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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. 129. 8. Juni 1914. auf Grund welcher Eintragung sie mit derselben Leichtigkeit in- zwischen hundert neu bezogene Exemplare verschleudern konnte. Diese Zustände und auch die in Frage kommenden Firmen sind allgemein bekannt, die juristischen Verleger, die Vorzugslieferun gen von 109 und häufig viel mehr Exemplaren an sie ausführen, dürften genau wissen, daß ein den Satzungen entsprechender Ver kauf dieser Bezüge ausgeschlossen ist; sie unterstützen also indirekt mit dem Namen und Ansehen ihrer Firmen die unerhörteste Schleuderet, die an die schlimmsten Zeiten der Kämpfe um den Ladenpreis gemahnt. Hier ist eine eiternde Wunde am Körper des Buchhandels, an die nicht furchtlos und nicht schnell genug das Messer gesetzt werden kann. Die heutigen Machtmittel des Börsenvcreins versagen hier vollständig; Quittungen über ihre Schleudereien stellen diese Firmen nicht aus. und der Nachweis eines oder mehrerer vermietet gewesener oder antiquarisch an- gekauftcr Excnrplare gelingt, sorgfältig vorbereitet, in allen Fällen. Nur eines kann hier zur Abhilfe und damit zur Gesundung führen, nachdem in der vorigen Ostcrmcsse die Einführung einer Karenzfrist der Mietbllchereien bedauerlicherweise abgelehnt wor den ist. das ist die Inanspruchnahme der ordentli chen Gerichte. Das Reichsgesctz gegen den unlauteren Wett bewerb gibt in seinen K8 l und 3 eine Handhabe, diesen Schleu- derern zu Leibe zu gehen, die ihre Mitgliedschaft des Börsenvcr eins dazu benutzen, allen guten Sitten Hohn sprechend, den Ge samtbuchhandel und sein Ansehen in der unerhörtesten Weise zu schädigen. Werden erst einmal die Inhaber der fraglichen Fir men und ihre Angestellten eidlich vernommen, und ist der Börsen verein in der Lage, auf Grund der Beweisaufnahme (wobei das Urteil nur eine untergeordnete Nolle spielt) klar zu sehen und danach seine sofortigen Entscheidungen zu treffen, so werden sicherlich nicht alle vereinzelten Schleuderfälle aus der Welt ge schasst sein, aber die bekannten, großen, unter den Augen des Börsenvereins und des gesamten Buchhandels schleudernden, ja fast als »konzessionierte Schleuderen« zu bezeichnenden Firmen werde» ihr Geschäftsgebaren einer durchgreifenden Änderung unterziehen müssen. Dem Börsenverein soll und darf aus dieser veränderten Tak tik den schlimmsten Schlcuderern gegenüber keine andere Ausgabe erwachsen, als die Bereitstellung der Mittel zur Durchführung der notwendigen Prozesse. Die Prozeßführung selbst würden die Kreis- und Ortsvereine als solche oder durch ihre geschädigten Mitglieder vorzunehmen haben. Wir glauben, daß bei einem scharfen Vorgehen gegen die bedeutendsten Schleuderfirmen Er folge erzielt werden können, die für den ganzen Buchhandel ein Segen sein dürften, sind auch der Ansicht, daß keine Zeit mehr verloren werden darf, damit nicht etwa im Handel mit medizini scher. technischer und anderer wissenschaftlicher Literatur ähnliche Zustände sich herausbilden. Immer mehr versuchen es neuerdings die studentischen Kreise, in den Buchhandel einzudringen, um sich zum Bezüge ihrer Lehrbücher vom Sortiment unabhängig zu machen. Den Ver such der Freien Studentenschaft in Berlin, mit Hilfe eines Leipziger Kommissionärs das Sortiment auszuschal- ten, haben wir mit dankenswerter Unterstützung der Berliner Uni- versitätsbchürde vereiteln können. Auf gleiche Weise ist Breslau vor einer freistudentischen Buchhandlung bewahrt worden. Aber nicht nur die Studentenschaft, sondern sogar Behörden scheuen sich schon nicht mehr vor beschämenden Übergriffen gegen das Sortiment. Allen Ernstes hat der Magistrat einer deutschen Hauptstadt den Versuch machen wollen, auf Grund feiner amt lichen Veröffentlichungen als Verlagsbuchhandlung anerkannt zu werden, mit der unverhüllten Absicht, auf diese Weife seinen ge waltigen Bedarf an Sortiment zu Nettopreisen decken zu können, und ohne Rücksicht aus die in einem solchen Falle unausbleib liche Vernichtung einer ganzen Anzahl fleißiger und steuerzah lender Mittelstandsexistenzen. Den Klagen von Sortimentern gegen Verleger hauptsächlich wegen allzu freier Auslegung des Z 12 der Verkaufsordnung ge sellen sich von Jahr zu Jahr mehr KlagenvonVerlegern gegen andere Verleger Hinz». Unsere Aufgabe kann es stets nur sein, zu vermitteln und Mißstände. soweit sie offensicht lich sind, abzustellen. 906 Immer häufiger tritt an uns das Ersuchen heran, wir möchten die einleitenden Schritte unternehmen, um den zwischen dem Börsenverein und den preußischen Ministerien vertraglich bis 1920 festgelegten Bibliothekenrabatt vor dieser Zeit zum Verschwinden zu bringen. Besonders lebhaft wurde dieser Wunsch in der Herbstversammlung in Goslar zum Ausdruck ge bracht, wo gleichzeitig betont wurde, daß einer Abschaffung des Behörden- und Bibliothekcnrabatts eine gänzliche Abschaffung des Publikumrabatts vorausgehen müsse. Wir haben volles Ver ständnis für die bedrängte Lage des Sortiments, das vielfach den an das Publikum und die Bibliotheken gewährten Rabatt als ein unzeitgemäßes und leicht zu vermeidendes Geschenk betrachtet und entfernt sehen möchte. Aber wir warnen erneut davor, sich durch eingebildete Vorteile, die aus der Abschaffung des Biblio thekenrabatts rechnerisch sich ergeben müßten, den klaren Blick für die wirkliche Sachlage trüben zu lassen. Bevor wir im Börsen verein nicht halbwegs Herr der Schleuderei sind, die heute mehr als je blüht und zu deren wirksamer Bekämpfung wir Ihnen vorher das Mittel in Vorschlag gebracht haben, sind wir unseres Erachtens nicht in der Lage, eine Aufhebung des Publikum- und Bibliothekenrabatts ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Einen immer breiteren Raum nehmen neuerdings in unse ren Standesversammlungen die Erörterungen darüber ein. wie der Betrieb unserer Sortimentsgcschäfte übersichtlicher, sicherer und dadurch ertragreicher gestaltet werden könne. So ist auch in Goslar eingehend über den Vertrieb auf Kredit und die dabei zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln, besonders in Universitätsstädten, über die Gründung einer Schutzge nossenschaft gegen faule Kunden, über die Män gel der buchhändlerischen Buchführung und ihre Abstellung gesprochen worden. Der Vielbeklagte übelstand, daß faule Kunden mangels einer Veröffentlichung ihrer Namen und Gewohnheiten in der Lage sind, zahlreiche Sortimenter hintereinander zu schädigen, dürfte durch die Begründung derJnternationalenSchutz- vereinigung gegen Kreditmitzb rauch mit der Zeit eine wesentliche Abschwächung erfahren. Bei richtiger und regel mäßiger Benutzung der Kreditlisten dieser Vereinigung und bei pünktlicher Anmeldung aller faulen Kunden dürfte es kaum noch Vorkommen, daß ein schlechter Zahler oder ein Betrüger mehrere Mitglieder hintereinander schädigt, da die häufig erscheinenden Kreditlisten genügend warnen. Was ferner die in Goslar be handelte Kreditgewährung an Studierende betrifft, so sollte die dort vorgeschlagene Einführung eines gemeinschaftlichen Ver pflichtungsformulars und gleichmäßiger Abzahlungsbedingungen besonders in kleineren Universitätsstädten unschwer zu erreichen sein und von ausgezeichneter erziehlicher Wirkung auf die Kund schaft sich erweisen. Hinsichtlich der Frage der Buchführung sehen wir den Arbeiten der zu diesem Zwecke zu bildenden Kommission mit Interesse entgegen, wenngleich wir die Schwierigkeiten nicht unterschätzen, die hauptsächlich darin zu erblicken find, daß die Verschiedenartigkeit der buchhändlerischen Betriebe auch eine ganz verschiedene Art der Buchführung, häufig ganz individueller Natur, bedingt. Besonders eingehend hat die letzte Hcrbstversammlung der Frage Beachtung geschenkt, wie die dem Buchhandel großenteils durch eigene Schuld verloren gegangenen Absatzgebietefür Jugendfchriften und Schulbücher zurückerobert wer den können. Daß diese Absatzgebiete von allergrößter Wichtig keit für das Sortiment sind, liegt auf der Hand, denn sowohl Jugendschriften wie Schulbücher wenden sich an die Jugend, in der der Sortimenter sich den künftigen Käuferkreis erziehen soll und die er nicht leichten Herzens dem Warenhause und dem Auch buchhandel überlassen darf. Die in Goslar gemachten Vor schläge, den Vertrieb der Jugendschriften erneut und mit neuen Mitteln in die Hand zu nehmen, dürften sich, wenn sie von den in Frage kommenden Jugcndschriftenverlegern mit Unterstützung des Sortiments ausgenommen und energisch durchgeführt werden, als durchaus zweckentsprechend erweisen. Auch der Verkauf der Schulbücher muß vom Sortiment mit aller Energie wieder ausgenommen werden, so wenig ertragreich er auch, wenn es sich nicht um sehr große Umsätze handelt, immer
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