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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1914
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- Deutsch
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.4/ 105, 8. Mai 1914. Redaktioneller Teil. Inkrafttreten des Gesetzes erworben sei. Der Eintragung Wilhelm Raabes in die Eintragungsrolle gemäß H 11 Absatz 4 des Gesetzes habe es zum Erwerbe des vollen antorrechtlichen Schutzes nicht bedurft, weil ein pseudonymes Werk beim Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr Vorgelegen habe. Der Kläger behauptet, wegen der zuerst in Zeit schriften publizierten Erzählungen (zu 2—4 des Klageantrags) unter Berufung auf das Gutachten eines Sachverständigen, daß nach der in Buchhändlerkreisen herrschenden Anschauung unter der Veröffentlichung eines Werkes seine Veröffentlichung in Buchform, aber nicht seine Pu blikation in Zeitschriften zu verstehen sei, so daß die 3 Erzählungen, deren Buchform unstreitig von Anfang an unter dem wahren Namen des Verfassers erschienen ist, im Sinne des 8 11 des Gesetzes als orthonym veröffentlichte Werke zu betrachten seien. Er beantragt, eine Auskunft des Rats der Stadt Leipzig darüber zu erfordern, daß unter der Herrschaft des Gesetzes vom 11. Juni 187V Werke, die vorher zu nächst anonym oder pseudonym, dann aber unter dem richtigen Namen des Verfassers erschienen waren, niemals in die Eintragungsrolle ein getragen worden seien. Die Beklagten bestreiten die Behauptung des Klägers, daß in Buchhäudlerkreiscn unter der Veröffentlichung eines Werks nur seine Veröffentlichung in Buchform verstanden werde. II) Sache Hirzel gegen F i e d l e r - R u d e ck. Die Klägerin beantragt, 1. den Beklagten bc, Geldstrafe bis zu 1500 oder Haftstrafe bis zu 6 Monaten für jeden Zuwiderhandlungsfall zu untersagen, das Gustav Freytagjchc Werk »Bilder aus der deutschen Ver gangenheit« zu vervielfältigen oder zu verbreiten, sowie in irgend einer Form öffentlich anzutündigen; 2. den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegeu; 3. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Sic verfolgt die von Or. Nudeck und Fiedler bewirkte Veröffent lichung als Verletzung der ihr kraft ihres Verlagsrechtes zustchenden urheberrechtlichen Befugnisse und trägt g) in erster Linie die Ausführungen vor, die sich in der Klagschrift finden, aber hier nicht wiedergcgeben werden sollen, und stellt k) weiter zur Erwägung, ob nicht die Aufsätze in den »Grenz boten« als orthonyme Werke zu betrachten seien, und behauptet hierzu: 1. Gustav Freytag sei in der, Jahren 1855 bis 1850 Herausgeber der »Grcnzboten« gewesen; er habe cs daher nicht nötig gehabt, die Artikel mit seinem Namen zu zeichnen, da die Leser aus dem Mangel einer Namensangabe ohne weiteres auf ihn, den Herausgeber, als den Verfasser geschlossen hätten. Überdies aber seien 2. die Aufsätze sämtlich mit dem Sternzeichen des Planeten Merkur signiert gewesen, das allgemein als Verfasserzeichen Gustav Freytags bekannt gewesen sei. c) Schließlich weist die Klägerin darauf hin, daß der Abdruck in einer Zeitschrift überhaupt nicht als Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechts anzusehen sei. Die Beklagten begehren die Klagabweisung und bekämpfen zu n) den rechtlichen Standpunkt der Klägerin mit ihren Dar legungen des Schriftsatzes vom 10. Januar 1914, die ebenfalls hier nicht wiedergegeben werden sollen, und widersprechen zu 1> und o der Nechts- auffassung der Klägerin, bestreiten zu d 1 nicht, daß Gustav Freytag in der fraglichen Zeit Herausgeber der »Grenz boten« gewesen sei, und tragen noch vor: zu b 2. Die sämtlichen abgedruckten Aufsätze Freytags seien in den Grcnzboten, wie durch Vorlegung der in Betracht kommenden Hefte bewiesen werden könne, ohne jedes Signum erschienen. Freytag habe aber auch unter mehr als 20 Pseudonymen und über die ver schiedensten Stoffe geschrieben, so daß den Lesern seine Verfasserschaft, wie er auch beabsichtigt gehabt habe, nicht bekannt gewesen sei. (Fortsetzung folgt.) Oskar Andreas, Gott grüß' die Kunst oder die Erfindung der Buchdruckerkunst. Buchgewerbliches Spiel. 8°. <16 S.> Weidlingau-Wien, Gewerbebuch handlung. In dem hier dargeboienen Festspiel wird eine Episode aus dem Leben des Erfinders der Buchdruckerkunst geschildert. Gutenberg steht unmittelbar vor der Vollendung seiner Erfindung und wird von Frist und Schösser wegen eines Darlehns von slinshunbert Gulden hart be drängt. Ei» zufällig zu gleicher Zeit ankommender Straßburger Buch- sührer Hilst ihm anS der Verlegenheit, nachdem er einen Einblick in die Werkstatt genvmmen und die kulturelle Tragweite der Erfindung erkannt hat. Alz einleitendes Festspiel für buchhändlerische Vereins- oeranstaltungen dürste das kleine, in flotten Versen geschriebene Stück seine Wirkung nicht verfehlen. Die Inszenierung bietet keine Schwierig keiten I,. Kieme Mitteilungen. Die Deutjche Bücherei in der zweiten Kammer des Sächsischen Landtags. — Die Fiuauzdeputatiou /L der zweiten Kammer berichtete über Kap. 60 des ord. Etats, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe im allgemeinen. In Tit. 13, Deutsche Bücherei in Leipzig, werden zum Bau und zur Ausstattung 1800 000 (zweite Rate) und zur Errichtung, Unterhaltung usw. der Sammlung 220 000 ./i ge fordert. Bei der Bewilligung wurde Auskunft über die Differenz bei der Verwaltung der Bücherei mit der Direktion nnd den Bibliothe karen derselben erbeten. Die Staatsregierung antwortete mit einer Erklärung, die folgendermaßen schließt: »Es kann nicht auffallen, daß bei der Einrichtung einer so neuartigen Bücherei die Ansichten der be rufsmäßigen Bibliothekare und der berufsmäßigen Buchhändler in manchen Einzelheiten zunächst auseinandergehen. Diesen Meinungs verschiedenheiten ist in einigen Zeitungen eine Bedeutung beigemessen worden, die die Staatsregierung als begründet nicht anerkennen kann. Die Regierung gibt sich vielmehr der bestimmten Erwartung hin, daß diese Meinungsverschiedenheiten sich bald klären und ansgleichen wer den, und daß das bedeutungsvolle, ganz Deutschland zugute kommende Unternehmen, das in den weitesten Kreisen mit Opferfreudigkeit und persönlicher Hingabe gefördert wird, die vom Buchgewerbe, vom Staat und von der Stadt Leipzig dafür gebrachten Opfer in reichem Maße lohnen werde«. Vom Ministerium des Innern gingen der Deputation mit den Plänen und Kostenanschlägen für den Bau des Gebäudes der Deutschen Bücherei Erläuterungen zu, in denen es u. a. heißt: »Der neue Bauplatz (au der Straße des 18. Oktober) ermöglicht es, dem Gebäude eine größere Längenausdehnung nnd dafür geringere Ticfenentwicklung zu geben, wodurch eine bessere Belichtung aller Räume bei überall Hellen Gängen und Vorplätzen erreicht werden kann. Auch sonst weist der Grundriß gegenüber der ursprünglichen Planung an der Karl Siegismund-Straße wesentliche Vorzüge auf. Der große Lescsaal, der im ersten Obergeschosse lag, ist ins Erdgeschoß verlegt worden, wodurch die Treppen entlastet und verkleinert werden konnten. Der Zeitschriften-Lesesaal, anfänglich im zweiten Oberge schosse geplant, wird nun im ersten Obergeschosse angeordnet, wodurch schwerwiegende Bedenken der Baupolizei gegen die frühere Lage besei tigt worden sind. Weiter konnte fast allen Räumen die schon nach den bis jetzt gesammelten Erfahrungen unbedingt wünschenswerte Ver größerung ihrer Grundfläche zuteil werden. Auch der Verkehr der Besucher der Bücherei wird bei der neuen Planung besser geregelt, als dies nach dem früheren Plane möglich gewesen wäre. Die alte Planung wies eine Architektur auf, die die herkömmliche monumentale Bauart mehr als die jetzige in die Erscheinung treten ließ, die Be stimmung des Gebäudes als einer Bücherei aber nach außen nicht zum Ausdruck brachte. Die neue Planung dagegen gibt der Zweckbestim mung aller in ihr vorgesehenen Räume auch äußerlich Ausdruck. In Zukunft notwendig werdende Erweiterungsbauten lassen sich bei der Größe des Bauplatzes leicht und zweckmäßig angliedern. Die Er weiterungsmöglichkeit konnte bis auf 10 000 000 Bäude bemessen wer den, womit der Platzbedarf für etwa 200 Jahre gedeckt wäre.« Internationale Wintersport-Ausstellung Salzburg 1014. — In der Zeit vom 1. August bis einschließlich 15. September wird in Salzburg in den Räumen des Gcwerbcförderungs-Jnstituts für das Herzogtum Salzburg eine internationale Wintersport-Ausstellung stattfindcn. Der Zweck der Ausstellung ist: Vorführung aller Sport geräte und Gebrauchsgegenstände, die zur Ausübung aller Zweige des Wintersports verwendet werden, und zwar in historisch-sportlicher wie auch in gewerblich-technischer Richtung, einschließlich der Herstel lung solcher Gegenstände, dann Vorführung aller jener Einrichtungen, die zur Hebung des Wintersports und des Fremdenverkehrs in wei terem Sinne dienen, endlich Vorführung der Schönheiten des Winters im Salzburger Lande durch Bilder, Dioramen usw. Die Ausstellung wird durch einen Hauptausschuß geleitet, au dessen Spitze der Neichs- rats- und Landtags-Abgeordnete Landeshauptmann-Stellvertreter Or. Stölzel und der Leiter des Gewerbeförderungs-Jnstituts Reichsrats und Landtags-Abgeordneter Anton Hueber stehen. Deutscher Papierverein. — Die diesjährige ordentliche General versammlung findet am Sonnabend, den 23. Mai, in Leipzig im »Hauptrestaurant der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik« statt. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die folgenden Verhandlnngsgegenstände: Antrag des Papier-Vereins Berlin und 759
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