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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 108, 9. Mai 1914. nehnmng der Interessen der Gesamtheit sieiner Angehörigen. Diese Interessen sind in diesem Falle zugleich Interessen der All gemeinheit, da die zu schaffende Bibliographie nicht nur den An sprüchen des Buchhandels, sondern auch der Wissenschaft ge- nügen soll. Wie das zu geschehen hat — ob durch gesonderte Ausgaben für Bibliotheken und Buchhandel oder durch Ergän zungsbände, in denen die Literatur der nicht im Handel befind lichen Literatur zusammengestellt wird, braucht uns hier nicht zu kümmern, da über diese Frage der einzusetzende außerordentliche Ausschuß zu befinden hat. Die Frage der Übernahme eines der be stehenden bibliographischen Unternehmen wird, mit Rücksicht dar auf, daß sich der Börsenverein seine eigenen Grundlagen selbst schaffen muß, wesentlich davon abhängen, inwieweit die Rücksicht nahme auf die Interessen der hier in Frage kommenden Firmen über die Interessen der Allgemeinheit gestellt werden dürfe». Hier wird man, den Gedankengang eines Privatunternehmers in die Sphäre eines Vereins übertragend, der ethische und wirt schaftliche Gesichtspunkte in gleicherWeise zurGeltung bringen muh, sich bon ähnlichen Gesichtspunkten leiten lassen müssen, wie sie das Verhalten der Hinrichs'schen Buchhandlung zu dem Verleger des Kayserschen Bücherlexikons bestimmt haben. »Im Interesse des deutschen Buchhandels«, heißt es darüber in der Denkschrift, »wüßten wir es nicht zu verantworten, wenn wir hier nicht den Versuch, einzuschreiten, gewagt hätten. Es liegt klar auf der Hand, daß e i n Werk mit größerer Auflage billiger verkauft werden kann, als zwei nebeneinanderlaufende mit kleineren Kon- tinuationerch ferner, daß es letzthin die Abnehmer sind, die die Kosten beider bezahlen müssen.«*) Aus die »Eigentums«- und verlagsrcchtlicheu Verhältnisse soll hier nicht näher eingegangen werden: soweit sie bei der Natur bibliographischer Zusammenstellungen überhaupt in Frage kommen, scheiden sie in vorliegendem Falle schon deswegen aus, weil durch den erweiterten Zweck des bibliographischen Werks nicht nur die Grundlagen, sondern auch die Organisation und Einrichtung der Bibliographien neu geschaffen werden müssen. Daß es sich nicht allein um Schaffung von »Grundlagen« durch die Deutsche Bücherei handelt, geht auch aus der »Erläuterung« zu dem Kgl. Dekret 55 an die Stände, vom 10. Dezember 19!2, hervor, in dem ausdrücklich »die Sicher st ellung einer absolut vollständigen Deutschen Bibliographie« als eine der Auf gaben der Deutschen Bücherei bezeichnet wird. Aus diesem Grunde ist auch die Frage, welches Unternehmen für einen Ankauf durch den Börsenverein in Betracht kommen könnte, weit weniger bedeutungsvoll als die Erkenntnis, daß der Börsenverein die Durchführung eines Unternehmens, dessen hochgesteckte Ziele nicht in den Grundlagen, sondern in dem methodischen Ausbau der Bibliographie zu suchen sind, nicht der Privatinitia tive überlassen kann. Würde er auf die Gestaltung des biblio graphischen Werks keinen Einfluß nehmen können, nicht in allem -- auch in der Preisfestsetzung — freie Hand haben, um de» berech tigten Wünschen von Wissenschaft und Buchhandel auf diesem Ge biete Nachkommen zu können, würde er vielmehr der Leistungs fähigkeit oder dem guten Willen einzelner Firmen ausgeliefert sein, so hieße das halbe Arbeit ohne Gegenleistung liefern, wo ganze Arbeit gegen entsprechendes Äquivalent geleistet werden kann. Alle Verhältnisse spitzen sich zudem derart zu, daß eine einzelne Firma leicht eine Monopolstellung erringen und ihre Konkurrenten aus dem Felde schlagen kann. Welche Gefahren ein derartiger Vorgang im Gefolge haben kann, wird demjenigen besonders klar zum Bewußtsein kommen, der an der Hand der geschichtlichen Entwicklung "der deutschen Bibliographie den Ur sachen nachgeht, die zu Neuerungen und Verbesserungen auf die sem Gebiete geführt haben. Sie zeigen, daß äußere Anlässe hier weit stärker die Entwicklung beeinflußt haben, als innere Not wendigkeiten, und daß man oft recht lange auf die Erfüllung von Wünschen hat warten müssen, denen ein Verein schon mit Rücksicht auf seinen öffentlichen Charakter und die ihm dadurch zufallenden Aufgaben Rechnung tragen muß. *) Das Urteil erster Instanz, das bei Drucklegung der Denkschrift noch nicht bekannt war, ist inzwischen ergangen, und zwar zu »ngnnsten der Klägerin. 764 Wenn in der Denkschrift auf den Unterschied zwischen biblio thekarischer und buchhändlerischer Bibliographie hingewiesen und dabei betont wird, daß sich beide »zwar in vieler Hinsicht berüh ren, in ihren Grundsätzen aber wesentlich verschieden geartet sind«, so möchten wir dem gegenüber halten, daß cs gerade die Aufgabe des außerordentlichen Ausschusses für das bibliogra phische Werk sein wird, hier die Voraussetzungen für ein Zusam mengehen zu schaffen, ganz abgesehen davon, daß eine Annähe rung der beiden Arten schon in demselben Augenblick als an gebahnt angesehen werden kann, wo auf seiten der Bibliothekare und des Buchhandels der Wille zu einer Verständigung vorhanden ist. Dann wird auch von der Bibliographie ganz allgemein gellen, was die Denkschrift nur auf die Beziehungen des »Täglichen Ver zeichnisses« zu den »Berliner Titeldruckcn« glaubt annehmen zu können: »Das, was der Buchhandel für unerläßlich erachten würde, würden, soweit wir sehen, die Bibliotheken leicht mit in den Kauf nehmen können, während andererseits es für den Buchhandel gar .nichts verschlägt, ob Verlagsort und Firma durch Doppelpunkt oder Komma getrennt werden, ob die Umfangsangaben mit oder ohne Klammer gesetzt werden, ob die Verlagsangaben vor dem Um fang stehen u. dgl.«. Und ebenso wird man den Satz der Denkschrift unterschreiben können, daß es »bon allerhöchster Be deutung für die Bibliographie, den Buchhandel und den Biblio thekbetrieb sein dürfte, daß die oft so mühsam gewonnenen Früchte wissenschaftlich bibliographischer Arbeit nicht, wie jetzt, aus die Bibliographie und die Zettelkataloge der Bibliotheken be schränkt bleiben, sondern in allen Nachschlagebüchern dauernd für die Bibliotheken selbst, für die Wissenschaft und den Buch handel zur Verfügung stehen würden«. Indirekt wird ein solches Znfammenarbeiten auch das Ergebnis zeitigen, daß der Buch händler sich mehr als bisher mit bibliothekarischen Fragen be schäftigen und das Katalogmaterial benutzen lernen wird. Wenn zum Schluß die Forderungen erhoben werden: Die Übernahme der als »vortrefflich« selbst in der »grünen Broschüre« beurteilten buch händlerischen Bibliographien durch die Deutsche Bücherei mutz von dieser er st als Not wendigkeit überzeugend erwiesen werden, ehe der Buchhandel sic der Bücherei überlas sen darf. Wiederum darf der Buchhandel der Bü cherei nicht die Pflicht auferlegen, »die Deutsche Bibliographie« nach den besonderen Interessen des Buchhandels ein zu richten, so wird man sich des Eindrucks nicht erwehren können, daß gerade die Ausführungen der Denkschrift die Notwendigkeit der über- nähme des bibliographischen Werkes durch die Deutsche Bücherei bzw. den Börsenverein klar erkennen lassen. Auch daß der Buch handel der Deutschen Bücherei nicht die Pflicht auferlegen darf, »die Deutsche Bibliographie« nach den besonderen Interessen des Buchhandels einzurichten, wird in der Denkschrift so überzeugend dargelegt, daß die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses zur Feststellung der für die Bearbeitung und .Herstellung der Bi bliographie maßgebenden Grundsätze als eine unbedingte Not wendigkeit angesehen werden mutz. Neues über die Nebenluftausgaben. Von vr. Alexander El st er, Jena. (Fortsetzung zu Nr. tvö.I III. Die gesetzestechnische Auslegung. I. Rückwirkung und Geltung des Gesetzes von 1901. Die Leser des Börsenblattes erinnern sich, daß die Nebenlust- drucker ihre Hauptstütze darin suchten, daß das 1870er Urhcber- gesetz nichts darüber sagt, ob ein anonymes und pseudonvmes Werk mit dem Augenblick orthonym wird, wo sich der Verfasser auf einer späteren Auslage oder der Buchausgabe der Aufsätze mit seinem richtigen Namen nennt, ohne daß er zuvor für die Pseudonyme Veröffentlichung die Eintragung seines richtigen Na-
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