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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1914
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- Deutsch
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/k 99, 1. Mai 1914. Redaktioneller Teil. Herbstes erfolgen. In dem allgemeinen Teil der Grundsätze ist die § Angabe des Zweckes eines Wettbewerbes von besonderer Bedeutung. Es heißt dort: »Der Wettbewerb soll dazu führen, dem Auftraggeber die möglichst beste Lösung der gestellten Aufgabe und gleichzeitig den geeignetsten Meister für die Ausführung zu ermitteln«. Sodann dürfte die neue Einrichtung einer Hauptberatungsstelle für Wettbewerbswesen interessieren. Die Grundsätze sagen darüber: Eine Hauptberatungsstelle für das Wettbewerbswesen ist in Verbindung mit den genannten Ver einigungen (darunter die Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft, die Berliner Bildhauer-Vereinigung, der Bund Deutscher Architekten, der Deutsche Künstlerbund, der Deutsche Werkbund, der Künftlerverband deutscher Bildhauer, der Verband Deutscher Architekten- und In genieur-Vereine, der Verband Deutscher Illustratoren, der Verband Deutscher Kunstgewerbe-Vereine u. a.) auf Wunsch der Auftraggeber bereit, in allen Wettbewerbsangelegenheiten, besonders bei der Wahl der Wettbewerbsart und bei der Wahl des Preisgerichts, Rat zu er teilen. Zulässige Mehr- oder Minderlieferung von Papierwaren. — In einem früheren Gutachten hat die Handelskammer zu Breslau einem Gericht mitgeteilt, daß im Handelsverkehr mit Tüten und Beuteln eine Mehrlieferung von 10—15"/, nach Handelsgebrauch als zulässig be zeichnet werden müsse. Den Satz von 10"/» hat kürzlich auch die Mecklenburgische Handels kammer zu Rostock in einem gerichtlichen Gutachten für angemessen er klärt. Sie hat dabei eine llblichkeit, daß sich der Besteller von Tüten ein Uber- oder Untergewicht bis 20°/« gefallen lassen muß, fiir ihren Be zirk verneint. Dagegen, so erklärte die Kammer wörtlich, wird ein Über- oder Untergewicht von 10"/, und zwar sowohl für bedruckte wie für unbedruckte Tüten, in den beteiligten Kreisen für zulässig gehalten. Abweichend hiervon hat die Handelskammer zu Pose» eine viel grö ßere Mengenliefcrung für handelsüblich erklärt. Nach einem von ihr er statteten Gutachten hat sich ein Handelsbrauch herausgebildet, auf Pack papier und Tüten 20—30"/o der bestellten Mengen mehr zu liefern. Gesellschaft für Thcatcrgeschichte. — Im Anschluß an ihre dies jährige Generalversammlung veranstaltet die Gesellschaft für Theater geschichte am Sonntag, den 3. Mai, vormittags 12 Uhr, im Konzert saal des Kgl. Schauspielhauses in Berlin eine Festsitzung, die im Hinblick auf den in diesen Sommer fallenden 200. Geburtstag Chri - st o p h W i l l i b a l d G l u ck s den Charakter einer Gedenkfeier für den ersten großen deutschen Musikdramatiker tragen wird. Die Festrede hält der Kgl. Oberregisseur Dröscher. Eine Untersuchung über den kaufmännischen Mittelstand wird in Erfüllung einer im Reichstag gegebenen Zusage veranstaltet werden. Um eine Verständigung über den Umfang der Untersuchung und die Gebiete, auf die sie sich erstrecken soll, herbeizuführen, wird zunächst eine Konferenz mit Sachverständigen aus den Kreisen des Klein handels und Parlamentariern unter Beteiligung von Vertretern der Neichsressorts abgehalten werden. Hierzu war der 1. Mai d. I. be reits in Aussicht genommen. Der Termin mußte jedoch wieder auf gehoben und die Konferenz einstweilen vertagt werden. Sie wird je doch jedenfalls noch im Laufe dieses Sommers stattfinden. Rückbuchung der Provision für nicht ausgeftthrte Bestellungen im Reiscbuchhandcl. Auf die von einem Gericht gestellte Anfrage, ob es im Reisebuchhandel Usance sei, daß die Bestellkarten, die nicht ausge- sührt werden, dem Reisenden zurückgegeben werden, und daß erst dann die erhaltene Provision zurückgebucht werden kann, hat die Berliner Handelskammer sich gutachtlich dahin geäußert, daß im Reisebuchhandel nach Handelsgebrauch die Verpflichtung des Reisenden, eine Provision zurückzuzahlen bzw. die Rückbuchung einer Provision nicht von der Rück gabe der unausgeführten Bestellkarte abhängig ist. Gerade in Fällen, in welchen zwischen Neisebuchhandlung und Reisenden ein Kontokorrent verhältnis besteht, erfolgt die Rückgabe der nicht ausgeführten Bestell karten an den Reisenden meist gelegentlich und zwar in der Regel bei den allmonatlich stattfindenden Abrechnungen, mithin in einem Zeit punkte, in dem die Rückbuchung der Provision bereits stattge funden hat. Die 86. Versammlung der Naturforscher und Arzte findet vom 20. September an in Hannover statt. Aus dem jetzt beschlossenen Programm geht hervor, daß auch in diesem Jahr die Tagung dieser angesehenen Gesellschaft wichtige Vorträge bringen wird. So wird O. Lummer-Breslau über die Verflüssigung des Kohlenstoffes sprechen und W. Hellpach-Karlsruhe über die kosmische Abhängigkeit des Seelen lebens. Weiter werden sprechen E. Abderhalden-Halle über die Ab wehrmaßnahmen des Organismus gegen blutfremde Stoffe, Nocht- j Hamburg über tropeu-medizinische Fragen von allgemeiner Bedeu tung, Packe-Bremcn über die Entstehung und Kultivierung der Moore, Wcgener-Marburg über eine mit Hauptmann Koch 1912/13 unternom mene Durchquerung Grönlands, Ziegler-Stuttgart und Derler-Prag über Probleme der Tierpsychologie, Kaupp-Tübingen über Probleme der Degeneration und Kubieschky - Eisenach über die tech nische Verwertung der Kalisalze. Anfragen und Meldungen über die Ausstellung sind zu richten au den Vorsitzenden des Ausstellungs ausschusses Professor Or. Julius Precht-Hannover, Graßweg 39. Geschäftsführer der 86. Versammlung sind Geheimer Medizinalrat Pros. Or. H. Ncinhold-Hannover, Haltenhoffstratze 67, und Geheimer Re gierungsrat Prof. vr. H. Ost-Hannover, Herrenhäuserkirchweg 19. Ausklärungsliteratur unter Anklage. (Nachdruck verboten.) Auf Einziehung und Unbrauchbarmachung der Druckschrift »Die gesamte sexuelle Frage« von Spectator-Jüngster hat am 22. Januar im ob jektiven Verfahren das Landgericht I in Berlin erkannt. Eine straf rechtliche Verfolgung des Verfassers und Verlegers Schriftsteller Karl Theodor Dreske war nicht möglich, da nicht nachzuweisen war, daß dieser sich des unzüchtigen Charakters der Schrift bewußt gewesen ist. Das Landgericht hat festgestellt, daß es sich hier objektiv um eine unzüch tige Schrift handelt. Sie ist 77 Seiten stark und kostet 75 Der Verfasser, der nur Volksschulbildung genossen hat, stattete sie in marktschreierischer Weise aus und setzte auf den Titel noch die Worte: Auskunft über alle Geschlechtskrankheiten, mit genauen Regeln nach den neuesten Forschungs-Ergebnissen. Die Anordnung der Schrift ist alphabetisch, derart, daß die Stichworte in dieser Reihenfolge auf- geführt und mit Frage und Antwort versehen werden. Insbesondere wird darin auch über Liebe, Geschlechtsleben, Geschlechtskrankheiten, Ansteckung usw. gesprochen. Auf der letzte» Seite wird auf andere Schriften desselben Verfassers hingewiesen und endlich auf dem Um schläge eines jener fragwürdigen Mittel empfohlen, durch das »schwache« Mäuucr angeblich sofort die gewünschte »Kraft« erhalten. Das Gericht hat dem Verfasser geglaubt, daß er seine Schrift unter Benutzung wissenschaftlicher Werke zusammengestellt hat, es hat aber der Schrift selbst den wissenschaftlichen Charakter abgesprochen, da es angenommen hat, daß durch sie nur die niederen Instinkte des Volkes, das seine geschlechtliche Lüsternheit gern durch derartige Schilderungen anreizen lasse, erregt und aus ihnen Kapital geschlagen werden sollte: darauf deute auch der verhältnismäßig billige Preis hin. Der ge samte Inhalt, besonders die Art der Ankündigung auf dem Umschläge mit der Nennung jenes Stärkungsmittels mache die Schrift geeignet, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen. Gegen das auf Unbrauchbarmachung lautende Urteil hatte der Verfasser als Einziehungs-Interessent Revision eingelegt. Er be hauptete, die Unzüchtigkeit sei nicht ausreichend festgestellt: außerdem rügte er Beschränkung der Verteidigung durch Ablehnung eines Be weis-Antrages. Das Reichsgericht erkannte jedoch auf Verwerfung des Rechtsmittels. (2 v. 2714/14.) I.. Verein von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften. — Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet am Freitag, den 8. Mai 1914, nachmittags 4 Uhr, in Leipzig, Buchhändlerhaus, Portal III, 1. Stock, Sitzungszimmer, mit nachstehender Tagesordnung statt: 1. Jahresbericht, Kassenbericht, Entlastung des Vorstandes und Festsetzung der ordentlichen Beiträge. — 2. Gemeinschaftliche Bera tungen über a) den Protest gegen die geplante Abänderung der Ge werbeordnung (neue I^ex Heinze). Referent: Herr vr. Eysler. b) Regelung unserer Beziehungen zu den Photographen. Widerspruch gegen die Schaffung von Photographie-Monopolen. Vergebung eines Ausstellungsmonopols durch die Bugra. Referent: Herr vr. Ullstein, e) Herausgabe eines Adreßbuchs der Lesezirkel. Referent: Herr Keller. 6) Unser Verhältnis zu den Lesezirkeln. Bericht über verschiedene schwebende Angelegenheiten. Referent: Herr Schreiber, o) Zeitungs- bcilagen. Referent: Herr vr. Hillig. I) Unser Verhältnis zur Jn- serentenvereinigung (Schutzverband der Inserenten), verschiedene Jn- seratfragen, darunter die Gefahren der Lichtreklame usw. Referent: Herr I)r. Ullstein, x) Unsere Verhandlungen mit den Bahnhofsbuch händlern. Referent: Herr vr. Eysler. Ii) Zahlung der Zcitschriften- koutinuationen. Referent: Herr Keller. — 3. Etwaige Anträge von Mitgliedern. — 4. Wahl des Vorstandes. — 5. Festsetzung von Ort nnd Zeit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Buchhändlerischcr Gewerbebetrieb auf Märkten in Österreich. — Auf Ersuchen der zuständigen Behörde hat die Handels- nnd Gcwerbe- kammcr zu Brünn eine Äußerung dahin erstattet, daß in Österreich ein Buchhändler berechtigt ist, auf Märkten die Erzeugnisse seines Gewerbebetriebes feilzubieten, falls nicht die Marktordnung den Ver kauf von Artikeln des Buchhandels untersagt. 723
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