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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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^ Ivo, 2. Mai 1914. Redaktioneller Teil, den Verkehr zwischen der Firma und ihrer Abrechnungsstelle während der Abrechnung vermitteln. Im Bedarfsfälle kann die Geschäftsstelle auf Verlangen auch weitere Eintrittskarten zu diesem Zwecke ausstellen. Bei Meßzahlungen sind nur im Deutschen Reiche und im Königreich Sachsen umlausfähige Scheine und Münzen zulässig. Als Meßzahlungen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich den 16. Mai 1914 6 Uhr abends geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Remittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär gilt der 16. Mai 1914. Leipzig, den 2. Mai 1914. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmarin. Oscar Schmarl. Allgemeiner Deutscher öuchhanLlungs-Geliilsen-VerbanL. Im vergangenen Monat April wurden ausgezahlt: 238V.— Krankengelder, 45V.— Begräbnisgelder, 869.35 Witwen- u. Waifengelder und ^ 221.91 Jnvalidengelder. Leipzig, den 1. Mai 1914. Der Vorstand. Bericht der Amtlichen Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musikverlag in New Vork 1913. Im derflossenen Jahre gelangte die folgende Anzahl von Werken in Washington zur Eintragung: Mufikalien 271V Bücher usw. 902 Summa 3612 Etngegangene Korrespondenzen * 3015 Ausgegangene Korrespondenzen 1103 An das Copyright-Amt gesandte Pakete 974 Die obige Statistik ergibt eine scheinbare Abnahme von un gefähr 300 Anmeldungen. Es sind jedoch durch größere Umwäl zungen, die gerade im letzten Jahre in der Copyright-Office in Washington vorkamen, eine bedeutende Anzahl Anmeldungen un berücksichtigt in Washington liegen geblieben und erst Anfang dieses Jahres eingetragen worden. Da diese verspäteten Eintra gungen aber weit über 500 betragen, so könnten wir also in Wirk lichkeit eine Zunahme von ungefähr 200 Anmeldungen im Gegen satz zum Vorjahre annehmen. Auch die eingegangene und ausgegangene Korrespondenz zeigt eine Zunahme, da die Herren Verleger sich mehr als früher wegen Auskünften an die Amtliche Stelle wenden. Ausdrücklich möchten wir uns noch zur Erteilung aller den Copyright-Schutz in Amerika betreffenden Informationen bereit erklären. Wir machen auch nochmals darauf aufmerksam, daß wir in Rechtsstreitfällen jederzeit gerne die Vermittlung übernehmen. Durch unsere Verbindungen mit erstklassigen amerikanischen An wälten und Sachverständigen sind wir in der Lage, für die Inter essen der Herren Verleger einzutreten. Das dürfte besonders will kommen sein, da Rechtsverfolgungen vom Auslande aus meist mit großen Schwierigkeiten verknüpft zu sein Pflegen. Die kürzlich von dem Amerikanischen Kongreß angenommene Änderung des Copyright-Gesetzes <bgl. Bbl. Nr. 93) sollte die außeramerikanische Verlegerwelt noch mehr dazu bewegen, ihre Werke in Amerika schützen zu lassen, da diese Bestimmungen die Eintragungen sehr erleichtern und verbilligen. Die Änderung besteht, wie bereits bekannt gegeben, darin, daß jetzt nur noch ein Exemplar aller im Auslande verlegten Werke einge- sandt zu werden braucht.») ») Der englische Text der amtlichen Bekanntmachung mit der deutschen Übersetzung wird, erläutert durch einen Artikel des Herrn Professor vr. Ernst Röthlisberger-Bern, in einer der nächsten Num mern des Börsenblattes zum Abdruck gelangen. Red. Durch unsere direkten Verbindungen mit dem Register »k Oop^riM in Washington sind wir in der Lage, die Interessen der europäischen Verleger auss beste zu wahren. Hier möchten wir jedoch nochmals auf folgende Bestimmungen aufmerksam machen: Werke, die schon in der zweiten, dritten usw. Auslage er schienen sind, können nur dann geschützt werden, wenn diese Auf lagen ganz bedeutende Abweichungen von den vorhergehenden Auflagen aufweisen. Diese Abweichungen sollten von den betref fenden Verlegern ganz genau in der Anmeldung angegeben wer den, da sonst die Eintragung unbedingt abgelehnt wird. Zwecklos ist es ferner, uns Werke russischer Autoren zu über senden, da diese noch keinen Schutz in Amerika genießen. Wir müssen hier für Werke, die zur Anmeldung gelangen sollen, Zoll hinterlegen, der nur dann zurückerstattet wird, wenn die Werke wirklich eingetragen worden sind. Es ist daher sehr wünschenswert, daß die Herren Verleger die Vorschriften für die Eintragung vorher genau beachten, damit nicht Werke übersandt und verzollt werden müssen, die nicht eingetragen werden können, da der dafür gezahlte Zoll für uns verloren ist. Werden die ein zelnen Vorschriften genau beobachtet, so wird unsere Arbeit er leichtert ; wir können dann unser Augenmerk mehr auf das große Ganze richten und dadurch in noch stärkerem Maße die Interessen der europäischen Verlegerwelt vertreten. New Aork, den 16. April 1914. Amtliche Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musikverlag Breitkopf L Härtest, New Aork. P. Heinecke. Vom blühenden Antiquariat. Keine Jubilate-Betrachtung. Von Paul Alicke-Dresden. Seit Jahr und Tag treten hier an dieser Stelle die Rufer auf im Streite für und gegen das Sortiment, für und gegen den Verlag, und nur ganz selten, wett im Hintergründe, erscheint hier und da einmal das Antiquariat mit kurzen Notizen über Kataloge und in letzter Zeit häufiger mit Nachrichten über Preise, die auf Auktionen erzielt worden sind, natürlich nur über die großen Preise, über die kleinen geht man mit wohl wollendem Stillschweigen hinweg. Im übrigen ist für alle Fern stehenden das Antiquariat ein blühender Garten mit ewig lachender Sonne, in dem die saftigsten Früchte mühelos heran reifen, so eine Art Schlaraffenland im Gegensatz zur Sand wüste des Sortiments, in der sogar Kamele verdursten müssen. Wie es aber mit diesem Schlaraffenland in Wirklichkeit bestellt ist, will ich im folgenden zeigen, da es vielleicht einmal eine ganz angenehme Variante ist, an Stelle des ewig Hilfe heischenden Sortiments einen Stand vorzufllhren, der sich nur mit der größten Anstrengung aufrecht erhalten kann, der, genau betrachtet, nur noch ein Schatten seiner früheren Existenz ist. Wenn Buchhändler gesellig beisammen sind, da will es die Tradition, daß die Sortimenter unter ihnen auf die Verleger schimpfen und umgekehrt die Verleger ihre Mißbilligung über die Geschäftsführung des Sortiments aussprechen, unbeschadet der Tatsache, daß meistens keiner von der Geschäftsführung des 727
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