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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Pf., für -7. S. 32 Df. statt Z ftatt18M. Stellengesuche werden mit 10Ps. pro ^ ^ ° Mc Mch N Nr. 12S. N^MumökLMrstderÄrisÄM Leipzig, Montag den 8, Juni 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil Allgemeiner Deutscher SuchhanLlungs-Gehilfen-NerbanL. Vom Festausschuß Kantate 1914 des BörsenvereinL der Deutschen Buchhändler zu Leipzig wurde uns für den Wit wenfonds der Unierstützungskasse als Anteil am Ergebnis der von Herrn Otto Peilers-Heidelberg beim Kantate- mahl 1914 veranstalteten Sammlung und am Erlös aus dem Verkaufe der Kantatedrucksachen 1913/1914 die Summe von ^ 686.75 übergeben. Gleichzeitig wurden uns von der U n i o n D e u t s ch e n V e r- lagsgesellschast in Stuttgart für alle drei Fonds der Unterstützungskasse als Anteil an einer, ihr in einem Klage- Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs zugesprochenen Butze 15V.— übersandt. Indem wir unfern Mitgliedern hiervon Kenntnis gebe», sprechen wir auch an dieser Stelle für die sehr willkommenen Zu wendungen allen beteiligten Herren unseren herzlichsten Dank aus! Leipzig, 2. Juni 1914. Der Vorstand. Otto Bert hold. Rich. Hintzsche. Wold. Egert. Verband der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Jahresbericht des Vorstandes über das Vereinsjahr 1913/14, erstattet und angenommen in der 36. ordentlichen Abgeordnetenversammlung des Verbandes, Sonnabend, den 9. Mai 1914. Die Geschäftslage des Berichtsjahres ist nach den ziemlich übereinstimmenden Auslassungen der Deutschen Han delskammern eine ungünstige gewesen. Die Balkankriege und die als ihre Folgeerscheinung stark vermehrten Rüstungen der europäischen Großmächte, die erheblich gestiegenen Lasten, die der Ausbau der Versicherungsgesetze besonders den Handel- und Gewerbetreibenden auferlegt hat, haben es mit sich gebracht, daß die Einschränkungen, die sich die Käufeckreise auferlegen und die wir schon im vorigen Jahre feststellen mutzten, sich in verstärk tem Maße zeigen. Daß diese Einschränkungen mit in erster Linie stets den Buchhandel treffen, ist eine bedauerliche Tatsache. So ist denn für den Buchhandel in allen seinen Zweigen das ver flossene Jahr ein Jahr des Stillstands, wenn nicht des Rück ganges gewesen, das uns alle zu verstärkter Anspannung aller Kräfte gebieterisch aufsordcrt. Die Hoffnungen, die das Sortiment an die Revifionder Verkaufsordnung geknüpft hat, haben sich nur in sehr bescheidenem Umfange erfüllt. Nachdem der außerordentliche Ausschuß für die Revision der Verkaufsordnung beinahe zwei Jahre sich bemüht hat, die Ansichten des Sortiments und die des Verlags zu vereinigen, ist das Ergebnis, das schließlich in der Kantate-Versammlung des Jahres 1913 zutage getreten ist, doch recht mager. In immer neuen Verhandlungen sind die Vor schläge immer mehr verwässert worden, und schließlich ist ein Kompromiß angenommen worden, wie er in der jetzt geltenden Verkaufsordnung, namentlich in den 88 11, 12, 13 niedergelegt ist. Die Zeit ist noch zu kurz, um ein Urteil darüber abzugeben, ob die Anforderungen, die in diesen Paragraphen an die Ver leger gestellt sind, auch erfüllt werden; aber man kann schon heute sagen, daß die Klagen über die durch diese Ausnahmeparagraphen geschaffenen Zustände nicht geringer geworden sind. Eine weitere Enttäuschung hat die Behandlung des 8 14 Absatz 3 dem Sorti ment gebracht. Nachdem man sich überzeugt hatte, daß die Tä tigkeit der Mietbüchereien der Geltung des Ladenpreises immer verhängnisvoller werde, und die allgemeine Meinung dahin ging, zu versuchen, durch eine Karenzfrist, die den Mietbüchereien für die ersten sechs Monate nach Erscheinen eines Werkes auferlegt werden sollte, wenigstens für diese sechs Monate dem Sortiment die Möglichkeit zu geben, zum Ladenpreise zu verkaufen, haben noch in letzter Stunde die Interessenten es vermocht, die Ableh nung der Karenzfrist durchzusetzen. Trotzdem dringt die Über- zeugung im Buchhandel immer mehr und mehr durch, daß es ohne eine solche Karenzfrist auf die Dauer nicht gehen wird. Wenn der Vorstand des Verbandes in diesem Jahre nicht ver sucht hat, eine Besserung durch Vorschläge zur Abänderung der Verkaufsordnung herbeizuführen, so geschah dies in der Er wägung, daß, nachdem der Buchhandel sich für diese Fassung ent schieden hat, man nunmehr der neuen Verkaufsordnung auch die Zeit lassen müsse, sich einzuleben, und man den Versuch nicht scheuen dürfe, ruhig die Entwicklung abzuwarten, um so mehr als der Buchhandel es müde ist, immer wieder neue Gesetze zu machen, die schließlich nur zur Einengung des Sortiments füh ren, ohne ihm die erwarteten Vorteile zu verschaffen. Von höchster Bedeutung für den ganzen Buchhandel ist die stets wachsende Schleuderet mit juristischer Literatur, die den Vorstand dauernd beschäftigt hat. Jedes Kind im Buch handel weiß, daß, obwohl heute noch das Sortiment den Haupt absatz hat, der Vertrieb juristischer Literatur doch von Jahr zu Jahr mehr in die Hände einiger weniger Firmen überzugehen droht, die angeblich auf Grund ihrer Mietbüchereien und Lesezirkel in der Lage sind, jedes juristische Buch, auch sofort nach Erschei nen, zu Antiquariatspreisen zu liefern. Diese Firmen beziehen von neuerscheinenden bedeutenden Lehrbüchern und Kommenta ren Hunderte von Exemplaren zu Vorzugspreisen vom Verleger und nehmen die so erworbenen Werke als aus der Mietbücherei stammend mit Preisen in ihre Kataloge und direkten Bllcheran- gebote auf, die sich in der Regel 15 bis 20"/» unter dem Laden preise bewegen. Da die Kataloge dieser Firmen teilweise in Auflagen von Zehntausenden erscheinen, also jedem deutschen Juristen in die Hand kommen, und da die angebotenen Werke in Anbetracht der Vorzugsrabatte unter allen Umständen in neuen Exemplaren mit angemessenem Verdienst lieferbar sind, so ist der Umsatz naturgemäß ein ungemein großer und der Scha den, der dem satzungstreuen Sortiment zugefügt wird, ein uner träglicher. Wird eine dieser Firmen auf Grund des 8 18 der Verkaufsordnung einmal zum Nachweis der antiquarischen Er werbung aufgefordert, so kann sie mit Leichtigkeit auf ein ver mietet gewesenes Exemplar in ihren Geschäftsbüchern Hinweisen, 905
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