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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 102. 5. Mai 191-1. der Gilbert- und Elliec-Jnseln hergestellte Nachdrucke eines Werkes, für das ein Urheberrecht besteht, nach diesen Inseln nicht eingeführt werden, wenn der Nachdruck in dein betreffenden Schutzgebiete selbst eine Verletzung des Urheberrechts bedeuten würde und ein schriftlicher An trag auf Verbot der Einfuhr seitens des Inhabers des Urheberrechts oder seines Vertreters bei dem Oberkommissar (DIio IliZK Commw- üiouer) gestellt wird. Derartige Nachdrucke sollen nach Maßgabe der darüber zu er lassenden Vorschriften als Gegenstände angesehen werden, deren Ein fuhr durch § 77 der Zollordnnng für die Salvmonsiuseln vom Jahre 1907 und durch § 08 der Zollordnnng für die Gilbert- und Ellice-Jnseln vom Jahre 1912 verboten ist. (Ille lloarll ok Drall« ckouimsl.) Geplantes Einfuhrverbot für urheberrechtlich geschützte Werte in Nyassaland. — Die »k^a^alanll Oovermnsiit OüLette« vom 9. Fe bruar 1914 enthält den Entwurf eines Gesetzes (Bekanntmachung Nr. 25/1914), wonach von der Einfuhr ausgeschlossen sein sollen die außerhalb des Schutzgebietes hergestellten Exemplare eines urheber rechtlich geschützten Werkes, die, wenn sie in dem Schutzgebiete hergcstellt worden wären, das Urheberrecht verletzen würden und hinsichtlich der der Inhaber des Urheberrechts selbst oder sein Vertreter den Zollkontrolleur (Controller ok Cu8tow8) schriftlich benachrichtigt, daß er die Einfuhr dieser Exemplare in das Schutzgebiet nicht wünsche. Anträge, die an die Zoll- und Steuerkommissare des Vereinigten Königreichs gestellt und von diesen dem Zollkontrolleur übermittelt worden sind, sollen als an den Zollkontrolleur durch den Eigentümer ge richtet gelten. (Ille Uoarcl ok Dralle -lournal.) Haus Busse 4. — Ter Berliner Maler Hans Busse ist nach Mit teilungen der Tageszeitungen kürzlich in Taormina auf Sizilien im Alter von fast 47 Jahre» gestorben. Busse, der zuerst als Architekt wirkte, hat besonders Bilder aus der italienischen Landschaft gemalt. Kür die Lesehallen des preußischen Abgeordnetenhauses schuf Busse eine Reihe von Wandgemälden aus Kalabrien und Sizilien. Philipp vau Ticghem -f. — Am 29. April ist in Paris der Doyen der ^eallomi« ll«8 8ej«ne«8, der Botaniker Philipp von Tieghem, ge storben. Man verdankt ihm wichtige Abhandlungen über eine auf ana tomische Merkmale gegründete Klassifikation der Pflanzen, nament lich der Aroideen, über die Keimung des Pollens, über den Thermo- trogismus und bahnbrechende Arbeiten über die Wurzel (1870/71) sowie ein sehr geschätztes Lehrbuch der Botanik (»Dialt« llo bolanique« 1884). SprechsM. Post. Den am unmittelbaren Brieftelegrammverkehr teil nehmenden Orten treten während der Bade- und Reisezeit hinzu: Baden-Baden, die Bäder Homburg vor der Höhe, Kissingen, Nauheim, Neichenhall, ferner Borkum, Lindall (Bodensee), Misdroy, Norderney, Saßnitz, Seebad Heringsdorf, Swinemünde, Westerland, Wildbad und Zoppot. Die Hauptversammlung des Vereins Deutscher Chemiker findet in Bonn vom 3. bis 6. Juni statt. In den allgemeinen Sitzungen wer den folgende Vorträge gehalten: Geheimer Neg.-Nat Prof. 1)r. Haber: »Uber die synthetische Gewinnung des Ammoniaks«, Privatdozent l)r. Bergius: »llber die Härtung der Kette«, Geheimer Neg.-Nat Pros. Or. Anschütz: »Über die Entwicklung unserer graphischen che mischen Formeln«, Prof. I)r. Strauß: »Mikroskopische Stahluntcr- suchungen«. Außerdem tagen die verschiedenen Fachgruppen. Pflichtsvrtbilduugsschulc für Mädchen. — In der Sitzung des Leip ziger Stadtverordneten-Kollegiums vom 29. April wurde die Er richtung einer Pflichtfortbildungsschule für Mädchen mit Ausnahme der im Haushalte arbeitenden — beschlossen. Musikfest in Kolberg. Ju Kolberg findet in den Pfingstfeier- tagen ein viertägiges Mnsikfest statt unter Mitwirkung des königlichen Domchors, des Berliner Philharmonischen Orchesters und der Herren Messchaert, Kahn und Klingler. vr. Leopold Schmidt hält einen musikwissenschaftlichen Vortrag. Festdirigenten sind Professor Nüdel und Eamillo Hildebrand. Ein Ehrenkomitee hervorragender Persön lichkeiten hat sich unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten von Waldoiv gebildet. Die 15. Hauptversammlung des Deutschen Korslvcreins findet vom 25. bis 29. August in Dresd e-n statt. PelMilnirchnMen. 50 Jahre im Dienste einer Firma. — Das Jubiläum seiner ^jäh rigen Tätigkeit in der Firma A. Bagel, Düsseldorf, konnte am 1. dieses Monats der Expedient Herr Louis Aelöert begehen. Die Chefs und die Angestellten des Hauses Bagel nahmen die Gelegenheit wahr, um den verdienten Jubilar in würdiger Weise zu ehren. Herzog John von Argyll -s-. — In London ist John of Argyll, einer der höchsten Aristokraten des Vereinigten Königreichs, im 69. Lebensjahre gestorben. In den Jahren 1884 und 1885 erschienen von ihm die Schriften »Die Vereinigten Staaten nach dem Kriege«, »Die Neichssöderation«, »Erinnerungen aus Kanada und Schottland«, »Ka nadische Bilder«. Weiterhin veröffentlichte er Werke über Palmer stons Leben und über die Königin Victoria, Erzählungen, Gedichte, Psalmcuübersetzungen in Versen und verfaßte sogar ein Libretto für die Oper »Diarmid«. Verantwortlicher Redakteur: Smtl Thomas. - Verlag: Ter Börsen Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. - Adresse der Bildet der Abonnentenbestand einer Zeitschrift eine» bilanzmäßigen Aktivposten? ! Der Verleger einer Zeitschrift, die seit Jahren erscheint und deren Abonueuteuzahl von Jahr zu Jahr sehr steigt, verbucht die gesamten EinsührungSkosten (Propagandamaterial, ziemlich erhebliche Neisenden- provisionen und dergl.) als Unkosten, führt dagegen aber in der Bi- ^ !anz ein A b o n n e n t e n b e st a n d s - Ko n t o als A k t i v - P o st e u auf. Dieses Konto ivird entsprechend dein AbonneutenzuwachS von Jahr zu Jahr erhöht, lind zwar dient als Grundlage für die Erhöhung ein Teil des für jeden Abonnenten aufgewendete» Propagandabetrages. Der aus diese Weise als Aktivum eingestellte Betrag soll dann wieder ganz oder teilweise — je nach dem Ausfall des Gewinnes — ab- geschricben werden. Von einem Beteiligten ivird nun die Nechtmäßigkeit der Bildung eines Abonnenlcnbestands-Konlos als Aktivposten bestritten, und wir bitten deshalb um gcsl. Aussprache, ivie der Zeitschriften-Verlag sowie die Redaktion über diese Krage denken. U. E. bilden die mit großen Geldopsern gewonnenen Abonnenten ein Wcrtobjekt, das sehr wohl in der Bilanz als Aktivum erscheinen kann. II. -A. Die Redaktion muß die in der Überschrift zum Ausdruck kommende Frage verneinen. Für ein Abonnentenbestands-Konto ist in einer Bilanz kein Raum. Grundsätzlich dürfen in die Bilanz nur wirt schaftliche Güter als Aktivum eingestellt werden. Als ein solches wirt schaftliches Gut können aber die Abonnenten einer Zeitschrift nicht an gesehen werden, da der unter Umständen recht problematische Wert von Abonnentenlisten nur in dem Rechte ihrer Benutzung liegt. Nun können zwar Rechte in der Höhe der Aufwendungen, die zu ihrer Er werbung gedient haben, in die Bilanz eingestellt werden, doch darf das nur in den Fällen geschehen, wo sie von einem Dritten erworben wurden. Würde man die Berechtigung eines Abonnentenbestands-Kontos anerkennen, so wäre kein Grund vorhanden, nicht auch ein Zeitnngs- titel-Kontv und ein Jnseratenstands-Konto nach denselben Grund sätzen in die Bilanz aufzunehmen, da doch auch dafür Aufwendungen gemacht werden, und erst die Summe dieser Rechte eine» einheitlichen Wert darstellt. Offenbar soll dieses AbonnentenbestandS-Konlo eine Art Ersatz für das Verlagsrechts-Konto darstellen. Ein solches Konto kann aber auch nur Aufnahme in die Bilanz finden, wenn es sich um eine käuf lich erworbene Zeitschrift handelt. Wie zweckmäßig es jedoch ist, auch in diesem Falle davon Abstand zu nehmen oder möglichst große Ab schreibungen vorzunehmen, um dadurch das »Verlagsrechts-Konto« aus der Bilanz verschwinden zu lassen, zeigt die an die Behörden an läßlich der Veranlagung zum Wehrbeitrag ergangene Anweisung, wonach Verlagsrechte nur daun der Besteuerung unterliegen sollen, wenn sie in der Bilanz figurieren. Ein Wertobiekt stellen die Abonnenten für sich nicht dar, da der Wert einer Zeitschrift nur durch ihre Fortführung gewährleistet wird und ziffernmäßig erst bei einem Verkauf bzw. einer Auseinander setzung iu Erscheinung tritt. Zudem sind nicht alle Werte auch bilanz mäßige Werke, ganz abgesehen davon, daß weder der Abonnentenbestand einer Zeitschrift, noch die dafür gemachten Aufwendungen den Wert einer Zeitschrift bestimmen. Vielmehr nehmen die Abonnenten einer Zeitschrift dieselbe Stellung ein wie die Kunden eines Kaufmannes, für deren Einzel-Erwerb auch kein besonderes Konto in die Bilanz ein gestellt werden kann. Red. verein der Deutschen Buchhändle^zu^ Leipzig. DewscheS Bu^chkänb^erhaus. 740
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