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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 114, 19. Mai 1914. rierens. Der Leser wird gewöhnlich erst dann auf eine Anzeige auf merksam, wenn sie öfter erscheint. Eine Hanptbedingnng für das In serat ist Klarheit und Übersichtlichkeit. Am wirksamsten ist es natur gemäß, wenn es über die ganze Seite geht. Wie Inserate beschaffen sein müssen, zeigte der Vortragende an dem Beispiel einer großen Ber liner Zeitung. Abbildungen in den Zeitungen können selbstverständlich recht zweckdienlich sein, doch müssen die Bilder plakatmäßig geschaffen sein. Dr. Hamburger sprach auch von den Katalogen als Neklamc- mitteln. Der Katalog kommt jedoch mehr für die Wirkung auf die Kundschaft außerhalb als in der Stadt, wo er erscheint, in Frage. Er schloß seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf, daß unsere mo derne Zeit der Reklame nicht entraten könne. Allerdings sind damit große Kosten verknüpft, aber es sind ihr auch große Erfolge zu ver danken. reichen nicht bezahlten Warenforderungcn weniger als 16 000 ^ be tragen haben sollten. Der Bcrufungsrichter nimmt weiter an, daß die Beklagte auf die Sicherung, die sie durch die Abtretung vom 12. Fe bruar 1912 erlangte, keinen Anspruch gehabt und daß ihr deshalb, um der Anfechtung aus § 30, 2, der Konkursordnung zu begegnen, der Beweis obgclegen habe, daß ihr weder die Zahlungseinstellung, noch eine Absicht der Schuldnerin, sie vor den übrigen Gläubigern zu be günstigen, bekannt gewesen sei. Diesen Beweis erachtet der Berufungs richter als nicht geführt. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Nichtkenntnis der Zahlungseinstellung allein der Beklagten noch nichts nützen würde, daß sie vielmehr auch noch die Nichtkenntnis der Begiin- stigungsabsicht beweisen müßte. Nach dieser Richtung hin ist von der Revision aber nichts vorgebracht. Die Revision der beklagten Bank wurde deshalb zurückgewiesen. (Aktenzeichen VII. 500/13.) Eine Arbeitcrkunstausstellung, die die Erzeugnisse des künstle rischen Dilettantismus schweizer Arbeiter vereinigen soll, wird in Zürich geplant. Als Sitz der Ausstellung, die am 7. Juni eröffnet werden soll, ist das städtische Kunsthaus in Aussicht genommen. 8k. Wann liegt Zahlungseinstellung vor? Urteil des Reichs gerichts vom 13. Mürz 1914. (Nachdruck verböte».) — Der Begriff »Zahlungseinstellung« ist sowohl in der Konkursordnung als in dem Anfechtungsgesetze enthalten. Dieser Begriff ist als Ausgangspunkt der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Schuldners von größter Bedeutung. Es ist daher außerordentlich wichtig, zu wissen, was die Rechtsprechung unter Zahlungseinstellung versteht. Eine tatsäch liche Zahlungseinstellung kann nämlich auch dann schon vorliegen, wenn noch bedeutende Beträge vom Schuldner gezahlt werden. Welche Prin zipien bei Beurteilung dieser Frage maßgebend sind, wird nun in nachstehendem bemerkenswerten Falle erörtert, der deshalb in weiten Kreisen Beachtung finden muß: Tie Bank zu O. hatte der Firma Sp. einen Kredit bewilligt, der bis Mürz 1909 auf 70 000 angewachsen war. Anfang November 1911 kündigte sie den Teilbetrag von 15 000 Zahlung wurde jedoch nicht geleistet. Die Schuldnerin trat der Bank aber am 12. Februar 1912 Forderungen im Gesamtbeträge von 15 648 84 ^ ab, und zwar »zur Sicherstellung derjenigen Forderungen«, die die Bank be reits hatte oder noch erwerben würde. Am 6. März 1912 wurde über das Vermögen der Firma Sp. der Konkurs eröffnet. Der Konkurs verwalter erhob Klage auf Feststellung, daß die Abtretung den Kon kursgläubigern gegenüber unwirksam sei. Das Landgericht und das Obcrlandesgericht Celle erkannten zu ungunsten der beklagten Bank. Aus deren Revision führte der 7. Zivilsenat des Reichsgerichts aus: Der Berufungsrichter hält für erwiesen, daß die Firma Sp. schon vor der Abtretung vom 12. Februar 1912, spätestens am 11. Februar 1912 ihre Zahlungen eingestellt habe. Von den nach dem 11. Februar 1912 geleisteten Zahlungen habe keine dem Zwecke gedient, fällige Warenschulden zu erfüllen, obwohl unstreitig damals eine große Zahl Forderungen fällig gewesen sei und zahlreiche Gläubiger unter Klag androhung gemahnt hätten. Die in der Zeit vom 13. Februar bis 2. März 1912 tatsächlich gezahlten 16 000 hätten sich nur auf solche Forderungen bezogen, deren Befriedigung im Interesse der Ausrecht- erhaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt erforderlich gewesen sei. Diese Zahlungen stünden deshalb mit Rücksicht auf ihren Zweck der Annahme der Zahlungseinstellung nicht entgegen. Die Revision bemängelt diese Ausführungen und legt der nach träglichen Zahlung von 16 000 eine Bedeutung bei, die ihr unter den obwaltenden Umständen nicht zukommt. Bei Entscheidung der Frage, ob der Schuldner in der Allgemeinheit aufgehört hat, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kommt es nicht bloß auf Zahl und Größe der befriedigten Forderungen einerseits und der nicht befriedigte» Forderungen andererseits an; Zahlungseinstellung kann vielmehr an genommen werden, auch wenn das Verhältnis der befriedigten zu deu nicht befriedigten Forderungen nicht näher festgestellt worden ist, so fern nur sonst erhellt, daß die Nichtzahlung die Regel bildete. Im vor liegenden Falle steht fest, daß die Inhaber der Firma Sp. schon in einem Rundschreiben vom 5. Februar 1912 ihren Gläubigern erklärt hatten, daß es ihnen jetzt und auch im Laufe der ersten Monate beim besten Willen nicht möglich sei, jeden ihrer Gläubiger zu befriedigen. In Übereinstimmung mit dieser Erklärung haben sie seit 11. Februar 1912 fällige Warenschulden überhaupt nicht mehr bezahlt, obgleich eine große Zahl solcher Schulden fällig war und obgleich die Gläubiger dringend die Zahlung verlangten. Damit mar die Zahlungseinstellung in genügender Weise in die Erscheinung getreten. Hieran kann durch de» Umstand, daß die Firma noch einige Zeit die fälligen Löhne und andere Posten, die nicht kreditiert zu werden pflegen im Gesamtbeträge von 16 000 .// bezahlt hat, nichts geändert werden, selbst wenn die zahl Jn Österreich verboten: 1l6ur> Wiek Ii am 8tsid, lüe Iladsbui-A klonareli^. kondon, Ooustable and Company. 1913. — lljaeulatiouL porno8rapliilzu68 par uu eueuleur da etiats. — Oentleman et Gillette 8. kondi-68, Impiimerie de 1a soeiete eo8mopo1ite 1892. Ernte-Herold. Nur fiir Adven- tisten. Von Otto Frnla. Druck von Josef Löw, Wien VN. Nenstift- gassc 121. Ein Burscheuschaftsmuseum in Eisenach. — Die deutschen Bur schenschaften beschlossen in Eisenach ein Burschenschaftsmuseum zu er richten, das nächstes Jahr anläßlich des 100jährigen Bestehens der deutschen Burschenschaft eingeweiht werden soll. Kommunalwirtschaftliche Fortbildungskurse. — Mitte Mai bis 30. Juni findet in Frankfurt a. M. der 19. Fortbildungskursuo für höhere Verwaltungsbeamte und Juristen statt. Namhafte Prak tiker der staatlichen und gemeindlichen Verwaltung sind als Vor tragende gewonnen worden. Die Vorträge werden durch Besichti gungen ergänzt. Ein norwegisches Musikfest wird vom 1. bis 7. Juni bei Ge legenheit der Eröffnung der Ausstellung und zur Feier des 100. Jahres tages der Unabhängigkeit Norwegens von der Gesellschaft der nor wegischen Musiker veranstaltet werden. Das Programm umfaßt drei Orchesterkonzerte, drei Kammermusikkonzerte und ein Konzert für religiöse Musik. Zur Aufführung gelangen die besten Werke der norwegischen Musiker, wie Eduard Grieg, Holfdan Kjerulf, Jan Selmer, Christian Sinding, Svendsen u. a. Sie werden von einem Orchester von 90 Musikern und einem Chor von 500 Stimmen zum Vortrag gebracht. Post. — Die Verseudung mehrerer Pakete mit einer Postpaket adresse ist für die Zeit vom 25. bis einschl. 30. Mai weder im inneren deutschen Verkehr noch im Verkehr mit dem Ausland — ausgenommen Argentinien — gestattet. Nach Argentinien können auch in dieser Zeit mehrere, jedoch höchstens 3 Pakete, mit einer Postpaketadreffe versandt werden. Verbotene Bücher. — Im Deutschen Fahndungsblatt Stück 4613 vom 16. Mai 1914 macht der Erste Staatsanwalt beim Landgericht l Berlin bekannt (38 I. 232/13', daß das Ersuchen um Beschlagnahme der Druckschriften: Die Flagcllomanie, gesammelt von vr. Ullo, Leipziger Verlag G. m. b. H., Leipzig; — Hans Rau: Beiträge Band II: Die Verirrungen in der Liebe, Leipziger Verlag G. m. b. G., Leipzig; — vr. Wilhelm Leonhardt: Liebe und Erotik in den Uranfängen der deutschen Dichtung, Rudolf Kraut, Dresden, 1910, zurückgenommen worden sei. PersmialnaihrWeii. Auszeichnung. - Wie uns aus London geschrieben wird, hat der König von Dänemark den Geschäftsführer der Firma William Heine- mann, Herrn E. A. Bang, bei Gelegenheit des diplomatischen Emp fangs im Uuekin^Imm Ualaee am 12. Mai znm Ritter des Danebrog- Ordens ernannt. Luigi Eanepa f. — In Saffari starb in großer Armut der italienische Opernkomponist Luigi Eanepa im Alter von 65 Jahren. Seine Opern »David Nizzio«, »Die Bettler« und »Richard Hl.« wurden in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts an vielen Orten Italiens mit ansehnlichem Erfolg aufgeführt. Sein letztes Werk war eine komische Oper »Amsicora«. Bern,'«wörtlicher Redakteur: Emil Thomas. — Berlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerha»? Druck: Ramm LScemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 28 (BuchhünblerhauSs.
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