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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Mitteilungen des Vereins Deutscher Reklame- fachleute E. V. Zentralblatt für das gesamte Reklamewesen. Eigentum des Vereins Deutscher Ne- klamefachleute E. V., Berlin. 12 Monatshefte des Jahrganges 1913 und 3 Monatshefte des Jahrganges 1914 in Quartformat mit wechselndem künstlerischen Umschlag und dielen Sonderbeilagen. Preis des Jahr ganges durch die Post bezogen 24.—. Je mehr die Reklame zum bedeutenden, vielfach sogar ausschlag gebenden Wirtschaftsfaktor geworden ist, desto enger sind ihre Bezie hungen zur graphischen Kunst geworden und desto vielversprechender die Möglichkeiten, die mit ihr verbundene Arbeit als selbständigen Beruf auszuüben. Es gibt kaum noch eine größere Handels- oder Jndustrie- firma, die sich nicht eigener Ncklamefachleute bedient oder auf die Unterhaltung eines eigenen Propagandabureaus verzichten möchte. Bei der Wichtigkeit der auf diesem Gebiete zu leistende» Arbeit und den unter Umständen gewaltigen Werten, die ans dem Spiele stehen, bietet der Berns des Neklamefachmannes gute wirtschaftliche Aussichten fiir den, der über die nötige Veranlagung und Schulung verfügt und Ohr und Auge besitzt, um aus dcu Stimmen und Erscheinungen der Zeit die Nutzanwendung für seine eigne Arbeit und deren Wirkung auf die Allgemeinheit zu ziehen. Die Zunahme der Existenzmöglichkeiten und der Existenzen auf dem Gebiete der Reklame mußte notwendigerweise zum Zusammen schlüsse gleichgeartcter Interessen in einer geeigneten Organisation führen. Die Gründung eines eigenen Fachblattes ergab sich von selbst, gleichzeitig aber auch die Pflicht, hier etwas wirklich Vorbildliches und -Hervorragendes zu schaffen. Die sich darbictcnde Aufgabe hat der Verein Deutscher Ncklamefachleute (Berlin 8. ^V., Halleschestr. 20) in der kurzen Zeit seines Bestehens in einer Art zu lösen verstanden, die die besten Aussichten für die Zukunft verspricht. Einfach war die Sache gewiß nicht. Galt es doch nicht allein, dieses Zeitschriften- unternchmcn auf eine feste materielle Basis zu stellen, sondern vor allen Dingen auch die Summe von Eiuzelerfahrungeu auf dem Gebiete der Reklame und Propaganda zusammcnzufasscn und zu verwerten, die Mustcrleistungen als Anregungen für die anderen hcranszuhebcn, neuen Bestrebungen, namentlich auch den Fortschritten und Leistungen aus dem Gebiete der graphischen Künste Raum zu geben, die Quali täten und Individualität einzelner graphischer Künstler ins rechte Licht zu rücken, den Fragen des Rechts und der Geschäftspraxis Aufmerksamkeit zuzuwcnden und schließlich auch das Ansehen des Ne- klamcfachmannes und der Reklame als Wirtschaftsmacht zu heben und zu erhalten. Soivcit die vorliegenden Hefte des Jahrganges 1913 und die bis her erschienenen des Jahrgangs 1914 Material zur Beurteilung des Unternehmens liefern, wird die Zeitschrift diesen verschiedenen Auf gaben in einer Weise gerecht, die zu schönen Hoffnungen künftiger Weiterentwicklung berechtigt. Die Monatshefte stellen sowohl in ihrem Umfange, ihrer Reichhaltigkeit wie in ihrer textlichen und illustra tiven Ausstattung Mustcrleistungen dar und bilden in ihrer Gesamt heit einen bedeutsamen Zeitspiegel geschäftlicher, industrieller und künstlerischer Entwicklung, und damit eine unerschöpfliche Quelle vou Anregungen. Sehr bemerkenswert sind die wechselnden, von Künstler hand entworfenen farbigen Umschläge, die Beilagen von Neklamc- drucksachen aller Art, schwarz und farbig, »nd die Zusammenstellungen von Arbeiten einzelner Künstler, die deren Individualität und Be fähigung nach den verschiedensten Richtungen hin zeigen. Hier ist jungen, strebsamen Talenten, sofern sic auf diesem Gebiete gute Lei stungen aufweisen können, Gelegenheit gegeben, mit einem Schlage im Kreise der Neklamefachlente bekannt zu werden und so ihre wirtschaft liche Existenz zu festigen. Die Leistungen allein sind entscheidend. Alle guten kaufmännischen und industriellen Firmen können die Mitgliedschaft des Vereins erwerben (in Berlin 24, außerhalb Ber lins 20 Jahresbeitrag). Auch für die größeren buchhändlerischen und buchgewerblichen Betriebe, fiir Zeitungs- und Zeitschriftcn- unternehmcn dürfte sich der Beitritt zu dieser Organisation empfehlen, deren Aufgabe auch darin besteht, durch persön lichen und brieflichen Meinungsaustausch über alle beruflichen Fragen des Faches, besonders über Reklame- und Propa gandapläne, Ausarbeitung, Durchführung und Verbreitung sol cher Pläne, über Jnseratcntechnik, Ncklamemittel, Neklamegelegen- heiten, Erfolgnachweise, Statistik, Neproduktionsverfahren, Druck technik, Plakatkunst nsw. das Interesse fiir die Reklame zu heben und das Verständnis für ihre zweckmäßige Anwendung und Durchführung zu fördern. 1^. Kleine Mitteilungen. Gegen die Schundliteratur. — Wie die »Hochwacht« mitteilt, hat der Jugendschriftenausschuß des Magdeburger Lehrer- und Lehrc- rinnenvereins im Einvernehmen mit dem Verein der Papier- und Schreibwarenhändler für Magdeburg und Umgegend, dem Vorstand der Buchbinder-Zwangsinnung zu Magdeburg und dem Vorstand des Verbandes selbständiger Buchbinder der Provinz Sachsen und des Herzogtums Anhalt an die Papier- und Schreibwarenhändlcr eine Aufforderung gesandt, den Verkauf der Schundliteratur einzustellen. Der Aufforderung war ein Verzeichnis bcigefügt, was der Jngend- schriftenausschuß als Schundliteratur bezeichnet, ebenso auch eine Empfehlung guter Sammlungen, von denen Deutsche Jugendbücherci, Bunte Jugendblätter, Wiesbadener Volksbücher, Schaffsteins blaue und grüne Bändchen, Schatzgräber, Volksbücher der Deutschen Tichter- Gcdächtnis-Stiftung, Bunte Bücher-Quellen, Exotische Abenteuer, Deutsche Volks-Bücher, Deutsche Taten genannt werden. — Auch will der Ausschuß eine Ausliefcrungsstelle für gute Jugendschriften schaf fen, sowie eine Beratungsstelle, um den Papierhändlern beim Er scheinen neuer Serien ein Urteil über den Wert der Neuerscheinungen geben zu können. Ferner wird beabsichtigt, auf diejenigen Geschäfte, die sich durch Unterschrift bereit erklären, keine Schundliteratur mehr zu führen, in den Tageszeitungen empfehlend hinzuweisen. Erzählen biblischer Geschichten in Klcinkindcrschulen. — Im »Zentralblatt für die gesamte Untcrrichtsverwaltnng in Preußen« 1914, 5. Heft ist nachstehender ministerieller Bescheid an die Kgl. Ne gierung zu N. abgedruckt: Berlin, den 6. April 1914. Nach dem Berichte vom 27. Februar d. I. hat die Königliche Ne gierung den Nunderlaß vom 17. April 1884 — H lila 12 462 — (Zentralbl. S. 493) anscheinend so aufgefaßt, als ob das Erzählen biblischer Geschichten in den Kleinkinderschulen überhaupt verboten sei, weil es in diesem Erlasse unter den daselbst zugelassenen Tätigkeiten nicht ausdrücklich erwähnt wird. Ich verweise demgegenüber auf den Nunderlaß vom 13. November 1885 — H lila 20 257 — (Zentralbl. S. 740), wonach Erzählungen dargcbotcn werden dürfen. Es ist durchaus erwünscht, daß bei der Auswahl der Erzählungen auch biblische Geschichten berücksichtigt werden. Bei ihrer Erzählung ist aber jede methodische Behandlung und Einprägung der Geschichten sowie sonstiges Hinübcrgreifen in die Aufgabe der Volksschule zu vermeiden. Handels-Adreßbuch von Britisch-Siidafrika. — Vom Neichsamt des Innern ist der Geschäftsstelle des Börsenvereins das Handels- Adreßbuch von Britisch-Siidafrika, Januar 1914, ein 278 Seiten um fassendes Nachschlagewerk, übersandt worden. Das Buch liegt im Bureau der Geschäftsstelle des Börscnvereins zur Einsichtnahme fiir Interessenten aus. Das Kaiser Wilhelm-Institut für Biologie. — Den schon be stehenden drei Forschungsinstituten der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft in Dahlem, den Instituten fiir Chemie, fiir physikalische und Elektrochemie sowie fiir experimentelle Therapie, soll jetzt eine vierte Forschungs anstalt angeglicdert werden, das Kaiser Wilhelm-Institut fiir Biologie, dcsscu Bau vor einigen Tagen in Angriff genommen worden ist. Das Kuratorium des Instituts, dem u. a. v. Harnack und Emil Fischer sowie der Geheime Kommerzienrat Arnhold angehören, hat der Bauleitung für den Bau dieses Instituts, das im November eröffnet werden soll, die Summe von einer Million Mark zur Verfügung gestellt. Die künstlerische Leitung liegt bei diesem Institut ebenfalls wieder dent Hochbauarchitckten des Kaisers, dem Wirkl. Geh. Oberhofbaurat v. Ihne ob, der die Entwürfe geschaffen hat: die technische und finanzielle Leitung führt in Gemeinschaft mit dem Direktor des neuen Instituts Baurat Max Guth vom Kultusministerium, der Erbauer aller bisher geschaffenen Institute der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft. Unberechtigte Reproduktion eines künstlerischen Bildes als Vergehen gegen das Kunitschnst-Gesct;. (Nachdruck verboten.) — Wegen Vergehens gegen das Kunstschntzgesetz hatte sich vor dem Landgericht Hamburg am 28. November v. I. der Pastor vr. Arnold Frank zu verantworten. Das Gericht ist jedoch zur Freisprechung des Genannten gelangt. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Fr., der Pastor an der Jerusalem-Gemeinde in Hamburg ist, gibt eine Kirchcn- Zeitschrift, betitelt »Der Erziehnngsfrcund«, heraus. Im Januar und Februar 1913 gab er als Gratisbeilage zu dieser Zeitschrift eine vou ihm verfaßte und im Text mit Bildern versehene Broschüre heraus. Das Titelbild stellte einen weißbärtigcn, alten Mann dar und trug die Bezeichnung »Ein alter Israelit«. Dieses Bild, das er in 810
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