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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Nr. 112. ^ »jä hrlich frei GeschäftsstcNcod^ 36Arare^i^>ostü^el-weijung ! '^6. NM. statt IS M. St-^sng^suche werden miN0'pj. pro ^ ^ 3^Ä^rI^ s?hr!?ch?^N^ ^isferwng ^ Mch " ^ . -n —> -""M ien^ Leipzig, Sonnabend den 16. Mai 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen- Verband. Die 35. (ordentliche) Hauptversammlung findet am Freitag, den 3. Juli d. I., abends 8 Uhr, im rechten kleinen Saale (Portal III) des Deutschen Buchhändlerhauses statt, wozu wir unsere Mitglieder ergebenst einladen. Als Ausweis dienen den Leipziger Mitgliedern die ihnen noch zugehenden Stimmkarten, den auswärtigen die Beitrags quittung für das II. Vierteljahr 1914. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes. 2. Berichte des Bücherrevisors und des Rechnungsaus schusses. Antrag auf Entlastung des Vorstandes. 3. Wahl von vier Vorstandsmitgliedern an Stelle der sat- zungsgemäß ausscheidenden Herren Egert, Hintzsche, Pilz und des aus Gesundheitsrücksichten zurücktretenden Herrn Berthold. 4. Wahl dreier Ersatzmänner für die ausscheidenden Herren Carlsohn und Hellmund, sowie des verstorbenen Herrn Zinkeisen. 5. Wahl des Berufungsausschusses. Es scheiden aus die Herren Meyer-Freiburg, Gollner-München, Größe-Berlin, Weise- Leipzig, Feldncr-Wien, Schneider-Breslau, und Winckler- Stuttgart. 6. Wahl des Wahlausschusses. Es scheiden aus die Herren Franke, Jungnickel und Münch. Die unter 3 bis 6 genannten turnusgemäß ausscheidenden Herren sind wieder wählbar. 7. Neuwahl des Rechnungsausschusses. 8. Anträge des Vorstandes: a) Die Hauptversammlung wolle dem vorliegenden Ent wurf der Bestimmungen für die am I. Oktober 1914 in Kraft tretende Stellenlosen-Kasse ihre Genehmigung erteilen (»Mitteilungen« 1914 Nr. 4, S. 67); b) die Hauptversammlung wolle beschließen, im § 4 der Verbandssatzung Absatz 2 unter ä nach dem Worte »wer« einzuschalten: »unberechtigt Stellenlosenunter- stützung bezogen oder«; e> im Z 5 der Verbandssatzung Absatz 1 dem ersten Satz folgende Fassung zu geben: »Der jährliche Beitrag zur Verbandskasse beträgt 10 .tl; für Mitglieder, die als Invaliden keine Stellenlosen-Unterstlltzung erhalten können, 5 und für Lehrlinge für die Dauer ihrer Lehrzeit insgesamt 4 -tl«; und <I) den jetzigen Absatz 3 (»Lehrlinge haben — zuzuführcn sind«) durch folgende Bestimmung zu ersetzen: »Von den jährlichen Verbandsbeiträgen werden drei Zehn tel, von den einmaligen Beiträgen der Lehrlinge drei Viertel und von den etwaigen Überschüssen der Ver bandskasse vier Fünftel der Stellenlosen-Kasse zu geführt«; e) im A 9 Absatz 2 die Worte »in Leipzig« zu streichen; k) die Hauptversammlung wolle die Überweisung von vier Fünfteln des Überschusses der Verbandskasse der Jahre 1912/1913 an die Stellenlosen-Kasse nachträglich genehmigen. 9. Beantwortung etwaiger Anfragen. Um recht zahlreichen Besuch bittet Leipzig, den 16. Mat 1914. Der Vorstand. Otto Berthold. Rich. Hintzsche. Edgar Pilz. Kranken- und Begräbniskaffe des Allgemeine» Deutschen Buchhandlnngs-Gehilfen-Verbandes. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet am Sonnabend, den 4. Juli, vormittags Pünktlich 9 Uhr, im rechten kleinen Saale (Portal III) des Deutschen Buchhändlerhauses statt, wozu wir unsere Mitglieder ergebenst einladen. Einlaß von 81/2 Uhr an. Als Ausweis dienen den Leipziger Mitgliedern die ihnen zugchenden Stimmkarten, den auswärtigen die Beitrags quittung für das II. Vierteljahr 1914. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes. 2. Berichte des Bücherrevisors und des Rechnungsaus schusses. Antrag auf Entlastung des Vorstandes. 3. Neuwahl des Rechnungsausschusses. 4. Antrag der Herren Kupfer-Berlin und Genossen: Die Hauptversammlung wolle den 8 2 Absatz 1 der Satzung wie folgt ändern: Die Mitgliedschaft können in der Kranken- wie in der Be gräbnisgeld-Abteilung nur Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes erwerben. Aufzunehmende haben ein vom Vorstand erhältliches Antragsformular gewissen haft und wahrheitsgetreu auszufüllen; sie dürfen das 50. Lebens jahr nicht überschritten haben. Geben die Angaben im Antrags formular zu Bedenken Anlaß, so kann der Vorstand die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses verlangen, dessen Kosten der Antragsteller zu tragen hat. Im Fall der Aufnahme ersetzt die Verbandskasse die Kosten der ärztlichen Untersuchung in der Höhe der gesetzlichen Minimaltaxe. Soll ein höheres Begräbnis geld, als es durch die Beitragszahlung nach 8 4 Absatz 2 erwor ben wird, versichert werden, so ist unter allen Umständen eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Begründung: Das Anwerben neuer Mitglieder scheiterte bisher anerkanntermaßen an der Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung. Nachdem jetzt auch bei unserer Ersatzkasse die Aufnahme von Mitgliedern nicht von der ärztlichen Unter suchung abhängig ist, dürfte es an der Zeit sein, diese Schwie rigkeit auch bei unserer alten Krankenkasse und bei der Jn- validenkasse zu beheben. Der Wortlaut unserer Anträge gibt dem Vorstand die Möglichkeit, in zweifelhaften Fällen die ärztliche Untersuchung zu verlangen. Da unsere Krankenkasse 805
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