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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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und auch die Jndalidenkasse im Bestände sicherer als früher zu bezeichnen sind, kann die beantragte Änderung ohne Be denken angenommen werden. In früheren Jahren, als der Untersuchungszwang nicht bestand, hatten wir viele Anmel dungen zu verzeichnen. 5. Antrag des Vorstands: Die Hauptversammlung wolle be schließen, im ß 9 Absatz 2 der Satzung die Worte »in Leipzig« zu streichen. 6. Beantwortung etwaiger Anfragen. Wir bitten unsere Mitglieder um recht zahlreichen Besuch. Leipzig, 16. Mai 1914. Der Vorstand. Otto Berthold. Mich. Hintzsche. Rich. Hohlfeld. Witwenkosss des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet am Sonnabend, den 4. Juli d. I., vormittags pünkt lich 10 Uhr, im rechten kleinen Saale (Portal III) des Deutschen Buchhändlerhauses statt. Wir laden unsere Mitglieder zur Teilnahme ergebenst ein. Als Ausweis dienen den Leipziger Mitgliedern die ihnen zugehenden Stimmkarten, den auswärtigen die Beitragsquittung für das II. Vierteljahr 1914. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes. 2. Berichte des Bücherrevisors und des Rechnungsaus schusses. Antrag auf Entlastung des Vorstandes. 3. Neuwahl des Rechnungsausschusses. 4. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen, im Z 9 Absatz 2 der Satzung die Worte »in Leipzig« zu streichen. 5. Beantwortung etwaiger Anfragen. Um recht zahlreichen Besuch bittet Leipzig, 16. Mai 1914. Der Vorstand. Otto Berthold. Rich. Hintzsche. Woldemar Egert. Znvalidenkasse des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfcn-Verbandcs. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet am Sonnabend, den 4. Juli d. I., vormittags pünktlich 11 Uhr im rechten kleinen Saale (Portal III) des Deutschen Buchhändlerhauses statt, wozu wir unsere Mitglieder ergebenst einladen. Als Ausweis dienen den Leipziger Mitgliedern die ihnen -zugehendcn Stimmkarten, den auswärtigen die Beitragsquittnng für das II. Vierteljahr 1914. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes. 2. Berichte des Bücherrevisors und des Rechnungsaus schusses. Antrag auf Entlastung des Vorstandes. 3. Neuwahl des Rechnungsausschusses. 4. Antrag der Herren Kupfer-Berlin und Genossen: Die Hauptversammlung wolle den 8 2 Absatz 1 der Satzung Wie folgt ändern: Die Mitgliedschaft können nur Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes erwerben, sofern sie bei der Aufnahme das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben und gesund sind, was durch die gewissenhafte und wahrheitsge treue Ausfüllung eines vom Vorstand erhältlichen Antragsfor mulars nachzuweisen ist. Geben die Angaben zu Bedenken An laß, so kann der Vorstand die Vorlage eines ärztlichen Gesund heitszeugnisses verlangen, dessen Kosten der Aufzunchmcnde zu tragen hat. Im Fall der Aufnahme ersetzt die Verbandskasse die 806 Kosten der ärztlichen Untersuchung in der Höhe der gesetzlichen Minimaltaxe. Begründung: Vgl. die Tagesordnung der Kranken- und Begräbniskasse unter 4. 5. Antrag des Vorstands: Die Hauptversammlung wolle be schließen, im 8 8 Absatz 2 der Satzung die Worte »in Leipzig« zu streichen. 6. Beantwortung etwaiger Anfragen. Wir bitten unsere Mitglieder um recht zahlreichen Besuch. Leipzig, 16. Mai 1914. Ter Vorstand. Otto Berthold. Rich. Hintzsche. Karl Schmidt. Schutz der Photographie. Auf Veranlassung des Permanenten Bureaus des Inter nationalen Verlegerkongresses in Bern hat der Vorstand des Deut schen Vcrlegervereins in Gemäßheit eines Kongreßbeschlusses fol gende Eingabe an das Reichsamt des Innern in Berlin gerichtet: An das Reichsamt des Innern Berlin. Der ehrerbietig Unterzeichnete Vorstand des Deutschen Vcrlegervereins erlaubt sich, als Vertreter des deutschen Ver- lagsbuchhandels dem Hohen Reichsamt des Innern Nach folgendes ganz ergebenst vorzutragen. Der Internationale Verlegerkongretz, welcher im Juni 1913 zum achten Male, und zwar diesmal in Budapest, zusam- mengetreten war, hatte unter anderm auch die Regelung des Schutzes der Photographie in den verschiedenen Ländern Europas ins Auge gefaßt und zwei Referate darüber veran laßt: Das eine von dem deutschen Kunstverleger Artur See mann in Leipzig, das andere von dem französischen Verleger A. Longuet in Paris. Beide Berichte sind in französischer Sprache in den Rapports clu LonZros international des sditsurs, iuütisms Session, Budapest, erschienen (Budapest, Imprimeris de la Looistö anvovine »^.tbenaeum« 1913) S. 171 ff. und S. 202 ff. Das erste Referat ist auch in deutscher Sprache im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 166 und 167 vom 21. und 22. Juli 1913 erschienen; ein Sonderabdruck ist hier beigelegt. Den Anlaß, die Frage des Schutzes der Photographie auf zurollen, bot die für Frankreich in Aussicht genommene Schaf fung eines Gesetzes zum Schutze der Photographie. In die sem Lande, wie in den südlichen Ländern Europas überhaupt, war seither mangels besonderer Regelung die Photographie als eine Art Zeichnung angesehen worden, vorausgesetzt, daß der Richter im gegebenen Falle der Leistung künstlerischen Charakter zucrkennen könne. In den nordischen Ländern dagegen herrscht die An schauung, daß die Photographie das Resultat einer Technik ist, welcher der künstlerische Charakter abgesprochen wird. Eine Mittelstellung nimmt neuerdings Deutschland ein, dessen Gesetz der Photographie den künstlerischen Charakter zwar nicht ver sagt, aber auch nicht ausdrücklich zuerkennt. Die russische Gesetzgebung hat sich im Jahre 1911 auf den nordischen Standpunkt gestellt und verlangt von der Photographie, welche geschützt sein soll, den Bezeichnungs zwang, wie er im ursprünglichen deutschen Photographiege setz von 1876 und auch in den Gesetzen der nordischen Län der zum Ausdruck kommt. Es schien daher geboten, daß der Internationale Ver legerkongretz sich mit der Frage beschäftigen möge, welcher von den drei verschiedenen in den Gesetzgebungen zum Aus druck kommenden Anschauungen beizupflichten sei. Der gedachte Verlegerkongrcß hat nun nach erfolgter Debatte nachfolgende Beschlüsse einstimmig angenommen: »Der Kongreß spricht den Wunsch aus, die Gesetzgeber der verschiedenen Länder und insbesondere derjenigen Län der, welche der Internationalen Berner Union angehören
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