Bestimmungen des K 43a, zuwiderhandelt.« So unschuldig dieser Paragraph aussieht und so sehr sich die Begründung bemüht, diese Bestimmung als harmlos hinzustellen, so tief eingreifend in den Betrieb des Buch- und Kunslhandels wäre sie, wenn sie Gesetz würde. Da auch die Auslegung inner halb der Verkaufsräume unter Strafe gestellt wird, könnten Bücher und Werke, denen unbedingt jeder Zweck eines Gebrauchs zu unsittlichen Zwecken feruliegt, wenn sie offen zur Schau stehen, sich als geeignet erweisen, Ärgernis wegen sittlicher Gefährdung der Jugend zu geben, so z. B. medizinische Atlanten. Dieses Ärgernis ist nämlich nicht ein Ärgernis, das die Jugend nimmt, sondern das Erwachsene an den Dingen nehmen, wenn sie der Ansicht sind, daß die Zurschaustel lung die Jugend gefährden könnte. Gegen diesen Entwurf, der versucht, auf diesem Wege Bestre bungen, die durch die geplante I>ex Heinze nicht verwirklicht werden konnten, zum Erfolg zu verhelfen, mutz der Buchhandel auch schon aus dem Grunde energisch sich zur Wehr setzen, weil die Beunruhigungen, die die bestehende Gesetzgebung und die Ver schärfungen des Strafgesetzbuches dem Buchhandel täglich »nd stündlich bringen, uns verhindern lassen müssen, daß aus den Ruten, die uns schon jetzt bedrohen, Skorpione werden. Die Sucht, Strafgesetze zu machen und diese Strafgesetze zu verschärfen, hat es in Deutschland schon dahin gebracht, daß jede ll,7. Person bestraft ist. Ein konchetenter Beurteiler, an erkannter Gelehrter und praktischer Strafrechtler, der Direktor des Zellengefängnisses in Moabit vr. K. Finkelnburg, gibt diesen Anschauungen folgenden Ausdruck: »Einen schlagen deren Beweis als diese Untersuchung gibt es Wohl nicht, bis zu welcher Strafsucht die herr schende Art der Verbrechenbekämpfung ausge artet ist. Strafgesetze müssen eng ausgelegt werden; aber die heutige Praxis geht bis an die GrcnzcdesMöglichen,umnurjadenTäternicht dem Gesetz entschlüpfen zu lassen.« In dankenswerterWeise hat sich sowohl derVorst and des Börsen Vereins der Deutschen Buchhändler wie der desDeutschenVerlegervereins, dem sich der Deutsche Musikalienverlegerverein, der Verband der Fachpresse Deutsch lands, der Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig, der Verein von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften und die Vereinigung der Kunstverleger angeschlossen haben, gegen die sen Gesetzentwurf in Eingaben an den Deutschen Reichstag ge wandt, und wir wollen hoffen, daß sie einen Erfolg haben und den deutschen Buchhandel vor einem neuen Strafgesetz bewahren, das noch dazu durchaus ungeeignet ist, den Zweck, den es erfüllen will, die Jugend vor Gefährdung zu bewahren, zu erreichen. Die Herbstversammlung, die der Vorstand im Be richtsjahre nach Goslar am Harz einberufen hatte, ist die am stärksten besuchte von allen bisherigen Herbstversammlungen ge wesen, und wir haben über ihren Verlaus, ihre Arbeiten und die Anregungen, die sie gegeben, bisher nur günstige Äußerungen 908 vernommen. Auch für die Pflege der Kollegialiät und besonders des intimen Verhältnisses zwischen Verlag und Sortiment dünkt uns die Herbstversammlung besser geeignet als jede andere buch händlerische Versammlung. Es ist deshalb unser Wunsch, daß die Beteiligung eine immer stärkere und dadurch das Verständnis für die Lebensbedingungen der einzelnen Zweige unseres Be rufes ein immer größeres und in weitere Kreise dringendes wer den möge. Wenn es der Wille unserer Mitglieder ist, daß wir auch in diesem Jahre eine Herbstversammlung einberufen, so bitten wir Sie, Wünsche und Anregungen für die Tagesordnung der gründlichen Vorbereitung wegen je früher desto besser uns Mitteilen zu wollen. Obwohl die Anwendung der Konkurrenzklausel im Buchhandel nicht so häufig ist wie im übrigen Warenhandel, in teressieren doch namentlich unsere Angestellten die Fortschritte, die die Angelegenheit im Reichstage genommen hat. Drei Tage, bevor der Reichstag in die Osterferien ging, fand die zweite Le sung der Novelle statt, die zur Vertagung führte, da die Ansich ten des Reichstages und die der Regierung sich in drei Punkten schroff gegenüberstanden. Dies war die Höhe der Entschädigung während der Karenzzeit, dann die Festsetzung der Gehaltsgrenze, endlich die Forderung der Reichstagskommission auf Aus schließung des Wettbewerbsverbotes durch eine vereinbarte Ver tragsstrafe. Während hinsichtlich des ersten Punktes die Re- gierung Nachgiebigkeit bezeigte, erklärte sie, datz die Annahme der Beschlüsse der Reichstagskommission hinsichtlich des zweiten und dritten Punktes ihr die Annahme des Gesetzes unmöglich machen würde. Wir wollen trotzdem hoffen, datz eine neue Be ratung das Gesetz zu einem günstigen Abschluß führen wird. Die Postscheckordnung vom 6. November 1908, die am 1. Januar 1909 in Kraft getreten ist, hat sich im ganzen be währt. Trotzdem hat die Handelswelt gewünscht, datz eine Re vision stattfinde, wie eine solche schon bei Erlaß der Verordnung vorgesehen war. Die Ergebnisse dieser Revision sind das Post scheckgesetz vom*26. März 1914, das am I. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll. Als eine namentlich von dem Kleinhandel gewünschte Änderung ist die Herabsetzung der Stammeinlage auf 50 -kl zu betrachten, die bisher 100 -kl betrug, und die hoffentlich auch viele Buchhändler veranlassen wird, nunmehr dem Post scheckverkehr beizutreten. Außerdem sind die Gebühren etwas ermäßigt, und es ist die Strafe, die auf einen größeren Verkehr mit dem Postscheckamt gesetzt war, nämlich die Höherberechnung bei mehr als 700 Buchungen jährlich, fortgefallen. Die Gebüh ren betragen nunmehr: 1. für eine Einzahlung mittels Zahlkarte a) bei Beträgen bis 25 -kl 5 b> bei Beträgen von mehr als 25 -kl 10 -s; 2. für jede Auszahlung eine feste Gebühr von 5 «s und außer dem eine Steigerungsgebühr von st» vom 1000 des einge zahlten Betrages; 3. für jede Überweisung von einem Postscheckkonto auf ein an deres 3 «s. Bei der steigenden Zahl der direkten Zahlungen im Buch handel kann nur jedem Kollegen geraten werden, sich dem Post scheckverkehr anzuschließen, da er auch selbst Zahlungen zu diesem billigen Betrage (gegenüber dem Portosatze von Postanweisungen von mindestens 20 H) leisten kann, femer ihm die Postanwei sungen, die er erhält, auf seinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden, er also für diese die Abtragegebühr spart, also in jedem Falle Vorteile hat. Außerdem können durch den internationalen Postscheckverkehr auch nach Österreich, Ungarn, Schweiz, Belgien, Luxemburg Postschecküberweisungen bewirkt werden, die meistens billiger sein werden als eine Postanweisung. Der Kampf um die Sonntagsruhe ist noch immer nicht beendigt. Auch hier stehen sich die Ansichten im Reichstage schroff gegenüber. Im Buchhandel ist ja glücklicherweise die vollkommene Sonntagsruhe in sehr vielen Betrieben eingeführt. Es liegt aber auf der Hand, daß die Angestellten wünschen, ein Recht auf Sonntagsruhe zu haben, während sie bei dem gegen wärtigen Stand der Dinge auf das Wohlwollen der Geschäfts inhaber angewiesen sind. Obwohl der Vorstand der vollkomme nen Sonntagsruhe sympathisch gegenübersteht, glaubte er doch
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